www.wikidata.de-de.nina.az
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Die Anderungen der brandenburgischen Verordnung GVBl 2013 II Nr 29 sind noch nicht eingearbeitet Opihuck 14 31 3 Nov 2013 CET Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Als Hartefallkommission werden die bei den Innenministerien in Baden Wurttemberg beim Justizministerium und bei den Innensenatoren der deutschen Bundeslander eingerichteten Gremien bezeichnet die vollziehbar ausreisepflichtigen Auslandern denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht gleichwohl zu einem Bleiberecht verhelfen konnen weil die Vollziehung der Ausreisepflicht menschlich oder moralisch unertraglich ware In der Praambel zur niedersachsischen Regelung heisst es die Hartefallkommission leiste einen entscheidenden humanitaren Beitrag fur Losungen in denen die Anwendung auslanderrechtlicher Vorschriften zu Ergebnissen fuhre die der Gesetzgeber erkennbar nicht gewollt habe Die Hartefallkommission ist zwar organisatorisch bei einer obersten Landesbehorde angesiedelt unterliegt jedoch nicht deren Weisungen Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Voraussetzungen fur ein Tatigwerden der Hartefallkommission 3 Zusammensetzung der Hartefallkommission 4 Unabhangigkeit in der Entscheidungsfindung 5 Antragsrecht 6 Anhorung des Auslanders 7 Offentlichkeit der Sitzungen 8 Landesrechtliche Besonderheiten im Verfahren 9 Kriterien fur einen Hartefall 10 Ausschlussgrunde fur einen Hartefall 10 1 Begangene Straftaten 10 2 Ausweisung oder Ausweisungsgrunde 10 3 Weitere Ausschlussgrunde 10 4 Absehen vom Ausschlussgrund im Einzelfall 11 Aufenthaltsrechtliche Wirkungen wahrend des Prufungsverfahrens 12 Gerichtliche Uberprufbarkeit der Entscheidung 13 Alternativen zur Hartefallkommission 14 Hartefalle in Zahlen 15 Einzelnachweise 16 Siehe auch 17 WeblinksEntstehungsgeschichte BearbeitenDie Hartefallkommission in der heutigen Form ist durch das Aufenthaltsgesetz mit Wirkung vom 1 Januar 2005 eingefuhrt worden Hartefallkommissionen gab es in einigen Bundeslandern auch schon zuvor z B in Berlin Mecklenburg Vorpommern Nordrhein Westfalen 1 und Schleswig Holstein Ihre Errichtung beruhte auf der Erkenntnis dass es unmoglich ist auslanderrechtlich relevante Sachverhalte abstrakt generell so perfekt zu regeln dass die in Anwendung dieser Regeln eintretenden Rechtsfolgen auch in jedem Einzelfall befriedigen Das praktische Bedurfnis einen Modus zur Einzelfallkorrektur zu finden um unertragliche Harten abzumildern hat zur Schaffung der Hartefallkommission beigetragen Sie gilt auch als Reaktion auf das fruher haufig gewahrte Kirchenasyl Die Existenz von Hartefallkommissionen ist rechtlich nicht unproblematisch denn die vollziehende Gewalt also insbesondere die Auslanderbehorde ist an Recht und Gesetz gebunden Art 20 Abs 3 GG Jede behordliche Entscheidung bedarf einer gesetzlichen Grundlage Dieser den Rechtsstaat pragende Grundsatz wird durch die Hartefallkommission in gewisser Weise unterlaufen weil sie jenseits des geschriebenen Rechts zu einem Aufenthaltsrecht verhelfen kann Wohl auch deswegen war ihre Einrichtung im Gesetzgebungsverfahren umstritten Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde sie zunachst nur in einem kleinen Absatz ohne nahere Begrundung erwahnt 2 Um einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu erreichen widmete der Vermittlungsausschuss ihr schliesslich einen eigenen Paragraphen 23a AufenthG und umriss dort zugleich die naheren Voraussetzungen und das Verfahren Es wurde zudem den Landern anheimgestellt uber die Einrichtung einer Hartefallkommission zu befinden eine Verpflichtung zur Einrichtung besteht bis heute nicht Nicht zuletzt weil juristisches Neuland beschritten wurde wurde die gesetzliche Ermachtigung auf zunachst funf Jahre befristet 3 In der Folgezeit haben alle 16 Bundeslander uberwiegend durch Landesverordnungen 4 teilweise auch durch Landesgesetze 5 Hartefallkommissionen eingerichtet Bereits im Januar 2005 nahmen die Kommissionen in Berlin Brandenburg Nordrhein Westfalen Saarland und Schleswig Holstein die Arbeit auf Es folgten Thuringen im Februar 2005 Hessen Mecklenburg Vorpommern und Sachsen Anhalt im Marz 2005 Rheinland Pfalz im April 2005 Hamburg im Mai 2005 und Baden Wurttemberg und Sachsen im Juli 2005 Deutlich spater wurden die Kommissionen in Bremen Januar 2006 Niedersachsen August 2006 und zuletzt Bayern September 2006 errichtet Die anfangs geausserten Bedenken erwiesen sich als unbegrundet Die Hartefallkommissionen haben sich bewahrt und arbeiten erfolgreich 6 Da sich in der Anwendungspraxis gezeigt hat dass die Hartefallkommissionen keine neuen Klagemoglichkeiten eroffnen 7 wurde die bundesgesetzliche Befristung Ende 2008 aufgehoben 8 Die Hartefallkommissionen sind so zu einem dauerhaften Instrument der Aufenthaltsgewahrung geworden Voraussetzungen fur ein Tatigwerden der Hartefallkommission BearbeitenZum Gegenstand der Hartefallkommission kann jedes aufenthaltsrechtliche Schicksal eines vollziehbar ausreisepflichtigen Auslanders gemacht werden Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht tritt u a ein wenn der Auslander von der Auslanderbehorde zur Ausreise aufgefordert