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Dieser Artikel beschreibt das deutsche Arbeitszeitgesetz Fur das osterreichische Pendant siehe Arbeitszeitgesetz Osterreich Das deutsche Arbeitszeitgesetz betrifft den offentlich rechtlichen Arbeitsschutz Es begrenzt die hochstzulassige tagliche Arbeitszeit es setzt Mindestruhepausen wahrend der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn und Feiertagen fest Zudem enthalt es Schutzvorschriften zur Nachtarbeit Das Gesetz ist fur Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich BasisdatenTitel ArbeitszeitgesetzAbkurzung ArbZGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie ArbeitsrechtFundstellennachweis 8050 21Erlassen am 6 Juni 1994 BGBl I S 1170 1171 Inkrafttreten am 1 Juli 1994Letzte Anderung durch Art 6 G vom 22 Dezember 2020 BGBl I S 3334 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2021 Art 9 G vom 22 Dezember 2020 GESTA G058Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Arbeitszeitgesetz dient der Umsetzung der Europaischen Richtlinie 93 104 EG vom 23 November 1993 und der Richtlinie 2003 88 EG uber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in nationales deutsches Recht ausserdem der Vereinheitlichung des Arbeitszeitrechts nach der Herstellung der Einheit Deutschlands 1 Vor dem Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes war die Arbeitszeit der westdeutschen Beschaftigten in der Arbeitszeitordnung AZO sowie in mehreren Spezialgesetzen geregelt in der DDR im 8 Kapitel des Arbeitsgesetzbuchs 2 Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewahrleisten und die Rahmenbedingungen fur flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schutzen 1 ArbZG Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 Arbeitszeitregelungen 3 Sonn und Feiertagsregelungen 4 Ruhepausen und Ruhezeiten 5 Gesetzesverstosse 6 Beteiligungsrechte des Betriebsrats 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAnwendungsbereich BearbeitenDas Arbeitszeitgesetz gilt grundsatzlich fur alle Arbeitnehmer Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschaftigten ausgenommen sind gem 18 folgende Personengruppen und Branchen leitende Angestellte im Sinne des 5 Abs 3 des Betriebsverfassungsgesetzes Chefarzte Leiter von offentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im offentlichen Dienst die zu selbstandigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind Arbeitnehmer die in hauslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen pflegen oder betreuen der liturgische Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften Personen unter 18 Jahren fur diese gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitnehmer auf Kauffahrteischiffen als Besatzungsmitglieder fur diese gilt das Seearbeitsgesetz Arbeitnehmer als Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen fur diese gilt die EU Ops Subpart Q Das Arbeitszeitgesetz gilt somit nicht fur Beamte und Soldaten Fur Beamte gelten spezielle beamtenrechtliche Arbeitszeitverordnungen des Bundes und der Lander Die Arbeitszeitregelungen in 3 bis 13 des Gesetzes gelten auch nicht fur Arbeitnehmer welche hoheitliche Aufgaben und somit Aufgaben eines Beamten wahrnehmen sofern es nicht fur diese Falle einen Tarifvertrag gibt 19 Fur Soldaten gilt seit 1 Januar 2016 die EU Arbeitszeitrichtlinie in Verbindung mit der Soldatenarbeitszeitverordnung SAZV und wurde mit einer Anpassung im Soldatengesetz umgesetzt Danach gilt fur den Grundbetrieb der Bundeswehr eine regelmassige wochentliche Arbeitszeit von 41 Stunden ohne Pausen Arbeitszeitregelungen BearbeitenArbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen Im Einzelfall sind vertragliche Anderungen moglich Nach der Grundregelung in 3 ArbZG darf die werktagliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht uberschreiten Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlangert werden wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktaglich nicht uberschritten werden Fur Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem 6 Abs 1 Satz 1 ArbZG innerhalb eines Monats hergestellt werden Wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen oder in Forschung und Lehre bei unaufschiebbaren Vor und Abschlussarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen kann von den obigen Regelungen Abstand genommen werden Es gilt dann dass die wochentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht uberschritten werden darf 14 ArbZG Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen vor der allerdings durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien Tarifvertrag Betriebsvereinbarung oder Ausnahmegenehmigungen der zustandigen Behorde im Rahmen des Gesetzes erweitert werden kann Sonn und Feiertagsregelungen BearbeitenGrundsatzlich durfen gem 9 ArbZG Arbeitnehmer an Sonn und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschaftigt werden In mehrschichtigen Betrieben mit regelmassiger Tag und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor oder zuruckverlegt werden wenn fur die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht Fur Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24 stundigen Sonn und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden Von der sonn und feiertaglichen Arbeitsruhe generell ausgenommen sind lebenswichtige Arbeiten Notfallsanitater Rettungsassistenten Rettungssanitater Arzte Gesundheits u Krankenpfleger Mitarbeiter der Feuerwehr oder dringende oder sonstige in 10 ArbZG aufgefuhrte Arbeiten die nicht auf Werktage verschoben werden konnen Weitere Ausnahmen sind durch abweichende Regelungen in einem Tarifvertrag einer Betriebsvereinbarung oder im Einzelfall mit Genehmigung der Aufsichtsbehorde moglich Wohnt der Arbeitnehmer