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Der Straftatbestand der schweren Korperverletzung 226 StGB ist im deutschen Strafrecht im 17 Abschnitt des besonderen Teils des Strafgesetzbuches Straftaten gegen die korperliche Unversehrtheit geregelt Die Tat wird als Offizialdelikt von Amts wegen unabhangig vom Vorliegen eines Strafantrages 230 StGB verfolgt 1 Strafgesetzbuch von 1914Es handelt sich hierbei um eine Erfolgsqualifikation also einen um strafverscharfende Merkmale erweiterten Tatbestand des Grundtatbestandes der Korperverletzung 223 StGB Anders als bei der gefahrlichen Korperverletzung 224 StGB die auf eine besonders gefahrliche Begehungsweise der Tat abstellt 2 erhoht der Tatbestand der schweren Korperverletzung bei bestimmten Folgen die durch genauere Merkmale abschliessend definiert sind die Strafandrohung erheblich weil die Tatfolgen als besonders schwer eingestuft werden Die schwere Folge knupft somit ebenso wie die Korperverletzung mit Todesfolge 227 StGB nicht etwa an die Korperverletzungshandlung sondern den Korperverletzungserfolg an 3 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage 1 1 Objektiver Tatbestand 1 1 1 Verlust der Seh Hor Sprech oder Fortpflanzungsfahigkeit 226 Abs 1 Nr 1 StGB 1 1 2 Verlust oder dauernde Unbrauchbarkeit eines wichtigen Korpergliedes 226 Abs 1 Nr 2 StGB 1 1 3 Entstellung und schwere Erkrankungen 226 Abs 1 Nr 3 StGB 1 1 3 1 Dauernde erhebliche Entstellung 1 1 3 2 Verfall in schwere Erkrankungen 1 1 4 Bleibende schwere Verletzung 1 2 Subjektiver Tatbestand 1 2 1 Vorsatz im Hinblick auf die schwere Folge 226 Abs 2 StGB 1 2 2 Minder schwere Falle 226 Abs 3 StGB 1 3 Rechtfertigungsgrunde 1 3 1 Notwehr und rechtfertigender Notstand 1 3 2 Einwilligung 1 4 Entschuldigungsgrunde 1 5 Taterschaft und Teilnahme 1 5 1 Mittaterschaft 1 5 2 Anstiftung 1 5 3 Beihilfe 1 6 Versuch 1 7 Gesetzeskonkurrenzen 1 8 Prozessuales 2 Rechtshistorische Entwicklung 2 1 Entwicklung des Strafrahmens 2 2 Reformvorhaben 3 Polizeiliche Kriminalstatistik 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtslage BearbeitenDie schwere Korperverletzung ist seit 1871 im deutschen Strafgesetzbuch als Straftat erfasst Die seit dem Jahr 1998 geltende Fassung beruht unter anderem auf 224 RStGB und 225 RStGB siehe auch Erlauterungen zur rechtshistorischen Entwicklung Der Qualifikationstatbestand der schweren Korperverletzung ist in 226 StGB normiert 1 Hat die Korperverletzung zur Folge dass die verletzte Person das Sehvermogen auf einem Auge oder beiden Augen das Gehor das Sprechvermogen oder die Fortpflanzungsfahigkeit verliert ein wichtiges Glied des Korpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum Lahmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfallt so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren 2 Verursacht der Tater eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren 3 In minder schweren Fallen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren in minder schweren Fallen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen Die Strafandrohung einer Korperverletzung nach 223 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu funf Jahren oder Geldstrafe wird auf eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren erhoht und stellt somit nach 12 Abs 1 StGB einen Verbrechenstatbestand dar In den Fallen des 226 Absatz 2 betragt die Hochststrafe gemass 38 StGB funfzehn Jahre Freiheitsstrafe Objektiver Tatbestand Bearbeiten Bei 226 StGB handelt es sich um eine Qualifikation des 223 StGB 4 Eine Strafbarkeit wegen schwerer Korperverletzung setzt demnach zunachst voraus dass der Tater den Tatbestand der Korperverletzung vorsatzlich rechtswidrig und schuldhaft erfullt hat 5 Das geschutzte Rechtsgut des 223 StGB ist die korperliche Unversehrtheit einer anderen Person 6 deren Schutz aus dem durch die Verfassung geschutzten Recht auf korperliche Unversehrtheit Art 2 Abs 2 Satz 1 GG abgeleitet wird 7 Wer eine andere Person korperlich misshandelt oder an der Gesundheit schadigt macht sich nach 223 Abs 1 StGB strafbar Die korperliche Misshandlung meint dabei jede uble unangemessene Behandlung durch die das korperliche Wohlbefinden oder die korperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeintrachtigt wird Unter einer Gesundheitsschadigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes zu verstehen 8 Die schwere Korperverletzung stellt keine Qualifikation der fahrlassigen Korperverletzung 229 StGB dar Der Tater muss die schwere Folge objektiv zurechenbar verursacht haben 9 Es muss somit ein Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen der Verletzung und schweren Folge bestehen 10 11 Das bedeutet dass der Taterfolg aus der typischen Gefahr des Grunddeliktes hervorgehen muss 12 13 Weiter muss fur das Vorliegen einer schweren Korperverletzung eine der in 226 Abs 1 Nr 1 3 StGB abschliessend aufgefuhrten besonders schweren Verletzungsfolgen dauerhaft vorliegen Verlust der Seh Hor Sprech oder Fortpflanzungsfahigkeit 226 Abs 1 Nr 1 StGB Bearbeiten nbsp Der Verlust einer bestimmten Korperfunktion ist etwa die BlindheitEine schwere Korperverletzung liegt vor wenn der Verletzte das Sehvermogen auch auf einem Auge das Gehor das Sprechvermogen oder die Fortpflanzungsfahigkeit verliert Beim Sehvermogen der Fahigkeit Objekte visuell zu erkennen ist zu differenzieren Eine Reduktion des Sehvermogens auf 2 ist nach herrschender Lehre mit einem Verlust gleichzustellen 14 15 Nach der Rechtsprechung erfullt bereits eine Minderung auf 10 oder weniger dieses Tatbestandsmerkmal 16 Ein solcher Verlust auf einem Auge ist ausreichend 5 Kunstliche Hilfsmittel wie Sehhilfen werden hierbei nicht berucksichtigt da sie den Verlust nicht