und ihm fur den Weigerungsfall die Abschiebung angedroht wurde und dieser Verwaltungsakt entweder unanfechtbar geworden ist sei es durch Ablauf der Rechtsbehelfsfrist sei es durch klageabweisendes Urteil oder die Behorde seine sofortige Vollziehung angeordnet hat und ein hiergegen gerichteter Eilantrag mit dem die Herstellung der aufschiebenden Wirkung hatte erreicht werden sollen durch das Verwaltungsgericht unanfechtbar abgelehnt worden ist 9 Die Moglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis im regularen Antragswege von der zustandigen Auslanderbehorde zu erhalten muss zuvor genutzt sein In einigen Bundeslandern wird verlangt den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten erschopft zu haben Aus welchem Grunde sich der Auslander in Deutschland aufhalt abgelehnter Asylbewerber Burgerkriegsfluchtling oder schlicht unerlaubt eingereister Auslander ist unerheblich Unwahrscheinlich jedoch nicht vorn vornherein ausgeschlossen ist dass in der Hartefallkommission das Schicksal eines Unionsburgers EU Auslander behandelt wird denn die europarechtliche Freizugigkeit wird nicht uneingeschrankt gewahrt sondern setzt auch bei EU Auslandern grundsatzlich die Lebensunterhaltssicherung und ausreichenden Krankenversicherungsschutz voraus Hat der Auslander das Bundesgebiet bereits verlassen kann die Hartefallkommission nicht mehr tatig werden Alle Hartefallkommissionsregelungen der Lander verlangen dass der Auslander sich noch im Bundesgebiet aufhalt Zusammensetzung der Hartefallkommission BearbeitenDie Zusammensetzung der Kommission hat der Bundesgesetzgeber den Landern uberlassen sodass sich ein breites Spektrum an Modellen entwickelt hat Die Kommission besteht je nach Bundesland aus sieben Berlin bis zu acht Brandenburg acht Mecklenburg Vorpommern Saarland Sachsen Anhalt acht oder neun Sachsen mindestens sieben und hochstens neun Nordrhein Westfalen neun Bremen Niedersachsen Thuringen 10 Baden Wurttemberg Bayern Rheinland Pfalz Schleswig Holstein oder 23 Hessen Mitgliedern wobei einzelne Mitglieder kein Stimm sondern nur ein Ausserungsrecht haben In Hamburg hangt die Zahl der Mitglieder von der Anzahl der Fraktionen in der Burgerschaft ab seit 2015 sechs Auch die Zusammensetzung der Hartefallkommission variiert je nach Bundesland Neben Vertretern der staatlichen Seite gehoren ihr Vertreter von Kirchen von Spitzenverbanden der freien Wohlfahrtspflege von kommunalen Spitzenverbanden und von Fluchtlingsorganisationen an Auch nichtstaatliche Organisationen werden an der Entscheidungsfindung beteiligt Die Hartefallkommissionen der Lander sind wie folgt zusammengesetzt Rechtsstand 31 Juli 2012 in Klammern sind die Lander genannt auf die die jeweilige Angabe zutrifft Auf staatlicher Seite gehoren ihr je ein Vertreter des Innenministeriums oder des Innensenators an Baden Wurttemberg Bayern Brandenburg Bremen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Sachsen Anhalt Sachsen der in Bayern und Niedersachsen kein Stimmrecht besitzt In Thuringen und Rheinland Pfalz ist der jeweilige Innenstaatssekretar Mitglied in Thuringen ohne Stimmrecht In Rheinland Pfalz hat neben dem Innenstaatssekretar noch ein Mitarbeiter des Innenministeriums einen Sitz in der Kommission In Hessen und Schleswig Holstein hat das Innenministerium zwei Sitze in Schleswig Holstein konnen weitere Vertreter des Innenministeriums mit beratender Stimme teilnehmen Je einen Vertreter entsendet das Sozialministerium oder der fur Soziales zustandige Senator Brandenburg Bremen Mecklenburg Vorpommern Sachsen Anhalt Sachsen und einen Vertreter die fur Frauenpolitik zustandige Senatsverwaltung Berlin Einen Vertreter benennt das fur Integrationspolitik zustandige Ministerium Hessen einen Vertreter das fur soziale Existenzsicherung zustandige Ministerium Hessen In Hessen ist ein Vertreter der zentralen Auslanderbehorden und in Brandenburg und in Nordrhein Westfalen der Leiter der Geschaftsstelle der Hartefallkommission Mitglied in Brandenburg jedoch ohne Stimmrecht Teilweise haben die Auslanderbeauftragten der Lander Baden Wurttemberg Berlin Brandenburg ohne Stimmrecht Rheinland Pfalz Sachsen Mitgliedschaft freigestellt und Thuringen einen Sitz in der Hartefallkommission in Rheinland Pfalz auch der Burgerbeauftragte Rheinland Pfalz in Hessen und dem Saarland auch die Arbeitsgemeinschaft der Auslanderbeirate in Niedersachsen die Beauftragte fur Migration und Teilhabe ohne Stimmrecht Fast uberall wirken Vertreter der Spitzenverbande der freien Wohlfahrtspflege an der Hartefallkommission mit Baden Wurttemberg Berlin Brandenburg Bremen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Sachsen Anhalt Sachsen Thuringen je ein Mitglied Hessen Saarland und Schleswig Holstein je zwei und in Bayern drei Mitglieder Mit Ausnahme Hamburgs sind die evangelische und die katholische Kirche mit je einem Vertreter in den Hartefallkommissionen vertreten In Schleswig Holstein haben die offentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften gemeinschaftlich Anspruch auf zwei Sitze Auf kommunaler Seite haben die Vertreter der kommunalen Spitzenverbande z B Stadte und Gemeindebund Stadtetag Landkreistag Sitz und Stimme in den