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Gebote sind in der Rechtswissenschaft gesetzliche Verhaltensnormen die fur einen betroffenen Personenkreis oder Gesellschaften ein bestimmtes Verhalten anordnen Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Allgemeines 3 Gebote in Gesetzen 4 Kollision 5 Sonstiges 6 EinzelnachweiseWortherkunft BearbeitenDas Gebot ahd kapot gipot u a steht in sprachlicher Nahe zum Verbot auch mit dem gemeinsamen Suffix bot wie in unbotmassig im Bedeutungsaspekt Weisung Gerichtsbarkeit Gewalt 1 Mitte des 19 Jahrhunderts definierte das Universal Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit das Gebot als Gegensatz zum Verbot und wies auf strafbewehrte Konsequenzen hin Verbot Interdictum Inhibitio der Befehl zur Unterlassung einer Handlung im Gegensatz von Gebot als dem Befehl zur Vornahme einer solchen insofern das V zugleich mit einem Strafgebot versehen war kann der dawider Handelnde in Strafe u Schadensersatz verfallen Pierer s Universal Lexikon 1857 1865 2 Allgemeines BearbeitenDas menschliche Verhalten besteht aus Handeln Dulden und Unterlassen Nicht jedes Verhalten ist dabei gesellschaftlich erwunscht Daher kommt den Gesetzen die Aufgabe zu die Gesellschaft durch Gebote Verbote Erlaubnisse und Ermachtigungen zu steuern Gebote sollen dabei ein bestimmtes Verhalten erzwingen Sie sind wie Verbote Inhalt von Schutzgesetzen die schadensvorbeugende Normen enthalten Ge und Verbote bezwecken die Verhinderung einer abstrakten Gefahrdung oder Vermeidung unerwunschter Folgen Ein Verstoss gegen Gebote lost ein Verschulden aus Der Vorwurf eines Verschuldens bezieht sich dabei nicht auf die konkrete Schadigung sondern es wird auf die Verletzung einer Norm vorverlegt da mit dieser erfahrungsgemass eine Schadigung verbunden ist 3 Eine Verhaltensanordnung ist die Auferlegung eines bestimmten Verhaltens durch Gesetze im weitesten Sinn Sie kann in einem Gebot oder einem Verbot bestehen Der Adressat kann bestimmten gesetzlichen Normen deren Verletzung einen Rechtsbruch bedeutet jeweils ein Gebot oder Verbot entnehmen und sein Verhalten daran ausrichten Damit Gebote auch eingehalten werden sind mit ihrem Nichteinhalten Rechtsfolgen verbunden Gebote in Gesetzen BearbeitenAllgemein bekannt sind die Gebote und Verbote die sich aus 41 Abs 1 StVO im Strassenverkehr ergeben In 41 Abs 1 StVO wird verlangt dass die Verkehrsteilnehmer die durch Vorschriftzeichen Verkehrsschilder angeordneten Gebote oder Verbote zu befolgen haben Die Verkehrszeichen sind in Anlage 2 zu 41 Abs 1 StVO enthalten 4 So beinhaltet beispielsweise Zeichen 205 Vorfahrt gewahren das Gebot dass der Fahrzeugfuhrer Vorfahrt zu gewahren hat und das Verbot bis zu 10 Meter vor diesem Zeichen nicht zu halten wenn es dadurch verdeckt wird Bei Zeichen 206 Halt Vorfahrt gewahren muss sogar angehalten und Vorfahrt gewahrt werden Zeichen 209 211 und 214 verlangen dass der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen ist Dem Fahrzeugfuhrer wird mithin jeweils ein bestimmtes Verhalten auferlegt das er bedingungslos zu befolgen hat Wird gegen diese Gebote verstossen und werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefahrdet drohen eine Geldstrafe im Rahmen des Bussgeldkatalogs Tatbestandsnummer 141600 bei Zeichen 206 Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot 5 und auch Eintragungen im Fahreignungsregister 12 Abs 4 Satz 1 und 2 StVO gebietet jedem Verkehrsteilnehmer der parken oder auch nur halten will den rechten Seitenstreifen zu benutzen wenn dieser dazu ausreichend befestigt ist sonst an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren Andere als die gebotenen Verhaltensmoglichkeiten hat der Verkehrsteilnehmer nicht Verkehrszeichen von denen ein Haltverbot