permanent ausgleichen konnen 17 Mit dem Gehor ist die Fahigkeit der auditiven Wahrnehmung zu verstehen Im Gegensatz zum Sehvermogen ist hier nicht der Verlust der Horfahigkeit auf einem Ohr sondern des gesamten Horvermogens auf beiden Ohren Voraussetzung fur das Vorliegen einer schweren Korperverletzung Dieses Merkmal ist auch dann erfullt wenn das Horvermogen auf einem Ohr verloren wird das andere Ohr jedoch bereits taub gewesen ist 5 Das Sprechvermogen ist betroffen wenn die Fahigkeit zur artikulierten Rede aufgehoben ist 14 Es muss keine vollstandige Stimmlosigkeit eintreten ein blosses Stottern reicht jedoch nicht aus 18 Die Fortpflanzungsfahigkeit betrifft lediglich die Zeugungs Empfangnis und Gebarfahigkeit 19 Impotenz fallt somit nicht unter dieses Merkmal Sie ist entgegen dem fruher als Zeugungsfahigkeit definierten Merkmal als geschlechtsneutral zu verstehen 20 Geschutzt werden hierdurch auch Kinder deren Fortpflanzungsfahigkeit sich erst Jahre spater entwickeln wird jedoch nicht etwa eine 90 jahrige Person 5 21 Unter einem Verlust ist die nahezu vollstandige Aufhebung der betroffenen Fahigkeit zu verstehen 22 Er muss wenigstens uber einen langeren Zeitraum andauern und uber die Heilungsaussichten muss Ungewissheit bestehen 23 Kein Verlust liegt vor wenn die verlorene Fahigkeit durch zumutbare medizinische Massnahmen wiederhergestellt werden kann 24 Verlust oder dauernde Unbrauchbarkeit eines wichtigen Korpergliedes 226 Abs 1 Nr 2 StGB Bearbeiten nbsp Ob innere Organe als wichtige Glieder zu verstehen sind ist streitig nbsp Die Abtrennung eines Korperteils stellt ohne Zweifel dessen Verlust darEine schwere Korperverletzung liegt weiterhin vor wenn der Verletzte durch die Korperverletzung ein wichtiges Glied des Korpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann 226 Abs 1 Nr 2 StGB Was unter einem wichtigen Glied zu verstehen ist ist umstritten Uberwiegende Teile der Literatur sowie die Rechtsprechung vertreten die Ansicht dass unter dem Begriff nur ausserliche Korperteile die eine in sich abgeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus haben und mit dem Korper durch ein Gelenk verbunden sind verstanden werden konnen 18 Nach einer Mindermeinung seien jedoch nicht nur aussere Korperteile sondern ebenso innere Organe wie beispielsweise die Niere zu berucksichtigen Dies wird damit begrundet dass der Verlust eines inneren Organs schlimmere gesundheitliche Folgen verursachen wurde als etwa der Verlust eines Fingers Auch wenn der Bundesgerichtshof BGH die Frage nicht abschliessend beantwortet hat lehnt er diese Ansicht ab da die Bezeichnung eines inneren Organs als Glied die Grenze der zulassigen Wortauslegung uberschreite 25 Ein Glied ist wichtig wenn ihm eine erhebliche Bedeutung im Hinblick auf den Gesamtorganismus zukommt 15 Umstritten ist jedoch ob individuelle Verhaltnisse des Verletzten berucksichtigt werden mussen Teilweise wird insbesondere auf den Beruf des Verletzten abgestellt wonach etwa der kleine Finger eines Pianisten ein wichtiges Glied sei 18 Das Reichsgericht hat angenommen dass die Wichtigkeit eines Gliedes nicht mit Rucksicht auf den Verletzten sondern abstrakt danach zu bestimmen sei welche Wichtigkeit das verlorene Glied allgemein also fur den Menschen uberhaupt hat 26 Einer weiteren Auffassung nach seien individuelle Korpereigenschaften etwa die Handigkeit und dauerhafte korperliche Vor Schadigungen des Verletzten ebenfalls zu berucksichtigen 21 Der BGH hat sich von seiner bisherigen Rechtsprechung gelost und sich letzterer Auffassung mit der Begrundung angeschlossen dass das vom Reichsgericht abstrakt ausgelegte Merkmal der Wichtigkeit zu eng und nicht mehr zeitgemass sei 27 Das Gesetz regle den Verlust eines wichtigen Gliedes des Korpers was auf einen generalisierenden Massstab hindeute 28 Dadurch werden keine Anhaltspunkte fur eine Berucksichtigung des Berufes des Verletzten ersichtlich 29 Beispiel fur ein wichtiges Korperglied ist der Zeigefinger 27 Das wichtige Glied ist verloren wenn es physisch vom Korper abgetrennt wurde 14 Mit Einfuhrung des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts 6 StRG im Jahr 1998 wurde diese Regelung um die Alternative der dauernden Unbrauchbarkeit erganzt 30 Eine dauernde Unbrauchbarkeit kann bereits dann vorliegen wenn das Glied praktisch unbrauchbar ist 21 Der BGH setzt hierfur voraus dass im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung zu ermitteln ist ob so viele Funktionen ausgefallen sind dass das Korperglied weitgehend nicht mehr gebraucht werden kann und von daher die wesentlichen faktischen Wirkungen denjenigen eines physischen Verlusts entsprechen 27 Eine mogliche Ursache der Unbrauchbarkeit ist beispielsweise die dauernde Versteifung eines Kniegelenks 31 Ein Glied kann dauernd nicht mehr gebraucht werden wenn dieser Zustand fur langere Zeit in gleich bleibender Weise vorhanden ist siehe auch Erlauterungen zur bleibenden schweren Verletzung 32 Entstellung und schwere Erkrankungen 226 Abs 1 Nr 3 StGB Bearbeiten Dauernde erhebliche Entstellung Bearbeiten Auch eine dauernde erhebliche Entstellung kann die Strafbarkeit einer schweren Korperverletzung begrunden wenn die aussere Gesamterscheinung des Verletzten in ihrer asthetischen Wirkung derart verandert ist dass er fur Dauer psychische Nachteile im Verkehr mit seiner Umwelt zu erleiden hat 33 Hinsichtlich der Veranderung ist zu berucksichtigen dass es unerheblich ist ob der Verletzte bereits vor der Entstellung unasthetisch war 34 Die Erheblichkeit der Entstellung ist im Vergleich mit den anderen in 226 Abs 1 StGB angefuhrten schweren Korperverletzungsfolgen zu ermitteln 35 Bei der Bewertung von Narben wurden weder in einer auffallig