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Dieser Artikel behandelt allgemein den Bereitschaftsdienst Zum arztlichen Bereitschaftsdienst siehe Arztlicher Notdienst Bereitschaftsdienst in der Schweiz auch Pikettdienst genannt ist die Zeitspanne wahrend derer ein Arbeitnehmer ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein musste sich fur Zwecke des Betriebes oder der Dienststelle an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder ausserhalb des Betriebes aufzuhalten hat damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstatigkeit sofort oder bald aufnehmen kann 1 Inhaltsverzeichnis 1 Formen von Bereitschaftsdiensten 2 Betroffene Organisationen und Berufsgruppen 3 Rechtsfragen 4 Situation in Deutschland 4 1 Offentlich rechtlicher Arbeitsschutz 4 2 Hochstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten 4 3 Individualarbeitsrecht 4 4 Kollektives Arbeitsrecht 5 Situation in Osterreich 6 Europaische Rahmenbedingungen 7 Frankreich 8 EinzelnachweiseFormen von Bereitschaftsdiensten BearbeitenArbeitsbereitschaft Anwesenheitsbereitschaft englisch readiness for work Zeit minderer Arbeitsleistung innerhalb der regelmassigen Arbeitszeit in der der Arbeitnehmer sich zeitweise lediglich zum Eingreifen bereitzuhalten hat Bereitschaftsdienst Teil der Arbeitszeit Sichbereithalten englisch on call service Der Arbeitnehmer ist verpflichtet sich auf Anordnung des Arbeitgebers ausserhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen Mit dem Bereitschaftsdienst verwandt ist der Journaldienst mancher Amter und Unternehmen der allerdings am Dienstort eingerichtet ist Er stellt in den Abendstunden oder an Wochenenden Fachpersonal fur Notfalle oder dringende Anfragen bereit Allerdings gelten Sonderregelungen bspw in Krankenhausern wenn in erheblichem Umfang und regelmassig Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst in die regulare Arbeitszeit fallt Dann darf die werktagliche Arbeitszeit laut 7 Abs 1 Nr 1 ArbZG uber zehn Stunden hinaus verlangert werden Rufbereitschaft Jourdienst englisch stand by Der Arbeitnehmer ist verpflichtet standig seine Erreichbarkeit auf Anordnung des Arbeitgebers sicherzustellen um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen Dabei kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen soweit dieser mit der Pflicht zur Arbeitsaufnahme vertraglich ist Durch Tarifvertrage oder Betriebsvereinbarungen werden haufig die Modalitaten ausgestaltet wie Vergutung einzuhaltende Fristen bis zur Arbeitsaufnahme etc Andernfalls gilt die individualrechtliche Ausgestaltung Auch wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gerufen wird gilt diese Zeit gemass Auslegung des EuGH als Arbeits und nicht als Ruhezeit 2 Betroffene Organisationen und Berufsgruppen BearbeitenBereitschaftsdienste sind in allen Organisationen Versorgungs Dienstleistungen und Tatigkeitsfeldern notwendig bei denen fehlende Leistungen zu langer anhaltenden Storungen oder zu Nachteilen fur die Allgemeinheit oder wichtige Bereiche von Unternehmen fuhren wurden Sie werden unter anderem eingerichtet um standige Anwesenheits und Nachtdienste zu verringern Dadurch werden einerseits Kosten gespart andererseits die Belastung des Personals verringert Bereitschaftsdienste in grosserem Ausmass sind insbesondere erforderlich bei Feuerwehr Katastrophenschutz SEG Polizei Justiz Richter und Staatsanwalte und Verkehrswesen im Rettungsdienst bei den niedergelassenen Arzten in allen Krankenhausern und