in einem anderen Bundesland als dem in dem er arbeitet oder liegt der Betrieb in einem anderen Bundesland als der Arbeitsort gilt zwingend das Feiertagsrecht des Bundeslandes in dem der Arbeitnehmer tatig werden soll Arbeitsortprinzip Ruhepausen und Ruhezeiten BearbeitenMuss ein Arbeitnehmer am Tag langer als sechs Stunden arbeiten ist ihm nach 4 ArbZG eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewahren bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen Die Ruhepausen konnen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden Langer als sechs Stunden nacheinander durfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschaftigt werden Nach 5 ArbZG mussen Arbeitnehmer nach Beendigung der taglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden bis zur Wiederaufnahme der Arbeit haben In Krankenhausern und anderen Einrichtungen zur Behandlung Pflege und Betreuung von Personen in Gaststatten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung in Verkehrsbetrieben beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung kann die Dauer der Ruhezeit auf zehn Stunden verkurzt werden wenn jede Verkurzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlangerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwolf Stunden ausgeglichen wird Verkurzt sich die Ruhezeit fur Arbeitnehmer in Krankenhausern und anderen Einrichtungen zur Behandlung Pflege und Betreuung von Personen dadurch dass der Arbeitnehmer wahrend einer Rufbereitschaft in der Zeit der Ruhezeit in Anspruch genommen wird kann die insoweit verkurzte Ruhezeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden wenn die Zeit der Inanspruchnahme nicht mehr als die Halfte der Ruhezeit betragt Gesetzesverstosse BearbeitenVerstosse des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes konnen nach dem Katalog des 22 ArbZG umfassend als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bussgeld von bis zu 15 000 Euro pro Verstoss geahndet werden Begeht der Arbeitgeber Verstosse gegen materielle Regelungen des Gesetzes und nicht nur gegen Aushang und Informationspflichten vorsatzlich und wird dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefahrdet oder wiederholt der Arbeitgeber den Verstoss beharrlich so begeht er eine Straftat des Nebenstrafrechts sie ist mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bewehrt Tater kann nur der Arbeitgeber Unternehmer oder die verantwortliche Person nach 9 OWiG 14 StGB sein Verantwortliche Personen sind die Betriebsleitung oder eine Person die ausdrucklich beauftragt worden ist in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen die dem Inhaber des Betriebes obliegen ebenso ist eine vertretungsberechtigte Person oder das Mitglied eines vertretungsberechtigten Organs verantwortlich Beteiligungsrechte des Betriebsrats BearbeitenDer Betriebsrat hat nach 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG daruber zu wachen dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird Zu seinen Aufgaben gehort weiter Massnahmen des Arbeitsschutzes zu fordern 80 Abs 1 Nr 9 BetrVG Der Betriebsrat hat umfassend mitzubestimmen bei kollektiven Regelungen die den Beginn und das Ende der taglichen Arbeitszeit die Lage der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie die vorubergehende Verlangerung der betriebsublichen Arbeitszeit Uberstunden betreffen 87 Abs 1 Nr 2 und Nr 3 BetrVG Das gilt auch wenn Leiharbeitnehmer betroffen sind 3 Beispielegleitende Arbeitszeit Einfuhrung oder Abbau von Schichtarbeit Aufstellung von Dienstplanen Anordnung von Sonntagsarbeit Einrichtung und Ausgestaltung einer Rufbereitschaft Einfuhrung von Bereitschaftsdienst Telearbeit Betriebszeit des Computers Arbeitszeitverlegungen Einfuhrung Ausgestaltung Anderung oder Abschaffung von beliebigen Arbeitszeitmodellen Literatur BearbeitenRudolf Buschmann Jurgen Ulber Arbeitszeitrecht Kompaktkommentar zum Arbeitszeitgesetz mit Nebengesetzen und Europaischem Recht 1 Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2019 ISBN 978 3 7663 6866 9 Rudi Muller Gloge u a Hrsg Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 20 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 74071 8 Martin Henssler Heinz Josef Willemsen Heinz Jurgen Kalb Arbeitsrecht Kommentar 8 Auflage O Schmidt Koln 2018 ISBN 978 3 504 42692 7 Rudolf Anzinger Wolfgang Koberski ArbZG Arbeitszeitgesetz Kommentar 4 Auflage Deutscher Fachverlag Fachmedien Recht und Wirtschaft Frankfurt am Main 2014 ISBN 978 3 8005 3274 2 Ulrich Preis Katharina Schwarz Dienstreisen als Rechtsproblem HSI Schriftenreihe Band 31 1 Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2020 ISBN 978 3 7663 7031 0 134 S hugo sinzheimer institut de PDF 2 9 MB abgerufen am 10 Februar 2021 Weblinks BearbeitenArbeitszeitgesetz ArbZG Arbeitszeitverordnung AZV Verordnung uber die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes tempora Journal fur moderne Arbeitszeiten zum Thema Arbeitszeitgesetz Basis fur flexible Arbeitszeitgestaltung Herausgeber Zeitburo NRW gefordert durch das Ministerium fur Arbeit Gesundheit und Soziales NRW und den ESF PDF Datei 175 kB Broschure Das Arbeitszeitgesetz Bundesministerium fur Arbeit und Soziales BMAS Stand April 2018 Einzelnachweise Bearbeiten Dirk Neumann Josef Biebl J Deneck Arbeitszeitgesetz ArbZG 16 Aufl Munchen 2013 Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik Memento des Originals vom 30 August 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www verfassungen de vom 16 Juni 1977 verfassungen de abgerufen am 5 Dezember 2017 Vgl Fitting Kaiser Heither Engels 87 Rn 127 20 AuflageBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4349569 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitszeitgesetz amp oldid 233048924