senkrecht vom rechten Nasenloch bis zur Oberlippe verlaufende n etwa 1 mm breite n Narbe noch in einer 4 mm breiten 12 cm lange Narbe die vom Ohrlappchen bis zum Unterkiefer verlauft erhebliche Entstellungen gesehen 36 37 Beispiele die das Merkmal der dauernden erheblichen Entstellung dahingegen erfullen sind etwa die Einbusse eines Nasenflugels oder eines halben Ohres ein schlaff herunterhangendes Augenlid eine Verschiebung des Unterkiefers oder Gehbehinderung durch Verkurzung des Oberschenkels 36 Das aussere Erscheinungsbild ist auch dann betroffen wenn die Verunstaltung nicht standig sichtbar ist 38 Mithin sind alle sozialen Situationen etwa das Baden im Schwimmbad oder der Geschlechtsverkehr zu berucksichtigen 39 Die Entstellung ist dauernd wenn das Aussehen endgultig oder fur einen unbestimmt langen Zeitraum verandert wurde siehe auch Erlauterungen zur bleibenden schweren Verletzung 40 Verfall in schwere Erkrankungen Bearbeiten nbsp Das Infizieren mit dem HI Virus ist ein Beispiel fur den Verfall in SiechtumWeiter kann eine schwere Korperverletzung vorliegen wenn der Verletzte durch die Schadigung in einen schweren chronischen Krankheitszustand verfallt der den gesamten Organismus betrifft Die Schadigung braucht hierfur nicht unheilbar zu sein muss jedoch fur langere Zeit bestehen und die Heilung nicht vorhersehbar sein 41 Dazu zahlt unter anderem das Verfallen in Siechtum also einen chronischen Krankheitszustand der den Gesamtorganismus schadigt und zu seiner allgemeinen Hinfalligkeit fuhrt 42 Darunter zu verstehen ist beispielsweise das Infizieren mit dem HI Virus 43 Da die Bewegungsunfahigkeit eines wichtigen Gliedes bereits in 226 Abs 1 Nr 2 StGB geregelt ist wird die Lahmung dem Siechtum gleichgestellt wenn die Bewegungseinschrankung eines Korperteils die Bewegungsfahigkeit des gesamten Korpers beeintrachtigt 28 42 Solche Lahmungen sind unter anderem die Versteifung eines Kniegelenks eines ganzen Arms oder aber des Huftgelenks die einen Kruckengebrauch notwendig macht 44 Dahingegen reicht die Versteifung des Handgelenks oder einzelner Finger nicht aus 37 Der Verfall in eine geistige Krankheit orientiert sich an den Regeln der seelischen Storungen im Sinne des 20 StGB 28 Letztlich wird das Verfallen in Behinderung erfasst ob damit jedoch die korperliche oder geistige Behinderung gemeint ist ist streitig 45 Diese Alternative einer schweren Erkrankung war im Regierungsentwurf noch nicht aufgefuhrt 46 sondern wird erstmals im Bericht des Rechtsausschusses erwahnt 47 Eine Ansicht versteht unter der Behinderung jede erhebliche Beeintrachtigung von Korperfunktionen 48 Demgegenuber wird von einigen Autoren in der Literatur durch die Konjunktion oder ein Bezug zum Adjektiv geistig hergestellt wonach nur geistige Behinderungen von 226 Abs 1 Nr 3 StGB erfasst wurden 30 Unterstutzt wird diese Ansicht dadurch dass diese Verknupfung im Gesetzeswortlaut zweimal verwendet wird Lahmung oder geistige Krankheit oder Behinderung Zudem wurde eine andere Auslegung diese Regelung uberflussig machen da Falle der korperlichen Behinderung durch Lahmung Siechtum oder der Verlust bestimmter Korperfunktionen bereits von anderen Tatbestandsmerkmalen erfasst sind 45 Bleibende schwere Verletzung Bearbeiten Der Qualifikationstatbestand der schweren Korperverletzung ist bei dauernden also irreversiblen Verletzungsfolgen erfullt 49 Das erhohte Strafmass der schweren Korperverletzung spricht dafur nur solche Folgen ausreichen zu lassen unter denen der Verletzte dauerhaft leidet 50 Vom Merkmal der dauernden Entstellung lasst sich ableiten dass sie nicht mehr vorliegt wenn die Verunstaltung dauerhaft beseitigt werden kann zum Beispiel durch kosmetische Eingriffe 51 Hierbei kommt es nicht auf das Einvernehmen des Verletzten bezuglich des Eingriffs sondern darauf an ob ihm dieser zumutbar ist 24 50 Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Fall in dem eine Beschrankung des Sehvermogens nur durch das Tragen einer Kontaktlinse und einer beidseitigen Prismenbrille am verletzten Auge beseitigt werden konnte entschieden dass in diesem Zusammenhang eine Strafbarkeit wegen schwerer Korperverletzung nicht entfallt 17 Kunstliche oder technische Hilfsmittel wie etwa Sehhilfen konnten die genannten schweren Folgen nur temporar ausgleichen nicht aber dauerhaft 22 Im Gegensatz dazu liegt durch den Verlust von Zahnen jedoch keine dauernde Entstellung vor wenn sie voraussichtlich durch eine Zahnprothese beseitigt werden kann 52 Subjektiver Tatbestand Bearbeiten Als erfolgsqualifiziertes Delikt erfasst 226 Abs 1 StGB eine vorsatzliche Korperverletzung deren beschriebene schwere Folgen gemass 18 StGB wenigstens fahrlassig herbeigefuhrt wurden 9 Mithin werden ebenso Falle der Leichtfertigkeit und des dolus eventualis erfasst 53 Vorsatz im Hinblick auf die schwere Folge 226 Abs 2 StGB Bearbeiten 226 Abs 2 StGB setzt voraus dass der Tater im Hinblick auf die schweren Folgen absichtlich dolus directus 1 Grades oder wissentlich dolus directus 2 Grades handelt und stellt mithin eine Qualifikation des 226 Abs 1 StGB dar 54 Die objektiven Voraussetzungen bleiben somit unverandert 9 Eine wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf ist unerheblich wenn der Tater bloss wollte dass die schwere Folge in einer anderen Art und Weise eintritt 55 Hatte der Tater bei seiner Tathandlung Totungsvorsatz liegt grundsatzlich kein Vorsatz auf eine schwere Folge nach 226 StGB vor Das Eintreten einer schweren Folge setzt das Uberleben des Opfers voraus Wenn der Tater von einem absichtlichen Totungsversuch zuruckgetreten ist und eine eingetretene schwere Korperverletzung als sichere Folge seines Handelns vorausgesehen hat ist 226 Abs 2 