Hartefallkommissionen und zwar in Baden Wurttemberg Brandenburg Niedersachsen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Thuringen je zwei in Hessen drei und in Bayern vier In Mecklenburg Vorpommern nehmen je ein Vertreter der kreisfreien Stadte und der Landkreise an den Sitzungen teil und in Schleswig Holstein zwei Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbande In Bremen ist der Stadt Bremerhaven ein Sitz zugewiesen Vertreter der Fluchtlingsorganisationen haben in sehr unterschiedlichem Umfang ein Mitwirkungsrecht In einigen Landern steht dem Landesfluchtlingsrat ein Sitz zu Baden Wurttemberg Berlin Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Sachsen Sachsen Anhalt in Berlin zusatzlich noch dem Migrationsrat in Bremen dem Bremer Rat fur Integration Je einen Sitz haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl Nordrhein Westfalen der Verein Okumenische Auslanderarbeit e V Bremen Amnesty International Hessen Rheinland Pfalz ein Vertreter der Beratungseinrichtungen fur Opfer von Menschenhandel Hessen und ein Vertreter von Fluchtlingsorganisationen in Brandenburg Migranten und Fluchtlingsorganisationen von uberortlicher Bedeutung stehen in Schleswig Holstein zwei Sitze zu In Hessen steht der Vertreterin der Beratungseinrichtungen fur Frauen ein Sitz zu In Hessen und Thuringen ist je ein medizinischer Sachverstandiger den die Landesarztekammer benennt Mitglied der Kommission In Niedersachsen wird ein im offentlichen Gesundheitswesen tatiger Arzt oder eine Arztin mit psychotherapeutischer Erfahrung im Einvernehmen mit dem fur Gesundheit zustandigen Ministerium berufen Teilweise gehoren Landtagsabgeordnete in Hessen funf im Saarland einer weitere vom Innenministerium frei zu berufende Personen in Nordrhein Westfalen ein bis drei in Niedersachsen zwei zwei Personlichkeiten des Landes davon einer islamischen Glaubens Baden Wurttemberg sowie der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags Thuringen der Hartefallkommission an In Bremen nimmt ein Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften in Bremen an der Hartefallkommission teil Einige Lander machen Kenntnisse auf dem Gebiet des Auslander und Asylrechts oder Erfahrungen in der Migrations und Fluchtlingsberatung oder betreuung zur Voraussetzung fur eine Mitgliedschaft in der Hartefallkommission Berlin Brandenburg Rheinland Pfalz Nordrhein Westfalen Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein strebt an Personen fur die Kommission zu gewinnen die selbst einen Migrationshintergrund haben In einigen Landern wird verlangt dass die Hartefallkommission paritatisch mit Mannern und Frauen besetzt sein soll Nordrhein Westfalen Mecklenburg Vorpommern Rheinland Pfalz Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Eine Sonderstellung bei der Zusammensetzung nimmt Hamburg ein Von einer Berucksichtigung sachverstandiger Stellen ausserhalb des Parlaments wurde dort ganzlich abgesehen Die Kommission besteht aus je einem Abgeordneten pro Burgerschaftsfraktion und zusatzlich einem Vertreter des Innensenators ohne Stimmrecht Unabhangigkeit in der Entscheidungsfindung BearbeitenDie Hartefallkommission entscheidet in allen Bundeslandern weisungsunabhangig aufgrund eigener Uberzeugungsbildung Der Unabhangigkeit und Weisungsfreiheit steht die begrenzte Entscheidungsmacht gegenuber Bei Vorliegen eines Hartefalls kann die Hartefallkommission lediglich eine Empfehlung an die oberste Landesbehorde richten Hartefallersuchen Sie selbst kann kein Aufenthaltsrecht gewahren Antragsrecht BearbeitenDie Hartefallkommission wird ausschliesslich im Wege der Selbstbefassung tatig 10 ein formliches Antrags und Bescheidungsrecht des betroffenen Auslanders besteht nicht Nur ein Kommissionsmitglied ist berechtigt einen ihm bekannt gewordenen Hartefall zur Beratung ins Plenum zu geben Das schliesst nicht aus dass der betroffene Auslander sich an die Geschaftsstelle der Hartefallkommission wendet und darum bittet sich seines Falles anzunehmen In Mecklenburg Vorpommern und Niedersachsen ist diese Moglichkeit sogar ausdrucklich vorgesehen 11 Teilweise wird die ausdruckliche Zustimmung des Auslanders verlangt damit die Kommission tatig werden kann Bremen Hamburg Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Saarland Sachsen Anhalt Sachsen Thuringen Einen Anspruch auf Behandlung hat der Auslander jedoch ebenso wenig wie sonstige Personen z B Nachbarn Freunde Bekannte die sich fur seinen Verbleib einsetzen 12 Wegen der ausserordentlichen Grosse der Hartefallkommission hat in Hessen die Geschaftsstelle und in Zweifelsfallen ein aus drei Mitgliedern bestehender Vorprufungsausschuss uber die Vorlage einer Eingabe an die Hartefallkommission vorab zu befinden 13 Obligatorische oder fakultative Vorprufungsausschusse bestehen zum Teil auch in anderen Bundeslandern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Schleswig Holstein Alle Regelungen bestimmen dass sich der Auslander nur an die Hartefallkommission des Bundeslandes wenden kann in dessen Bereich die fur ihn zustandige Auslanderbehorde liegt Unter den 16 Hartefallkommissionen besteht somit kein Wahlrecht Anhorung des Auslanders BearbeitenEine Pflicht zur personlichen Anhorung