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Die Jugendschutzgesetze JSG in Osterreich sind auf Landesebene geregelte Gesetze die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Offentlichkeit dienen Grundsatzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Offentlichkeit festgelegt Aufgrund der foderalen Regelung gibt es neun verschiedene Versionen mit einigen relevanten Unterschieden Wahrend die Gesetze in den westlichen Bundeslandern eher strikt sind sind das Wiener das niederosterreichische und das burgenlandische Gesetz eher locker gestaltet Immer wieder wird uber eine Vereinheitlichung der Regelungen debattiert 1 Inhaltsverzeichnis 1 Regelungen 1 1 Ausgehzeiten 1 2 Alkohol 1 3 Reisen 1 4 Jugendgefahrdende Medien 1 4 1 PC und Konsolenspiele 1 4 2 Film und Fernsehen 2 Strafen 3 Ausnahmen 4 Geschichtliche Entwicklung 5 Siehe auch 6 Einzelnachweise 7 WeblinksRegelungen BearbeitenGrundsatzlich gilt dass bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres der Aufenthalt in Wettburos Casinos oder ahnlichen Raumlichkeiten untersagt ist der Aufenthalt in Raumen in denen Prostitution oder Peepshows angeboten werden untersagt ist Glucksspiele und Wetten untersagt sind Ab dem vollendeten 18 Lebensjahr ist der Konsum von Tabak in allen Bundeslandern erlaubt Sexuelle Kontakte sind ab dem 14 Lebensjahr erlaubt jedoch besteht bis zum 16 Lebensjahr ein erweiterter Schutz gegen Ausnutzung einer altersbedingten Uberlegenheit und Ausnutzung einer Zwangslage sowie bis zum 18 Lebensjahr ein Schutz gegen Prostitution Sexueller Missbrauch von Jugendlichen Ausgehzeiten Bearbeiten Fur Kinder und Jugendliche unter dem Alter von 16 Jahren gelten in den einzelnen Bundeslandern unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der maximalen Uhrzeit zu der sie sich unbegleitet an offentlich zuganglichen Orten Strassen Offentliche Verkehrsmittel Bars Diskotheken aufhalten durfen Diese Ausgehsperren fur unter 16 Jahrige enden in allen Bundeslandern um 5 00 Uhr fruh In allen Bundeslandern ausser Salzburg und Oberosterreich gelten diese Sperrstunden nicht wenn sich der Jugendliche in Begleitung einer volljahrigen ermachtigten Aufsichtsperson befindet Seit 2017 gibt es in allen Bundeslandern ab dem Alter von 16 Jahren keine Einschrankungen der Ausgehzeiten mehr Vorarlberg hatte zuletzt bis zum 31 Dezember 2016 als letztes Bundesland noch eine Beschrankung ab 2 00 Uhr fur 16 und 17 Jahrige 2 Bundesland lander Ausgangssperreunter 12 Jahren unter 14 Jahren uber 14 Jahre uber 16 JahrenSteiermark 23 Uhr 1 Uhr keineVorarlberg 22 Uhr 23 Uhr 0 Uhr keineSalzburg 21 Uhr 22 Uhr 23 Uhr 23 Uhr 0 Uhr keineOberosterreich 22 Uhr 0 Uhr keineWien Niederosterreich Burgenland Tirol 22 Uhr 1 Uhr keineKarnten 23 Uhr 1 Uhr keine In Nachten vor Sonn und Feiertagen Alkohol Bearbeiten Der Jugendschutz war in Osterreich in Bezug auf Alkoholkonsum relativ komplex wurde aber weitgehend vereinheitlicht Im Jahr 2018 einigten sich die Vertreter samtlicher Bundeslander ihre Jugendschutzbestimmungen im Hinblick auf den Alkoholkonsum bis 1 Janner 2019 zu harmonisieren 3 In allen Bundeslandern gibt es zwei Altersgrenzen wobei bei Erreichen der ersten nur manche alkoholische Getranke konsumiert werden durfen Eine Prozentgrenze ist mittlerweile nicht mehr gesetzlich definiert In Karnten durfen Jugendliche uber 16 Jahre alkoholische Getranke nur bis zu einer Menge