StGB dennoch anwendbar 4 Handelt er in dieser Hinsicht mit bedingtem Vorsatz dolus eventualis findet 226 Abs 2 StGB jedoch keine Anwendung 50 Beim 226 Abs 2 StGB handelt es sich mithin um ein Vorsatzdelikt das einen Strafrahmen einer Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren vorsieht Minder schwere Falle 226 Abs 3 StGB Bearbeiten In minder schweren Fallen des 226 Abs 1 StGB wird auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren 226 Abs 3 Alt 2 StGB in solchen des 226 Abs 2 StGB auf eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren erkannt 226 Abs 3 Alt 2 StGB Der Verbrechenscharakter der schweren Korperverletzung bleibt von der Strafmilderung unberuhrt 12 Abs 1 StGB 56 Ein minder schwerer Fall kann dann vorliegen wenn die Verletzung auf Verlangen des Opfers oder mit dessen Einwilligung erfolgt oder wenn der Tater die in 213 StGB minder schwerer Fall des Totschlags genannten Voraussetzungen erfullt also wenn der Tater von dem verletzten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen war 57 Das ist dann zu bejahen wenn ein geringfugiger Exzess im Rahmen einer einverstandlichen tatlichen Auseinandersetzung zur schweren Folge gefuhrt hat 58 Darunter fallt insbesondere eine Provokation durch den Verletzten die den Tater daraufhin zur Tat hingerissen hat 59 Blosse Fahrlassigkeit reicht jedoch nicht fur eine Strafmilderung im Sinne des 226 Abs 3 StGB aus Im Falle einer verminderten Schuldfahigkeit muss sich das Gericht zwischen den Milderungen nach 226 Abs 3 StGB und 21 StGB in Verbindung mit 49 StGB entscheiden 60 61 Verwirklicht der Tater 226 Abs 1 StGB mildert sich die Strafe im Sinne des 226 Abs 3 StGB auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren bei Verwirklichung des 226 Abs 2 StGB auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren 60 Rechtfertigungsgrunde Bearbeiten Als mogliche Rechtfertigungsgrunde kommen insbesondere die Notwehr 32 StGB der rechtfertigende Notstand 34 StGB sowie die Einwilligung 228 StGB in Betracht die vor allem beim arztlichen Heileingriff von praktischer Bedeutung ist 62 Notwehr und rechtfertigender Notstand Bearbeiten Eine Rechtfertigung aus Notwehr ist gegeben wenn zur Abwehr massiver Angriffe gleichermassen massive Verteidigungshandlungen erforderlich sind Dabei ist es ohne Bedeutung ob die schwere Folge vorsatzlich oder fahrlassig herbeigefuhrt wurde 63 Mithin hangt die Rechtfertigung nicht von der Erfolgsverursachung sondern von der Handlung ab Demnach ist die fahrlassige Herbeifuhrung der schweren Folge auch dann gerechtfertigt wenn bei der Begehung einer einfachen Korperverletzung die Moglichkeit des Eintritts einer schweren Folge voraussehbar war und zur Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff s erforderlich gewesen ist 64 Eine Rechtfertigung wegen allgemeinen rechtfertigenden Notstands liegt unter den gleichen Voraussetzungen vor Einwilligung Bearbeiten Weiterhin kann eine Einwilligung etwa in arztliche Eingriffe einen Rechtfertigungsgrund darstellen 65 In der Praxis spielt dies insbesondere bei absichtlicher Herbeifuhrung der schweren Folge im Sinne des 226 Abs 2 StGB eine erhebliche Rolle 66 67 da bei einem solchen Eingriff immer der Tatbestand der schweren Korperverletzung verwirklicht wird 68 Die Einwilligung ist unwirksam wenn der Eingriff zwar vom Patienten verlangt medizinisch jedoch nicht indiziert ist 69 70 So hat etwa der BGH die Wirksamkeit einer Einwilligung in einem Fall verneint bei dem eine Patientin sich zahlreiche Zahne herausnehmen liess weil sie sich davon eine Minderung ihrer chronischen Kopfschmerzen erhoffte Begrundet wurde die Entscheidung damit dass der Patientin die erforderliche Urteilskraft gefehlt habe und der Arzt nicht in der Lage war das Vorstellungsbild der Zeugin in Ubereinstimmung mit einer realistischen medizinischen Beurteilung zu bringen 71 Die Patientin unterlag einem unbeachtlichen Motivirrtum da sie den Verlust ihrer Zahne zwar erkannt hat sich davon jedoch weitere Vorteile erhoffte Sittenwidrig im Sinne des 228 StGB war die Tat wegen der objektive n Nutzlosigkeit 63 Ferner ist vorstellbar dass es wahrend einer Operation zu unerwarteten Komplikationen kommt und die Tat aus einer mutmasslichen Einwilligung gerechtfertigt sein konnte Bestand fur den Arzt jedoch die Moglichkeit diesen kritischen Umstand vor der Operation zu bedenken und den Patienten dahingehend aufzuklaren wodurch sich ein entgegenstehender Wille des Patienten gezeigt hatte liegt eine fahrlassige Tat nach 229 StGB vor 63 Entschuldigungsgrunde Bearbeiten Als Erfolgsqualifikation erfordert der Tatbestand der schweren Korperverletzung dass nicht bloss das Grunddelikt schuldhaft begangen sondern die schwere Folge in gleicher Weise schuldhaft herbeigefuhrt worden ist Verursacht der Tater die schwere Folge vorsatzlich sind die allgemeinen Regeln der Schuld beim Vorsatzdelikt anzuwenden Bei einer fahrlassigen Herbeifuhrung sind die besonderen Merkmale zur Bestimmung der Schuld entsprechend zu berucksichtigen so etwa die subjektive Sorgfaltspflichtverletzung oder Unzumutbarkeit der gebotenen Handlung 72 Insofern hat der BGH in einem alteren Urteil einen Notwehrexzess als Entschuldigungsgrund anerkannt 73 Taterschaft und Teilnahme Bearbeiten Der 226 StGB stellt an die Beteiligung Taterschaft und Teilnahme besondere Voraussetzungen Diese ergeben sich aus den unterschiedlichen Strafandrohungen fur Fahrlassigkeit und bedingten Vorsatz 226 Abs 1 StGB sowie Absicht und Wissentlichkeit 226 Abs 2 StGB 72 Mittaterschaft Bearbeiten Eine Mittaterschaft an 226 Abs 1 StGB erfordert das Vorliegen einer gemeinschaftlich begangenen Korperverletzung nach 223 StGB durch die eine schwere Folge herbeigefuhrt