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Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung MDK war bis zum 30 Juni 2021 der medizinische und pflegefachliche Begutachtungs und Beratungsdienst fur die gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherungen in Deutschland 1 Organisiert war der MDK auf Landesebene als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen LogoSeit dem 1 Juli 2021 firmieren die 15 regionalen Dienste unter Medizinischer Dienst und sind nun einheitlich Korperschaften offentlichen Rechts Hintergrund ist das Gesetz fur bessere und unabhangigere Prufungen MDK Reformgesetz das am 1 Januar 2020 in Kraft getreten ist 2 Es sollte die Medizinischen Dienste starken und sie unabhangiger von den Krankenkassen organisieren Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen MDS wurde vom GKV Spitzenverband organisatorisch gelost und wird seit dem 1 Januar 2022 als eigenstandige Korperschaft des offentlichen Rechts unter der Bezeichnung Medizinischer Dienst Bund gefuhrt Der Medizinische Dienst Bund erlasst die Richtlinien fur die Tatigkeit der Medizinischen Dienste 3 zum Beispiel fur eine einheitliche Begutachtung und koordiniert die bundesweite Zusammenarbeit Inhaltsverzeichnis 1 Die Rolle der Medizinischen Dienste im Gesundheitswesen 2 Aufgaben und Leistungen der Medizinischen Dienste 2 1 Aufgaben fur die gesetzliche Krankenversicherung GKV 2 1 1 Begutachtungen fur die Krankenversicherungen 2 1 2 Beratung in grundsatzlichen Fragen der medizinischen Versorgung 2 2 Aufgaben fur die soziale Pflegeversicherung 2 2 1 Pflegebegutachtung 2 2 2 MDK Pflege Qualitatsprufungen 2 2 2 1 Qualitatsprufungs Richtlinien 2 2 2 2 Reform der Qualitatsprufung und darstellung 2 2 3 Beratung der Landesverbande der Pflegekassen 3 Gliederung und Organisation der Medizinischen Dienste 3 1 Die MDK Gemeinschaft 3 2 Organe des MDK 3 3 Finanzierung des MDK 3 4 Umwandlung des MDK in den MD 3 5 Personal 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDie Rolle der Medizinischen Dienste im Gesundheitswesen BearbeitenDas Solidaritatsprinzip soll ein leistungsstarkes und sicheres Gesundheitssystem in Deutschland ermoglichen Die gesetzlichen Kranken und Pflegekassen haben die Verantwortung die Beitragseinnahmen in die bestmogliche Versorgung ihrer Versicherten zu investieren Dazu handeln sie mit Arzten und anderen Leistungserbringern Vertrage aus Die Leistungen mussen gemass 12 Abs 1 SGB V in allen Regelfallen ausreichend zweckmassig und wirtschaftlich sein Dies gilt auch fur die soziale Pflegeversicherung die pflegebedurftige Menschen mit solidarisch finanzierten Mitteln unterstutzt 1 SGB XI Die Beratung und Begutachtung des MDK soll sicherstellen dass die Leistungen der Kranken und Pflegeversicherung allen Versicherten nach objektiven medizinischen Kriterien und zu gleichen Bedingungen zugutekommen Das Sozialrecht soll eine fachliche Unabhangigkeit des MDK garantieren Die Gutachter begutachten im Auftrag der Kranken und Pflegekassen In ihrer medizinischen und pflegerischen Bewertung sind sie gemass 275 Abs 5 SGB V ausschliesslich ihrem arztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen Sie sind nicht dazu berechtigt in die arztliche Behandlung einzugreifen Die Gutachter sind an sozialrechtliche Vorgaben gebunden Grundlage fur die Begutachtung sind bislang Begutachtungsrichtlinien die vom GKV Spitzenverband erlassen werden Aus 278 Abs 1 SGB V in der vor dem 1 Januar 2020 geltenden Fassung ergab sich dass der MDK in jedem Bundesland als eine Arbeitsgemeinschaft organisiert war 4 deren Mitglieder die Krankenkassen sind Gemass 281 Abs 1 SGB V in der vor dem 1 Januar 2020 geltenden Fassung finanzieren die Trager der Arbeitsgemeinschaften den MDK 5 Sie bestimmten gemass 281 Abs 1 SGB V in der vor dem 1 Januar 2020 geltenden Fassung auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrates beim jeweiligen MDK 5 Die Mitglieder der Verwaltungsrate der einzelnen Medizinischen Dienste waren sind uberwiegend hauptamtlich Beschaftigte der Krankenkassen Die Verwaltungsrate hatten bzw haben gegenuber Gutachtern keine Befugnis zu Einzelweisungen Ein Verwaltungsrat kann jedoch gemass 280 Abs 1 Ziff 4 SGB V in der vor dem 1 Januar 2020 geltenden Fassung Richtlinien aufstellen die allgemein wertende Regelungen enthalten und eine allgemeine Richtung der Begutachtung vorgeben 6 Dabei hatte der Verwaltungsrat die Richtlinien und Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen nach 282 Abs 2 SGB V in der vor dem 1 Januar 2020 geltenden Fassung zu berucksichtigen 7 Der gesetzliche Stand seit 2020 ist hier z T noch nicht aktualisiert siehe unten Umwandlung des MDK in MD Zum 1 Januar 2020 ist das Gesetz fur bessere und unabhangigere Prufungen MDK Reformgesetz in Kraft getreten 8 Zum Teil sind die Strukturen der Medizinischen Dienste aber noch nicht entsprechend verandert Aufgaben und Leistungen der Medizinischen Dienste BearbeitenAufgaben fur die gesetzliche Krankenversicherung GKV Bearbeiten Der MDK arbeitet im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen Laut funftem Sozialgesetzbuch soll er die Kassen auch in allgemeinen Grundsatzfragen beraten Hauptsachlich fuhrt er aber Einzelfallbegutachtungen durch Die Aufgaben des MDK fur die Krankenversicherung sind und waren auch bislang in 275 SGB V geregelt Begutachtungen fur die Krankenversicherungen Bearbeiten Der MDK soll dazu beitragen dass die Versicherten Leistungen erhalten die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbar sind Versicherte sollen entsprechend ihrem Bedarf versorgt werden Die Ressourcen sollen fur Leistungen verwendet werden deren evidenzbasierter Nutzen und Qualitat nachgewiesen ist Es sollen einerseits medizinisch notwendige Behandlungen gewahrleistet werden andererseits unnotige oder sogar schadliche Eingriffe vermieden werden Deshalb sind die Krankenkassen verpflichtet in gesetzlich bestimmten Fallen oder wenn es die Erkrankung bzw der Krankheitsverlauf des Versicherten erfordert eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen Diese beziehen sich zum Beispiel auf Fragen der Krankenkasse zur Arbeitsunfahigkeit Notwendigkeit Art Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen Verordnung von Arznei Verband Heil und Hilfsmittel Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung sowie zur Abrechnung einer Krankenhausbehandlung Notwendigkeit und Dauer von hauslicher KrankenpflegeDie Medizinischen Dienste gaben im Jahre 2017 insgesamt 5 778 000 sozialmedizinische Stellungnahmen fur die gesetzlichen Krankenkassen ab 9 Die Stellungnahmen bezogen sich auf AnzahlKrankenhausabrechnungsprufungen 2 773 000Arbeitsunfahigkeit 1 221 000Leistungen zur Rehabilitation 549 000Hilfsmittel 333 000Hausliche Krankenpflege Haushaltshilfen Spezialisierte ambulante Palliativversorgung 244 000Vorsorgeleistungen 150 000Neue oder unkonventionelle Untersuchungs und Behandlungsmethoden 125 000Heilmittel 93 000Psychotherapeutische Leistungen 37 000Zahnmedizinische Leistungen 15 000Behandlungsfehler 14 000Sonstige Anlasse 224 000Gesamt 5 778 000Beratung in grundsatzlichen Fragen der medizinischen Versorgung Bearbeiten Die MDK beraten die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbande in grundsatzlichen Fragen der medizinischen Versorgung sowie bei der Gestaltung der Leistungs und Versorgungsstrukturen Hierzu gehoren unter anderem die Qualitatssicherung in der ambulanten und der stationaren Versorgung die Beratung in Fragen der Krankenhausplanung die Weiterentwicklung der Vergutungssysteme in der ambulanten und der stationaren Versorgung die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit neuer Untersuchungs und