konsumieren dass der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0 5 g l 0 5 Promille oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0 25 mg l betragt 4 Stattdessen unterscheiden die einzelnen Jugendschutzgesetze oft zwischen gebrannten und nicht gebrannten Alkoholischen Getranken Zusatzlich existieren unterschiedliche Regelungen zum Konsum vor Erreichen der Altersgrenze Folgende Tabelle Stand 19 Februar 2019 stellt die Bestimmungen spezifisch dar die Jahresangaben gelten ab dem vollendeten Lebensjahr 4 Bundesland lander Konsumverbot vorErreichen derAltersgrenzeSteiermark Karnten Oberosterreich Salzburg Vorarlberg JaBurgenland Niederosterreich Tirol Wien in der OffentlichkeitQuellen 4 5 Reisen Bearbeiten In Karnten und Vorarlberg ist Autostoppen bis zum vollendeten 14 Lebensjahr in der Steiermark bis zum vollendeten 16 verboten Lenker die ihnen unbekannte Jugendliche unter dieser Altersgrenze zum Mitfahren einladen machen sich strafbar 6 Das Ubernachten auswarts ohne volljahrige Aufsichtsperson ist im Burgenland Salzburg Steiermark erst ab dem 16 Geburtstag erlaubt in Tirol und Vorarlberg ab dem vierzehnten 7 Jugendgefahrdende Medien Bearbeiten In allen neun Gesetzen wird in einer ahnlichen aber nicht wortgleichen Formulierung das Vorfuhren Weitergeben oder sonst Zuganglichmachen von Medien und Datentragern welche junge Menschen in ihrer Entwicklung gefahrden konnen verboten Das steiermarkische Jugendschutzgesetz weicht im Wortlaut von den anderen Jugendschutzgesetzen ab und spricht anstatt von entwicklungsgefahrdend von Medien Dienstleistungen und Gegenstanden die Kinder und Jugendliche gefahrden konnen Dazu werden in allen Jugendschutzgesetzen die folgenden drei Hauptkriterien aufgezahlt Gewaltverherrlichung Diskriminierung aufgrund von Rasse Hautfarbe nationaler oder ethnischer Herkunft Geschlecht religioser Bekennung oder Behinderung je nach Bundesland variierend sexuelle Handlungen Pornographie oder die Menschenwurde missachtende SexualdarstellungDas Salzburger Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen elektronischen Bildtragern wie Filmen und anderen Medien bzw Dienstleistungen wie Buchern Audio CDs oder Telefonsex Wahrend elektronische Bildtrager einer expliziten Altersfreigabe bedurfen sind die letztgenannten nur dann in der Verbreitung beschrankt wenn sie gegen eines der genannten Jugendgefahrdungs Kriterien verstossen In Vorarlberg kann die Landesbehorde ein Jugendverbot fur eine bestimmte Altersstufe vornehmen Uber das Verbot des Zuganglichmachens hinaus ist in den meisten Bundeslandern den Kindern und Jugendlichen auch der Besitz von jugendgefahrdenden Medien und Gegenstanden bzw die Inanspruchnahme von jugendgefahrdenden Dienstleistungen verboten 8 Bundesland Kriterium Verbotene Sexualdarstellung Entscheidendes Gremium Abgestufte Altersfreigabe Besitzverbot ReferenzBurgenland entwicklungsgefahrdend Menschenwurde missachtend nicht festgelegt nein ja 9 Karnten entwicklungsgefahrdend Pornographie Einstufung Deutschland Landesregierung ja nein 10 Niederosterreich entwicklungsgefahrdend Menschenwurde missachtend nicht festgelegt nein ja 11 Oberosterreich entwicklungsgefahrdend Pornographie Landesregierung nein ja 12 Salzburg entwicklungsgefahrdend sexuelle Handlungen Einstufung Deutschland Landesregierung ja ja 13 Steiermark 14 gefahrdend Pornographie Bezirksverwaltungsbehorde nein ja 15 Tirol