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Das Bundesgesetz uber die gebrannten Wasser Alkoholgesetz SR 680 vom 21 Juni 1932 ist ein schweizerisches Gesetz welches die Herstellung den Vertrieb den Erwerb und die Konsumation alkoholhaltiger Getranke regelt Es stutzt sich auf Artikel 105 sowie auf Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 3 der Bundesverfassung ab BasisdatenTitel Bundesgesetz uber die gebrannten WasserKurztitel AlkoholgesetzAbkurzung AlkGArt BundesgesetzGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie SteuerrechtSystematische Rechtssammlung SR 680Ursprungliche Fassung vom 21 Juni 1932Inkrafttreten am 1 Januar 1933Letzte Anderung durch 1 Januar 2018Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Fur den Vollzug ist die Eidgenossische Alkoholverwaltung EAV zustandig Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzesinhalt 2 Geschichte 3 Teilrevision des Alkoholgesetzes 2016 4 Gescheiterter Versuch einer Totalrevision 2008 2015 4 1 Ausgangslage 4 2 Ziele 4 3 Vernehmlassung 2010 4 4 Botschaft 2012 4 5 Parlamentarische Beratung 2013 2015 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGesetzesinhalt BearbeitenDas Alkoholgesetz ist anwendbar auf Getranke die Ethanol in jeder Form und ohne Rucksicht auf die Art ihrer Herstellung enthalten sog Spirituosen Ebenfalls in seinen Geltungsbereich fallen Weine mit einem Alkoholgehalt von uber 18 Volumenprozent beispielsweise Wermut Sussweine Weinspezialitaten sowie Alcopops Andere alkoholische Getranke beispielsweise Bier Wein oder Obstwein werden nicht durch das Alkoholgesetz sondern durch das schweizerische Lebensmittelgesetz SR 817 0 geregelt Das Bundesgesetz regelt die Herstellung und den Handel von Spirituosen sowie ihre Besteuerung Zusatzlich enthalt es Bestimmungen zur Einfuhr und den Vertrieb von Ethanol Sowohl fur die Herstellung von Spirituosen wie auch fur die Herstellung und den Import von Ethanol hat der Bund ein Monopol Geschichte BearbeitenDas erste Alkoholgesetz stammt aus dem Jahre 1887 In erster Linie wurde die Produktion von Kartoffelschnaps geregelt Ausloser hierfur war die so genannte Kartoffelschnapspest Erst ab 1932 wurden alle gebrannten Wasser im Alkoholgesetz berucksichtigt Zusatzlich wurde ab 1949 die alkoholfreie Verwertung von Obst und Kartoffeln gefordert 1997 wurde das Alkoholgesetz einer weiteren grundlegenden Revision unterzogen Der Markt wurde liberalisiert und der Einheitssteuersatz wurde eingefuhrt Weiter wurde fur das Schweizer Gewerbe Erleichterungen in der Produktion erlassen Zudem wurde die alkoholfreie Obst und Kartoffelverwertung neu in die Agrarpolitik integriert Das Alkoholgesetz gilt mit kleinen Ausnahmen auch in Liechtenstein 1 Teilrevision des Alkoholgesetzes 2016 BearbeitenNach dem Scheitern der Totalrevision des Alkoholgesetzes im Dezember schlug der Bundesrat eine Teilrevision in zwei Schritten vor Die erste Teilrevision wurde Anfang 2016 initiiert und beinhaltet die nicht umstrittenen organisatorischen Aspekte der Totalrevision die Integration der Eidgenossischen Alkoholverwaltung EAV in die Eidgenossische Zollverwaltung EZV die Privatisierung von Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarktes 2 Die eidgenossischen Rate verabschiedeten das teilrevidierte Gesetz ohne Anderungen anlasslich der Herbstsession 2016 3 Die Inkraftsetzung erfolgt schrittweise in den Jahren 2017 und 2018 4 Die Liberalisierung des Ethanolmarktes findet voraussichtlich Ende 2018 statt Gescheiterter Versuch einer Totalrevision 2008 2015 BearbeitenAusgangslage Bearbeiten Das Alkoholgesetz gehort zu den altesten Gesetzen des Bundes Trotz mehrerer Teilrevisionen wird es den heutigen gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Realitaten nicht mehr gerecht