des Auslanders besteht in keinem Bundesland Ob die Kommission im Einzelfall uber seine Anhorung beschliesst obliegt ihrem pflichtgemassen Ermessen In Schleswig Holstein ist ausdrucklich bestimmt dass der betroffene Auslander und die zustandige Auslanderbehorde angehort werden konnen In Hessen und Sachsen hat die Hartefallkommission die allgemeine Moglichkeit Personen anzuhoren also nicht notwendigerweise nur den betroffenen Auslander In Brandenburg konnen im Einzelfall ein Sachverstandiger in Mecklenburg Vorpommern ein Sachverstandiger mit einer besonderen Qualifikation fur psychiatrische oder neurologische Erkrankungen Psychotherapie oder Psychologie hinzugezogen werden der mit beratender Stimme an der Sitzung teilnimmt Ob im Ubrigen dritte Personen an einer Beratung teilnehmen konnen muss die Hartefallkommission in jedem Einzelfall gesondert beschliessen Offentlichkeit der Sitzungen BearbeitenDie Hartefallkommission entscheidet in nicht offentlicher Sitzung Kommt sie mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder Niedersachsen Nordrhein Westfalen Schleswig Holstein mit der Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder Bremen mit 2 3 Mehrheit der anwesender Mitglieder Berlin Brandenburg Rheinland Pfalz mit einer 2 3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder Bayern Hessen Sachsen Anhalt Sachsen Thuringen Hamburg mit einer 2 3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder mindestens jedoch mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder Baden Wurttemberg mit mindestens funf Stimmen Mecklenburg Vorpommern oder mit 3 4 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder Saarland zu dem Ergebnis dass von einem Hartefall auszugehen sei ersucht sie das Innenministerium oder den Innensenator eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen Hartefallersuchen Wird dem Hartefallersuchen entsprochen ergeht eine Anordnung an die Auslanderbehorde eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen Die Anordnung kann im Einzelfall unter Berucksichtigung des Umstandes erfolgen ob der Lebensunterhalt des Auslanders gesichert ist oder sich eine dritte Person verpflichtet hat fur die Lebensunterhaltssicherung aufzukommen 14 Landesrechtliche Besonderheiten im Verfahren BearbeitenEine verfahrensrechtliche Besonderheit besteht in Nordrhein Westfalen Hier wird das Hartefallersuchen unmittelbar an die zustandige Auslanderbehorde gerichtet die in eigener Zustandigkeit uber die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entscheidet 15 In Sachsen besteht die Besonderheit dass das Verfahren in der Hartefallkommission nach drei Monaten automatisch endet wenn bis dahin kein Hartefall festgestellt werden konnte 16 Die Verlangerung der Frist um zwei weitere Monate ist aus wichtigem Grund moglich Kriterien fur einen Hartefall BearbeitenEin Hartefall liegt bundesgesetzlich vor wenn bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstande dringende humanitare oder personliche Grunde vorliegen die die weitere Anwesenheit des Auslanders im Bundesgebiet rechtfertigen 17 Solche Grunde konnen sich insbesondere aus dem Stand der sprachlichen wirtschaftlichen kulturellen und sozialen Integration in die deutschen Lebensverhaltnisse ergeben 18 Je langer sich jemand im Bundesgebiet aufhalt und in die deutsche Gesellschaft integriert ist sei es bei jungen Auslandern durch eine weit vorangeschrittene erfolgreiche Schulausbildung sei es bei Erwachsenen durch die langjahrige Ausubung einer Berufstatigkeit nebst intensiver sozialer Kontakte zum deutschen Umfeld und guter Deutschkenntnisse umso eher wird es ihm unzumutbar sein in sein Heimatland zuruckzukehren Bei der Hartefallentscheidung wird auch zu berucksichtigen sein ob der Auslander die Grunde fur die bisher nicht mogliche Aufenthaltsbeendigung zu vertreten hat Haufig sind im Bundesgebiet geborene und oder aufgewachsene Kinder die sich in der Phase einer fortgeschrittenen Schulausbildung befinden Grund bei ihnen und wegen der elterlichen Sorge auch bei ihren Eltern von einem Hartefall auszugehen Zuweilen kann ein Hartefall vorliegen wenn eine unter mehreren Voraussetzungen fur ein Aufenthaltsrecht nicht dafur aber mehrere andere in besonders ausgepragter Form erfullt werden sog Ubererfullung Denkbar ist auch bei Anspruchstatbestanden die zu einem bestimmten Stichtag vorliegen mussen wie bei 104a AufenthG von dem Stichtagserfordernis im Wege des Hartefalls abzusehen wenn die Voraussetzungen nur kurzzeitig am Stichtag nicht erfullt waren sonst aber vorlagen Erforderlich sind stets personliche Umstande die den Betroffenen in eine Sondersituation gegenuber anderen ausreisepflichtigen Auslandern bringen Gesundheitliche Beeintrachtigungen z B fehlende Behandlungsmoglichkeiten im Herkunftsland sind bereits im regularen auslanderbehordlichen und gerichtlichen Verfahren zu berucksichtigen und konnen deshalb nur in extremen Sonderfallen einen Hartefall begrunden Auch die aus der allgemeinen Ruckkehrverpflichtung resultierende Notwendigkeit in das Heimatland zuruckzukehren und sich dort wieder eine Lebensgrundlage zu schaffen begrundet regelmassig allein keinen Hartefall Wegen der durchweg bestehenden Vertraulichkeit