worden ist 74 Entsprechend dem subjektiven Tatbestand muss dem Mittater wenigstens Fahrlassigkeit im Sinne des 18 StGB zur Last fallen Erfullt von zwei Mittatern zum Beispiel einer hinsichtlich der schweren Folge Absicht und handelt der andere mit bedingtem Vorsatz sind sie individuell den erfullten Tatbestandsmerkmalen nach zu bestrafen 62 Der Grund dafur ist dass dem Wortlaut des 226 Abs 2 StGB nach nur der Tater hinsichtlich dieser Qualifikation mit Strafe bedroht ist der die schwere Folge absichtlich oder wissentlich herbeifuhrt Mithin wird der absichtlich handelnde Mittater aus 226 Abs 2 StGB und der mit bedingtem Vorsatz handelnde aus 226 Abs 1 StGB bestraft 72 Anstiftung Bearbeiten Demnach wird ein Anstifter oder jemand der Beihilfe leistet nur bestraft wenn ihm hinsichtlich der schweren Folge wenigstens Fahrlassigkeit zur Last fallt 18 StGB Diese Regelung ist nicht als Anerkennung einer fahrlassigen Anstiftung zu verstehen sondern stellt eine vorsatzliche Teilnahme am vorsatzlichen Grundtatbestand dar die sich durch eine fahrlassige Neben Taterschaft qualifiziert Die Strafbarkeit des Teilnehmers ist nicht von der vorsatzlichen Herbeifuhrung der schweren Folge durch den Haupttater abhangig Der Anstifter ist jedoch als mittelbarer Tater im Sinne des 226 Abs 1 StGB zu bestrafen wenn er Kenntnis daruber hatte dass der den Grundtatbestand vorsatzlich erfullende Tater die schwere Folge fahrlassig herbeifuhrte 74 Beihilfe Bearbeiten Beihilfe zur Verwirklichung des 226 Abs 2 StGB leistet wer direkten Vorsatz dolus directus 1 oder 2 Grades im Hinblick auf die schwere Folge hat Dies ergibt sich aus 18 StGB wonach auf den mit bedingtem Vorsatz handelnden Beteiligten 226 Abs 1 StGB anzuwenden ist Daraus folgt im Umkehrschluss dass eine Beteiligung an 226 Abs 2 StGB bereits gegeben ist wenn beim Haupttater zwar lediglich bedingter Vorsatz vorliegt der Beteiligte jedoch mit direktem Vorsatz in Bezug auf die schwere Folge handelt 62 Versuch Bearbeiten Da es sich bei dem 226 StGB um ein Verbrechen nach 12 Abs 1 StGB handelt ist der Versuch strafbar Bereits bei vorsatzlicher Ausfuhrung des Grunddeliktes 223 StGB kann es sich um ein unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung handeln 50 Weiterhin kann eine versuchte Erfolgsqualifizierung vorliegen wenn sich der Vorsatz des Taters auf eine schwere Folge erstreckt deren Eintritt jedoch ausbleibt Beim 226 Abs 1 StGB kommt ein Versuch bereits dann in Betracht wenn der Tater mit bedingtem Vorsatz handelt Eine Versuchsstrafbarkeit nach 226 Abs 2 StGB erfordert weiterhin Absicht oder Wissentlichkeit siehe auch Erlauterungen zum subjektiven Tatbestand 75 Mithin entspricht ein auf die schwere Folge gerichteter bedingter Vorsatz dem Versuch des 226 Abs 1 StGB 55 Der Tatbestand der schweren Korperverletzung stellt eine Erfolgsqualifikation dar Demnach kann sich der Angreifer wegen eines erfolgsqualifizierten Versuchs strafbar machen 76 Ein solcher erfolgsqualifizierter Versuch des 226 StGB ist deshalb moglich weil bereits der Versuch des Grunddelikts die besondere Folge fahrlassig verursachen kann 77 Dieser Umstand ist gegeben wenn der Tater die vorsatzliche Korperverletzung versucht also nicht vollendet dadurch jedoch bereits die schwere Folge herbeifuhrt Sie muss nicht vom Vorsatz des Angreifers erfasst sein 62 Dies liegt etwa vor wenn der Angegriffene einem Angriff des Taters ausweicht dabei jedoch unglucklich sturzt und dadurch in Lahmung verfallt Gesetzeskonkurrenzen Bearbeiten Verursacht eine Tathandlung mehrere schwere Folgen liegen keine gleichartigen Idealkonkurrenzen vor Mithin werden solche Falle als nur eine Tatbestandsverwirklichung behandelt 52 Abs 1 StGB Im Wesentlichen wird dabei die straferschwerende Regelung berucksichtigt 55 Weiterhin erscheint vorzugswurdig die absichtliche oder wissentliche Herbeifuhrung der schweren Folge 226 Abs 2 StGB mit einer fahrlassigen oder eventualvorsatzlichen Herbeifuhrung 226 Abs 1 StGB dieser in Tateinheit zu stellen 78 Dadurch kann im Schuldspruch Idealkonkurrenz angenommen und das Vorliegen beider Absatze klargestellt werden 50 Bleibt es bei der einen schweren Folge lediglich beim Versuch und wird die andere fahrlassig herbeigefuhrt stehen der Versuch unabhangig davon von welchem Absatz und die fahrlassige Vollendung in Tateinheit 78 226 StGB verdrangt als Qualifikation das Grunddelikt 223 StGB wegen Spezialitat Eine versuchte schwere Korperverletzung steht jedoch in Tateinheit mit einer vollendeten nach 223 StGB 78 Ferner verdrangt der 226 StGB die gefahrliche Korperverletzung nach 224 StGB da diese individualisierte Gefahrdungsqualifikationen zum Inhalt hat wohingegen sich die schwere Korperverletzung durch Verletzungsqualifikationen auszeichnet 55 Zwar besteht mit dem Schwangerschaftsabbruch nach 218 Abs 2 StGB Idealkonkurrenz durch das Vorliegen der schweren Gesundheitsschadigung 218 Abs 2 Nr 2 StGB wird dieser jedoch durch die schwere Folge im Sinne des 226 StGB verdrangt 55 Uberdies liegt entgegen der fruheren Rechtsprechung mit 225 Abs 3 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen nicht Gesetzes sondern Tateinheit vor 79 Grund dafur ist das Klarstellungsinteresse das bloss im Rahmen einer tateinheitlichen Behandlung der Verletzung der besonderen Sorgepflicht gewahrt werden kann 80 81 Die schwere Folge wird dementsprechend uber den Tatbestand des 226 StGB hergeleitet 82 Prozessuales Bearbeiten Die Tat ist beendet wenn die schwere Folge eingetreten ist Damit beginnt nach 78a StGB die Verjahrung 60 Wird die schwere Folge fahrlassig oder mit bedingtem Vorsatz herbeigefuhrt 226 Abs 1 StGB verjahrt die Tat nach 78 Abs 3 Nr 3 StGB innerhalb von zehn Jahren Taten nach 226 Abs 2 StGB also