Die Kartoffelschnapspest des 19 bzw 20 Jahrhunderts ist langstens einem grossmehrheitlich verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol gewichen 5 Die einheimische Spirituosenproduktion ist im Schwinden begriffen In den letzten 30 Jahren reduzierte sich ihr mengenmassiger Anteil am Schweizermarkt von uber 80 Prozent auf rund 13 Prozent bzw 3 Prozent des Marktes mit alkoholischen Getranken 6 Ethanol wird seit 2008 in der Schweiz nicht mehr hergestellt Mit der neuen Bundesverfassung hat sich auch die rechtliche Ausgangslage verandert Heute ist der Bund nicht mehr verpflichtet Massnahmen zur Reduktion des Imports und der Produktion von Spirituosen und Ethanol zu treffen Art 105 der neuen Bundesverfassung verpflichtet nur noch den schadlichen Wirkungen des Alkohols Rechnung zu tragen 7 Ziele Bearbeiten Die Totalrevision des Alkoholgesetzes soll eine wichtige Voraussetzung fur eine erhohte Effizienz und Effektivitat der eidgenossischen Alkoholpolitik schaffen Insbesondere sollen die folgenden drei Ziele erreicht werden Liberalisierung des Ethanol und Spirituosenmarktes Optimierung des Steuer und Kontrollsystems Optimierung der GesetzessystematikVernehmlassung 2010 Bearbeiten Der Bundesrat hat am 30 Juni 2010 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eroffnet 8 Er legte zwei Gesetzesentwurfe vor Das Spirituosensteuergesetz SStG soll die Erhebung und Kontrolle der auf Spirituosen und Ethanol zu Konsumzwecken erhobenen Verbrauchssteuer regeln Das neue Alkoholgesetz AlkG soll die in verschiedenen Gesetzen geregelten fur alkoholische Getranke geltenden Handels und Werbebestimmungen zusammenfassen und unter einheitliche Vollzugszustandigkeit stellen Insgesamt 183 Stellungnahmen gingen zwischen Anfang Juli und Ende Oktober 2010 bei der federfuhrenden Eidgenossischen Alkoholverwaltung EAV ein Der Entwurf des Spirituosensteuergesetzes stiess auf eine breite Zustimmung Demgegenuber fand das Alkoholgesetz wohl Zustimmung bei den Kantonen und Gemeinden erntete aber Kritik seitens der Wirtschaft die die Massnahmen als zu weitgehend beurteilte und eine fehlende Verfassungsgrundlage fur die Regulierung des Verkaufs von Bier und Wein geltend machte Vertreter der Pravention begrussten ihrerseits zwar die Stossrichtung des neuen Alkoholgesetzes erachteten die vorgeschlagenen Massnahmen jedoch als zu wenig weitgehend und wurden dabei von diversen Kantonen unterstutzt Botschaft 2012 Bearbeiten Unter Berucksichtigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat am 25 Januar 2012 die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet Er unterbreitete den Eidgenossischen Raten zwei Gesetzesentwurfe das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz Drei Monopole Herstellung und Einfuhr von Ethanol sowie Herstellung von Spirituosen sowie 41 der 43 staatlichen Bewilligungen sollen aufgehoben werden Gezielte und mit den internationalen Abkommen vereinbare Steuererleichterungen sollen die Branche entlasten Abzuge fur Herstellungs Verarbeitungs und Lagerverluste Steuerstaffelung fur Kleinsthersteller Steuerbefreiung fur spirituosenhaltige Nahrungsmittel Im Bereich der Werbung sollen die die Beschrankungen fur Spirituosenwerbung leicht gelockert werden Lifestyle Werbung bleibt jedoch weiterhin untersagt Durch die Bestatigung des gesetzlichen Mindestalters fur die Abgabe alkoholischer Getranke 18 Jahre fur Spirituosen 16 Jahre fur Bier und Wein die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage fur die Durchfuhrung von Testkaufen und das Verbot alkoholische Getranke an Minderjahrige weiterzugeben sollen Jugendschutzbestimmungen wirkungsvoller umgesetzt werden konnen Die Harmonisierung des sogenannten Sirupartikels auf Bundesebene verpflichtet die Ausschankbetriebe zum Angebot