www.wikidata.de-de.nina.az
Die Richtlinie 2003 88 EG uber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist eine Richtlinie der europaischen Gemeinschaft die die Arbeitszeitgestaltung innerhalb des Europaischen Wirtschaftsraumes regelt Richtlinie 2003 88 EGTitel Richtlinie 2003 88 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 4 November 2003 uber bestimmte Aspekte der ArbeitszeitgestaltungBezeichnung nicht amtlich ArbeitszeitrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie ArbeitsrechtGrundlage Artikel 137 Absatz 2 EGVVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 2 August 2004Ersetzt Richtlinie 93 104 EG Richtlinie 2000 34 EGUmgesetzt durch DeutschlandArbeitszeitgesetz Bundesurlaubsgesetz Osterreich Arbeitsruhegesetz ArbeitszeitgesetzFundstelle ABl L 299 vom 18 November 2003 S 9 19Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Arbeitszeitrichtlinie ist wie alle europaischen Richtlinien an die Mitgliedstaaten gerichtet und muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden Ihr gingen die Richtlinien 93 104 EG 1 und 2000 34 EG 2 voran Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der Richtlinie 2 Besonderheiten in der Anwendung 3 Bestrebungen zur Anderung der Richtlinie 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseInhalt der Richtlinie BearbeitenKapitel 1 Artikel 1 und 2 legt Gegenstand Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen fest Kapitel 2 Artikel 3 bis 7 regelt tagliche und wochentliche Mindestruhezeiten den Mindestjahresurlaub Ruhepausen und wochentliche Hochstarbeitszeit Artikel 6 legt fest dass die wochentliche Arbeitszeit durch innerstaatliche Rechts und Verwaltungsvorschriften oder in Tarifvertragen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern festgelegt wird und dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum 48 Stunden einschliesslich der Uberstunden nicht uberschreitet Artikel 7 legt fest dass der Arbeitnehmer mindestens einen vierwochigen Jahresurlaub erhalt und dass dieser ausser bei Beendigung des Arbeitsverhaltnisses nicht durch eine finanzielle Vergutung ersetzt werden darf Kapitel 3 Artikel 8 bis 13 regelt Aspekte der Nacht der Schichtarbeit und des Arbeitsrhythmus Kapitel 4 Artikel 14 bis 16 enthalt Bestimmungen uber spezifischere oder gunstigere Vorschriften und Bezugszeitraume Kapitel 5 Artikel 17 bis 22 regelt unter anderem Ausnahmen Abweichungen und Ubergangsbestimmungen und Kapitel 6 Artikel 23 bis 29 enthalt Schlussbestimmungen Besonderheiten in der Anwendung BearbeitenLaut Abschlussbericht der von KPMG durchgefuhrten Studie zur Entwicklung von attraktiven und konkurrenzfahigen Dienstzeit und Dienstzeitausgleichsmodellen fur Soldatinnen und Soldaten 3 vom Juni 2013 praktizierte die Bundeswehr gemass Entscheidung des damaligen deutschen Staatssekretars Peter Wichert eine pauschale Ausnahmeregelung von der EU Arbeitszeitrichtlinie In der Studie wird jedoch hervorgehoben dass man nach eingehender Analyse zum Schluss gelangt sei dass diese EU Arbeitszeitrichtlinie auf Soldaten grundsatzlich und unmittelbar anwendbar ist lediglich der Einsatz u U einschliesslich der Anreise und Abreise zum Einsatzort sei vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen Sondersituationen wie militarische Ubungen oder Seefahrten konnten durch Sonderregelungen gelost werden 3 Die Ergebnisse der KPMG Studie wurden erst unter Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen offentlich bekannt 4 Fur das Vereinigte Konigreich galt die Richtlinie vor dem Brexit ebenfalls jedoch gab es im Bereich der maximalen Wochenarbeitszeit eine opt out Regelung Ein Arbeitnehmer konnte unter bestimmten Voraussetzungen mit seiner Zustimmung demnach auch mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten 5 Bestrebungen zur Anderung der Richtlinie BearbeitenDer Europaische Gerichtshof EuGH erteilte mehrere Urteile zur Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie siehe hierzu z B Europaische Rahmenbedingungen zum Bereitschaftsdienst welche sich auf die nationale Umsetzung der Richtlinie auswirkten Mehrfach wurden seitdem Anderungsvorschlage eingebracht 6 7 8 Am 9 Juni 2008 einigte sich der Ministerrat der 27 EU Mitgliedstaaten auf eine Anderung die in Kraft treten sollte sofern das europaische Parlament zustimmt 9 10 Dem Entwurf zufolge sollten Uberschreitungen einer durchschnittlichen wochentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden die Ausnahme sein sollten aber bei Festschreibung im nationalen Recht oder durch Tarifvertrage moglich sein wobei die Mitgliedstaaten einen wirksamen Schutz fur die Sicherheit und Gesundheit der Beschaftigten gewahrleisten mussten 10 Dem Entwurf zufolge sollte ferner zwischen aktiven und inaktiven Phasen der Bereitschaftszeit unterschieden werden Artikel 2a des Entwurfs besagte Der inaktive Teil der Bereitschaftszeit wird nicht als Arbeitszeit betrachtet es sei denn nationales Recht oder Tarifrecht regeln dies anders 10 Des Weiteren sollte das individuelle Opt out dem zufolge eine Arbeitszeit uber 48 