wichtigen Pflegediensten Tierarztliche Versorgung und Amtstierarztlicher Seuchenschutz bei Energieversorgern Trinkwasserversorgern und wichtigen Entsorgungsbetrieben bei der Eisenbahn in Unternehmensbereichen wo langere Ausfalle gravierend waren im IT Bereich z B Server Backup zentrale Computeranlagen und Netzwerke bei Betriebsschlossereien und EMSR z B Maschinenanlagen und Steuerungstechnik betreffend in meteorologischen Wetterdiensten bei den Zeitdiensten und bei grosseren oder automatischen Sternwarten bei Psychologischen Diensten u a Telefonseelsorge in Vergiftungszentralen bei Bestattungs und bei grosseren KFZ Unternehmen bei Erziehern in Kinderheimen im Sicherheitsdienst in der Gebaudetechnik und als HausmeisterSiehe auch BereitschaftspolizeiRechtsfragen BearbeitenDas Thema Bereitschaftsdienst beruhrt unterschiedliche Rechtsgebiete wobei unterschiedliche Rechtsfragen aufgeworfen werden Beim offentlich rechtlichen Arbeitsschutz die Frage wie die Bereitschaftszeit bei der Berechnung von Hochstarbeitszeiten und Ruhezeiten zu berucksichtigen ist beim Individualarbeitsrecht die Fragen ob der Arbeitnehmer uberhaupt verpflichtet ist Bereitschaftsdienst zu leisten und ob bzw in welcher Hohe die Bereitschaftszeit zu verguten ist wie die im Arbeitsvertrag vereinbarte wochentliche Arbeitszeit anzuwenden ist beim Betriebsverfassungsrecht bzw Arbeitsrecht der Kirchen die Frage welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat bzw die Mitarbeitervertretung besitzt Situation in Deutschland BearbeitenOffentlich rechtlicher Arbeitsschutz Bearbeiten In dem viel beachteten Grundsatzurteil vom 3 Oktober 2000 Simap Entscheidung 3 hat der Europaische Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst spanischer Arzte entschieden dass die Bereitschaftszeit in Form der Anwesenheitsbereitschaft Arbeitszeit im Sinne des europaischen Arbeitszeitrechts ist 4 Danach ist die Bereitschaftszeit bei der Berechnung der zulassigen Hochstarbeitszeit voll zu berucksichtigen Die Bereitschaftszeit ist insoweit keine Ruhezeit selbst wenn die Arbeitsleistung des Bereitschafthabenden nicht in Anspruch genommen wird Dagegen sind Zeiten in denen lediglich Rufbereitschaft geleistet wird nicht als Arbeitszeit in dem genannten Sinne anzusehen Rufbereitschaft liegt aber nur dann vor wenn lediglich in Ausnahmefallen Arbeit anfallt Die deutsche Rechtsprechung folgte diesem Urteil fast nicht 5 und deutsche Gesetze wurden nicht geandert In dem Urteil in der Sache Jaeger bestatigte der EuGH am 9 September 2003 weiter dass der Bereitschaftsdienst den ein Arzt in Form personlicher Anwesenheit im Krankenhaus leistet nicht als Ruhezeit eingestuft werden darf auch wenn es dem Betroffenen in Zeiten in denen er nicht in Anspruch genommen wird gestattet ist sich an seiner Arbeitsstelle auszuruhen 6 7 Seit dem 1 Januar 2004 gelten Bereitschaftszeiten auch in Deutschland als Arbeitszeiten wenn in die Arbeitszeit regelmassig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fallt Durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt 8 wurde das deutsche Arbeitszeitgesetz geringfugig verandert 9 Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29 Juni 2016 gilt auch fur Zeiten des Bereitschaftsdienstes der Mindestlohn 10 Hochstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten Bearbeiten Die tagliche Hochstarbeitszeit betragt acht Stunden sie kann auf zehn Stunden ausgeweitet werden wenn sie im Durchschnitt acht Stunden nicht uberschreitet 3 ArbZG