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Ein Heilmittel ist ein Stoff Heilstoff Gegenstand oder Behandlungsverfahren von dem eine heilsame Wirkung auf den Patienten ausgehen soll Bis ins 19 Jahrhundert wurde das Wort Heilmittel lateinisch Remedium 1 2 synonym zu Arzneimittel Arznei oder Medikament lateinisch medicamentum benutzt 3 umgangssprachlich wird der Begriff auch heute noch oft so verwendet Insbesondere im deutschen Sozialrecht des 20 Jahrhunderts hat sich die Bedeutung des Begriffs aber grundlegend gewandelt Eine begriffliche Trennung zwischen Arzneimittel und Heilmittel wurde in Deutschland mit der Reichsversicherungsordnung von 1914 eingefuhrt Auch die Gesetzgebung um 1981 trennte die Begriffe um pflegerische und flankierende Mittel bzw Massnahme aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen auszusondern 4 Inhaltsverzeichnis 1 Heilmittel im deutschen Krankenversicherungsrecht 2 Heilmittel im osterreichischen Recht 3 Heilmittel im Schweizer Recht 4 Siehe auch 5 Einzelnachweise 6 WeblinksHeilmittel im deutschen Krankenversicherungsrecht BearbeitenRechtsgrundlage der Versorgung der Krankenversicherten mit Heilmitteln ist der 32 SGB V 5 Um was es sich bei Heilmitteln handelt definiert das Gesetz nicht es gibt aber dem Gemeinsamen Bundesausschuss den Auftrag Naheres zur Heilmittelversorgung in einer Richtlinie nach 92 SGB V zu bestimmen Nach der Heilmittel Richtlinie 6 sind Heilmittel personlich zu erbringende medizinische Leistungen Im Einzelnen handelt es sich um Massnahmen der Physiotherapie und der physikalischen Therapie der Podologischen Therapie der Stimm Sprech und Sprachtherapie der Ergotherapie sowie der ErnahrungstherapieDie Heilmittel Richtlinie regelt unter welchen Voraussetzungen die Massnahmen arztlich verordnet werden durfen Der als Teil II der Richtlinie angefugte Heilmittelkatalog definiert die verordnungsfahigen Heilmittel im Einzelnen 7 Heilmittel durfen zu Lasten der Krankenkassen nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden Welche Voraussetzungen fur eine Zulassung vorliegen mussen regelt der 124 SGB V Zulassung Zur bundeseinheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen hat der Gesetzgeber den Spitzenverband der Krankenkassen beauftragt Zulassungsempfehlungen zu erarbeiten und fortlaufend zu aktualisieren 124 Abs 4 SGB V Nach den aktuellen Zulassungsempfehlungen 8 konnen folgende Leistungserbringer fur die Abgabe von Heilmitteln zugelassen werden Physikalische Therapie Masseure Masseure und med Bademeister Physiotherapeuten Krankengymnasten Stimm Sprech und Sprachtherapie Logopaden staatlich anerkannte Sprachtherapeuten und weitere qualifizierte Berufsgruppen Ergotherapie Ergotherapeuten Beschaftigungs und Arbeitstherapeuten Podologie Podologen staatlich anerkannte medizinische Fusspfleger und weitere qualifizierte Berufsgruppen Ernahrungstherapie Diatassistenten Oecotrophologen Ernahrungswissenschaftler und weitere qualifizierte Berufsgruppen Die Zulassung wird von den Landesverbanden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erteilt 124 Abs 5 SGB V 9 Die fortlaufende Sicherstellung der ordnungsgemassen Leistungserbringung von Heilmitteln durch die zugelassenen Leistungserbringer erfolgt auf der Grundlage von Rahmenempfehlungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen und Vertragen zwischen Berufsverbanden der Leistungserbringer und Verbanden der Krankenkassen 125 SGB V 10 Die Rahmenempfehlungen regeln u a die gesetzliche Zuzahlung Versorgungsablaufe Qualitats und Wirtschaftlichkeitsprufungen Weiterbildung und Vorgaben fur Vergutungsstrukturen Die Vertrage prazisieren diese Vorgaben dann fur den Vertragspartnerbereich Wie in 124 SGB V festgelegt begrundet der Vertrag mit geeigneten Leistungserbringern noch keinen