und Geheimhaltungsbedurftigkeit des Beratungsverlaufs und ergebnisses und wegen der Vielschichtigkeit der unterbreiteten Lebenssachverhalte lasst sich das Entscheidungsverhalten der Hartefallkommission nicht allgemein vorhersagen Einzelfalle fur angenommene Harten finden sich zum Teil in den jahrlichen Tatigkeitsberichten der Hartefallkommissionen 19 Ausschlussgrunde fur einen Hartefall BearbeitenBegangene Straftaten Bearbeiten Gesetzlich geregelt sind nur Ausschlussgrunde bei deren Vorliegen ein Hartefall von vornherein ausscheidet Bundesgesetzlich liegt ein Ausschlussgrund vor wenn der Auslander Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat 20 Wann das der Fall ist haben die Lander unterschiedlich definiert In Hessen und Sachsen ist die Behandlung als Hartefall in der Regel und in Sachsen Anhalt zwingend ausgeschlossen wenn der Auslander in den letzten drei Hessen Sachsen Anhalt oder funf Sachsen Jahren wegen einer vorsatzlichen Straftat zu einer Jugend oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessatzen verurteilt worden ist In Niedersachsen ist ein Hartefall ausgeschlossen wenn ein Ausweisungsgrund nach 53 oder 54 AufenthG vorliegt und zum Zeitpunkt der Eingabe noch nicht mehrere Jahre ohne vorsatzliche Straftaten vergangen sind siehe 5 Abs 1 der NHarteKVO In Sachsen ist ein Hartefall ausgeschlossen wenn der Betroffene in den letzten funf Jahren wegen Friedensverrats Hochverrats oder Gefahrdung des demokratischen Rechtsstaates 80 bis 92 b StGB wegen Landesverrats oder Gefahrdung der ausseren Sicherheit 93 bis 101 a StGB wegen einer Straftat gegen Verfassungsorgane oder gegen Wahlen und Abstimmungen 105 bis 108 e StGB wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt 110 bis 122 StGB wegen besonders schwerem Landfriedensbruchs 125 a StGB wegen Bildung krimineller Vereinigungen 129 StGB wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung 129 a StGB wegen krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland 129 b StGB wegen Volksverhetzung 130 StGB wegen der meisten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 174 bis 184 g StGB mit Ausnahme der 183 und 183 a StGB wegen Mordes 211 StGB Totschlags 212 StGB einem minder schweren Fall des Totschlags 213 StGB schwerer Korperverletzung 226 StGB Korperverletzung mit Todesfolge 227 StGB wegen Straftaten gegen die personliche Freiheit 232 bis 237 und 239 StGB wie z B Menschenhandel und Kinderhandel oder wegen Raubs mit Todesfolge 251 StGB schuldig gesprochen worden ist Besonders streng ist die bayerische Regelung Hier genugt bereits die allgemeine Straffalligkeit des Auslanders sobald er sich nicht mehr als nicht vorbestraft bezeichnen darf Nicht mehr als nicht vorbestraft darf sich z B jemand bezeichnen der zu Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessatzen oder Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten verurteilt worden ist oder wenn er ohne das vorstehende Strafmass zu erreichen mindestens zwei Mal bestraft wurde und die Strafen im Bundeszentralregister noch nicht getilgt sind 21 Ausweisung oder Ausweisungsgrunde Bearbeiten Viele Lander stellen stattdessen oder erganzend darauf ab ob wegen einer begangenen Straftat die Ausweisung ausgesprochen wurde oder hatte ausgesprochen werden konnen und nehmen dabei auf die Ausweisungsregelungen des Aufenthaltsgesetzes Bezug Das Aufenthaltsgesetz kennt nach dem Mass der individuellen Schuld die zwingende Ausweisung 53 AufenthG die Regelausweisung 54 AufenthG oder die Ermessensausweisung unter Berucksichtigung aller fur und wider sprechenden Belange 55 AufenthG In Baden Wurttemberg und Hamburg genugt das blosse Vorliegen eines Ausweisungsgrundes in Rheinland Pfalz und Schleswig Holstein mussen mindestens zwingende oder Regelausweisungsgrunde gegen den Auslander vorliegen in Thuringen genugen zusatzlich einige Falle die zu einer Ausweisung nach Ermessen berechtigen wurden Einer formlichen Verfugung der Ausweisung durch die Auslanderbehorde bedarf es hier nicht die blosse Moglichkeit den Auslander auszuweisen genugt fur die Annahme eines Ausschlussgrundes In Bremen bildet jede formlich ausgesprochene Ausweisung einen Ausschlussgrund in anderen Landern nur die verfugte zwingende oder Regelausweisung Berlin Brandenburg Nordrhein Westfalen Saarland Sachsen Anhalt In Mecklenburg Vorpommern liegt ein Ausschlussgrund entweder im Falle einer tatsachlich ausgesprochenen Ausweisung oder bei begangenen Straftaten vor die einen Ausweisungsgrund nach 53 oder 54 des Aufenthaltsgesetzes erfullen Ein Hartefall wird zudem haufig bei Personen ausgeschlossen die der Begehung terroristischer Anschlage verdachtig sind Baden Wurttemberg Brandenburg Bremen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Sachsen und gegen die deswegen eine besondere Abschiebungsanordnung 22 ergangen ist oder ergehen konnte Ahnlich ist auch die bayerische Regelung Hier begrunden Anhaltspunkte wonach von dem Auslander eine Gefahr fur die innere Sicherheit ausgehen konnte einen Hartefallausschluss Weitere Ausschlussgrunde Bearbeiten Zusatzliche Ausschlussgrunde sind je nach Bundesland zahlreich und vielfaltig Die Annahme eines Hartefalls ist beispielsweise ausgeschlossen