entwicklungsgefahrdend sexuelle Handlungen nicht festgelegt nein ja 16 Vorarlberg entwicklungsgefahrdend Pornographie Landesbehorde optional nein 17 Wien entwicklungsgefahrdend Menschenwurde missachtend nicht festgelegt nein ja 18 Der aktuell diskutierte Vorschlag zur Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze sieht vor eine neue Kommission fur Jugendmedienschutz zu grunden Diese soll allerdings kein neues Gutesiegel schaffen sondern sich an den bestehenden international etablierten Alterskennzeichnungen PEGI fur Spiele und FSK Filme orientieren 1 PC und Konsolenspiele Bearbeiten Anstelle eines Verbotes von bestimmten PC und Konsolenspielen werden empfehlenswerte Spiele von der im Bundesministerium fur Wirtschaft Familie und Jugend angesiedelten Bundesstelle fur die Positivpradikatisierung von Computer und Konsolenspielen kurz BuPP pradikatisiert und in einer Datenbank auf einer eigenen Website veroffentlicht Gute Spiele im Sinne der BuPP sind dabei solche die Spass machen und gegen die padagogisch keine Bedenken zu erheben sind Die von der BuPP empfohlenen Spiele fordern vielmehr von den Spielerinnen und Spielern verschiedene Fahigkeiten wie Reaktion Auge Hand Koordination Planung Logik raumliche Vorstellung und Orientierung etc womit diese Fahigkeiten spielerisch gefordert werden Das Salzburger Jugendgesetz und das Karntner Jugendschutzgesetz nehmen auf das deutsche Jugendschutzgesetz Bezug und verlangen eine USK Alterskennzeichnung der Spiele Das Wiener Jugendschutzgesetz nimmt seit der Reform 2008 auf das PEGI System Bezug und erklart die Kennzeichnung nach PEGI fur verpflichtend ebenso wie die Anwendung der Altersempfehlung nach PEGI bei gewerblicher Abgabe der Spiele 19 Film und Fernsehen Bearbeiten Gesetzgebung und Vollzug hinsichtlich einer Altersfreigabe von Kinofilmen ist in den verschiedenen Jugendschutzgesetzen unterschiedlich geregelt In Salzburg Tirol und dem Burgenland mussen offentliche Filmvorfuhrungen vor Minderjahrigen durch die Landesregierung bewilligt werden Diese kann abgestufte Altersfreigaben aussprechen In Wien und Niederosterreich gilt dieselbe Regelung fur die Vorfuhrung vor unter 16 Jahrigen Filme deren Vorfuhrung nicht bewilligt wird oder um deren Bewilligung nicht angesucht wird sind automatisch erst ab 18 bzw 16 besuchbar In Vorarlberg der Steiermark und Oberosterreich gibt es diese Bewilligungspflicht nicht Die Landesregierung kann allerdings von sich aus Altersfreigaben fur einzelne Filme aussprechen In Vorarlberg muss der Veranstalter zudem offentlich ankundigen ab welchem Alter er die Vorfuhrung von sich aus freigibt In Karnten ist der Veranstalter allein verantwortlich muss sich aber an bestehenden Freigaben etwa seitens der anderen Bundeslander oder der JMK orientieren Dieser rechtliche Rahmen ist mittlerweile meist irrelevant da sich die einzelnen Bundeslander in der Praxis an den Empfehlungen der Jugendmedienkommission JMK orientieren die im Bundesministerium fur Unterricht Kunst und Kultur angesiedelt ist Diese wird allerdings nur auf Antrag von Filmverleihen tatig weshalb nicht alle im Land anlaufenden Filme uber eine JMK Empfehlung verfugen Diese Filme werden im Allgemeinen ab mindestens 16 Jahren zugelassen Aus der jungeren Vergangenheit ist kein Fall bekannt bei dem ein Bundesland einen nicht von der JMK eingestuften Film eigenstandig gepruft hat Bei Blu rays und DVDs sowie in