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Die Misshandlung von Schutzbefohlenen ist ein Korperverletzungsdelikt das im deutschen Strafgesetzbuch StGB in 225 StGB geregelt ist und die Schutzbefohlenen in Obhut anderer Rechtssubjekte befindlichen Personen betrifft Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Tatbestand 2 1 Gesetzliche Formulierung 2 2 Tatbestandsmerkmale 2 2 1 Voraussetzungen 2 2 2 Opfer 2 2 3 Tater 2 2 4 Tathandlungen 2 3 Rechtfertigungsgrunde 2 4 Versuch 2 5 Qualifikationen 3 Kriminologie 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEs handelt sich dabei nach gefestigter herrschender Meinung nicht um einen Qualifikationstatbestand sondern um einen selbstandigen Tatbestand 1 Tatbestand BearbeitenGesetzliche Formulierung Bearbeiten Der Tatbestand des Delikts lautet 1 Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person die seiner Fursorge oder Obhut untersteht seinem Hausstand angehort von dem Fursorgepflichtigen seiner Gewalt uberlassen worden oder ihm im Rahmen eines Dienst oder Arbeitsverhaltnisses untergeordnet ist qualt oder roh misshandelt oder wer durch boswillige Vernachlassigung seiner Pflicht fur sie zu sorgen sie an der Gesundheit schadigt wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft 2 Der Versuch ist strafbar 3 Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen wenn der Tater die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschadigung oder einer erheblichen Schadigung der korperlichen oder seelischen Entwicklungbringt 4 In minder schweren Fallen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren in minder schweren Fallen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren zu erkennen Die Hochststrafe betragt in den Fallen des Absatz 3 gem 38 StGB funfzehn Jahre Tatbestandsmerkmale Bearbeiten Voraussetzungen Bearbeiten Der Tatbestand einer Misshandlung von Schutzbefohlenen nach 225 StGB liegt vor bei Qualen Zufugen langer dauernder oder sich wiederholender Schmerzen oder Leiden korperlicher oder seelischer Art 2 Misshandeln Rohem d h besonders gefuhlloses und erhebliches Misshandeln 3 Vernachlassigen Gesundheitsschadigung aus boswilligen d h aus besonders verwerflichen selbstsuchtigen Grunden etwa Hass Bosheit Geiz rucksichtsloser Egoismus 4 Leichtere Misshandlungen und Vernachlassigung aus anderen Grunden z B Gleichgultigkeit konnen als Korperverletzung bzw Verletzung der Fursorge oder Erziehungspflicht auch ohne Gesundheitsschadigung bestraft werden Opfer Bearbeiten In den Schutz des 225 StGB sind nur besonders schutzenswerte Personengruppen einbezogen Dies sind einerseits alle Personen unter 18 Jahren und andererseits Personen die wegen Gebrechlichkeit oder wegen Krankheit wehrlos sind Dabei kann die Wehrlosigkeit auch nur vorubergehend sein 5 Tater Bearbeiten Der Tater muss eine Sorgepflicht fur die genannte Person innehaben Diese Sorgepflicht wird nicht allein durch die ubliche Fursorge und Obhut des Taters begrundet Damit sind insbesondere Eltern Pflegeeltern Betreuer Pflegepersonal Beamte im Vollzug vom Taterbegriff umfasst Aber auch die Hausgemeinschaft begrundet die Sorgepflicht Die Hausgemeinschaft umfasst daneben auch die Lebensgefahrten und Lebenspartner Das Sorgepflichtverhaltnis kann auch faktischer Natur sein wenn der Verletzte durch den Fursorgepflichtigen an den Tater uberlassen wurde Dabei ist das Einvernehmen mit dem Fursorgepflichtigen notwendig Letztlich werden Dienst und Ausbildungsverhaltnisse genannt Erganzend muss daher von diesem Straftatbestand auf 58 Jugendarbeitsschutzgesetz hingewiesen werden Die Verletzung muss jedoch im Rahmen des Verhaltnisses zwischen jugendlichem Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschehen Tathandlungen Bearbeiten Gemeinhin wird angenommen dass die Tatbestandsverwirklichung auch durch Unterlassen begangen werden kann Das Qualen ist nach der Rechtsprechung die Verursachung langer andauernder oder wiederholender Schmerzen oder Leiden Es