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Der Jugendschutz in der Schweiz ist durch kein eigentliches Jugendschutzgesetz geregelt Die Regelungen zum Jugendschutz setzen sich aus verschiedenen Gesetzen des Bundes sowie der Kantone zusammen die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Offentlichkeit dienen Grundsatzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Offentlichkeit festgelegt Inhaltsverzeichnis 1 Alkohol 1 1 Regelung des Bundes 1 2 Regelung der Kantone 1 2 1 Aargau 1 2 2 Appenzell Innerrhoden 1 2 3 Basel Stadt 1 2 4 Bern 1 2 5 Neuenburg 1 2 6 Solothurn 1 2 7 Tessin 1 2 8 Zurich 2 Tabakwaren 3 Gaststatten und Lokale 4 Glucksspiel 4 1 Regelungen des Bundes 4 2 Regelungen der Kantone 5 Medien 5 1 Filme 5 2 Pornografie 5 3 Spiele 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseAlkohol BearbeitenRegelung des Bundes Bearbeiten nbsp Jugendschutzaushang fur Gaststatten und Verkaufsstellen Eidgenossische Alkoholverwaltung und GastrosuisseArt 14 Abgabe und Werbebeschrankungen fur alkoholische Getranke 1 Die Abgabe alkoholischer Getranke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten 2 Der Bundesrat kann die Werbung fur alkoholische Getranke die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet einschranken 3 Vorbehalten bleiben Abgabe und Werbebeschrankungen nach den folgenden Gesetzen a Bundesgesetz vom 24 Marz 2006 uber Radio und Fernsehen b Alkoholgesetz vom 21 Juni 1932 Bundesgesetz uber Lebensmittel und Gebrauchsgegenstande LMG 817 0 vom 20 Juni 2014 Stand am 1 Januar 2022 Art 14 Art 136118 Verabreichen gesundheitsgefahrdender Stoffe an Kinder Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getranke oder andere Stoffe in einer Menge welche die Gesundheit gefahrden kann verabreicht oder zum Konsum zur Verfugung stellt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft 311 0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21 Dezember 1937 Stand am 1 Januar 2015 Art 411 Art 41 IV Kleinhandel 1 Handelsverbote1Verboten ist der Kleinhandel mit gebrannten Wasser i durch Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Art 57 V Missachtung der Handels und Werbevorschriften 2 Wer vorsatzlich oder fahrlassig a den Vorschriften uber die Beschrankung der Werbung zuwiderhandelt b im Kleinhandel die Handelsverbote des Artikels 41 missachtet wird mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft 680 Bundesgesetz vom 21 Juni 1932 uber die gebrannten Wasser Alkoholgesetz Art 411 Gemass der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstandeverordnung von 1995 durfen alkoholische Getranke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben verkauft oder ausgeschenkt werden Wer widerrechtlich alkoholische Getranke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in einer gesundheitsgefahrdenden Menge abgibt verkauft oder zur Verfugung stellt wird gemass Artikel 136 des Schweizerischen Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft Gemass dem Bundesgesetz uber die gebrannten Wasser ist ausserdem die Abgabe gebrannter Wasser Spirituosen sowie Bier und Wein mit mehr als 15 Vol und Naturwein mit mehr als 18 Vol an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten Zuwiderhandlung wird gemass Art 57 mit Geldbusse bis zu 10 000 Franken bestraft Alkoholfreie Getranke mussen deutlich unterscheidbar angeboten und beim Verkaufspunkt muss ein gut sichtbares Schild mit den geltenden Abgabeverboten angebracht werden Werbung fur alkoholische Getranke jeglicher Art die sich an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren richtet ist verboten Regelung der Kantone Bearbeiten In manchen Kantonen gibt es zusatzliche Auflagen und Bestimmungen die die Abgabe