weiterer Folge Videokassetten hingegen existiert keine solche Regelung Karnten und Salzburg ubernehmen die abgestufte FSK Altersfreigabe die im deutschen Jugendschutzgesetz verankert ist In den anderen Bundeslandern gibt es keine gesetzliche Regelung nur den Hinweis des Bundesministerium fur Unterricht Kunst und Kultur auf die FSK Freigabe zu achten Die Landesregierungen behalten sich allerdings vor davon abweichende Entscheidungen zu fallen was de facto jedoch nicht passiert Strafen BearbeitenBei Ubertretung der Jugendschutzgesetze konnen Verwarnungen ausgesprochen ein Gesprach beim Jugendamt angeordnet und bei Inakzeptanz des Betroffenen sogar Strafen bis 1 000 20 Euro fur den Jugendlichen fallig werden Die Behorde kann Begleitpersonen und Erziehungsberechtigte verwarnen oder gegen diese eine Verwaltungsstrafe von bis zu 7 260 Euro verhangen 21 Der Strafrahmen fur Personen die eine Verwaltungsubertretung mit Gewinnabsicht begehen betragt bis zu 20 000 Euro 22 Ausnahmen BearbeitenEs gibt bei einigen Paragraphen Ausnahmen welche auf den Seiten der Bundeslander bzw des Bundes ersichtlich sind Geschichtliche Entwicklung Bearbeiten1916 wurden in Niederosterreich inkl Wien Oberosterreich und der Steiermark Verordnungen gegen die Verwahrlosung der Jugend erlassen Wahrend die darin behandelten Themen relativ ident waren unterschieden sich die Bestimmungen teils stark Die Verordnungen enthielten ein Rauchverbot an offentlichen Orten Bestimmungen zur Abgabe und dem Konsum von Alkohol Zutrittsbeschrankungen zu Gastwirtschaften Kinos Varietes und Nachtlokalen sowie in Oberosterreich und der Steiermark ein Verbot des Herumstreifens in der Nacht Wahrend die oberosterreichische Verordnung bereits klar zwischen Unmundigen unter 14 Jahren und Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren unterscheidet ist eine solche Differenzierung in Niederosterreich und der Steiermark nicht zu finden In der Steiermark wurden im Sinne der Verordnung etwa alle Personen unter 16 Jahren als Jugendliche bezeichnet Die oberosterreichische Verordnung erlaubte den Verkauf von Alkohol an Jugendliche zwischen 14 und 17 sofern dieser gegen Barzahlung erfolgte und der die Jugendliche nicht bereits angetrunken waren Hingegen verbot Oberosterreich Unmundigen das Rauchen nicht nur in der Offentlichkeit sondern in jeder Form Wahrend in Nieder und Oberosterreich Jugendliche und Kinder erst ab 20 bzw im Sommer 21 Uhr kein Wirtshaus mehr unbegleitet betreten durften war in der Steiermark der unbegleitete Besuch zu jeder Zeit sowie auch der begleitete Besuch ab 20 bzw 21 Uhr untersagt 23 Auch ein Glucksspielverbot bestand Oberosterreich in der Steiermark war der Verkauf von Luxusgegenstanden und Spielwaren an Jugendliche untersagt 24 25 Die Steiermark glich ihre Bestimmungen 1922 weitgehend an jene der anderen Lander an 26 Osterreich ist seit 1920 als Bundesstaat organisiert der Jugendschutz wurde durch die Generalklausel des Art 15 Abs 1 Bundesverfassungs Gesetz B VG Kompetenz der Lander Die unterschiedliche Ausgestaltung des Jugendschutzes in den Bundeslandern wurde uber die kommenden Jahrzehnte hinweg wiederholt als problematisch thematisiert Bereits 1948 wurde auf Wunsch der Kinowirtschaft die Jugendfilmkommission JFK eingerichtet die den Landern eine Altersfreigabe fur Filme empfahl um eine gewisse Uniformitat in diese zu bringen und heute noch als Jugendmedienkommission