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Nicht Jugendfrei und Nicht jugendfrei sind Weiterleitungen auf diesen Artikel Zum Fernsehfilm der Tatort Reihe siehe Tatort Nicht jugendfrei Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst Schwerpunkte sind dabei unter anderem Jugend in der Offentlichkeit Schutz vor jugendgefahrdenden Medien Jugendhilfe und Jugendarbeitsschutz Daruber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Massnahmen des Staates durch die Normen des Jugendschutzes umgesetzt werden sollen Unabhangig von Kontrollen durch Behorden sind die Anbieter von jugendgefahrdenden Produkten und Dienstleistungen dafur mitverantwortlich dass keine Minderjahrigen zu ihren Kunden bzw Abnehmern gehoren Inhaltsverzeichnis 1 Unterschiedliche Bewertungen 2 Deutschland 3 Osterreich 4 Schweiz 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseUnterschiedliche Bewertungen Bearbeiten nbsp Ein Polizeieinsatz im Rahmen des Jugendschutzes Mehrere Jugendliche mussen hier soeben erworbene alkoholische Getranke in die Kanalisation entsorgen da sie nicht die notwendige Altersgrenze uberschritten haben In verschiedenen Staaten und Kulturen bestehen zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen daruber wovor Jugendliche im Einzelnen geschutzt werden mussen welche Altersgrenzen in unterschiedlichen Schutzbereichen zu ziehen sind und welchen Anteil des Schutzes der Staat durch gesetzliche Regelungen leistet und welchen Anteil er der Verantwortung der Erziehungsberechtigten uberlasst Ein Problem besteht in der Umsetzung rechtlicher Regelungen in die gesellschaftliche Praxis In den USA gilt z B ein generelles Alkoholverbot fur Jugendliche d h Menschen unter 21 Jahren das auch rigoros durchgesetzt wird In Deutschland hingegen werden de facto viele Vorschriften zum Jugendschutz unterlaufen Massiver Alkoholmissbrauch oder der Zugriff von Minderjahrigen auf jugendgeschutzte Produkte kommen oft vor 1 2 Der Konsum bestimmter alkoholischer Getranke ist daruber hinaus in Deutschland Jugendlichen schon ab 16 Jahren gestattet er wird bei noch Jungeren nicht systematisch unterbunden Der Zugriff auf pornografische oder gewaltverherrlichende Medien ist Jugendlichen in Deutschland verboten aber auch nicht schwieriger moglich als in Landern ohne diese Einschrankung Ebenfalls hochst unterschiedlich fallen in den verschiedenen Staaten die rechtlichen Regelungen uber das Mindestalter aus ab dem eine selbstbestimmte Sexualitat erlaubt ist Die Frage inwieweit solche Normen eine praktische Bedeutung haben ist von Land zu Land verschieden zu beantworten Solche Unterschiede haben ihre Wurzeln normalerweise in traditionellen Denk und Verhaltensmustern in den jeweiligen Gesellschaften sowie in hochst unterschiedlichen Vorstellungen uber das Verhaltnis zwischen Staat und Individuum Aber auch historische Erfahrungen spielen eine Rolle z B die in Deutschland besonders ausgepragte Vorstellung der Staat musse alles tun um eine Wiederholung nationalsozialistischer Gewaltexzesse zu verhindern Ein Zielkonflikt besteht bei der Konzeption des Jugendschutzes darin dass zwar einerseits Jugendliche noch minderjahrig sind und einige Elemente der Idee des Kinderschutzes auch auf Jugendliche anwendbar sind z B die Idee dass auch Jugendliche vor altersunangemessenen Herausforderungen geschutzt werden mussen sich andererseits aber Jugendliche im Vergleich zu Kindern von ihrem Reifestand her kaum noch von Erwachsenen unterscheiden deren Rechte und Pflichten sie ohnehin mit dem 18 Geburtstag in Deutschland und vielen anderen Landern erwerben Bei einem uberzogenen Jugendschutz besteht die Gefahr dass junge Erwachsene den Anforderungen ihrer neuen Rolle nicht gerecht werden Die Unterschiedlichkeit der Regelungen in verschiedenen Landern deuten auf die Schwierigkeit hin die richtige Regelung zu finden obwohl sich zumindest in den westlich pluralistisch orientierten Gesellschaften die Lebenswirklichkeiten der Jugendlichen nicht signifikant unterscheiden Auf der einen Seite steht traditionelles Denken und historische Erfahrung verbunden mit der Sorge um das Wohl des Nachwuchses Auf der anderen Seite entwickeln sich Kinder und Jugendliche in vielerlei Hinsicht rascher als Erwachsene dies wahrhaben wollen Pubertat was ja eigentlich gefordert und hochstens behutsam gelenkt aber nicht ausgebremst oder ignoriert werden sollte Diese Entwicklung verlauft jedoch nicht bei allen Jugendlichen gleich schnell und gleichartig Dazu kommt die zunehmende Pluralitat der Gesellschaft sowie der technische Fortschritt die in wachsendem Umfang die Jugendlichen mit Moglichkeiten Freiheit und Eigenverantwortlichkeit konfrontieren zum Beispiel bei der Nutzung des Internets Die in diesem Spannungsfeld entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Konflikte sind emotional aufgeladen