kommt dabei auf die kausale Verknupfung von Taterverhalten und Schmerzen oder Leiden an Umfasst ist davon jedoch auch die seelische Misshandlung Dabei ist die bosartige Gesinnung uber den Vorsatz hinaus nicht erforderlich Problematisch ist dabei die Beurteilung der Lange des Qualens Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs reicht bereits ein kurzzeitiges Einsperren mit Todesangst beim Opfer aus Das rohe Misshandeln ist dann gegeben wenn die Misshandlung aus einer gefuhllosen und gleichgultigen Gesinnung gegenuber den Leiden des Opfers erfolgt Das Merkmal roh lasst sich nur schwer zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand abgrenzen Es wird gemeinhin angenommen dass der Tater bei einer Fehlbeurteilung des Merkmals roh einem unbedeutenden Subsumtionsirrtum unterliegt Diese gefuhllose Gesinnung muss nicht dauerhaft sein Eine augenblickliche gefuhllose Gesinnung wird aber ebenfalls abgelehnt Die Gesundheitsschadigung durch boswillige Vernachlassigung von Sorgepflichten liegt vor wenn sich der Tater aus Motiven wie Hass Sadismus Geiz oder Eigennutz gegen die Sorgepflicht auflehnt Aber auch das Verwahrlosen lassen wird vom Tatbestand umfasst Hinsichtlich dieses Tatmerkmales boswillig reicht der ansonsten hinreichende bedingte Vorsatz nicht aus Rechtfertigungsgrunde Bearbeiten Wie die ubrigen Korperverletzungsdelikte ist die Einwilligung bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit zulassig Die herrschende Meinung lasst die Einwilligung jedoch nur ausnahmsweise zu da die Tatbestandsmerkmale des 225 StGB eine Sittenwidrigkeit bereits implizieren Eine Rechtfertigung durch das elterliche Zuchtigungsrecht oder das Zuchtigungsrecht durch Lehrer o a ist nach 1631 Abs 2 BGB und dem allgemeinen Gebot gewaltfreier Erziehung nicht mehr moglich Versuch Bearbeiten Seit dem 6 Strafrechtsreformgesetz ist seit April 1998 auch der Versuch wie bei allen ubrigen vorsatzlichen Korperverletzungsdelikten mit Ausnahme von 231 StGB strafbar Liegt ein Tatbestandsirrtum im 225 StGB beim Tater vor indem er sich Umstande vorstellt die den 225 StGB verwirklichen wurden ware 223 StGB vollendet und nur versucht Qualifikationen Bearbeiten Die Qualifikationen des 225 StGB sind die Gefahr der schweren Gesundheitsschadigung die Entwicklungsgefahrdung oder die Gefahr des Todes Letztere liegt nur bei einer konkreten Lebensgefahrdung vor wenn der Tater die Abwendung nicht mehr steuern kann Das kann auch durch den Selbstmordversuch des Opfers gegeben sein Die Gefahr der schweren Gesundheitsschadigung steht nach einigen Auffassungen im Konflikt mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art 103 Abs 2 GG Die schwere Gesundheitsschadigung wird meist uber den Tatbestand des 226 StGB hergeleitet Der Begriff des 225 StGB ist jedoch weiter zu verstehen und geht eher von einem Laienverstandnis der schweren Gesundheitsschadigung aus Die Gefahr muss jedoch wiederum konkreter Natur sein Die Entwicklungsgefahrdung im Sinne der Gefahr der Schadigung der korperlichen und seelischen Entwicklung ist mit der Vorschrift des 171 StGB Verletzung der Fursorge oder Erziehungspflicht vergleichbar Die Schadigungsgefahr muss ebenfalls konkret sein Kriminologie BearbeitenWahrend die Kriminalstatistiken nur von geringen Fallzahlen sprechen ist doch phanomenologisch von einem grossen Dunkelfeld auszugehen da die Delikte sich im Bereich von hermetischen Kreisen Familie Heim Krankenhaus abspielen die dem Zugriff des Staates nur schwer unterliegen Siehe auch BearbeitenSexueller Missbrauch Kindesmisshandlung Misshandlung Verletzung der Fursorge oder Erziehungspflicht Pflegenotstand Pflegeskandal Markus BreitscheidelEinzelnachweise Bearbeiten BGHSt 41 113 BGHSt 41 113 BGHSt 25 277 BGHSt 3 20 Herbert Trondle Thomas Fischer Kommentar zum StGB 2018 225 Rn 4Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 1054440611 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Misshandlung von Schutzbefohlenen amp oldid 225556952