ausgeht enthalten zugleich das Gebot bei verbotswidrigem Halten alsbald wegzufahren 6 dies gilt auch fur Parkuhren 7 Dieses Gebot ist in analoger Anwendung gemass 80 Abs 2 Satz 1 Nr 2 VwGO sofort vollziehbar und kann damit sofort ohne weiteren Verwaltungsakt im Wege der Ersatzvornahme durch Abschleppen vollzogen werden 8 Der Emittent von Kapitalanlagen wird durch gesetzliche Gebote dazu angehalten der offentlichen Platzierung einer Kapitalanlage einen Emissionsprospekt vorangehen zu lassen Emissionspublizitat 14 Abs 1 WpPG in periodischen Abstanden uber die Wertentwicklung der Anlage zu berichten Regelpublizitat 264 ff HGB in Verbindung mit 325 HGB Zwischenberichterstattung 116 WpHG und aussergewohnliche Umstande zeitnah zu veroffentlichen Ad hoc Publizitat 26 WpHG Zahlreiche Gebote Allgemeine Verhaltensregeln enthalt auch 63 WpHG 9 Im Verwaltungsrecht statuiert die Eingriffsverwaltung Gebote und Verbote fur den Einzelnen und setzt diese auch mit Zwang Imperium durch 10 Das Kooperationsgebot des 2 Abs 1 BetrVG ist eine Verhaltensanordnung an Arbeitgeber und Betriebsrat in welcher Art und Weise sie Rechte wahrzunehmen und Pflichten zu erfullen haben 11 Im Rahmen des Direktionsrechts durfen gesetzliche Gebote durch Weisungen des Arbeitgebers nicht verletzt oder uberschritten werden so etwa im Rahmen des Jugend und Mutterschutzes oder Arbeitszeitgesetzes Kollision BearbeitenHandlungspflichten Gebote konnen untereinander oder mit Unterlassungspflichten Verboten kollidieren Dann sind Prioritaten anzuwenden Treffen in einer Person zwei Gebote zusammen von denen nur eines erfullt werden kann gibt es fur die Wahl zwischen gleichen Pflichten keine rechtlich verbindlichen Maximen Wenn beispielsweise bei einem Brand die Eltern nur eines von zwei Kindern aus dem Gebaude retten konnen ist ein Handeln in dieser Form nicht rechtswidrig 12 Beim Zusammentreffen einer Handlungspflicht Gebot mit einer Unterlassungspflicht Verbot geht die Unterlassungspflicht vor Wer etwa das Leben schutzbefohlener Personen nur durch Totung eines unbeteiligten Dritten erhalten kann verhalt sich nur rechtmassig wenn er die Totung unterlasst 12 Ob ein Autofahrer bremsen muss Handeln um einen Fussganger nicht zu uberfahren oder nicht weiter beschleunigen Unterlassen darf hangt von den Umstanden ab Bremst er nicht ist diese Handlung verbotswidrig beschleunigt er ist diese Unterlassung gebotswidrig Sonstiges BearbeitenDas Sprichwort Not kennt kein Gebot necessitas non habet legem trifft nicht zu wenn damit verbunden wird dass in Notsituationen schlechthin alle Regeln ausser Kraft sind 13 Einzelnachweise Bearbeiten GEBOT n subst verb In Jacob Grimm Wilhelm Grimm Hrsg Deutsches Worterbuch 16 Bande in 32 Teilbanden 1854 1960 S Hirzel Leipzig woerterbuchnetz de Pierer s Universal Lexikon Altenburg 1857 1865 Band 18 S 451 Schutzgesetz In Christian M Piska Jutta Frohner Fachworterbuch Einfuhrung in die Rechtswissenschaften 2009 S 147 Deutscher Verkehrssicherheitsrat Anlage 2 zu 41 Abs 1 StVO Memento des Originals vom 8 Mai 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dvr de Deutscher Verkehrssicherheitsrat Bussgeldkatalog Memento des Originals vom 8 Mai 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dvr de BVerwG NJW 1980 1640 BVerfG NJW 1965 2395 BVerwG NJW 1982 348 Sabine Rohde Ad hoc Publizitat nach dem Wertpapierhandelsgesetz 1998 S 12 Arno Kahl Karl Weber Allgemeines Verwaltungsrecht 2008 S 34 Michael Martinek Peter Rawert Birgit Weitemeyer Festschrift fur Dieter Reuter 2010 S 650 a b Gunther Jakobs Strafrecht Allgemeiner Teil 1983 S 366 f Michael Koller Not kennt kein Gebot 2009 S 98 Normdaten Sachbegriff GND 4138805 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gebot Rechtswissenschaft amp oldid 232951007