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Die Artikel Unterstutzungstechnologie und Hilfsmittel Rehabilitation uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Hilfsmittel sind in Deutschland im Bereich der Rehabilitation nach der Hilfsmittel Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Gegenstande die im Einzelfall erforderlich sind um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstande des taglichen Lebens anzusehen sind Aus dem angloamerikanischen Sprachraum ubernommen bzw ubersetzt von assistive technology werden hierfur auch die Begriffe assistive oder assistierende Technologie oder Unterstutzungstechnologie verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Verschiedene Hilfsmittel Ubersichten 2 Leistungspflicht der Krankenkassen 3 Hilfsmittel oder Gegenstand des taglichen Gebrauchs 4 Hilfsmittel mit erweitertem Funktionsumfang 5 Siehe auch 6 Weiterfuhrende Literatur 7 WeblinksVerschiedene Hilfsmittel Ubersichten BearbeitenDiese Definition hat vor allem Bedeutung fur die Kostentrager der Hilfsmittelversorgung insbesondere die Gesetzliche Krankenversicherung GKV Die fur die Gesetzliche Krankenversicherung GKV leistungspflichtigen Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der GKV definiert und als Einzelprodukte auf Herstellerantrag gelistet Gegenuber dem Hilfsmittelverzeichnis der GKV bietet die Norm EN ISO 9999 Hilfsmittel fur Menschen mit Behinderungen Klassifikation und Terminologie einen umfassenderen und nicht an der Leistungspflicht orientierten Uberblick uber Hilfsmittel fur behinderte Menschen Durch die internationale Ausrichtung und die Ubersetzung aus dem Englischen hat diese Klassifikation auch eine spezifisch andere Terminologie die sich teils nicht mit den im deutschsprachigen Raum verwendeten Begriffen deckt Leistungspflicht der Krankenkassen BearbeitenDie Krankenkassen sind verpflichtet ihren Mitgliedern nach Indikation Grund Anlass entsprechende Hilfsmittel zu stellen Rechtsgrundlage bietet hier 33 SGB V Die Indikation wird von den Vertragsarzten der Kassen festgelegt im Bundesmantelvertrag fur Arzte BMV A 30 festgestellt und entsprechend verordnet Kassenrezept Die Versorgung der Patienten geschieht durch die Leistungserbringer Fachhandel wie Sanitatshauser Apotheken Orthopaden Die Kassen sind im Regelfall verpflichtet von ihren Mitgliedern eine gesetzliche Zuzahlung zu verlangen Diese Zuzahlung ist von Versicherten die das 18 Lebensjahr vollendet haben in Hohe von 10 des Abgabepreises mindestens aber 5 Euro und hochstens 10 Euro zu leisten Fur die seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfahige Verordnung ist das Rezeptformular in der jeweils vorgeschriebenen Form zu verwenden Personen die nicht uber eine gesetzliche Krankenversicherung versichert sind bekommen demgegenuber die Verschreibung auf einem Privatrezept Formular Zusatzlich ist festgelegt dass die Verordnung von Hilfsmitteln im Gegensatz zu Heilmitteln durch die Kassen zu prufen und zu genehmigen ist Die Prufung umfasst die Aspekte des therapeutischen und qualitativen Nutzens Es soll gepruft werden ob mit einem ahnlichen oder anderen Hilfsmittel ein gleicher oder besserer therapeutischer Nutzen erzielt werden kann Die arztliche Diagnose oder der vorgegebene therapeutische Weg des Vertragsarztes steht hier nicht zur Diskussion der Wirtschaftlichkeit des Hilfsmittels Es soll gepruft werden ob ein entsprechendes Hilfsmittel im Lagerbestand der Kassen vorhanden und einsetzbar ist Damit soll eine Fehlversorgung ausgeschlossen werden Die Ablehnung eines Hilfsmittels durch die GKV ist in der Regel nur zulassig wenn sie durch eine andere Versorgung einen besseren therapeutischen Nutzen erreicht Eine Ablehnung mit der sinngemassen Begrundung das angestrebte Hilfsmittel sei zu teuer bzw unwirtschaftlich ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen Arzte durfen daneben Hilfsmittel zur