solche bei denen die schwere Folge absichtlich oder wissentlich herbeigefuhrt wurde verjahren innerhalb von 20 Jahren 78 Abs 3 Nr 2 StGB in Verbindung mit 38 Abs 2 StGB Eine eventuelle Strafmilderung im Sinne des 226 Abs 3 StGB ist dabei unerheblich Verurteilungen nach 226 Abs 2 StGB sind in der Urteilsformel als wissentliche oder absichtliche schwere Korperverletzung zu bezeichnen 260 Abs 4 StPO 27 60 83 Rechtshistorische Entwicklung BearbeitenBis zum Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts 6 StRG von 1998 war die schwere Korperverletzung in 224 StGB geregelt Die absichtliche Herbeifuhrung der schweren Folge wurde von 225 Reichsstrafgesetzbuch RStGB erfasst 84 Der Tatbestand der schweren Korperverletzung wurde jedoch bereits in fruheren Gesetzen geregelt Die Strafvorschriften fur die Korperverletzung Deutschland wurden von den 190 ff des preussischen Strafgesetzbuchs von 1851 prStGB hergeleitet Demnach wurde die Korperverletzung bezuglich ihrer Folgen in eine leichte erhebliche und schwere eingeteilt Der Gedanke war korperliche Schaden die den Verletzten stark beeintrachtigen besonders schwer zu bestrafen 85 Diese Regelung findet sich gleichermassen im 224 RStGB aus dem Jahr 1871 wieder Die Grundlage der heutigen Fassung des 226 Abs 2 StGB war der 225 RStGB beabsichtigte schwere Korperverletzung der erstmals 1871 mit ins Gesetz aufgenommen wurde Durch das 6 StRG wurden die Merkmale von 224 RStGB und 225 RStGB im 226 StGB zusammengefasst Ferner sind die Begriffe Sprache durch Sprechvermogen Zeugungsfahigkeit durch Fortpflanzungsfahigkeit und Geisteskrankheit durch geistige Behinderung oder Krankheit ersetzt worden Daruber hinaus wurde das Merkmal der Absicht so ausgelegt dass in der heutigen Fassung sowohl die Absicht als auch die Wissentlichkeit ausdrucklich im 226 Abs 2 StGB erwahnt werden 84 Des Weiteren hat das Verbrechensbekampfungsgesetz VerbrBG aus dem Jahr 1994 die nach Art 19 Nr 96 EGStGB vorgesehene Moglichkeit der Geldstrafe abgeschafft 86 Entwicklung des Strafrahmens Bearbeiten 193 prStGB in der Fassung von 1856 sah fur eine Korperverletzung durch die der Verletzte verstummelt oder der Sprache des Gesichts des Gehors oder der Zeugungsfahigkeit beraubt wurde versetzte Zuchthaus von 2 bis 15 Jahren vor 224 RStGB bestrafte den der eine Korperverletzung begeht die den Verlust eines wichtige n Glied es des Korpers des Sehvermogen s auf einem oder beiden Augen des Gehor s der Sprache oder der Zeugungsfahigkeit zur Folge hat oder den Verletzten in erheblicher Weise dauernd entstellt oder in Siechthum Lahmung oder Geisteskrankheit verfallen lasst mit bis zu funf Jahren Zuchthaus oder Gefangnis nicht unter einem Jahre Das Zuchthaus dauerte gemass 14 Abs StGB a F mindestens 1 Jahr das Gefangnis gemass 16 Abs 2 StGB a F hochstens funf Jahre Der Strafrahmen war hier also bei beiden Strafarten der gleiche Bei mildernden Umstande konnte die Gefangnisstrafe gemass 228 StGB a F bis auf einen Monate gesenkt werden Bei absichtliche Herbeifuhrung der Folgen war die Strafe Zuchthaus von zwei bis zu zehn Jahren 87 Bei absichtlicher Herbeifuhrung wurden erst zum 19 Februar 1970 mildernde Umstande zugelassen und die Strafe in diesem Fall auf Gefangnis von sechs Monaten bis zu funf Jahren festgelegt Zum 1 April 1970 wurden die Gefangnis und Zuchthausstrafen durch die einheitliche Freiheitsstrafe ersetzt Durch das Einfuhrungsgesetz zum Strafgesetzbuch wurde zum 1 Januar 1975 in minder schweren Fallen der unbeabsichtigten Herbeifuhrung der Folgen die Geldstrafe zugelassen 1994 wurde die Geldstrafe aus dem Tatbestand gestrichen und fur minder schwere Falle eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren festgelegt 1994 wurde der 225 a F in besonders schwere Korperverletzung umbenannt Nach 225 Abs 1 StGB a F wurde mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren in minder schweren Fallen mit sechs Monaten bis zu funf Jahren bestraft wer eine schwere Folge wenigstens leichtfertig verursacht hat 225 Abs 2 StGB a F sah fur eine absichtliche oder wissentliche Herbeifuhrung einer schweren Folge eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren in minder schweren Fallen von einem Jahr bis zu funf Jahren vor Das die schwerwiegenden Unrechts Schuld Formen der leichtfertigen oder bedingt vorsatzlichen Falle in den 225 StGB a F verlagert wurden bedeutete die Beibehaltung des Strafrahmens des 224 StGB a F eine erheblich verscharfte Unrechts Pradikatisierung fur die einfach fahrlassige Herbeifuhrung des Taterfolgs also eine scharfere Bestrafung des gleichen Unrechtstatbestands 88 Kritische Einwande gegen diese Verlagerung fuhren an dass es unverhaltnismassig sei den Strafrahmen fur die leichtfertige und bedingt vorsatzliche Erfolgsverursachung auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren zu verdoppeln wohingegen der Hochststrafrahmen fur eine vorsatzliche Erfolgsverursachung unverandert der gleiche war 88 1998 wurde die heutige Fassung eingefuhrt vgl oben Reformvorhaben Bearbeiten 2009 wurde ein Gesetzesentwurf mit dem die Verstummelung weiblicher Genitalien als schwere Korperverletzung erfasst werden sollte 89 vom Bundestag abgelehnt 90 Daraufhin beschloss der Bundesrat im Folgejahr einen Gesetzesentwurf beim Bundestag einzubringen dessen zentrales Anliegen die Einfugung eines 226a StGB Genitalverstummelung ist 89 Am 21 Februar 2013 beriet der Bundestag erneut uber den Gesetzesentwurf Ein dahingehendes Strafrechtsanderungsgesetz sei erforderlich jedoch bestehe weiterhin Erorterungsbedarf Die Gesetzesentwurfe wurden daraufhin an die Ausschusse fur Gesundheit Menschenrechte und humanitare Hilfe wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Familie Senioren