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Der rechtfertigende Notstand ist ein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund Der allgemeine rechtfertigende Notstand ist in 34 des Strafgesetzbuchs StGB normiert Speziellere Regelungen finden sich in 228 und 904 des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB und 16 des Gesetzes uber Ordnungswidrigkeiten OWiG Der rechtfertigende Notstand gestattet ein rechtsgutsverletzendes Verhalten und verpflichtet den dadurch Beeintrachtigten zu dessen Duldung Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Funktion des Notstandsrechts 3 Voraussetzungen des 34 StGB 3 1 Notstandslage 3 1 1 Notstandsfahiges Rechtsgut 3 1 2 Gegenwartige Gefahr 3 2 Notstandshandlung 3 2 1 Erforderlichkeit der Notstandshandlung 3 2 2 Verhaltnismassigkeit 3 2 2 1 Abstrakte Wertigkeit der Rechtsguter 3 2 2 2 Ausmass und Herkunft der Gefahr 3 2 2 3 Ausmass des drohenden Schadens 3 2 3 Angemessenheit 3 2 3 1 Gefahrenabwehr durch gesetzliches Verfahren 3 2 3 2 Notigungsnotstand 3 2 3 3 Eingriff in elementare Freiheitsrechte 3 3 Subjektives Rechtfertigungselement 4 Spezielle Regelungen zum rechtfertigenden Notstand 4 1 Zivilrechtlicher Defensivnotstand Sachwehr 4 2 Zivilrechtlicher Aggressivnotstand 5 Fallbeispiele 6 Literatur 7 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenUrsprunglich kannte das Strafgesetzbuch keinen allgemeinen rechtfertigenden Notstand Zwar enthielt 54 StGB eine Notstandsregelung allerdings begrenzte sich ihr Anwendungsbereich auf bestimmte seelische Zwangslagen des Taters 1 Rechtfertigungsgrunde fur Notstandssituationen enthielten allerdings andere Gesetze etwa das Burgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch 1968 wurde eine Notstandsvorschrift in das Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten eingefuhrt Bereits das Reichsgericht konstruierte allerdings einen ubergesetzlichen rechtfertigenden Notstand Dies geschah in einem Fall in dem der angeklagte Arzt eine Abtreibung vorgenommen hatte um eine suizidgefahrdete Mutter zu schutzen Als wesentliche Voraussetzung des Notstands betrachtete es eine Guterabwagung zwischen geschutztem und beeintrachtigtem Rechtsgut Hierbei verglich das Gericht die gesetzlichen Strafrahmen Da Abtreibung weniger schwer bestraft wurde als Totschlag zog es den Schluss dass nach der gesetzlichen Wertung das Rechtsgut Leben gegenuber dem Rechtsgut Existenz der Leibesfrucht uberwiegt 2 Die Figur des ubergesetzlichen rechtfertigenden Notstands wurde in der Folgezeit auf andere Falle ausgedehnt Das zweite Strafrechtsreformgesetz von 1975 kodifizierte den rechtfertigenden Notstand schliesslich in 34 StGB 1 Hierdurch trennte der Gesetzgeber ausdrucklich zwischen rechtfertigendem und entschuldigendem Notstand 35 StGB da beiden Regelungen unterschiedliche Konzepte zugrunde liegen Bei 34 StGB entfallt die Strafbarkeit weil das Handeln im Einklang mit der Rechtsordnung steht und bei 35 StGB weil das rechtswidrige Handeln dem Tater personlich nicht vorwerfbar ist 3 Funktion des Notstandsrechts BearbeitenGemass 34 Absatz 1 Satz 1 StGB ist eine Straftat nicht rechtswidrig wenn sie in Ausubung des Notstandsrechts begangen wird Das Notstandsrecht stellt damit einen Rechtfertigungsgrund fur Eingriffe in fremde Rechtsguter dar Daher macht sich eine Person nicht strafbar die ein fremdes Rechtsgut in Ausubung ihres Notstandsrechts verletzt Wie bei der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist fur 34 StGB die Guterabwagung zwischen Erhaltungs und Eingriffsgut charakteristisch Damit unterscheidet sich der rechtfertigende Notstand insbesondere vom in mehreren Gesetzen normierten Rechtfertigungsgrund der Notwehr 32 StGB bei der gerade keine Abwagung stattfindet und die daher eine grossere Eingriffsbefugnis als das Notstandsrecht vermittelt Die unterschiedliche Struktur beider Rechte beruht auf ihrer unterschiedlichen Zwecksetzung Das Notwehrrecht dient zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs auf ein Rechtsgut Dieser darf moglichst effektiv abgewehrt werden da das Recht dem Unrecht nicht kampflos zu weichen braucht Beim Notstand besteht grundsatzlich eine andere Interessenlage da dieser den Eingriff in Rechtsguter Unbeteiligter erlaubt Dies beruht auf dem Prinzip der Mindestsolidaritat das zur Duldung von Eingriffen zum Schutz von deutlich uberwiegenden Interessen verpflichtet 4 5 Voraussetzungen des 34 StGB BearbeitenNotstandslage Bearbeiten 34 StGB setzt zunachst eine Notstandslage voraus Hierbei handelt es sich um eine gegenwartige Gefahr fur ein notstandsfahiges Rechtsgut Notstandsfahiges Rechtsgut Bearbeiten