Privatabrechnung ebenfalls in BMV A 30 verordnen Hilfsmittel oder Gegenstand des taglichen Gebrauchs Bearbeiten Hauptartikel Hilfsmittel RichtlinieHilfsmittel mit erweitertem Funktionsumfang BearbeitenIn vielen Fallen reicht ein herkommliches Pflegebett zur Versorgung des Patienten aus Es gibt aber Krankheitsbilder bei denen Betten mit erweitertem Funktionsumfang Aufstehbetten Stehbetten erhebliche Vorteile bringen Der erweiterte Funktionsumfang wirkt sich auf die Beschaffungskosten fur die Kassen aus Die Verordnung wird in diesen Fallen haufig von den Kassen abgelehnt Als Ablehnungsgrund wird angefuhrt dass die Versorgung mit einem einfachen Hilfsmittel ausreiche und deshalb das Hilfsmittel mit dem erweiterten Funktionsumfang nicht wirtschaftlich sei Diese Argumentation ist nicht schlussig denn nicht ohne Grund hat der Vertragsarzt Arzt mit einer Zulassung der Krankenkassen das entsprechende Hilfsmittel verschrieben Hier darf die Krankenkasse lediglich dann ablehnen wenn sie erlautert welche der erweiterten Funktionen dem Patienten bzw dem pflegenden Umfeld keinen Nutzen erbringt Am Beispiel des erweiterten Funktionsumfanges eines Aufstehbettes ist dies leicht erkennbar Mit einem Aufstehbett Patient kann elektromotorisch vom Liegen ins Sitzen gefahren werden konnen viele Patienten mit Krankheitsbildern wie Parkinson Schlaganfall MS usw entweder vollig selbststandig aufstehen oder benotigen nur wenig Unterstutzung bei diesem Prozess Das fuhrt zu einer erkennbaren Steigerung der Selbststandigkeit und zum teilweisen Ausgleich der Behinderung Gleichzeitig wird das versorgende Umfeld korperlich entlastet Ist erwartbar dass diese Ziele fur den Patienten durch das Hilfsmittel im Bsp ein Aufstehbett erreicht werden darf die Krankenkasse die Versorgung mit diesem Hilfsmittel nicht ablehnen Zusatzlich bleibt bei den Kassen haufig die Einsparung der nach der Anschaffung des entsprechenden Hilfsmittels eventuell nicht mehr notwendigen weiteren Hilfsmittel und Unterstutzungen unberucksichtigt Siehe auch BearbeitenMedizinischer Dienst der Krankenversicherung MDK Sanitatshaus Medizinprodukt Umfeldsteuerung SitzhoseWeiterfuhrende Literatur BearbeitenNorbert Kamps Grundlagen der Hilfsmittel und Pflegehilfsmittelversorgung Arbeitshilfe zum SGB V und SGB XI Einfuhrung in das Hilfsmittelverzeichnis 1 Auflage Walhalla und Praetoria Regensburg 2009 ISBN 978 3 8029 7402 1 Andrea Mischker Die initiale Hilfsmittelversorgung fur Patienten nach huftnaher Femurfraktur eine Vergleichsstudie uber drei Mobilitatshilfsmittelgruppen im Sicherheit Wirksamkeit und Lebensqualitat 1 Auflage Mensch amp Buch Berlin 2009 ISBN 978 3 86664 536 3 Norbert Kamps Hilfsmittelversorgung von Pflegebedurftigen Rechtssicheres Hilfsmittel Management in der Pflegepraxis Fachkompetenz Pflege 1 Auflage Mensch und Medien Landsberg am Lech 2010 ISBN 978 3 86283 001 5 Werner Gerlach TTH Therapien und Technische Hilfen Aktuelles Lexikon fur Arzte und Krankenkassen mit Produktinformationen und Abbildungen Walhalla und Praetoria Loseblattsammlung Dezember 2010 kontinuierlich aktualisiert Pascal Escales Von einer Volkswirtschaft der Lebensqualitat Warum sich eine hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln fur eine Gesellschaft rechnen kann Escales GmbH Hamburg 2021 ISBN 978 3 9819045 4 3Weblinks BearbeitenEASTIN Zusammenschluss von sechs europaischen Hilfsmitteldatenbanken Online Wohn Beratung de Kostenlose Onlineberatung von Barrierefrei Leben e V Hamburg zu Hilfsmitteln fur die Wohnung Wohnungsanpassung und barrierefreien Hausbau finanziert durch die ARD Fernsehlotterie Universitatslehrgang Assistierende Technologien in Osterreich www barrierekompass de Hilfsmittel Verzeichnis speziell fur den PC Einsatz www rehadat hilfsmittel de REHADAT Hilfsmittelportal mit Infos zu allen in Deutschland erhaltlichen Hilfsmitteln erganzt durch GKV 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