bei Vortragen asylrelevanten Inhalts deren Prufung in die Zustandigkeit des Bundesamtes fur Migration und Fluchtlinge fallt Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Mecklenburg Vorpommern Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Schleswig Holstein Thuringen wenn gemessen an der bisherigen Aufenthaltszeit der Lebensunterhalt uberwiegend aus offentlichen Mitteln bestritten wurde obwohl der Auslander zur Aufnahme einer Beschaftigung berechtigt und zumutbar in der Lage war Baden Wurttemberg wenn die Erwartung besteht dass der Lebensunterhalt in Zukunft nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann Baden Wurttemberg Bayern Hessen Sachsen und ausreichender Krankenversicherungsschutz fehlt Hessen Sachsen wenn ein offensichtlich rechtsmissbrauchliches Verhalten vorliegt das zu einer Verzogerung der Aufenthaltsbeendigung gefuhrt hat oder bei Nichterfullung der Passpflicht obwohl der Auslander in zumutbarer Weise einen Nationalpass erhalten konnte Bayern wenn im Rahmen des auslander oder asylrechtlichen Verfahrens falsche oder unvollstandige Angaben gemacht wurden oder uber die Identitat oder Staatsangehorigkeit getauscht wurde oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung von Ausreisehindernissen nicht erfullt wurden Brandenburg ahnlich Mecklenburg Vorpommern wenn wiederholt oder groblich gegen auslanderrechtliche Mitwirkungspflichten verstossen wurde oder wird oder wenn die Auslanderbehorden beharrlich uber aufenthaltsrechtlich bedeutsame Umstande getauscht wurden Sachsen Anhalt wenn der Auslander das Vorliegen eines Ausreisehindernisses selbst verschuldet hat Rheinland Pfalz wenn ein Einreiseverbot wegen ausgesprochener und oder vollzogener Abschiebung besteht Brandenburg Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz wenn der Auslander unmittelbar vor der Antragstellung illegal visumsfrei oder mit Besuchsvisum eingereist ist Rheinland Pfalz wenn der Auslander zur Fahndung Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Nordrhein Westfalen Sachsen Anhalt Thuringen oder zur Aufenthaltsermittlung Thuringen ausgeschrieben worden ist oder sein Aufenthalt unbekannt ist Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Sachsen oder er im Land keinen ordnungsgemassen Wohnsitz oder keine ladungsfahige Anschrift hat Nordrhein Westfalen oder nicht mehr im Besitz einer Duldung ist Saarland wenn ein Ruckfuhrungstermin bereits feststeht Brandenburg Niedersachsen Nordrhein Westfalen oder Abschiebungshaft angeordnet wurde Niedersachsen oder wenn ein angesetzter Ruckfuhrungstermin verstrichen ist und die Auslanderbehorde zuvor uber die Moglichkeit der Anrufung der Hartefallkommission informiert hatte Niedersachsen wenn der Fall in der Hartefallkommission schon behandelt wurde Bayern Sachsen ohne dass sich die der vorherigen Entscheidung zugrunde liegende Sach und Rechtslage nachtraglich zugunsten des Auslanders geandert hat Berlin Brandenburg Bremen Niedersachsen Rheinland Pfalz Sachsen Thuringen oder kein wesentlich neues Vorbringen erkennbar ist Baden Wurttemberg Schleswig Holstein Keine besonderen Ausschlussgrunde fuhrt das Hamburger Landesgesetz auf Absehen vom Ausschlussgrund im Einzelfall Bearbeiten In einigen Bundeslandern sind die Ausschlussgrunde teilweise Baden Wurttemberg Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Sachsen Schleswig Holstein oder generell Bayern Hessen nur regelhaft konzipiert Das bedeutet dass fur die Kommission Spielraum besteht im Einzelfall von dem Regelausschlussgrund abzuweichen wenn vom Regelfall abweichende atypische Umstande vorliegen die eine Ausnahme gebieten Aufenthaltsrechtliche Wirkungen wahrend des Prufungsverfahrens BearbeitenGrundsatzlich hindert ein anhangiges Hartefallverfahren nicht die Vollziehung der Ausreisepflicht Die Stellung eines Antrags an die Hartefallkommission begrundet grundsatzlich kein rechtliches Abschiebungshindernis i S v 60a Abs 2 AufenthG 23 Ahnlich wie bei Petitionen kann das jeweilige Innenministerium jedoch gegenuber der Auslanderbehorde anordnen von der Abschiebung des Auslanders wahrend der Befassung der Hartefallkommission abzusehen Einige Regelungen uber die Hartefallkommission verpflichten unter naher umrissenen Voraussetzungen sogar dazu die Abschiebung wahrend der Dauer des Verfahrens auszusetzen Baden Wurttemberg Berlin Brandenburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Sachsen Schleswig Holstein Gerichtliche Uberprufbarkeit der Entscheidung BearbeitenDie Befugnis zur Aufenthaltsgewahrung steht nach dem gesetzgeberischen Willen ausschliesslich im offentlichen Interesse und begrundet keine eigenen Rechte des Auslanders 24 Hierdurch und durch den Ausschluss eines Individualantragsrechts wird verhindert dass ein Verwaltungsverfahren in Gang kommt dessen Ergebnis wegen der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 GG der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterlage Die Entscheidungen der Hartefallkommission sind daher stets endgultig 25 und nicht justiziabel 26 Wegen der fehlenden gerichtlichen Uberprufbarkeit hat das Verfahren vor der Hartefallkommission Gnadenaktcharakter Alternativen zur Hartefallkommission BearbeitenDem Auslander ist es