Frauen und Jugend sowie den Innenausschuss und Rechtsausschuss uberwiesen 91 226a Abs 1 StGB solle lauten Wer die ausseren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstummelt wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft 92 Nach herrschender Meinung sei eine solche Regelung aus strafrechtsdogmatischer Sicht nicht erforderlich 89 da eine solche Verstummelung ohnehin bereits vom Straftatbestand der gefahrlichen Korperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefahrlichen Werkzeugs nach 224 Abs 1 Nr 2 StGB erfasst sei 93 Zudem sei ein solcher Tatbestand der nur fur weibliche Opfer gelte wegen Verstosses gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Benachteiligungsverbot in Art 3 GG verfassungswidrig da die leichten Formen der Madchenbeschneidung in ihrer Unrechtsschwere mit der erlaubten Knabenbeschneidung vergleichbar seien 94 Dennoch sei sie als mittlere Losung zwischen 224 StGB und 226 Abs 2 StGB denkbar 95 Im Juli 2013 wurde ein entsprechendes Gesetz vom Bundestag verabschiedet 96 Das Gesetz trat am 28 September 2013 als 47 Strafrechtsanderungsgesetz in Kraft 97 Eine fehlerhafte Formulierung im Gesetzeswortlaut erforderte eine Berichtigung die am 8 Januar 2014 vorgenommen wurde 98 Polizeiliche Kriminalstatistik BearbeitenDie Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert Erfasste Falle der gefahrlichen und schweren Korperverletzung in den Jahren 1987 2021 als Haufigkeitszahl pro 100 000 Einwohner 99 Die jahrlich vom Bundeskriminalamt herausgegebene polizeiliche Kriminalstatistik PKS fasst alle gefahrlichen und schweren Korperverletzungsdelikte in einer Statistik zusammen die im Vorjahr polizeilich registriert wurden Die Aufklarungsquote dieser Delikte liegt durchgehend uber 80 Dabei ist zu beachten dass der polizeiliche Tatvorwurf nicht identisch mit der juristischen Wertung sein muss 1987 1990 sind in der Statistik lediglich die alten Bundeslander erfasst worden in den Jahren 1991 und 1992 wurde auch Berlin berucksichtigt Seit 1993 fliessen die neuen Bundeslander mithin das gesamte Bundesgebiet mit in die Statistik ein 99 Seit Ende der 1980er Jahre hat sich die Haufigkeit bis 2007 fast verdoppelt Seither sinken die Zahlen wieder Von 2015 auf 2016 gab es jedoch eine deutliche Verschlechterung Vom Hohepunkt 2007 bis 2021 sank die Haufigkeit um 22 von 188 auf 147 Falle pro 100 000 Einwohner Der zeitliche Verlauf ahnelt dem anderer Kriminalitatsbereiche sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen Landern der Erde 100 Allerdings wurde bei gefahrlicher und schwerer Korperverletzung der Hohepunkt nicht wie sonst oft Anfang der 1990er Jahre erreicht sondern erst 2007 Hauptartikel Kriminalitatsruckgang 2021 wurde in 720 Fallen dabei mit einer Schusswaffe gedroht in 215 Fallen auch geschossen Gegenuber 2 619 Falle im Jahr 1996 dem Hohepunkt des Schusswaffeneinsatzes sind solche Falle demnach um mehr als zwei Drittel zuruckgegangen Im Juni 2018 sprach sich die Innenministerkonferenz dafur aus das Phanomen Messerangriff bundeseinheitlich statistisch zu erfassen Fur das Berichtsjahr 2021 liegen dazu erstmals valide Daten vor Im Bereich gefahrlich und schweren Korperverletzung lag der Anteil bei 5 8 7 071 Falle 101 Polizeiliche Kriminalstatistik fur gefahrliche und schwere Korperverletzung in der Bundesrepublik Deutschland 99 erfasste Falle mit SchusswaffeJahr insgesamt pro 100 000 Einwohner Versuche geschossen gedroht Aufklarungsquote1987 63 711 104 2 4 074 6 4 265 1 535 84 1 1988 62 889 102 4 4 298 6 8 247 1 480 84 1 1989 64 840 104 6 4 249 6 6 228 1 327 83 5 1990 67 095 107 0 4 174 6 2 227 1 368 82 6 1991 73 296 112 7 4 298 5 9 294 1 398 80 6 1992 77 160 117 3 4 800 6 2 382 1 797 80 7 1993 87 784 108 4 5 061 5 8 439 2 378 80 1 1994 88 037 108 2 5 340 6 1 493 2 280 81 3 1995 95 759 117 4 6 023 6 3 536 2 478 81 7 1996 101 333 123 9 6 594 6 5 553 2 619 83 2 1997 106 222 129 5 6 922 6 5 522 2 508 82 5 1998 110 277 134 4 7 690 7 0 535 2 289 83 6 1999 114 516 139 6 8 322 7 3 592 2 300 83 9 2000 116 912 142 3 8 866 7 6 580 2 159 83 9 2001 120 345 146 3 9 042 7 5 473 1 715 83 8 2002 126 932 154 0 9 596 7 6 492 1 707 84 6 2003 132 615 160 7 10 141 7 6 441 1 844 84 1 2004 139 748 169 3 10 790 7 7 389 1 546 84 2 2005 147 122 178 3 12 151 8 3 418 1 492 83 5 2006 150 874 183 0 12 953 8 6 352 1 357 83 2 2007 154 849 188 1 13 589 8 8 350 1 337 82 5 2008 151 208 183 9 15 347 10 1 279 1 084 82 3 2009 149 301 182 1 15 730 10 5 214 1 098 82 2 2010 142 903 174 7 15 799 11 1 202 931 82 3 2011 139 091 170 1 16 085 11 6 153 947 82 3 2012 136 077 166 3 16 524 12 1 169 769 81 4 2013 127 869 158 8 16 115 12 6 156 766 82 1 2014 125 752 155 7 17 106 13 6 128 690 82 4 2015 127 395 157 0 18 079 14 2 120 642 82 3 2016 140 033 170 4 20 290 14 5 145 805 82 6 2017 137 058 166 1 20 550 15 0 147 700 82 8 2018 136 727 165 1 20 315 14 9 139 638 82 5 2019 133 084 160 3 19 233 14 5 189 626 82 9 2020 130 453 156 9 21 339 16 4 188 674 83 7 2021 122 341 147 1 20 050 16 4 215 720 83 9 Literatur BearbeitenWolfgang Eisenmenger et al Medizin und Recht Festschrift fur Wolfgang Spann Springer Verlag Berlin 1986 ISBN 3 540 16917 2 Burkhard Jahnke et al Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 6 11 Auflage de Gruyter Berlin 2005 ISBN 3 89949 289 7 17 Abschnitt Wolfgang Joecks Studienkommentar StGB 10 Auflage Beck Verlag Munchen 2012 ISBN 978 3 406 64417 7 Wolfgang Joecks Hrsg Klaus Miebach Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 4 2 Auflage Beck Verlag Munchen 2012 ISBN 978 3 406 60294 8 Urs Kindhauser Strafgesetzbuch Lehr und Praxiskommentar 5 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 7459 6 Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Strafgesetzbuch