existiert 27 Die Harmonisierung einzelner Jugendschutzgesetze wurde schrittweise angegangen so einigten sich Wien Niederosterreich und das Burgenland 2001 auf das gemeinsame Erarbeiten eines weitgehend identen Gesetzes 28 Auch die praktische Umsetzung des Rechts entwickelte sich in manchen Bereichen erst spat So wurden Zigarettenautomaten erst zwischen 2004 und 2007 technisch so umgestellt dass dort nur mit Bankomatkarten von uber 16 Jahrigen dem damaligen Tabakmindestalter Produkte gekauft werden konnten 29 Im November 2012 einigten sich Vertreter aller Bundeslander ausser Tirol und Vorarlberg in einem Memorandum auf Kernpunkte die Ausgehzeiten sowie Alkohol und Tabakkonsum umfassen 30 Das Memorandum sollte im Janner 2013 unterschrieben werden jedoch scheiterte es schliesslich am Ausstieg der Steiermark und Oberosterreichs 31 Siehe auch BearbeitenAltersfreigabe Jugendmedienkommission Landesrecht Bundesgesetz Osterreich HELP gv atEinzelnachweise Bearbeiten a b Mitterlehner Klare Fortschritte bei Vereinheitlichung des Jugendschutzes erzielt Presseaussendung vom 8 April 2011 auf ots at Langere Ausgehzeiten fur Jugendliche Artikel auf vorarlberg ORF at vom 27 Dezember 2016 abgerufen am 20 Juli 2017 diepresse com Jugendschutz Rauchverbot bis 18 kommt Ausgehzeiten werden verlangert Artikel vom 20 April 2018 abgerufen am 2 Janner 2019 a b c Bundeskanzleramt Osterreich Regelungen zum gesetzlichen Kinder und Jugendschutz in Osterreich Die jeweiligen Gesetzestexte nennen Im Burgenland und in Karnten Getranke die gebrannten Alkohol beinhalten und mehr als 0 5 Volumenprozent Alkoholgehalt aufweisen gleichgultig ob diese vorgefertigt sind oder selbst hergestellt werden 11 Burgenlandisches Jugendschutzgesetz 2002 12 Karntner Jugendschutzgesetz in NO und OO gebrannte alkoholische Getranke auch in Form von Mischgetranken 18 NO Jugendgesetz 8 Oo Jugendschutzgesetz 2001 in Salzburg gebrannte alkoholische Getranke und zwar auch in Form von Mischgetranken und unabhangig davon ob sie vorgefertigt sind zB Alkopops oder selbst hergestellt werden 36 Salzburger Jugendgesetz in der Steiermark Getranke mit gebranntem Alkohol sowie spirituosenhaltige Mischgetranke insbesondere Alkopops 18 Steiermarkisches Jugendschutzgesetz in Tirol gebrannte alkoholische Getranke und Mischungen die gebrannte alkoholische Getranke enthalten unabhangig davon ob sie vorgefertigt sind z B Alkopops oder selbst hergestellt werden 18 Tiroler Jugendschutzgesetz 1994 in Vorarlberg und Wien Getranke die gebrannten Alkohol enthalten 16 Vorarlberger Kinder und Jugendgesetz 11a Wiener Jugendschutzgesetz 2002 Information zum Autostoppen auf help gv at abgerufen am 9 Juni 2015 Information zu Ubernachtungen lt Jugendschutzgesetzen auf help gv at abgerufen am 9 Juni 2015 Jugendschutzgesetzgebung in Osterreich zum Thema Medien Bundesstelle fur die Positivpradikatisierung von Computer und Konsolenspielen Stand 28 November 2006 PDF 1 2 Vorlage Toter Link www bmgfj gv at Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis RIS Burgenlandisches Jugendschutzgesetz 2002 Landesrecht konsolidiert Burgenland Fassung vom 09 10 2022 Abgerufen am 9 Oktober 2022 RIS Karntner Jugendschutzgesetz K JSG Landesrecht konsolidiert Karnten Fassung vom 09 10 2022 Abgerufen am 9 Oktober 2022 RIS NO Jugendgesetz Landesrecht konsolidiert Niederosterreich Fassung vom 09 10 2022 Abgerufen am 9 Oktober 