BehandlungsmethodenAusserdem unterstutzt der Medizinische Dienst die Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen mit den Krankenhausgesellschaften Kassenarztlichen Vereinigungen sowie anderen Leistungserbringern An den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses G BA nehmen Experten der Medizinischen Dienste teil und unterstutzen die Seite der Sozialversicherung Aufgaben fur die soziale Pflegeversicherung Bearbeiten Die Aufgaben des MDK fur die soziale Pflegeversicherung sind in 18 sowie den 114ff SGB XI geregelt Im Auftrag der Pflegekassen stellt der MDK fest ob ein Versicherter pflegebedurftig ist Daruber hinaus berat der MDK die Pflegekassen in grundsatzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung Die Medizinischen Dienste fuhrten im Jahre 2017 insgesamt 2 423 000 sozialmedizinische Empfehlungen fur die Pflegeversicherung durch 10 Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedurftigkeit 1 886 000 Empfehlungen Pflegebegutachtungen mit verkurzter Begutachtungsfrist und Begutachtungen von Antragen auf Betreuungsleistungen 254 000 Empfehlungen Sonstige sozialmedizinische Empfehlungen fur die SPV Pflegehilfsmittel Wohnumfeld verbessernde Massnahmen teilstationare Pflege Kurzzeitpflege bei bereits bestehenden Pflegebedurftigkeit 283 000 EmpfehlungenPflegebegutachtung Bearbeiten Mit dem Pflegestarkungsgesetz II wurde zum 1 Januar 2017 der neue Pflegebedurftigkeitsbegriff in die Pflegeversicherung eingefuhrt 11 12 Dadurch veranderte sich das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedurftigkeit grundlegend Massstab ist heute der Grad der Selbststandigkeit des Pflegebedurftigen 12 Bei der Begutachtung kommt es nicht mehr darauf an festzustellen wie viele Minuten Hilfebedarf ein Mensch beim Waschen und Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme hat Im Mittelpunkt steht jetzt die Frage wie selbststandig der Mensch bei der Bewaltigung seines Alltags ist was kann er und was kann er nicht mehr bzw wobei braucht er wie viel Hilfe Dazu werden seine Fahigkeiten umfassend in allen Lebensbereichen begutachtet Mobilitat kognitive und kommunikative Fahigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Bei der Begutachtung von Pflegebedurftigkeit zu Hause oder im Pflegeheim pruft der MDK das Vorliegen der Voraussetzungen fur Pflegebedurftigkeit empfiehlt er einen Pflegegrad schlagt er Massnahmen zur Pravention und Rehabilitation vor gibt er Empfehlungen uber die Art und den Umfang von Pflegeleistungen ab formuliert er Hinweise zu einem individuellen PflegeplanDie Grundlage fur die Begutachtung bilden Begutachtungsrichtlinien die online frei zuganglich sind so dass der pflegende Angehorige sich informieren kann Auch wird dem Begutachteten eine ausfuhrliche Dokumentation der Befragung zugesandt Die Medizinischen Dienste fuhrten im Jahre 2017 insgesamt 1 886 000 Begutachtungen 13 zur Feststellung von Pflegebedurftigkeit fur die Pflegeversicherung durch Die Begutachtungen betrafen Antragsteller auf ambulante Pflege 81 9 auf vollstationare Pflege 15 3 und auf Pflegeleistungen in vollstationaren Einrichtungen der Behindertenhilfe 2 8 Ergebnisse aller Pflegebegutachtungen nach neuem Verfahren im Jahr 2017 14 Pflegegrad 1 17 3 Pflegegrad 2 29 1 Pflegegrad 3 22 3 Pflegegrad 4 12 9 Pflegegrad 5 5 8 nicht pflegebedurftig 12 7 Wahrend der Corona Pandemie werden die Begutachtungen des MDK ganz oder teilweise nicht mehr als Vorort Besuch durchgefuhrt sondern erfolgen telefonisch Dies kann unter Umstanden Einfluss auf das Ergebnis des Gutachtens haben 15 MDK Pflege Qualitatsprufungen Bearbeiten Pflege muss sich an den individuellen Bedurfnissen der pflegebedurftigen Menschen orientieren und auf Basis medizinisch pflegerischer Standards erfolgen Um die Einhaltung dieser Standards sicherzustellen wird die Qualitat der Pflege einmal im Jahr in