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Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen satzungsgemass im Rechts und Geschaftsverkehr GKV Spitzenverband ist seit dem 1 Juli 2008 der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland mit Sitz in Berlin In der gesetzlichen Krankenversicherung sind ihm als Korperschaft des offentlichen Rechts die Aufgaben der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung sowie auf internationaler Ebene ubertragen worden In der Pflegeversicherung nimmt der Verband die Aufgaben des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen wahr Spitzenverband Bund der KrankenkassenSozialversicherung Gesetzliche Krankenversicherung PflegeversicherungRechtsform Korperschaft des offentlichen RechtsGrundung 3 Juli 2007Zustandigkeit Deutschland DeutschlandSitz Berlin BerlinVorstand Doris Pfeiffer Vors Aufsichtsbehorde Bundesministerium fur GesundheitMitarbeiter 600Website www gkv spitzenverband de Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Organisation 3 Aufgaben 3 1 Gemeinsame Selbstverwaltung 3 2 Unterstutzung der Krankenkassen und ihrer Landesverbande 3 3 Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen 3 4 Zustandigkeiten auf internationaler Ebene 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie gesetzliche Krankenversicherung ist dezentral in vielen Krankenkassen organisiert die wiederum bestimmten Krankenkassenarten angehoren Allgemeine Orts Betriebs Ersatz und Innungskrankenkasse sowie Landwirtschaftliche Krankenkasse und Knappschaft Die Kunstlersozialkasse ist keine Krankenkasse nach 4 SGB V gehorte nicht zu den Vorganger Spitzenverbanden und ist somit kein Mitglied des GKV Spitzenverbands Den Ersatzkassen war und ist es freigestellt sich zu Verbanden zusammenzuschliessen Die ubrigen Verbande bestanden kraft Gesetzes als Korperschaften des offentlichen Rechts Dadurch unterschieden sich schon die fruheren Krankenkassenverbande in der Rechtsform von den Spitzenverbanden Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Verband Deutscher Rentenversicherungstrager In jedem Bundesland bilden die Krankenkassen nach den jeweiligen Krankenkassenarten Landesverbande der Krankenkassen als Korperschaften des offentlichen Rechts 207 SGB V Die Landesverbande bildeten ihrerseits bis Ende des Jahres 2008 fur jede Kassenart einen Bundesverband als Spitzenverband ebenfalls in der Rechtsform der Korperschaft offentlichen Rechts So gab es insgesamt sieben Spitzenverbande der Krankenkassen auf Bundesebene 1 Im Zuge der Gesundheitsreform 2007 wurde diese Gliederung der Verwaltungstrager grundlegend reformiert Das GKV Wettbewerbsstarkungsgesetz GKV WSG 2 sorgte fur eine umfassende Organisationsreform Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist seit dem 1 Juli 2008 an die Stelle der bisherigen Bundesverbande getreten Gleichzeitig wurden die bisherigen Spitzenverbande der Krankenkassen kraft Gesetzes mit Wirkung vom 1 Januar 2009 in Gesellschaften des burgerlichen Rechts umgewandelt 212 I 1 SGB V Sie sind somit Rechtsnachfolger der bisherigen Bundesverbande und wickeln deren verbliebene Verbindlichkeiten ab wahrend die Landesverbande wie zuvor fortbestehen Die Krankenkassen entscheiden selbst daruber ob die Gesellschaften daruber hinaus weiter existieren sollen Ihre fruheren Zustandigkeiten insbesondere in der gemeinsamen Selbstverwaltung gingen auf den neugegrundeten GKV Spitzenverband uber Dieser wird seitdem von allen Krankenkassen gebildet sie gehoren dem Spitzenverband unmittelbar an 217a I SGB V Diese Neuordnung der Verbande war vom Gesetzgeber mit dem Abbau von Burokratie und dem Ziel begrundet worden auf allen Ebenen mehr Transparenz schaffen zu wollen 3 Dies sollte zudem der Effizienz dienen Die Verbandsstrukturen sollten durch die Grundung des GKV Spitzenverbandes gestrafft werden um Entscheidungswege zu verkurzen Statt bisher sieben wird kunftig nur ein Spitzenverband Bund alle Kassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung fur alle Belange vertreten die gemeinsam und einheitlich geregelt werden 4 5 Im Vorfeld der Reform war insbesondere kritisiert worden die Bundesverbande seien zu kostspielig geworden 6 Ob dieses Ziel zu erreichen sei war umstritten So wurde moniert dass die Landesverbande neben dem neuen Spitzenverband