2022 RIS Oo Jugendschutzgesetz 2001 Landesrecht konsolidiert Oberosterreich Fassung vom 09 10 2022 Abgerufen am 9 Oktober 2022 RIS Salzburger Jugendgesetz Landesrecht konsolidiert Salzburg Fassung vom 09 10 2022 Abgerufen am 9 Oktober 2022 Steiermarkisches Jugendgesetz StJG 2013 RIS Steiermarkisches Jugendgesetz Landesrecht konsolidiert Steiermark Fassung vom 09 10 2022 Abgerufen am 9 Oktober 2022 RIS Jugendgesetz Tiroler Landesrecht konsolidiert Tirol Fassung vom 09 10 2022 Abgerufen am 9 Oktober 2022 RIS Kinder und Jugendgesetz Landesrecht konsolidiert Vorarlberg Fassung vom 09 10 2022 Abgerufen am 9 Oktober 2022 RIS Wiener Jugendschutzgesetz 2002 Landesrecht konsolidiert Wien Fassung vom 09 10 2022 Abgerufen am 9 Oktober 2022 Jugend und Medien Memento des Originals vom 28 August 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmwfj gv at auf der Homepage des Bundesministeriums fur Wirtschaft Familie und Jugend 17 Karntner Jugendschutzgesetz Uberblick Jugendschutzgesetz Nicht mehr online verfugbar In Land Tirol Archiviert vom Original am 2 April 2015 abgerufen am 8 Juni 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www tirol gv at 16 Karntner Jugendschutzgesetz Verordnung des kk Statthalter im Erzherzogtume Osterreich unter der Enns vom 13 Juni 1916 Pr Z 500 3 betreffend die Erlassung polizeilicher Verbote zur Hintanhaltung der Verwahrlosung der Jugend LGVBl 1916 70 In ALEX Online Abgerufen am 12 Juni 2019 Verordnung des kk Statthalter im Erzherzogtume Osterreich ob der Enns vom 14 Juli 1916 betreffend polizeiliche Massnahmen gegen die Verwahrlosung der Jugend Stuck XLI Nr 49 In ALEX Online Abgerufen am 12 Juni 2019 Verordnung des kk Statthalter von Steiermark vom 28 April 1916 betreffend Massnahmen zum Schutz der heranwachsenden Jugend vor Verwahrlosung Nr 1916 41 In ALEX Online Abgerufen am 12 Juni 2019 Verordnung des Landeshauptmannes in Steiermark vom 20 August 1922 betreffend Massnahmen zum Schutz der heranwachsenden Jugend vor Verwahrlosung Nr 1922 219 In ALEX Online Abgerufen am 12 Juni 2019 Aufgabenbereiche Geschichte und Organisation der Jugendmedienkommission Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 16 September 2018 abgerufen am 12 Juni 2019 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot bildung bmbwf gv at Der Jugendschutz wird vereinheitlicht Wiener Zeitung 20 September 2001 abgerufen am 12 Juni 2019 Automatischer Jugendschutz 27 November 2006 abgerufen am 12 Juni 2019 Jugendschutz soll in allen Landern gleich sein DerStandard at 28 November 2012 abgerufen am 17 Februar 2013 Einheitlicher Jugendschutz erneut gescheitert Kurier at 14 Marz 2013 abgerufen am 9 Juni 2015 Weblinks BearbeitenDas Wiener Jugendschutzgesetz PDF Datei 15 kB Generelles zum Jugendschutzgesetz auf der Seite der Wiener Kinder und Jugendanwaltschaft Website zum Thema Jugendschutz der Koordinierungsstelle fur Informations und Kommunikationstechnologien in der ausserschulischen Jugendarbeit im Auftrag des Landesjugendreferates der Stadt Wien Landesrecht Karnten Gesamte Rechtsvorschrift fur Karntner Jugendschutzgesetz K JSG Fassung vom 29 April 2010 Expertise uber Alkohol und Nikotinspezifische Jugendschutzbestimmungen in Osterreich und International PDF Datei 586 kB des Ludwig Boltzmann Instituts fur SuchtforschungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugendschutzgesetze in Osterreich amp oldid 238637959