und den Verkauf alkoholischer Getranke an Minderjahrige einschranken In den meisten Kantonen wurde die Bundesregelung zusatzlich in den Gaststattengesetzen oder Gaststattenverordnungen verankert und werden Verstosse mit Geldbussen bestraft Aargau Bearbeiten Gemass dem Gastgewerbegesetz muss mindestens ein billigeres alkoholfreies Getrank als das billigste alkoholhaltige Getrank angeboten werden 1 Das Kantonale Gesundheitsgesetz regelt ausserdem dass alkoholische Getranke nicht an Kinder und Jugendliche und Spirituosen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden durfen Ausgenommen vom Abgabeverbot sind die Eltern 2 Die Abgabe von Bier Sekt und Wein ist dagegen schon an 16 Jahrige erlaubt Appenzell Innerrhoden Bearbeiten Gemass dem Gastgewerbegesetz durfen alkoholische Getranke nicht an offensichtlich Betrunkene geisteskrank trink oder drogensuchtige ausgeschenkt werden Die Abgabe von gebrannten Wassern an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist nach Massgabe des Alkoholgesetzes noch einmal explizit verboten Zusatzlich sind Flatrate Parties oder All you can drink Parties sofern es sich nicht um einen Teil eines Pauschalangebots mit umfassenden warmen Menus wie beispielsweise bei Banketten oder Metzgeten handelt verboten Zuwiderhandlung kann mit Geldbusse bestraft werden 3 Basel Stadt Bearbeiten Gemass dem Gastgewerbegesetz durfen alkoholische Getranke nicht in Schulen sowie in Restaurationsbetrieben von Jugendzentren und Schwimmbadern sowie in Automaten angeboten oder abgegeben werden Der Ausschank alkoholischer Getranke an offensichtlich Betrunkene ist verboten Die Abgabe von alkoholischen Getranken ist an Personen unter 16 und von gebrannten alkoholischen Getranken an Personen unter 18 Jahren verboten Zwischen 24 00 Uhr und 07 00 Uhr durfen grundsatzlich keine alkoholischen Getranke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden Bei Schulausflugen und Abschlussfahrten ist die Abgabe alkoholische Getranke an unter 18 Jahrige ebenfalls verboten 4 Bern Bearbeiten Gastgewerbebetriebe mit Alkoholausschank haben mindestens drei alkoholfreie Getranke billiger anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getrank in der gleichen Menge Verboten sind die Abgabe und der Verkauf alkoholischer Getranke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige Schuler gebrannter alkoholischer Getranke an Jugendliche unter 18 Jahren alkoholischer Getranke an Betrunkene und alkoholischer Getranke mittels Automaten die offentlich zuganglich sind Ausgenommen vom Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche sind die Eltern Verstosse gegen die Bestimmungen werden mit Geldbusse zwischen 200 und 20 000 Franken bestraft 5 Neuenburg Bearbeiten Branntweinhaltige Getranke durfen grundsatzlich erst ab 09 00 Uhr verkauft werden 6 Solothurn Bearbeiten Gemass dem Gastgewerbegesetz ist die Abgabe alkoholische Getranke an Jugendliche unter 16 sowie die Abgabe gebrannter Wasser an Jugendliche unter 18 Jahren verboten Ausgenommen vom Abgabeverbot sind die Eltern Zuwiderhandlung wird mit Geldbusse zwischen 20 und 5000 Franken bestraft 7 Tessin Bearbeiten Das Gesundheitsgesetz von 1989 des Kantons Tessin legt fest dass grundsatzlich keine alkoholischen Getranke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden durfen Die Regelungen gehen uber die des Bundes hinaus 8 Zurich Bearbeiten Alkoholfuhrende Gastwirtschaften haben eine Auswahl alkoholfreier Getranke nicht teurer anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getrank in der gleichen Menge Die Abgabe von alkoholhaltigen Getranken an Betrunkene Psychischkranke Alkohol oder Drogenabhangige ist verboten Ausserdem ist die Abgabe