weiter bestehen blieben Es sei zu erwarten dass die Kassen ihre Interessen zunehmend aus den Landesverbanden heraus und somit in Konkurrenz zu dem einen Spitzenverband und dem G BA artikulieren werden Dabei werden die einzelnen Kassen zunehmend den Kontakt zu den Kassenarztlichen Vereinigungen KVen der Lander suchen und damit einen zunehmenden Bedeutungsverlust der Kassenarztlichen Bundesvereinigung KBV bewirken Anstelle der gesetzlich intendierten Vereinheitlichung und Straffung des Entscheidungsprozesses wird so ein sich weiter verscharfender Zersetzungsprozess treten der die Arbeit des G BA bei der Aushandlung bundesweit geltender einheitlicher Standards und Honorierungen massiv erschweren wird Dies wird auch die Lage der ambulanten Versorgung gegenuber der stationaren nicht verbessern helfen Und auch die gewunschte Integrierte Versorgung wird so zwangslaufig leiden 7 Auch die Verfassungsmassigkeit der Ubertragung der Zustandigkeiten von bisher sieben auf nunmehr nur noch einen Spitzenverband wurde in Zweifel gezogen Diese Zentralisierung stehe zudem im Widerspruch zu dem Zweck des Gesetzes im ubrigen den Wettbewerb unter den Krankenkassen zu starken 8 Die Selbstverwaltung werde dadurch in eine Statistenrolle gedrangt 9 Der fruhere Bundesgesundheitsminister Norbert Blum kritisierte zusammen mit der gleichzeitig erfolgten Einfuhrung des Gesundheitsfonds befinde man sich mit dem einheitlichen Spitzenverband der Krankenkassen eine Behorde von Staatsgnaden das Gesundheitsministerium hat sie in der Hand auf dem Weg zur Einheitskasse 10 Umstritten war auch ob der Sitz des Verbands in Bonn oder in Berlin sein solle 11 Die Grundung des Verbands erfolgte durch die Satzung vom 18 Juni 2007 die vom Bundesministerium fur Gesundheit als Aufsichtsbehorde am 3 Juli 2007 genehmigt wurde Organisation BearbeitenDer GKV Spitzenverband ist eine Korperschaft des offentlichen Rechts Er hat gemass 217b 217c SGB V als Organe einen Verwaltungsrat aus 52 Mitgliedern der von der Mitgliederversammlung gewahlt wird 12 einen Vorstand aus hochstens drei Personen der vom Verwaltungsrat fur sechs Jahre gewahlt wird und der den Verband grundsatzlich nach aussen vertritt sowie die Mitgliederversammlung die von den Krankenkassen als Mitgliedskassen gebildet wird Die alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats sind Volker Hansen und Uwe Klemens 13 Vorstandsvorsitzende ist Doris Pfeiffer 14 stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist seit 1 Juli 2019 Gernot Kiefer der bereits seit April 2010 Vorstandsmitglied war Dritter Vorstand ist seit 1 Juli 2019 Stefanie Stoff Ahnis Die Finanzierung des Verbands erfolgt durch die Mitgliedskassen Aufsichtsbehorde ist das Bundesministerium fur Gesundheit Aufgaben BearbeitenDie Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sind gesetzlich bestimmt 217f I SGB V Im Wege der Organleihe wird der Verband wie die Krankenkassen selbst auch fur die Pflegeversicherung tatig und nimmt dort die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen wahr 53 SGB XI Gemeinsame Selbstverwaltung Bearbeiten Der GKV Spitzenverband vertritt die Krankenkassen in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung insbesondere im Gemeinsamen Bundesausschuss beim Beschluss von Richtlinien in denen die naheren Bestimmungen uber die vertragsarztliche Versorgung getroffen werden die fur die Versicherten und fur die Leistungserbringer verbindlich sind 91 92 SGB V ausserdem bei der Festsetzung von Festbetragen fur Arznei und Hilfsmittel sowie der Hochstbetrage fur Arzneimittel sowie beim Abschluss von Rahmenvertragen und Vergutungsvereinbarungen fur die stationare ambulante und zahnarztliche Versorgung 82 ff SGB V etwa den Einheitlichen Bewertungsmassstab Bei der Grundung des Verbands ging man davon aus dass der GKV Spitzenverband rund 70 Prozent aller Vertrage fur die Kassen schliessen werde 5 bzw 80 Prozent der Leistungsausgaben regele 10 Unterstutzung der Krankenkassen und ihrer Landesverbande Bearbeiten Gemass 217f II VII SGB V besteht zudem eine Zustandigkeit bei der Erfullung der Aufgaben und bei der Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedskassen Dazu zahlen insbesondere die Ausgestaltung der Telematik sowie des elektronischen Datenaustausches im Gesundheitswesen Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Bearbeiten