Band 2 3 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2010 ISBN 978 3 8329 3469 9 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Verlag Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 Karl Lackner Hrsg Kristian Kuhl Strafgesetzbuch Kommentar mit Erlauterungen 27 Auflage Beck Verlag Munchen 2011 ISBN 978 3 406 60993 0 Uwe Murmann Grundkurs Strafrecht Beck Verlag Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61586 3 Bodo Pieroth Bernhard Schlink Grundrechte Staatsrecht II 28 Auflage Muller Verlag Heidelberg 2012 ISBN 978 3 8114 9851 8 Rudolf Rengier Strafrecht Besonderer Teil II 13 Auflage Beck Verlag Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63289 1 Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band 1 4 Auflage Beck Verlag Munchen 2006 ISBN 3 406 53071 0 Ernst Rubo Kommentar uber das Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich Carl Heymanns Verlag Berlin 1879 Repr Frankfurt am Main 1992 ISBN 3 8051 0115 5 Otto Schwarz Begr Thomas Fischer Hrsg Strafgesetzbuch und Nebengesetze 59 Auflage Beck Verlag Munchen 2012 ISBN 978 3 406 62407 0 Johannes Wessels Begr Michael Hettinger Strafrecht Besonderer Teil 1 36 Auflage Muller Verlag Heidelberg 2012 ISBN 978 3 8114 9857 0 online Weblinks Bearbeiten 226 StGB auf dejure org Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen Prufungsaufbau der schweren Korperverletzung auf juraschema de Einzelnachweise Bearbeiten Paeffgen in Strafgesetzbuch 2010 S 1022 Wessels Hettinger Strafrecht 2012 S 80 online Paeffgen in Strafgesetzbuch 2010 S 1002 a b BGH Urteil vom 14 Dezember 2000 Az 4 StR 327 00 LS 1 f Schwere Korperverletzung Absichtliche oder wissentliche Verursachung der Folgen einer schweren Korperverletzung als Qualifikationstatbestand Anwendbarkeit der Vorschrift bei direktem Totungsvorsatz Link zum Urteil auf bundesgerichtshof de a b c d Joecks Studienkommentar StGB 2012 S 430 f Joecks Studienkommentar StGB 2012 S 412 Pieroth Schlink Grundrechte 2012 S 97 Joecks Studienkommentar StGB 2012 S 417 a b c Hardtung in Munchener Kommentar 2012 S 989 Altenhain Der Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge bei den erfolgsqualifizierten Delikten In GA Munchen 1996 S 19 35 BGH Urteil vom 30 September 1970 Az 3 StR 119 70 LS 1 Roxin Strafrecht 2006 S 334 Kuhl Das erfolgsqualifizierte Delikt Teil I In Jura Berlin 2002 S 810 815 a b c Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 2012 S 1511 f a b Hardtung Die Korperverletzungsdelikte In JuS Munchen 2008 S 1060 1065 LG Freiburg Urteil vom 14 Dezember 2005 Az 7 Ns 210 Js 24420 04 AK 84 05 LS 1 a b BayObLG Urteil vom 20 April 2004 Az 2 St RR 165 03 LS 1 a b c Lackner Kuhl Strafgesetzbuch Kommentar mit Erlauterungen 2011 S 1049 f Scheffler Die Wortsinngrenze bei der Auslegung In Jura Berlin 1996 S 505 510 Rengier Strafrecht 2012 S 124 a b c Hardtung in Munchener Kommentar 2012 S 998 1001 a b Hardtung in Munchener Kommentar 2012 S 994 996 Murmann Grundkurs Strafrecht 2011 S 129 a b RGSt 3 S 391 f BGH Urteil vom 15 August 1978 Az 1 StR 356 78 BGHSt 28 S 100 OS 2 RGSt 64 S 201 f a b c d BGH Urteil vom 15 Marz 2007 Az 4 StR 522 06 LS 1 Rn 15 BGHSt 51 S 252 257 Link zum Urteil auf bundesgerichtshof de a b c Joecks Studienkommentar StGB 2012 S 432 f Jesse Beruf des Opfers und Wichtigkeit eines Korpergliedes in 226 StGB In NStZ Munchen 2008 S 605 608 a b Hornle Die wichtigsten Anderungen des Besonderen Teils des StGB durch das 6 Gesetz zur Reform des Strafrechts In Jura Berlin 1998 S 179 Hirsch in Leipziger Kommentar 2005 S 110 Hardtung in Munchener Kommentar 2012 S 990 f OLG Hamm Urteil vom 8 Mai 2000 Az 13 U 7 00 Rn 18 RGSt 39 S 419 f BGH Beschluss vom 11 Juli 2006 Az 3 StR 183 06 Rn 3 Link zum Beschluss auf bundesgerichtshof de a b Rengier Strafrecht 2012 S 127 a b BGH Urteil vom 28 Juni 2007 Az 3 StR 185 07 Rn 8 Link zum Urteil auf bundesgerichtshof de Kindhauser Strafgesetzbuch 2013 S 812 LG Saarbrucken Urteil vom 7 April 1981 Az 5 8 80 IV Zum Begriff der dauernden Entstellung In NStZ Munchen 1982 S 204 Wessels Hettinger Strafrecht 2012 S 89 Hirsch in Leipziger Kommentar 2005 S 114 a b Wessels Hettinger Strafrecht 2012 S 90 Lilie in 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einschliesslich des Versuchs im besonders schweren Fall bei Regelbeispielen In JZ Tubingen 1987 S 1065 1070 Kuhl Strafrecht 2012 S 636 a b c Hardtung in Munchener Kommentar 2012 S 1009 f BGH Urteil vom 27 Marz 1953 Az 1 StR 689 52 BGHSt 4 S 113 119 LS 2 BGH Beschluss vom 29 September 1998 Az 4 StR 357 98 Rn 3 Hardtung in Munchener Kommentar 2012 S 987 Hirsch in Leipziger Kommentar 2005 S 97 BGH Urteil vom 25 Juni 2002 Az 5 StR 103 02 Tn 1 Link zum Urteil auf bundesgerichtshof de a b Hirsch in Leipziger Kommentar 2005 S 100 Eisenmenger et al Medizin und Recht 1986 S 416 Hirsch in Leipziger Kommentar 2005 S 101 Rubo Kommentar uber das Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich 1879 S 775 782 a b Paeffgen in Strafgesetzbuch 2010 S 1000 f a b c Hardtung in Munchener Kommentar 2012 S 1012 BT Drs 16 12910 BT PlPr 17 222 PDF 5 7 MB Deutscher Bundestag 21 Februar 2013 S 174 180 abgerufen am 2 Juni 2013 BR Drs 867 09 PDF 57 kB Bundesrat 12 Februar 2010 S 7 archiviert vom Original am 7 Oktober 2013 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Crime amp Just 1 2014 Abgerufen am 6 Juni 2019 englisch Bundeskriminalamt PKS 2021 IMK Bericht S 12 abgerufen am 26 Mai 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten nbsp Dieser Artikel wurde am 17 Juni 2013 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Normdaten Sachbegriff GND 4191495 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schwere Korperverletzung Deutschland amp oldid 237110254