und eignen sich deshalb gut fur politischen und medialen Populismus Somit ist es fur den Einzelnen schwer zu beurteilen was aufgebauschte Extremfalle sind was ein gesellschaftliches Problem ist und was eigentlich ganz normal und in Ordnung ist Zumal die Beurteilung sich im Laufe der Zeit wandelt Beispielhaft sei die Sexualitat von Jugendlichen bzw von Unverheirateten allgemein angefuhrt was heute kein Reizthema mehr ist wahrend das vor dreissig oder gar funfzig Jahren noch ganz anders war Insofern ist es eigentlich in keiner pluralistischen Gesellschaft moglich oder sinnvoll einen klaren Konsens zu finden und diesen in Gesetze zu giessen die strikt durchgesetzt werden Vielmehr vollzieht der Gesetzgeber tendenziell eher nach was langst allgemeine Praxis ist und lockert Regeln deren Ubertretung de facto langst nicht mehr geahndet werden Als Beispiele aus Deutschland seien die Streichung des Kranzgeld Paragrafen im Jahr 1998 oder des 175 StGB zum Verbot der Homosexualitat der in gelockerter Form bis 1994 existierte genannt Beide betrafen auch Jugendliche Kirchliche Morallehren wie der katholische Katechismus die sich unter anderem mit solchen Fragen beschaftigen sich einem sehr traditionellen Erziehungsansatz verpflichtet sehen und nicht gerade zur flexiblen Anpassung an die gesellschaftlichen Tatsachen neigen finden kaum noch Beachtung und eignen sich damit auch nicht langer als allgemeine Richtschnur Deutschland BearbeitenRegelungen finden sich in folgenden Gesetzen Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12 April 1976 Jugend Medienschutz Staatsvertrag vom 10 September 2002 Jugendschutzgesetz vom 23 Juli 2002 unter anderem uber den Aufenthalt in Gaststatten Spielhallen und bei offentlichen Tanz und Filmveranstaltungen sowie uber den Verkauf und Genuss alkoholischer Getranke und Tabakwaren und die Verbreitung von jugendgefahrdenden Medien Achtes Buch Sozialgesetzbuch Ein wichtiges Instrument des deutschen Jugendschutzes ist die in Bonn ansassige Bundesprufstelle fur jugendgefahrdende Medien BPjM Eine weitere von der Bundesregierung geforderte Institution ist jugendschutz net Osterreich BearbeitenIn Osterreich fallt der Jugendschutz in die Zustandigkeit der Lander Es gibt daher in Osterreich neun Jugendschutzgesetze fur jedes Bundesland eines Daruber hinaus gibt es das Pornographiegesetz des Bundes In dringenden Fallen und Notfallen bietet der osterreichische Kinder und Jugend Telefonnotdienst 147 Rat auf Draht kostenlose Beratung zum Thema Jugendschutz Schweiz Bearbeiten Hauptartikel Jugendschutz in der Schweiz In der Schweiz gibt es kein eigentliches Jugendschutzgesetz Die entsprechenden Regelungen finden sich in anderen Gesetzen wie dem Alkoholgesetz der eidgenossischen Lebensmittelverordnung oder in kantonalen Gewerbegesetzen Siehe auch BearbeitenAlkoholersterwerbsalterLiteratur BearbeitenRoland Bornemann Murad Erdemir Hrsg NomosKommentar Jugendmedienschutz Staatsvertrag 2 Aufl 2021 Nomos ISBN 978 3 8487 6502 7 Marc Liesching Susanne Schuster Mitarb Jugendschutzrecht Jugendschutzgesetz Jugendmedienschutz Staatsvertrag Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Rundfunkstaatsvertrags Kommentar 5 uberarb Aufl 2011 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 61196 4 Bruno W Nikles Sigmar Roll Dieter Spurck Murad Erdemir Sebastian Gutknecht Jugendschutzrecht Kommentar zum Jugendschutzgesetz JuSchG und zum Jugendmedienschutz Staatsvertrag JMStV mit auszugsweiser Kommentierung des Strafgesetzbuchs sowie weiterer Bestimmungen zum Jugendschutz 3 neu gestalt und uberarb Auflage 2011 Verlag Luchterhand ISBN 978 3 472 07978 1 Kinder und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis KJug Herausgeber Bruno W Nikles fur die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz e V BAJ Berlin Vierteljahrl erscheinende Fachzeitschrift ISSN 1865 9330Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Jugendschutz Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Das Online Handbuch Kinder und Jugendschutz Memento vom 13 Januar 2010 im Internet Archive Internet ABC Jugendschutz und Jugendmedienschutz Jugendschutz aktiv Internetportal des Bundesfamilienministeriums der Bundesrepublik Deutschland Jugendschutzbeauftragte net Informationen zum Jugendschutz von A Z Bundesministerium fur Familie Senioren Frauen und Jugend Jugendschutzgesetz Seite Uberblick zu Jugendschutz Regeln in EuropaEinzelnachweise Bearbeiten Berliner Koma Saufer gestorben Memento des Originals vom 29 September 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot ftd de FTD vom 29 Marz 2007 Madchen mit 4 1 Promille im Krankenhaus Welt Online vom 25 Marz 2007Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4028935 7 lobid OGND AKS LCCN sh85023396 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugendschutz amp oldid 231409152