von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren sowie die Abgabe alkoholhaltiger Getranke an Jugendliche unter 16 Jahren verboten Ausgenommen vom Abgabeverbot sind die Eltern Die kostenlose Weitergabe ist ebenfalls verboten 9 Tabakwaren Bearbeiten nbsp Abgabealter fur Tabakwaren nach Kanton Abgabealter 18 JahreAbgabealter 16 JahreKein AbgabealterEs gab bereits mehrere Anlaufe der Landesregierung fur Tabakwaren ein einheitliches Abgabealter in der gesamten Schweiz einzufuhren welche jedoch alle fehlschlugen 10 Die Regulierungen variieren daher in der gesamten Schweiz von Kanton zu Kanton In einigen Kantonen gibt es daher bis heute keine Regelungen ab wann Zigaretten und andere Tabakwaren verkauft werden durfen jedoch verpflichten sich die Handler im Normalfall freiwillig keine Tabakwaren an unter 16 Jahrige zu verkaufen Valora Coop und Denner haben bereits angekundigt ab spatestens Ende Januar 2019 schweizweit keine Tabakwaren mehr an unter 18 Jahrige zu verkaufen 11 12 13 Abgabealter nach KantonKanton Abgabealter 14 Gilt ab BemerkungKanton Aargau nbsp Aargau 16 01 02 2010 Verkauf von E Zigaretten und E Shishas seit Juni lt 16 Jahren verboten 2 Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 16 01 01 2008Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden keines Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 18 01 01 2007Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 18 01 08 2007Kanton Bern nbsp Bern 18 01 01 2007 Ausgewiesene Raucherzimmer oder Bereiche durfen erst ab 18 Jahren betreten werden Kanton Freiburg nbsp Freiburg 18 01 01 2021Kanton Genf nbsp Genf keines Kanton Glarus nbsp Glarus 16 01 01 2014Kanton Graubunden nbsp Graubunden 16 01 01 2006Abgabealter nach KantonKanton Abgabealter 14 Gilt ab BemerkungKanton Jura nbsp Jura 18 01 01 2013Kanton Luzern nbsp Luzern 16 01 01 2006Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 18 01 01 2015 Umstellungsfrist fur Automaten bis zum 1 Januar 2016 Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 18 01 03 2009Kanton Obwalden nbsp Obwalden 18 1 2 2016Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 18 01 01 2013Kanton Schwyz nbsp Schwyz keines Kanton Solothurn nbsp Solothurn 18 01 01 2019Kanton St Gallen nbsp St Gallen 16 01 10 2006Kanton Tessin nbsp Tessin 18 01 09 2013Kanton Thurgau nbsp Thurgau 16 01 01 2007Kanton Uri nbsp Uri 16 01 09 2009Kanton Waadt nbsp Waadt 18 01 01 2006Kanton Wallis nbsp Wallis 18 01 01 2019Kanton Zug nbsp Zug 18 01 03 2010Kanton Zurich nbsp Zurich 16 30 06 2009Gaststatten und Lokale BearbeitenEs obliegt den Kantonen Regelungen fur den Besuch Minderjahriger in Gaststatten Tanzlokalen Nachtklubs oder Glucksspielbetrieben festzulegen Die Halfte aller Kantone hat Sperrzeiten fur den Besuch von Gaststatten durch Minderjahrige Mindestalter fur den Besuch von offentlichen LokalenKanton Gaststatten Tanzlokale Nachtklubs Glucksspielbetriebe BemerkungenKanton Aargau nbsp Aargau keine RegelungKanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden keine Regelung 16 Jahre 15 Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden lt 15 Jahren bis 20 Uhr 16 Jahre 16 Jahre ausser in Begleitung des Erziehungsberechtigten 3 16 gt 15 Jahre unbegrenzt 18 Jahre Zutritt und Teilnahme zu Spiellokalen mit Geschicklichkeitsspielautomaten Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft keine Regelung keine Regelung 16 Jahre Besuch von Striptease Sex Shows Sex Videos und ahnlichen Vorfuhrungen unter 18 Jahren verboten 17 18 18 Jahre sofern zutrifft Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt keine Regelung keine Regelung 16 Jahre Besuch von Striptease Sex Shows Sex Videos und ahnlichen Vorfuhrungen unter 16 Jahren verboten 