Wird Bereitschaftsdienst angeordnet kann die Hochstarbeitszeit uber zehn Stunden hinaus ausgeweitet werden Die maximal zulassige Gesamtarbeitszeit ist dabei gesetzlich nicht geregelt sie muss jedoch in einem Tarifvertrag begrenzt sein 7 Abs 1 Nr 1 ArbZG Hierbei durfen allerdings maximal zehn Stunden Vollarbeitszeit sein dies ergibt sich aus 3 ArbZG Es ist zu beachten dass es sich bei der gesamten Arbeitszeit am Stuck um einen individuellen Arbeitstag handelt auch dann wenn sich die Arbeitszeit uber zwei Kalendertage erstreckt Beispiel Vollarbeit von 12 bis 20 Uhr 7 5 Stunden plus 30 Minuten Pause danach Bereitschaft von 20 bis 8 Uhr danach wieder Vollarbeit von 8 bis 12 Uhr Diese Arbeitszeit ware unzulassig da an diesem Arbeitstag die Vollarbeit 11 5 Stunden betragen wurde Die maximal zulassige Wochenarbeitszeit betragt 48 Stunden im Durchschnitt eines 52 Wochen Zeitraums 2496 Stunden in 52 Wochen Bereitschaftsdienst ist hierbei zu 100 zu berucksichtigen egal wie hoch er bewertet ist und wie viel in Freizeit abgegolten bzw ausbezahlt wird 7 Abs 8 ArbZG Die tagliche Mindestruhezeit betragt elf Stunden 5 Abs 1 ArbZG sie kann in bestimmten Fallen auf zehn Stunden verkurzt werden wenn eine andere Ruhezeit auf zwolf Stunden verlangert wird 5 Abs 2 ArbZG Aufgrund eines Tarifvertrages kann die Ruhezeit bis auf neun Stunden verkurzt werden wenn ein entsprechender Ausgleich gewahrt ist 7 Abs 1 Nr 3 ArbZG Wird die Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst uber zwolf Stunden hinaus verlangert darf die Mindestruhezeit von elf Stunden nicht verkurzt werden 7 Abs 9 ArbZG Von diesen gesetzlichen Hochstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten kann ausserdem noch abgewichen werden wenn der Arbeitnehmer sich schriftlich damit einverstanden erklart hat 7 Abs 2a in Verbindung mit 7 Abs 7 ArbZG In diesem Falle mussen die dann geltenden Hochstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten in einem Tarifvertrag geregelt sein Individualarbeitsrecht Bearbeiten Ein Arbeitnehmer kann aufgrund des Arbeitsvertrages einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages verpflichtet sein Bereitschaftsdienst zu leisten Die Verpflichtung kann sich auch aus der Eigenart des Arbeitsverhaltnisses ergeben wenn danach Bereitschaftsdienste ublich sind zum Beispiel bei Arzten und Fernfahrern Eine generelle Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst gibt es jedoch nicht Ist der Arbeitnehmer zum Bereitschaftsdienst verpflichtet richtet sich die Vergutung der inaktiven bzw der aktiven Zeiten nach individueller oder kollektiver Vereinbarung Eine Pauschalierung ist zulassig Aus dem Umstand dass die Bereitschaft arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit anzusehen ist folgt allein noch kein Vergutungsanspruch 11 Bereitschaftszeiten mussen nicht zwingend wie Vollarbeitszeiten vergutet werden 12 Eine Vereinbarung dass Bereitschaft unentgeltlich zu leisten ist kann aber wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein Fehlt es an einer Vergutungsvereinbarung so ist eine Vergutung zu zahlen wenn die Bereitschaft den Umstanden nach nur gegen eine Vergutung zu erwarten ist 612 Abs 1 BGB Das durfte in der Regel zu bejahen sein Die Hohe ist in diesem Falle nach einer gegebenen Taxe oder dem Ublichen zu bestimmen 612 Abs 2 BGB Kollektives Arbeitsrecht Bearbeiten Beabsichtigt der Arbeitgeber Bereitschaftsdienste einzufuhren hat er nach deutschem Recht den Betriebsrat daruber zu unterrichten