allen ambulanten Pflegediensten und allen Pflegeheimen gepruft Regelprufung Ausserdem konnen Prufungen aus bestimmten Anlassen dies sind meist Beschwerden erfolgen Anlassprufung 90 Prozent der Prufungen fuhren die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung MDK durch 10 Prozent der Prufdienst der privaten Krankenversicherung PKV Prufdienst Neben der Qualitat der Pflege ist bei ambulanten Pflegediensten die Abrechnungsprufung verpflichtender Inhalt der Qualitatsprufungen Den Auftrag fur eine Prufung erhalt der MDK von den Landesverbanden der Pflegekassen Die Prufungen in Pflegeheimen werden nicht angekundigt Die Prufungen von ambulanten Pflegediensten mussen aus organisatorischen Grunden am Vortag angekundigt werden Die Prufung beinhaltet die Beratung der Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel Qualitatsmangeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und ihrer Trager fur die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalitat zu starken Der MDK hat 2017 11 200 stationare Pflegeeinrichtungen und 10 500 ambulante Pflegedienste gepruft 16 Qualitatsprufungs Richtlinien Bearbeiten Fur ein einheitliches Vorgehen bei den Prufungen sorgen die Qualitatsprufungs Richtlinien QPR bzw die Qualitatsprufungs Richtlinie Hausliche Krankenpflege QPR HKP Diese Richtlinien werden fachlich vom MDS unter Beteiligung der MDK erarbeitet und durch den GKV Spitzenverband erlassen Die Richtlinien mussen vom Bundesministerium fur Gesundheit genehmigt werden Reform der Qualitatsprufung und darstellung Bearbeiten Seit dem Jahr 2009 wird die Qualitat von ambulanten und stationaren Pflegeeinrichtungen in Form von Noten zwischen sehr gut und mangelhaft bewertet Die Grundlage fur diese Bewertung bildet die jahrliche MDK Qualitatsprufung eines ambulanten Pflegedienstes oder Pflegeheimes Auf dieser Basis erstellen die Pflegekassen fur jede Pflegeeinrichtung einen Transparenzbericht und veroffentlichen diesen im Internet Der Bericht enthalt eine Gesamtnote der Einrichtung Noten fur verschiedene Pflegebereiche und die Ergebnisse einzelner Prufkriterien Welche Kriterien in den Transparenzbericht einfliessen und veroffentlicht werden und wie die Noten berechnet werden haben der GKV Spitzenverband die uberortlichen Sozialhilfetrager und die kommunalen Spitzenverbande mit den Verbanden der Leistungserbringer in Transparenzvereinbarungen festgelegt Die Darstellung der Pflegequalitat in Pflegenoten ist in den vergangenen Jahren in die Kritik geraten weil Qualitatsmangel der Einrichtungen fur Verbraucher nicht klar erkennbar sind Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 mit dem Pflegestarkungsgesetz II den Qualitatsausschuss Pflege eingerichtet und beauftragt durch wissenschaftliche Projekte neue Prufverfahren sowie eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu entwickeln Auf dieser Basis wurde ein neues Prufsystem festgelegt Die Prufungen von vollstationaren Altenpflegeeinrichtungen nach dem neuen Prufsystem sollen ab 1 Oktober 2019 beginnen Dies sieht das Pflegepersonal Starkungsgesetz PpSG vor das der Bundestag am 9 November 2018 beschlossen hat 17 Beratung der Landesverbande der Pflegekassen Bearbeiten Der MDK berat die Pflegekassen in den Bundeslandern bei der Weiterentwicklung des pflegerischen Versorgungsangebots Beispielsweise geht es um die Entwicklung spezieller Wohnformen fur Menschen mit Altersdemenz Ferner ist der MDK an der Gestaltung von Rahmenvertragen fur eine wirtschaftliche und wirksame pflegerische Versorgung beteiligt Er wirkt auf kommunaler Ebene in den Pflegekonferenzen mit Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nach 20 HeimG kooperiert er mit der jeweiligen Heimaufsichtsbehorde der Lander Gliederung und Organisation der Medizinischen Dienste BearbeitenDer Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken und Pflegekassen und in jedem Bundesland als eigenstandige Arbeitsgemeinschaft organisiert Die Medizinischen Dienste von Berlin und Brandenburg haben zum MDK Berlin Brandenburg fusioniert die Medizinischen Dienste von Hamburg und Schleswig Holstein zum Medizinischen Dienst Nord 18 In Nordrhein Westfalen gibt es den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen Lippe Es gibt insgesamt 15 MDK In den alten Bundeslandern sind die MDK rechtsfahige Korperschaften des offentlichen Rechts in den neuen Bundeslandern und Berlin sind die Medizinischen Dienste als eingetragene Vereine also in einer privatrechtlichen Rechtsform organisiert Beide Formen unterliegen der staatlichen Aufsicht 281 Abs 3 SGB V Die MDK Gemeinschaft Bearbeiten Die 15 MDK und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen MDS bilden die MDK Gemeinschaft Sie kooperieren fachlich eng miteinander Auf Bundesebene koordiniert und fordert der MDS gemass 282 Abs 2 SGB V gemass der vor dem 1 Januar 2020 geltenden Fassung spater soll der MDS dann Medizinischer Dienst Bund heissen die Durchfuhrung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK in medizinischen und organisatorischen Fragen Ziel ist es die Begutachtung und Beratung nach bundesweit einheitlichen Kriterien sicherzustellen Daruber hinaus organisiert der MDS ein bundesweites Fortbildungsprogramm fur die Gutachter der MDK Die Krankenkassen und ihre Verbande haben in speziellen Versorgungsbereichen und zu Querschnittsaufgaben grossen Bedarf an Systemberatung Hierfur stellen Kompetenz Centren systematische Grundlagen und wissenschaftliche Beratung fur das Krankenkassen System bereit Gemeinsam mit dem GKV Spitzenverband hat die MDK Gemeinschaft vier Kompetenz Centren eingerichtet die jeweils bei einem MDK angesiedelt sind das Kompetenz Centrum Geriatrie KCG das Kompetenz Centrum Onkologie KCO das Kompetenz Centrum Psychiatrie Psychotherapie KCPP das Kompetenz Centrum Qualitatssicherung und Qualitatsmanagement KCQ Zusatzlich gibt es sechs landerubergreifend arbeitende Sozialmedizinische Expertengruppen SEG Sie fordern den Informationsaustausch innerhalb der MDK Gemeinschaft und stellen medizinisches und pflegerisches Fachwissen fur zentrale Beratungs und Begutachtungsfelder des MDK bereit Organe des MDK Bearbeiten Die Organe eines MDK sind der Verwaltungsrat und die Geschaftsfuhrerin oder der Geschaftsfuhrer Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von den Verwaltungsraten der Krankenkassenverbande benannt Der Verwaltungsrat beschliesst die Satzung legt die Richtlinien fur die Arbeit des MDK fest stellt den Haushaltsplan fest und wahlt die Geschaftsfuhrerin bzw den Geschaftsfuhrer Die Geschaftsfuhrung vertritt den MDK gerichtlich und aussergerichtlich Finanzierung des MDK Bearbeiten Der MDK wird nach 281 Abs 1 SGB V durch eine Umlage und nicht nach Einzelauftragen der Kranken und Pflegekassen finanziert Damit soll sichergestellt werden dass der MDK ergebnis und erfolgsunabhangig begutachtet und berat Die Umlage richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in dem jeweiligen Bundesland bzw im Einzugsgebiet des MDK Krankenkassen und Pflegekassen tragen die Umlage jeweils zur Halfte Im Jahr 2017 bezahlten die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung insgesamt 803 Mio Euro fur den MDK Dies entsprach einem Anteil von 0 18 Prozent an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bzw einem Anteil von 1 09 Prozent an der Gesamtausgaben der sozialen Pflegeversicherung Umwandlung des MDK in den MD Bearbeiten Zum 1 Januar 2020 ist das Gesetz fur bessere und unabhangige Prufungen MDK Reformgesetz in Kraft getreten 19 Es soll eine von den Krankenkassen unabhangige Organisation ermoglichen damit die Begutachtungen und Beratungen durch den Medizinischen Dienst transparenter und unabhangiger werden Bis zum 30 