4 19 16 Jahre sofern zutrifft Kanton Bern nbsp Bern lt 16 Jahre ab 21 Uhr nur mit Erlaubnis 16 Jahre 18 Jahre 16 Jahre 20 21 gt 16 Jahre unbegrenztKanton Freiburg nbsp Freiburg lt 16 Jahre ab 21 Uhr nur mit Erlaubnis keine Regelung 22 gt 16 Jahre unbegrenztKanton Genf nbsp Genf lt 16 Jahre ab 24 Uhr nur in Begleitung keine regelung 23 gt 16 Jahre unbegrenztKanton Glarus nbsp Glarus keine Regelung 16 Jahre 24 Kanton Graubunden nbsp Graubunden keine Regelung keine Regelung keine Regelung Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu Tanzdarbietungsbetrieben mit Stripteasevorfuhrungen zu verweigern 25 18 Jahre sofern zutrifft Kanton Jura nbsp Jura Schulpflichtige ab 21 Uhr nur in Begleitung keine Regelung 26 Nicht schulpflichtige unbegrenztKanton Luzern nbsp Luzern keine RegelungKanton Neuenburg nbsp Neuenburg keine RegelungMindestalter fur den Besuch von offentlichen LokalenKanton Gaststatten Tanzlokale Nachtklubs Glucksspielbetriebe BemerkungenKanton Nidwalden nbsp Nidwalden lt 12 Jahren nur in Begleitung 16 Jahre 27 lt 16 Jahre bis 22 Uhr ausser in Begleitung gt 16 Jahre unbegrenztKanton Obwalden nbsp Obwalden lt 12 Jahre nur in Begleitung 16 Jahre 28 29 lt 16 Jahre bis 22 Uhr ausser in Begleitung gt 16 Jahre unbegrenztKanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen lt 16 Jahre bis 22 Uhr ausser in Begleitung 16 Jahre 30 31 gt 16 Jahre unbegrenzt 18 Jahre Zutritt und Teilnahme zu Spiellokalen mit Geschicklichkeitsspielautomaten Kanton Schwyz nbsp Schwyz keine RegelungKanton Solothurn nbsp Solothurn keine Regelung 16 Jahre 32 Kanton St Gallen nbsp St Gallen keine Regelung 16 Jahre 33 Kanton Tessin nbsp Tessin lt 16 Jahre bis 23 Uhr ausser in Begleitung 18 Jahre gt 16 Jahre unbeschranktKanton Thurgau nbsp Thurgau lt 16 Jahre bis 22 Uhr ausser in Begleitung 16 Jahre 34 gt 16 Jahre unbeschranktKanton Uri nbsp Uri lt 12 Jahren nach 20 Uhr nur in Begleitung 18 Jahre 18 Jahre 35 lt 16 Jahre nach 24 Uhr nur in Begleitung gt 16 Jahre unbeschranktKanton Waadt nbsp Waadt keine RegelungKanton Wallis nbsp Wallis lt 12 Jahren nach 20 Uhr nur in Begleitung 18 Jahre Zutrittsverbot zu Lokalen an denen pornographische Inhalte oder Produkte verkauft oder abgespielt werden 36 lt 16 Jahre nach 22 Uhr nur in Begleitung gt 16 Jahre unbeschranktKanton Zug nbsp Zug keine RegelungKanton Zurich nbsp Zurich lt 12 Jahren nur in Begleitung 37 lt 16 Jahre nach 21 Uhr nur in Begleitung gt 16 Jahre unbeschranktGlucksspiel BearbeitenRegelungen des Bundes Bearbeiten Die Teilnahme an Glucksspielen in Spielbanken ist fur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten Wer widerrechtlich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren an solchen Glucksspielen teilnehmen lasst wird mit Geldbusse bis zu 500 000 Franken bestraft 38 Regelungen der Kantone Bearbeiten In einigen Kantonen besteht zusatzlich noch ein Verbot zur Teilnahme an Glucksspielen oder ein Verbot zum Betreten von Lokalen in denen Glucksspiel betrieben wird Die Teilnahme an Lotterien war in der Deutschschweiz und im Tessin traditionell auch fur Kinder und Jugendliche gestattet Seit dem 1 Januar 2019 wurde vom Bundesrat ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt Die Loterie Romande verbietet den Verkauf die Teilnahme sowie die Gewinnausschuttung an Jugendliche unter 16 Jahren 39 Medien BearbeitenFilme Bearbeiten In der Schweiz legt seit dem 1 Januar 2013 das Zutrittsalter fur Filmvorfuhrungen die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film fest welche sich stark an der deutschen FSK orientiert 40 Die Freigaben gelten verbindlich fur alle Kantone mit Ausnahme fur die Kantone Tessin und Zurich Neben einer verbindlichen Freigabe erhalten Filme