dreier alkoholfreier Getranke die billiger als das gunstigste alkoholische Getrank gleicher Menge sind Diese Vorschrift soll nicht nur den Konsum alkoholfreier Getranke fordern sondern auch den Ausschank von Alkoholika zu Tiefstpreisen einschranken Als gezielte Massnahme gegen neue Brennpunkte schlagt der Bundesrat die Einfuhrung eines Nachtregimes im Alkoholverkauf vor Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll im Detailhandel kein Alkohol mehr gekauft werden konnen und in den Ausschankbetrieben keine Lockvogelangebote mehr moglich sein Wie bis anhin sollen Lockvogelangebote fur Spirituosen generell verboten bleiben Um den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen sind diese Massnahmen als eidgenossischer Standard gedacht der bei Bedarf von den Kantonen erganzt werden kann Nach Aufhebung des Einfuhrmonopols auf Ethanol soll Alcosuisse das Profitcenter der EAV privatisiert werden Der verbleibende Teil der EAV wird unter Verzicht auf die rechtliche Selbstandigkeit in die Eidgenossische Zollverwaltung EZV integriert und bleibt als Organisationseinheit fur die Durchsetzung der Alkoholpolitik und Alkoholmarktaufsicht bestehen Parlamentarische Beratung 2013 2015 Bearbeiten Die parlamentarische Beratung der Totalrevision des Alkoholgesetzes begann am 15 Januar 2013 in der Kommission fur Wirtschaft und Abgaben des Standerats Erstrat Die Vorlage wurde im Differenzbereinigungsverfahren anlasslich der Wintersession 2015 abgeschrieben Vor der Abschreibung der Totalrevision bestanden zwischen den beiden Raten folgende drei Differenzen Steuersystem Im Gegensatz zum Standerat befurwortete der Nationalrat diverse Entlastungsmassnahmen fur die inlandische Spirituosenbranche unter anderem die Einfuhrung einer Fehlmengenregelung einer 30 Steuerreduktion fur Jahresproduktionen bis 1000 Liter reinen Alkohols L r A sowie ausserfiskalische Fordermassnahmen Steuersatz Der Standerat wollte den aktuellen Satz von 29 Franken je Liter reinen Alkohols beibehalten Der Nationalrat hielt an der Erhohung auf 32 Franken fest Alkoholverkaufe Der Standerat befurwortete ein Verkaufsverbot fur den Detailhandel zwischen 22 und 6 Uhr Der Nationalrat war gegen ein solches Verbot Weblinks BearbeitenAlkoholgesetz der Schweiz aktuell gultige Fassung Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes Die schweizerische Alkoholpolitik und Pravention im Wandel der Zeit Dr Christoph Zurbrugg Bundesamt fur Zoll und Grenzsicherheit BAZG Bereich Alkohol Abgerufen am 6 Januar 2022 Website von Alcosuisse das Profitzentrum der Eidgenossischen Alkoholverwaltung Gesetzesrevision im ParlamentEinzelnachweise Bearbeiten Kundmachung vom 29 April 2014 der aufgrund des Zollvertrages im Furstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften Anlagen I und II Medienmitteilung vom 6 April 2016 https www admin ch gov de start dokumentation medienmitteilungen msg id 61246 html Schlussabstimmungstext PDF Abgerufen am 4 November 2016 Eidgenossische Alkoholverwaltung EAV Zeitplan der Inkraftsetzung In www eav admin ch Archiviert vom Original am 4 November 2016 abgerufen am 4 November 2016 http www news admin ch message index html lang de amp msg id 34407 Alkohol in Zahlen Trend zu sinkendem Konsum setzt sich fort Medienmitteilung EAV vom 29 Juli 2010 Erzeugung Memento vom 29 Juli 2012 im Webarchiv archive today admin ch SR 101 Art 105 Alkohol Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Memento des Originals vom 11 Januar 2010 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www admin ch Zugriff am 16 April 2011 http www news admin ch message index html lang de amp msg id 34040 Medienmitteilung EAV vom 30 Juli 2010 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Alkoholgesetz Schweiz amp oldid 225779022