Hauptartikel Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Der fruhere Medizinische Dienst der Spitzenverbande der Krankenkassen ist mit Wirkung vom 1 Juli 2008 in die Tragerschaft des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ubergegangen Seitdem ist er der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen MDS mit der Rechtsform des eingetragenen Vereins 282 SGB V Zustandigkeiten auf internationaler Ebene Bearbeiten Gemass 219a SGB V nimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Aufgaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Verbindungsstelle wahr 15 Gemeinsam mit den Spitzenverbanden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Bund tragt der GKV Spitzenverband die Deutsche Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa DSVAE 16 und die European Social Insurance Platform ESIP 17 einem Zusammenschluss nationaler europaischer Sozialversicherungsorganisationen Im Medicine Evaluation Committee MEDEV nimmt der GKV Spitzenverband gemeinsam mit anderen nationalen Organisationen der sozialen Krankenversicherung und fur die Bewertung von Arzneimitteln zustandigen nationalen Institutionen am Informations und Erfahrungsaustausch uber therapeutischen Mehrwert und Erstattungssysteme von Arzneimitteln teil Auf internationaler Ebene bringt sich der GKV Spitzenverband mit anderen nationalen Behorden Tragern und anderen Korperschaften aus dem Bereich der sozialen Sicherheit bei der Internationalen Vereinigung fur Soziale Sicherheit IVSS 18 ein Weiterhin nimmt der GKV Spitzenverband an informellen Foren teil so auf dem G8 Demenz Gipfel in London Alle drei Jahre findet das Weltforum der Sozialen Sicherheit in einem der Mitgliedsstaaten statt bei dem Delegierte aus 150 Landern zusammenkommen 19 Weblinks BearbeitenOffizielle Webprasenz Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf der Website des Bundesministeriums fur GesundheitEinzelnachweise Bearbeiten Zur fruheren Organisation sowie zur Neuregelung ab 2008 siehe 8 Rn 6 10 Stefan Muckel 2009 Sozialrecht 3 Aufl Munchen Gesetz zur Starkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV Wettbewerbsstarkungsgesetz GKV WSG vom 26 Marz 2007 BGBl I S 378 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Starkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV Wettbewerbsstarkungsgesetz GKV WSG BT Drs 16 3100 vom 24 Oktober 2006 S 2 Karl Lauterbach Stenographisches Protokoll Nr 16 80 vom 2 Februar 2007 S 8033 a b Samir Rabatta Reform der gesetzlichen Krankenversicherung An der kurzen Leine In Deutsches Arzteblatt 2007 104 23 A 1628 B 1439 C 1379 Abgerufen am 24 April 2013 Jurgen Dahlkamp Udo Ludwig Heiko Martens Cordula Meyer Alexander Neubacher Michael Sauga Kollektiv verantwortungslos In Der Spiegel Nr 27 2006 S 18 27 online Eike Hovermann Stenographisches Protokoll Nr 16 80 PDF 1 8 MB vom 2 Februar 2007 S 8095 Katherina Reiche Stenographisches Protokoll Nr 16 80 vom 2 Februar 2007 S 8102 Hilde Mattheis Lothar Mark Ewald Schurer Klaus Barthel Renate Gradistanac Angelika Graf Rosenheim Barbel Kofler Ottmar Schreiner Stenographisches Protokoll Nr 16 80 vom 2 Februar 2007 S 8107 a b Norbert Blum Auf dem Weg zur Einheitskasse Zum Start der Gesundheitsreform Was passiert wenn Privatisierer und Verstaatlicher gemeinsame Sache machen In Die Zeit Nr 2 2009 Stenographisches Protokoll Nr 16 80 vom 2 Februar 2007 S 8035 8041 8108 Verwaltungsrat des GKV Spitzenverband Abgerufen am 31 Marz 2013 Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes Website des GKV Spitzenverbandes abgerufen am 23 September 2016 Doris Pfeiffer fuhrt die GKV In FAZ 20 Juni 2007 Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Abgerufen am 25 April 2014 Deutsche Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e V DSVAE Abgerufen am 23 April 2014 European Social Insurance Platform ESIP Archiv Version vom 24 April 2014 abgerufen am 6 September 2021 Internationale Vereinigung fur Soziale Sicherheit Abgerufen am 24 April 2014 GKV Spitzenverband Aufgaben und Ziele Memento vom 24 August 2012 imInternet Archive 16 April 2014 Abgerufen am 24 April 2014 Normdaten Korperschaft GND 16016928 8 lobid OGND AKS VIAF 141775239 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spitzenverband Bund der Krankenkassen amp oldid 238214695