noch eine unverbindliche Altersempfehlung die von der verbindlichen Freigabe abweichen kann Folgende Freigaben werden fur Filme vergeben Freigegeben ohne Altersbeschrankung Freigegeben ab 6 Jahren Freigegeben ab 8 Jahren nur fur Kinovorfuhrungen Freigegeben ab 10 Jahren nur fur Kinovorfuhrungen Freigegeben ab 12 Jahren Freigegeben ab 14 Jahren nur fur Kinovorfuhrungen Freigegeben ab 16 Jahren Freigegeben ab 18 JahrenKinder und Jugendliche konnen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person eine Filmvorfuhrung besuchen deren Altersfreigabe um max 2 Jahre unterschritten werden darf 41 Pornografie Bearbeiten Wer pornografische Schriften Ton oder Bildaufnahmen Abbildungen andere Gegenstande solcher Art oder pornografische Vorfuhrungen einer Person unter 16 Jahren anbietet zeigt uberlasst zuganglich macht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft Der Zutritt zu Verkaufsstellen in denen solche Schriften Ton oder Bildaufnahmen Abbildungen andere Gegenstande solcher Art verkauft oder vertrieben werden darf daher nur Personen ab 16 Jahren gestattet werden 42 Im Wallis gilt durch ein Kantonales Gesetz ein Mindestalter von 18 Jahren fur den Besuch von Verkaufsstellen oder Orten an denen vorher genannte Produkte verkauft oder vertrieben werden Spiele Bearbeiten In der Schweiz haben sich die Hersteller von Computer und Videospielen sowie der Handel freiwillig dem PEGI System verpflichtet Der Verhaltenskodex der Swiss Interactive Entertainment Association SIEA verpflichtet Handler zur Umsetzung der PEGI Freigaben Bei Verstossen gegen die Freigaben sieht der Kodex Sanktionen gegen den Handler vor 43 Siehe auch BearbeitenAltersfreigabeEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz uber das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getranken Gastgewerbegesetz GGG PDF 5 Alkoholfreie Getranke S 2 abgerufen am 5 August 2015 a b Gesundheitsgesetz GesG 37 Tabak und Alkoholpravention Jugendschutz 20 Januar 2009 abgerufen am 5 August 2015 a b Gesetz uber das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getranken Gastgewerbegesetz GaG PDF Art 38 24 April 1994 S 11 abgerufen am 13 Juli 2015 a b Gesetz uber das Gastgewerbe Gastgewerbegesetz PDF 30 und 31 15 September 2004 S 9 abgerufen am 13 Juli 2015 Gastgewerbegesetz GGG PDF Art 29 11 November 1993 S 5 abgerufen am 13 Juli 2015 Loi sur la police du commerce LPCom PDF 24 September 2000 abgerufen am 13 Juli 2015 franzosisch Gesetz uber das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getranken Wirtschaftsgesetz PDF 34 Verkaufsbeschrankung Jugendschutz 9 Juni 1996 S 7 abgerufen am 13 Juli 2015 Legge sulla promozione della salute e il coordinamento sanitario Legge sanitaria 6 1 1 1 Consumo di bevande alcoliche Art 51 18 April 1989 abgerufen am 13 Juli 2015 italienisch Gastgewerbegesetz PDF 23 25 1 Dezember 1996 S 4 abgerufen am 13 Juli 2015 J Buchi Zigis erst ab 18 Politiker gegen Verkaufsverbot 20 Minuten 22 Mai 2014 abgerufen am 13 Juli 2015 Alexandra Aregger Minderjahrige durfen bald nirgends mehr Zigaretten kaufen In nau ch 22 Dezember 2018 abgerufen am 25 Dezember 2018 Tabakverkauf Valora fuhrt schweizweites Mindestalter von 18 Jahren ein In valora com 21 Dezember 2018 abgerufen am 21 Dezember 2018 Denner erhoht Mindestalter fur den Kauf von Tabakwaren auf achtzehn Jahre In denner ch 21 Dezember 2018 abgerufen am 25 Dezember 2018 a b Kantonale Tabakabgabeverbote an Jugendliche Altersgrenzen Abgabe Tabakprodukte Bundesamt fur Gesundheit 16 April 2019 abgerufen am 19 Mai 2019 Verordnung zum Spiel und Lotteriegesetz Art 3 9 November 1981 abgerufen am 8 August 2015 Gesetz uber das Geldspiel in offentlichen Lokalen SpG PDF Art 12 27 April 2008 S 