nicht verwehrt neben der Hartefallkommission den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments anzurufen Art 17 GG bzw die entsprechenden Bestimmungen der Landerverfassungen Petitionsverfahren und gleichzeitiges Tatigwerden der Hartefallkommission sind in einigen Bundeslandern allerdings ausgeschlossen Baden Wurttemberg Bayern Hessen Niedersachsen In Sachsen entscheidet die Hartefallkommission nicht mehr wenn ein Petitionsverfahren stattfindet oder stattgefunden hat Die Moglichkeit einer Petition war vor der Einrichtung der Hartefallkommissionen nach Erschopfung des Rechtsweges oft das letzte Mittel die Vollziehung der Ausreisepflicht zu verhindern Der Petitionsausschuss ist jedoch an die bestehende Rechtslage gebunden und kann keine hiervon abweichende Entscheidung treffen gerade dies ist der Hartefallkommission aber moglich Haufig werden aufenthaltsrechtlich motivierte Petitionen an das jeweilige Innenministerium mit der Bitte ubersandt den Petenten uber die Sach und Rechtslage aufzuklaren Es folgt dann zumeist ein Schreiben das die Aufenthaltsbiographie zusammenfasst und mit der Bemerkung schliesst dass die Entscheidung der Auslanderbehorde nicht zu beanstanden sei Im Unterschied zu Entscheidungen der Hartefallkommission sind Petitionsbescheide in geringem Umfang justiziabel Denn der Petent hat einen Anspruch auf sachliche Bescheidung seiner Petition Die Sachentscheidung kann im Weigerungsfalle verwaltungsgerichtlich erzwungen werden Hartefalle in Zahlen BearbeitenDie Hartefallkommissionen haben die Pflicht jahrliche Tatigkeitsberichte zu erstatten die teilweise auf den Internetseiten der Innenministerien veroffentlicht werden So wurden z B in Bayern im Jahre 2009 132 Falle 280 Personen an die Kommission herangetragen von denen 56 Falle 113 Personen von der Hartefallkommission aufgegriffen wurden In 51 Fallen fuhrten sie zu einem Hartefallersuchen Allen Hartefallersuchen wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern entsprochen 27 In Baden Wurttemberg wurden im Jahre 2021 450 Falle an die Hartefallkommission herangetragen von denen 108 Falle beraten wurden In 75 Fallen wurde ein Hartefallersuchen gestellt Das Innenministerium folgt diesen Ersuchen in 88 der Falle 28 In Hessen wurden im Jahr 2021 57 Falle an die Hartefallkommission herangetragen 97 Personen In 30 dieser Falle 42 Personen musste eine Befassung der Hartefallkommission wegen gesetzlich normierter oder in der Geschaftsordnung der Kommission festgelegter Hinderungsgrunde abgelehnt werden Im Berichtszeitraum hat die Kommission in 29 Fallen 61 Personen von ihrem Selbstbefassungsrecht Gebrauch gemacht Beraten wurden durch die Kommission in 3 Sitzungen insgesamt 16 Falle von denen sich die Kommission in 9 Fallen 26 Personen fur ein Ersuchen aussprach In drei Fallen wurde kein Ersuchen gestellt vier Falle haben sich durch Rucknahme erledigt Das Hessische Ministerium fur Inneres und Sport war zum Berichtzeitpunkt in einem Fall dem Ersuchen gefolgt Insgesamt hatten bis zum Jahr 2021 555 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach 23a AufenthG erhalten 29 In Niedersachsen wurden im Jahre 2021 767 Falle 1 301 Personen an die Kommission herangetragen von denen 557 zur Beratung angenommen wurden In der Hartefallkommission wurden im selben Zeitraum 151 Falle abschliessend beraten In 99 Fallen entschied die Kommission ein Hartefallersuchen zu stellen 52 Falle wurden von der Kommission abgelehnt Das Niedersachsische Ministerium fur Inneres und Sport ist den Empfehlungen der Kommission in 83 Fallen gefolgt und hat die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach 23a AufenthG angeordnet In 14 Fallen wurde eine abweichende Entscheidung getroffen 30 Die Zahlen zeigen dass ein Aufenthaltsrecht in der uberwiegenden Mehrheit der Falle gewahrt wird sobald die Hartefallkommission beschliesst ein Hartefallersuchen zu stellen Nach Recherchen von Focus Online haben seit 2005 deutschlandweit mehr als 10 000 abgelehnte Asylbewerber durch die Hartefallkommissionen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten 31 Einzelnachweise Bearbeiten Zum Hintergrund Peter Munch Die Hartefallkommission einst geschmaht heute geachtet in Der Herr schafft Gerechtigkeit und Recht Festschrift fur Hans Engel Foedus Verlag 2000 S 137 25 Abs 5 AufenthG Entwurf vgl BT Drs 15 420 S 13 und S 80 Begr PDF 23 a AufenthG vgl BT Drs 15 3479 S 4 PDF Rechtsvorschriften der Lander Stand 30 September 2013 Baden Wurttemberg Verordnung der Landesregierung uber die Einrichtung einer Hartefallkommission nach 23 a des Aufenthaltsgesetzes Hartefallkommissionsverordnung HFKomVO vom 28 Juni 2005 GBl S 455 zuletzt geandert durch Verordnung v 17 April 2012 GBl S 212 Bayern Verordnung uber die Einrichtung einer Hartefallkommission nach 23 a des Aufenthaltsgesetzes Hartefallkommissionsverordnung HFKomV vom 8 August 2006 GVBl S 436 geandert durch Verordnung v 20 November 2007 GVBl S 791 Berlin Verordnung uber die Einrichtung einer Hartefallkommission nach 23 a des Aufenthaltsgesetzes Hartefallkommissionsverordnung HFKV vom 3 Januar 2005 GVBl S 11 geandert durch Verordnung vom 22 April 2009 GVBl S 246 Brandenburg Verordnung uber die Einrichtung einer