und sich mit ihm uber die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer zu beraten 90 BetrVG Der Betriebsrat hat daruber zu wachen dass die zum Schutz der Arbeitnehmer geltenden Rechtsvorschriften beachtet und eingehalten werden Daruber hinaus unterliegen betriebliche Regelungen zu Bereitschaftsdiensten der Mitbestimmung des Betriebsrates soweit sie Fragen der Ordnung im Betrieb den Beginn und das Ende der taglichen Arbeitszeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage oder eine vorubergehende Verkurzung oder Verlangerung der betriebsublichen Arbeitszeit betreffen 87 Abs 1 Satz 1 Nr 1 2 und 3 BetrVG Situation in Osterreich BearbeitenAufgrund des europaischen Rahmens ist die Situation derjenigen in Deutschland sehr ahnlich 13 Zu den wichtigen Rechtsgrundlagen gehoren Das Arbeitsruhegesetz 14 ARG das Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz KA AZG ab Januar 2015 fur im Krankenhauswesen Beschaftigte 15 Europaische Rahmenbedingungen BearbeitenBasierend auf der Richtlinie 2003 88 EG uber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung 16 hatte der Europaische Gerichtshof EuGH in den genannten Urteilen Simap 17 und Dr Norbert Jaeger 18 festgestellt dass sowohl aktive als auch nicht aktive Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zu rechnen ist dass also ein die Anwesenheit am Arbeitsort erfordernder Bereitschaftsdienst nicht zur Ruhezeit sondern zur Arbeitszeit zahlt 2006 waren Bemuhungen um einen Kompromiss zu einer Anderung der Arbeitszeitrichtlinie die vor allem bezuglich der Opt out Regelungen diskutiert worden war gescheitert 19 20 In diesem Zusammenhang hatte Wirtschaftsminister und EU Ratsvorsitzender Martin Bartenstein darauf hingewiesen dass Stand 2006 drei Viertel der EU Mitgliedstaaten inklusive Osterreich die bestehende Arbeitszeitrichtlinie laut EuGH Rechtsprechung verletzten 20 Am 9 Juni 2008 einigte sich der europaische Ministerrat auf eine Anderung der Richtlinie Sie tritt nur dann in Kraft wenn das europaische Parlament ihr zustimmt 21 Es bestunde dann auf europaischer Ebene eine Basis dafur zwischen aktiven und inaktiven Phasen zu unterscheiden so dass Bereitschaftsdienste nicht mehr notwendig voll als Arbeitszeit gewertet werden mussten Die Wochenarbeitszeit soll zwar grundsatzlich auf 48 Stunden beschrankt sein aber es sollen Ausnahmen vorgesehen werden So soll fur den einzelnen Arbeitnehmer eine Obergrenze von 60 Stunden vorgesehen werden aber Wochenarbeitszeiten bis zu 65 Stunden sollen moglich sein sofern ein Teil davon als Bereitschaftsdienst in Form aktiver Bereitschaftszeit geleistet wird 21 22 Europaische Richtlinien haben allerdings nur mittelbar uber eine Umsetzung in nationales Recht eine Wirkung auf die Rechtslage in den Mitgliedstaaten Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklarte fur deutsche Arzte und andere Beschaftigte andere sich unmittelbar nichts Der Marburger Bund kundigte Widerstand gegen die neue Richtlinie an 23 Frankreich BearbeitenSiehe auch Salle de gardeEinzelnachweise Bearbeiten BAG Beschluss vom 18 Februar 2003 Az 1 ABR 2 02 www lexetius com 2003 884 Volltext Zuordnung von Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit EuGH Urteil vom 21 Februar 2018 Az C 518 15Bereitschaftsdienst an einem bestimmten zur Arbeit nahgelegenen Ort mit Rufbereitschaft ist Arbeitszeit EuGH Urteil vom 3 Oktober 2000 Az C 303 98 Volltext EWG Richtlinie 93 104 Nr 2 Simap Sindicato de Medicos de Asistencia Publica Richtlinie 