3 archiviert vom Original am 4 Marz 2016 abgerufen am 13 Juli 2015 Gastgewerbegesetz 12 Ruhe und Ordnung Jugendschutz 5 Juni 2003 abgerufen am 8 August 2015 Gesetz uber Spielautomaten Spiellokale und Spielbanken 10 Jugendliche 18 Mai 2000 abgerufen am 8 August 2015 Gesetz uber Spielautomaten Spielsalons und ein Spielcasino Spielcasinogesetz IV Beschrankungen 14 Jugendliche 1 Februar 2012 abgerufen am 13 Juli 2015 Gastgewerbegesetz GGG PDF Art 26 Jugendschutz 11 November 1993 S 5 abgerufen am 13 Juli 2015 Spielapparateverordnung SpV Art 14 Jugendschutz 20 Dezember 1995 archiviert vom Original am 25 Dezember 2012 abgerufen am 13 Juli 2015 Ausfuhrungsreglement vom 16 November 1992 zum Gesetz uber die offentlichen Gaststatten und den Tanz ARGTG PDF Abgerufen am 13 Juli 2015 Loi sur la restauration le debit de boissons et l hebergement LRDBH PDF 17 Dezember 1987 abgerufen am 13 Juli 2015 franzosisch Verordnung uber Spiel und Musikautomaten Spielsalons und Diskotheken 5 Jugendschutz Art 18 23 Juni 1981 abgerufen am 8 August 2015 Gesetz uber das Gastgewerbe den Handel mit alkoholischen Getranken und die Fasnacht Gastgewerbegesetz 17 Jugendschutz 15 September 1997 abgerufen am 8 August 2015 Loi sur l hotellerie la restauration et le commerce de boissons alcooliques Loi sur les auberges PDF 18 Marz 1998 abgerufen am 13 Juli 2015 franzosisch 854 1 Gesetz uber das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getranken Gastgewerbegesetz Art 29 Jugendschutz 28 April 1996 abgerufen am 13 Juli 2015 Gastgewerbegesetz PDF Art 17 Bewirtung von Jugendlichen und Kindern 8 Juni 1997 S 3 abgerufen am 13 Juli 2015 Gesetz uber das Markt und Reisendengewerbe sowie die Geschicklichkeits und Glucksspiele Markt und Reisendengewerbegesetz Art 13 Erteilung Entzug und Erloschen der Bewilligung 28 Januar 2005 abgerufen am 13 Juli 2015 Gesetz uber das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getranken Gastgewerbegesetz PDF Art 14 Jugendschutz 13 Dezember 2004 S 5 abgerufen am 13 Juli 2015 Gesetz uber die Spielautomaten die Spiellokale und die Kursaalabgabe Spielbetriebsgesetz SpBG PDF Art 11 Jugendschutz 21 Januar 2002 S 4 abgerufen am 13 Juli 2015 Gesetz uber das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getranken PDF 19 Jugendschutz 9 Juni 1996 S 4 abgerufen am 13 Juli 2015 Gesetz uber Spielgerate und Spiellokale GSS Art 10 Jugendschutz 6 Juni 1982 abgerufen am 8 August 2015 Gesetz uber das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getranken Gastgewerbegesetz PDF 26 26 Juni 1996 S 7 abgerufen am 13 Juli 2015 GASTWIRTSCHAFTSGESETZ GWG PDF Artikel 14 Jugendschutz 29 November 1998 abgerufen am 13 Juli 2015 Gastgewerbegesetz PDF Art 12 Jugendschutz 8 April 2004 S 4 abgerufen am 13 Juli 2015 Gastgewerbegesetz PDF 27 1 Dezember 1996 S 4 abgerufen am 13 Juli 2015 SR 935 51 Bundesgesetz vom 29 September 2017 uber Geldspiele Geldspielgesetz BGS Abgerufen am 5 August 2019 Glucksspiel in der Schweiz www spielsucht beratung ch abgerufen am 13 Juli 2015 Jugendschutz im Film Nationales Programm zur Forderung von Medienkompetenzen Bundesamt fur Sozialversicherungen archiviert vom Original am 30 Juni 2015 abgerufen am 13 Juli 2015 filmrating ch Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film abgerufen am 13 Juli 2015 311 0 Schweizerisches Strafgesetzbuch PDF Art 197177 Pornografie 1 Januar 2015 S 84 abgerufen am 13 Juli 2015 Alterskennzeichnungen fur Computer und Videospiele PEGI Nationales Programm zur Forderung von Medienkompetenzen Bundesamt fur Sozialversicherungen archiviert vom Original am 31 August 2015 abgerufen am 13 Juli 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugendschutz in der Schweiz amp oldid 235548867