Juni 2021 sollen alle Medizinischen Dienste in Korperschaften des offentlichen Rechts unter dem Namen Medizinischer Dienst MD umgewandelt werden 3 In Hamburg und Schleswig Holstein ist dies am 1 Marz 2021 geschehen 18 Personal Bearbeiten Beim MDK arbeiten Fachleute aus allen Bereichen des Gesundheitswesens darunter Arzte Pflegefachkrafte Medizintechniker oder Pharmazeuten Gutachter des MDK nehmen regelmassig an praxisgerechten Fort und Weiterbildungen teil Damit werden ein qualitativ hoher Standard und eine Begutachtung nach bundesweit einheitlichen Kriterien gewahrleistet Bei den MDK waren Ende 2017 insgesamt 9 369 Mitarbeiter beschaftigt Das entspricht 8 373 Vollzeitstellen 20 Die Mitarbeiterstruktur gliedert sich in Anzahl der Mitarbeiter Anzahl der StellenArzte 2 299 2 038Pflegefachliche Gutachter 3 220 2 925Heil und Gesundheitsberufe 74 70Kodierfachkrafte 371 340Assistenzpersonal Gutachten 2 612 2 272Verwaltungspersonal 793 793Literatur BearbeitenBernhard van Treeck 2006 MDK Beratung und Begutachtung in der Psychiatrie Neurotransmitter 12 42 44Weblinks Bearbeitenwww mdk de Bundesweites MDK Portal mit Informationen zur Arbeit des Medizinischen Dienstes sowie Links zu allen MDK www mds ev de Internetseite des MDS DIMDI BegutachtungsrichtlinienEinzelnachweise Bearbeiten Sozialgesetzbuch SGB Funftes Buch V 9 Kapitel 275 ff Abgerufen am 21 Marz 2021 Bundesgesetzblatt Abgerufen am 13 Januar 2022 a b MDK Reformgesetz Bundesministerium fur Gesundheit 27 September 2019 abgerufen am 21 Marz 2021 Anderung 278 SGB V vom 1 Januar 2020 auf buzer de a b Anderung 281 SGB V vom 1 Januar 2020 auf buzer de Anderung 280 SGB V vom 1 Januar 2020 auf buzer de Anderung 282 SGB V vom 1 Januar 2020 auf buzer de Abrechnungsprufung auf gkv spitzenverband de abgerufen am 7 Marz 2021 Sozialmedizinische Empfehlungen des MDK fur die Krankenversicherung PDF Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 11 Dezember 2018 abgerufen am 10 Dezember 2018 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www mdk de Versichertenbezogene Beratungen und Begutachtungen fur die Pflegeversicherung im Jahr 2017 Abgerufen am 10 Dezember 2018 Das neue Begutachtungsinstrument Nicht mehr online verfugbar Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e V archiviert vom Original am 17 Dezember 2018 abgerufen am 10 Dezember 2018 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www mds ev de a b Pflegebedurftigkeit In bundesgesundheitsministerium de Bundesministerium fur Gesundheit 26 Juni 2018 abgerufen am 17 Dezember 2018 MDK Pflegebegutachtungen 2017 nach beantragter Leistung Abgerufen am 10 Dezember 2018 MDK Pflegebegutachtungen 2017 Ergebnisse der Pflegebegutachtungen nach dem neuen Begutachtungsverfahren Abgerufen am 10 Dezember 2018 Pflegebedurftig MDK urteilt nur noch telefonisch AUDIO MP3 In ondemand mp3 dradio de Deutschlandfunk DLF 19 November 2020 abgerufen am 19 November 2020 MDK Pflege Qualitatsprufungen PDF Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 11 Dezember 2018 abgerufen am 10 Dezember 2018 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www mdk de Beschluss Pflegepersonal Starkungsgesetz PpSG PDF In bundesgesundheitsministerium de Bundesministerium fur Gesundheit 9 November 2018 abgerufen am 17 Dezember 2018 a b Pressemitteilungen Medizinischer Dienst Nord 1 Marz 2021 abgerufen am 1 Marz 2021 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr 51 PDF Abgerufen am 10 Oktober 2020 Personal der Medizinischen Dienste 2017 PDF Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 11 Dezember 2018 abgerufen am 10 Dezember 2018 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www mdk de Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4228735 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Medizinischer Dienst der Krankenversicherung amp oldid 234829615