93 104 EG des Rates vom 23 November 1993 uber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ABl L 307 vom 13 Dezember 1993 S 18 inzwischen aktualisiert durch die Richtlinie 2003 88 EG uber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ABl L 299 vom 18 November 2003 S 9 19 LAG Hamburg Beschluss vom 13 Februar 2002 Az 8 TaBV 10 01 LAG Schleswig Holstein Entscheidung vom 12 Marz 2002 der Fall wurde dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt LAG Schleswig Holstein Urteil vom 16 Mai 2002 Az 1 Sa 602 01 Volltext PDF 36 kB BAG Beschluss vom 18 Februar 2003 Az 1 ABR 2 02 BAG Urteil vom 5 Juni 2003 Az 6 AZR 114 02 Volltext PDF 689 kB EuGH Urteil vom 9 September 2003 Az C 151 02 Volltext Jaeger Fur die Arzte andert sich zunachst wenig In Deutsches Arzteblatt Arzteblatt 100 Ausgabe 36 vom 5 September 2003 Artikel 4b des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24 Dezember 2003 BGBl I 3002 3005 f Volltext PDF Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt Memento vom 11 August 2007 im Internet Archive sidi de html4 ohne JavaScript abgerufen am 10 November 2017 BAG Urteil vom 29 Juni 2016 Az 5 AZR 716 15 Volltext Memento des Originals vom 26 November 2019 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BAG Urteil vom 5 Juni 2003 Az 6 AZR 114 02 Volltext BAG Urteil vom 28 Januar 2004 5 AZR 530 02 Volltext Lukas Starker Arbeitszeit im Krankenhaus Memento vom 21 September 2007 im Internet Archive pdf RIS Arbeitsruhegesetz Bundesrecht konsolidiert Fassung vom 24 11 2020 Abgerufen am 24 November 2020 Die KA AZG Novelle 2014 Osterreichische Arztezeitung am 25 Oktober 2014 Richtlinie 2003 88 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 4 November 2003 uber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung diese ersetzte die Vorgangerrichtlinien 93 104 EG bzw 2000 34 EG Urteil des EuGH vom 3 Oktober 2000 in der Rechtssache C 303 98 Simap Memento vom 18 Mai 2008 im Internet Archive Urteil vom 9 September 2003 in der Rechtssache C 151 02 Jaeger Memento vom 10 Mai 2008 im Internet Archive Auszug aus dem Urteilstenor Die Richtlinie 93 104 EG ist dahin auszulegen dass der Bereitschaftsdienst den ein Arzt in Form personlicher Anwesenheit im Krankenhaus leistet in vollem Umfang Arbeitszeit im Sinne dieser Richtlinie darstellt auch wenn es dem Betroffenen in Zeiten in denen er nicht in Anspruch genommen wird gestattet ist sich an seiner Arbeitsstelle auszuruhen so dass die Richtlinie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht nach der Zeiten in denen ein Arbeitnehmer wahrend eines Bereitschaftsdienstes untatig ist als Ruhezeit eingestuft werden Neuer Einigungsversuch uber Arbeitszeit Richtlinie gescheitert Welt Online 3 Juni 2006 abgerufen am 14 Juni 2008 a b Bartenstein Fronten bei Arbeitszeitrichtlinie weiter verhartet 2 Juni 2006 abgerufen am 24 November 2020 a b EU Einigung auf maximale Arbeitszeit von 48 Stunden Nicht mehr online verfugbar Reuters 10 Juni 2008 archiviert vom Original am 14 Juli 2011 abgerufen am 14 Juni 2008 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot de reuters com Gewerkschafter mobilisieren gegen 65 Stunden Woche Spiegel Online 10 Juni 2008 abgerufen am 14 Juni 2008 Bereitschaftsdienste Arzte laufen Sturm gegen Arbeitszeit Beschluss Welt Online 10 Juni 2008 abgerufen am 14 Juni 2008 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4144618 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bereitschaftsdienst amp oldid 226907049