Hartefallkommission nach 23 a des Aufenthaltsgesetzes Hartefallkommissionsverordnung HFKV vom 17 Januar 2005 GVBl II S 46 geandert durch Verordnung vom 5 Oktober 2006 GVBl II S 246 und durch Verordnung vom 23 September 2009 GVBl II S 709 Bremen Verordnung uber die Hartefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz vom 5 Juni 2012 GBl S 270 Mecklenburg Vorpommern Landesverordnung zur Einrichtung einer Hartefallkommission Hartefallkommissionslandesverordnung HFKLVO M V vom 25 Februar 2005 GVOBl S 84 geandert durch Verordnung vom 30 November 2009 GVOBl S 679 Niedersachsen Verordnung uber die Hartefallkommission in Niedersachsen nach dem Aufenthaltsgesetz Niedersachsische Hartefallkommissionsverordnung NHarteKVO vom 6 August 2006 GVBl S 426 zuletzt geandert durch Verordnung vom 2 September 2013 Nds GVBl Nr 16 S 228 gt Nordrhein Westfalen Verordnung zur Einrichtung einer Hartefallkommission nach 23 a des Aufenthaltsgesetzes und zur Regelung des Verfahrens Hartefallkommissionsverordnung HFKVO vom 14 Dezember 2004 GV NRW S 820 zuletzt geandert durch Verordnung vom 3 November 2009 GV NRW S 561 Rheinland Pfalz Landesverordnung zur Einrichtung einer Hartefallkommission nach 23 a des Aufenthaltsgesetzes Hartefallkommissionsverordnung vom 5 April 2011 GVBl S 95 Saarland Verordnung uber eine Hartefallkommission des Saarlandes nach 23 a des Gesetzes uber den Aufenthalt die Erwerbstatigkeit und die Integration von Auslandern im Bundesgebiet Hartefallkommissionsverordnung HKV vom 14 Dezember 2004 Amtsbl S 2659 geandert durch Verordnung vom 15 September 2009 Amtsbl S 1568 Sachsen Verordnung der Sachsischen Staatsregierung uber die Hartefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz Sachsische Hartefallkommissionsverordnung SachsHFKVO vom 6 Juli 2010 GVBl S 226 Sachsen Anhalt Hartefallkommissionsverordnung HFK VO vom 9 Marz 2005 GVBl S 136 geandert durch Verordnung vom 21 April 2009 GVBl S 224 Schleswig Holstein Landesverordnung zur Regelung von Aufgaben und Zustandigkeiten der Auslanderbehorden und bei der Aufnahme von Spataussiedlerinnen und Spataussiedlern sowie auslandischen Fluchtlingen und zur Einrichtung und dem Verfahren einer Hartefallkommission Auslander und Aufnahmeverordnung AuslAufnVO vom 19 Januar 2000 GVOBl S 101 geandert durch Verordnung vom 11 Januar 2005 GVOBl S 9 Thuringen Thuringer Verordnung uber die Hartefallkommission vom 5 Januar 2005 GVBl S 1 geandert durch Verordnung vom 8 Dezember 2009 GVBl S 778 Rechtsvorschriften der Lander Stand 31 Juli 2012 Hamburg Hamburgisches Gesetz uber die Hartefallkommission nach 23 a des Aufenthaltsgesetzes Hartefallkommissionsgesetz HFKG vom 4 Mai 2005 GVBl S 190 geandert durch Gesetz vom 26 Mai 2009 GVBl S 160 Hessen Gesetz zur Einrichtung einer Hartefallkommission Hartefallkommissionsgesetz HFKG vom 30 September 2008 GVBl I S 842 geandert durch Gesetz vom 14 Dezember 2009 GVBl I S 642 Begrundung der Bundesregierung zur Aufhebung der Befristung in BT Drs 16 10288 S 8 und 11 PDF BT Drs 16 10288 S 11 PDF Art 2 des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes vom 20 Dezember 2008 BGBl I S 2846 58 Abs 2 Satz 2 AufenthG 23 a Abs 2 Satz 2 AufenthG 4 Abs 2 MecklVHartefKV 4 Abs 1 Satz 2 NHarteKVO 23 a Abs 2 Satz 3 AufenthG 3 Abs 2 5 Abs 4 6 a Abs 3 HessHartefG 23 a Abs 1 Satz 2 AufenthG 7 NRWHartefKV 4 Abs 4 Nr 4 SachsHartefKV 23 a Abs 2 Satz 4 AufenthG So ausdrucklich 2 Satz 2 SachsHFKVO z B Tatigkeitsbericht Hartefallkommission Baden Wurttemberg 2009 1 2 Vorlage Toter Link www innenministerium baden wuerttemberg de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis S 7 9 PDF Dok 49 KB 23 a Abs 1 Satz 3 AufenthG 53 Abs 1 BZRG i V mit 32 Abs 2 Nr 5 BZRG 58a AufenthG So OVG Saarlouis Beschl v 1 Februar 2007 2 W 37 06 23 a Abs 1 Satz 4 AufenthG Ausdrucklich bestimmt 9 HessHartefKG dass Beschlusse der Hartefallkommission nicht der gerichtlichen Nachprufung unterliegen So ausdrucklich VG Oldenburg Beschl v 22 November 2010 11 B 3094 10 PDF Dok 239 KB Tatigkeitsbericht Hartefallkommission Bayern 2009 1 2 Vorlage Toter Link www stmi bayern de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis S 11 12 und 15 PDF Dok 83 KB https www baden wuerttemberg de de service presse pressemitteilung pid 16 taetigkeitsbericht der haertefallkommission Tatigkeitsbericht der hessischen Hartefallkommission fur das Jahr 2021 S 11ff PDF Dok 950 KB Tatigkeitsbericht der Niedersachsischen Hartefallkommission fur das Jahr 2021 S 22 PDF Dok 408 KB aktuelle Tatigkeitsberichte finden sich unter der Seite des Niedersachsischen Innenministeriums Tausende abgelehnte Asylbewerber durfen als Hartefalle legal in Deutschland bleiben In focus de 12 Februar 2021 abgerufen am 3 Januar 2022 Siehe auch BearbeitenAbschiebung Aufenthaltsgesetz Ausschaffung Integrationsbeauftragter Kirchenasyl Petitionsausschuss ZuwanderungsgesetzWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Hartefallkommission Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Zusammenstellung aller Gesetze und Verordnungen der Lander uber die Hartefallkommissionen bei www migrationsrecht net PDF Dok 821 KB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hartefallkommission amp oldid 237946222