Wochenstunden nach individueller Vereinbarung moglich ist beibehalten werden Das diesbezuglich fur die Berechnung der mittleren Arbeitszeit relevante Zeitintervall sollte auf zwolf Monate ausgeweitet werden 11 Die Einigung uber die Anderung der Arbeitszeitrichtlinie war Teil eines Gesamtpakets zu dem auch ein Entwurf uber eine Neufassung der Leiharbeitsrichtlinie gehorte 12 13 14 15 Das Europaische Parlament sprach sich am 17 Dezember 2008 mit absoluter Mehrheit fur die Abanderung des Entwurfs des Ministerrates aus Es musste somit zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Rat kommen Nach dem Willen des Parlaments sollte in der EU die wochentliche Hochstarbeitszeit im Jahresdurchschnitt 48 Stunden betragen Ausnahmen von dieser Regel sollten innerhalb von drei Jahren auslaufen Der gesamte Bereitschaftsdienst einschliesslich der inaktiven Zeit sollte nach Ansicht der Abgeordneten als Arbeitszeit angesehen werden 16 Im April 2009 endeten die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss ergebnislos die Reform der Arbeitszeitrichtlinie gilt seitdem als gescheitert 17 18 Europaische Richtlinien haben nur mittelbar uber eine Umsetzung in nationales Recht eine Wirkung auf die Rechtslage in den Mitgliedstaaten Dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB zufolge bereite die neue EU Richtlinie den Weg fur die schlechtere Bezahlung von Arbeitnehmern mit Bereitschaftsdiensten 13 Das deutsche Bundesarbeitsministerium hatte erklart es gebe nun uberschaubaren Anderungsbedarf 19 und der Bundesarbeitsminister hatte angekundigt auch im Fall einer Anderung der Richtlinie die hohen Standards des deutschen Arbeitszeitgesetzes nicht zu andern 13 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte erklart fur deutsche Arzte und andere Beschaftigte andere sich unmittelbar nichts 20 Literatur BearbeitenLukas Starker Kommentar zur EU Arbeitszeit Richtlinie Linde Verlag Wien 2006 ISBN 3 7073 0885 5 Weblinks BearbeitenRichtlinie 2003 88 EG Arbeitszeitgestaltung grundlegende Richtlinie Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union 14 Marz 2005 abgerufen am 24 Februar 2021 Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 93 104 EWG Richtlinie 2000 34 EG a b Abschlussbericht der Studie zur Entwicklung von attraktiven und konkurrenzfahigen Dienstzeit und Dienstzeitausgleichsmodellen fur Soldatinnen und Soldaten PDF 2 7 MB Nicht mehr online verfugbar Juni 2013 archiviert vom Original am 5 April 2014 abgerufen am 5 April 2014 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmvg de S 3 6 Die Vision vom familienfreundlichen Unternehmen In bundeswehr journal 4 Februar 2014 abgerufen am 5 April 2014 Maximum weekly working hours www gov uk abgerufen am 5 Marz 2016 englisch Geanderter Vorschlag fur eine Richtlinie des Europaischen Parlaments und des Rates zur Anderung der Richtlinie 2003 88 EG uber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung KOM 2005 0246 endg COD 2004 0209 PDF Vorschlag fur eine Richtlinie des Europaischen Parlaments und des Rates zur Anderung der Richtlinie 2003 88 EG uber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung SEK 2004 1154 PDF Lars Herrmann Christian Schlottfeldt Bereitschaftsdienst alles wieder wie fruher Konsequenzen der geplanten Anderungen der EU Arbeitszeit Richtlinie 2004 abgerufen am 14 Juni 2008 Presseerklarung PDF 328 kB des Rats uber seine Tagung vom 9 bis 10 Juni 2008 a b c Vorschlag fur neue EU Arbeitszeit Richtlinie In tagesschau de 10 Juni 2008 abgerufen am 14 Juni 2008 EU Arbeitszeitrichtlinie als weiterer sozialer Tiefschlag 10 Juni 2008 abgerufen am 19 Juni 2008 Presseerklarung PDF 328 kB des Rats uber seine Tagung vom 9 bis 10 Juni 2008 S 8 a b c Nur noch 48 Stunden 10 Juni 2008 abgerufen am 14 Juni 2008 EU Ministerrat einigt sich uber Arbeitszeitrichtlinien Nicht mehr online verfugbar In Magazin zur Europapolitik Nr 54 07 08 www bundesregierung de archiviert vom Original am 18 Mai 2015 abgerufen am 19 Juli 2008 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesregierung de EU Richtlinien zu Arbeitszeit und Leiharbeit verdi de abgerufen am 19 Juli 2008 Pressemitteilung 1 2 Vorlage Toter Link www europarl de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis des Europaischen Parlaments vom 17 Dezember 2008 abgerufen am 20 Dezember 2008 Arbeitszeit Reform gescheitert In EU auch kunftig 78 Stunden Woche moglich Handelsblatt Online 28 April 2009 abgerufen am 1 Mai 2009 Gescheiterte Verhandlungen EU Arbeitszeitreform geplatzt Handelsblatt Online 28 April 2009 abgerufen am 1 Mai 2009 EU einigt sich auf Arbeitszeit Richtlinie Nicht mehr online verfugbar In haz de 10 Juni 2008 ehemals im Original abgerufen am 14 Juni 2008 1 2 Vorlage Toter Link www haz de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Bereitschaftsdienste Arzte laufen Sturm gegen Arbeitszeit Beschluss Welt Online 10 Juni 2008 abgerufen am 14 Juni 2008 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2003 88 EG uber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung amp oldid 231054936