konkreten Vergutungsanspruche Der Versicherte und nicht die Krankenkasse wahlt dann einen konkreten Leistungserbringer aus 11 Heilmittel im osterreichischen Recht BearbeitenDas osterreichische Sozialrecht bestimmt im Paragraph 136 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes dass Heilmittel die notwendigen Arzneien und die sonstigen Mittel die zur Beseitigung oder Linderung der Krankheit oder zur Sicherung des Heilerfolges dienen umfassen Damit gehoren in Osterreich auch Arzneimittel zu den Heilmitteln Unterschieden werden Heilmittel von Heilbehelfen zu denen Brillen orthopadische Schuheinlagen Bruchbander und sonstiges zahlen Heilmittel im Schweizer Recht BearbeitenAuch in der Schweiz hat der Begriff Heilmittel eine deutlich andere rechtliche Bedeutung als in Deutschland Heilmittel ist dort ein Oberbegriff fur Arzneimittel und Medizinprodukte beide Produktgruppen werden im Heilmittelgesetz geregelt und von der auch Schweizerisches Heilmittelinstitut genannten Swissmedic zugelassen und uberwacht Siehe auch BearbeitenDe medicamentisEinzelnachweise Bearbeiten Theodor Husemann Arzneimittel In Ewald Geissler Josef Moeller Hrsg Real Encyclopadie der gesammten Pharmacie Handworterbuch fur Apotheker Arzte und Medicinalbeamte Band 1 Wien Leipzig 1886 S 635 f Arzneimittel oder Medicamenta bzw Pharmaca als Unterabteilung der Heilmittel oder Remedia bzw Iamata Gundolf Keil Hrsg Das Lorscher Arzneibuch Band 1 Faksimile der Handschrift Msc Med 1 der Staatsbibliothek Bamberg Band 2 Ubersetzung von Ulrich Stoll und Gundolf Keil unter Mitwirkung von Albert Ohlmeyer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart 1989 ISBN 3 8047 1078 6 Band 2 S 57 Vgl auch Rudolf Schmitz Der Arzneimittelbegriff der Renaissance In Rudolf Schmitz Gundolf Keil Humanismus und Medizin Acta humaniora Weinheim 1984 Deutsche Forschungsgemeinschaft Mitteilungen der Kommission fur Humanismusforschung Band 11 ISBN 3 527 17011 1 S 1 21 hier S 3 6 Rudolf Schmitz Der Arzneimittelbegriff der Renaissance 1984 S 3 Artikel 1 des Gesetzes vom 20 Dezember 1988 BGBl I S 2477 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Richtlinie uber die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsarztlichen Versorgung Heilmittel Richtlinie HeilM RL in der Fassung vom 19 Mai 2011 veroffentlicht im Bundesanzeiger Nr 96 S 2247 vom 30 Juni 2011 in Kraft getreten am 1 Juli 2011 zuletzt geandert am 21 September 2017 veroffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 23 11 2017 B1 in Kraft getreten am 1 Januar 2018 vgl Abschnitt H in Selbststandig im Gesundheitswesen von Ernst Boxberg und Frank Rosenthal medhochzwei Verlag Heidelberg ISBN 978 3 86216 016 7 Abschnitt ambulante Leistungen Die Abgabe von Heilmitteln von Frank Rosenthal Asgard Verlag Sankt Augustin ISBN 3 537 34922 X Handbuch fur Leistungserbringer von Heil und Hilfsmitteln von Frank Rosenthal Asgard Verlag Sankt Augustin ISBN 3 537 53799 9 Siehe auch Dierk Stelzer Sind Dienstleistungsauftrage im Rahmen des Leistungserbringungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung nach nationalem transformierten offentlichen Vergaberecht bundesweit offentlich auszuschreiben bzw in Offentlicher Ausschreibung oder anderweitig zu vergeben die Ausschlussproblematik im Hinblick auf das nationale transformierte offentliche Vergabeverfahrensrecht in Gestalt der Vergabearten bei Dienstleistungsauftragen von Heilmitteln in der GKV Teil 1 In Zeitschrift fur europaisches Sozial und Arbeitsrecht ZESAR 2004 S 460 470 Teil 2 ZESAR 2005 S 21 31 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Heilmittel Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wikiquote Heilmittel Zitate Normdaten Sachbegriff GND 4024069 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heilmittel amp oldid 230368665