Notstandsfahig sind alle Guter die durch die Rechtsordnung geschutzt werden Ein spezifischer Schutz durch das Strafrecht ist nicht erforderlich 6 Ausdrucklich benennt 34 StGB Leben Leib Freiheit Ehre und Eigentum als notstandsfahige Schutzguter Ebenfalls geschutzt sind beispielsweise die Intimsphare 7 die durch Art 1 Absatz 1 GG geschutzte Menschenwurde der Anspruch auf ein rechtmassiges Strafverfahren 8 und der Arbeitsplatz 9 Auch Guter der Allgemeinheit sind notstandsfahig etwa die Verkehrssicherheit 10 Nach herrschender Meinung kommt ein Notstand auch dann in Frage wenn das zu schutzende und das beeintrachtigte Rechtsgut derselben Person zugeordnet sind 11 12 Bei disponiblen Rechtsgutern ist allerdings der Wille des Rechtsgutstragers vorrangig Gegenwartige Gefahr Bearbeiten Bei einer gegenwartigen Gefahr handelt es sich um einen Zustand dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befurchten lasst sofern nicht alsbald Abwehrmassnahmen ergriffen werden 13 Dies trifft zu wenn der Eintritt eines Schadens fur das Rechtsgut naheliegt oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts droht 14 Bei der Wahrscheinlichkeitsprognose kommt es grundsatzlich auf den Standpunkt eines objektiven und alle relevanten Umstande kennenden Betrachters ex ante an 15 Sofern der Tater allerdings uber Sonderwissen verfugt wird dieses berucksichtigt 16 17 Die Ursache der Gefahr ist anders als bei 32 StGB egal Daher konnen sich Gefahren auch aus Umstanden ergeben fur die niemand verantwortlich ist etwa Naturereignisse Vom Gefahrenbegriff des 34 wird auch die Dauergefahr umfasst Hierbei handelt es sich um einen gefahrdrohenden Zustand von langerer Dauer der jederzeit in eine Rechtsgutsbeeintrachtigung umschlagen kann 18 7 So verhalt es sich beispielsweise bei der unvorhersehbaren Einsturzgefahr eines alten baufalligen Gebaudes Eine Dauergefahr besteht ebenfalls wenn von einer Person regelmassig uber einen langeren Zeitraum hinweg Gewalttatigkeiten ausgehen 19 Gegenwartig ist eine Dauergefahr wenn sie so dringend ist dass sie nur durch unverzugliches Handeln wirksam abgewendet werden kann Sofern die Gefahr durch einen gegenwartigen rechtswidrigen Angriff ausgelost wird also durch ein willensgesteuertes menschliches Verhalten 20 liegt neben der Notstandslage auch eine Notwehrlage vor die eine Rechtfertigung nach 32 StGB ermoglicht der gegenuber 34 StGB eine grossere Eingriffsbefugnis vermittelt Dann geht 32 StGB dem rechtfertigenden Notstand vor Eigenstandige Bedeutung besitzt 34 StGB allerdings in Fallen der Praventivnotwehr Eine Situation der Praventivnotwehr liegt etwa vor wenn eine Person erkennt dass sie in absehbarer Zeit Opfer einer Straftat werden soll und daher bereits jetzt praventiv gegen den Angreifer vorgeht Nach uberwiegender Auffassung kann die Ausubung von Praventivnotwehr nicht durch 32 StGB gerechtfertigt werden da es an einem gegenwartigen Angriff fehle diese Merkmale seien wegen des Umfang der Befugnisse die das Notwehrrecht dem Handelnden verleiht restriktiv auszulegen 21 Da der Gefahrenbegriff des 34 StGB weiter gefasst ist als der Angriffsbegriff des 32 StGB kann in Fallen der Praventivnotwehr bereits eine gegenwartige Gefahr vorliegen Bedroht eine Person durch gerechtfertigtes Handeln ein Rechtsgut stellt dies keine Gefahr im Sinne von 34 StGB dar da andernfalls Wertungswiderspruche drohten 22 23 Notstandshandlung Bearbeiten Liegt eine Notstandslage vor darf der Tater eine Handlung vornehmen die zur Abwehr der Gefahr erforderlich verhaltnismassig und angemessen ist Erforderlichkeit der Notstandshandlung Bearbeiten Erforderlich ist die Notstandshandlung wenn sie sich zur Abwendung der Gefahr eignet und das mildeste zur Verfugung stehende Mittel darstellt Dies beurteilt sich anhand einer ex ante Prognose Die Gefahr darf nicht anders abwendbar sein als durch die vorgenommene Handlung weshalb ein Handeln nicht erforderlich ist wenn die Gefahr auch auf mildere Weise verringert werden kann Als mildere Mittel kommen typischerweise die Aufopferung eigener Interessen das Ausweichen und das Ersuchen staatlicher Hilfe in Frage Zwar gilt bei 32 StGB insbesondere das Ausweichen grundsatzlich nicht als milderes Mittel da Recht dem Unrecht nicht weichen muss allerdings folgt dies aus dem Rechtsbewahrungsprinzip das bei 34 StGB nicht gilt 24 25 An der Erforderlichkeit fehlt es wenn der Inhaber des bedrohten Rechtsguts die Gefahr erkennbar dulden will Verhaltnismassigkeit Bearbeiten Bei der Prufung ob eine Rechtfertigung wegen allgemeinen Notstandes vorliegt kommt es im Gegensatz etwa zur Notwehr ganz wesentlich darauf an dass die Notstandshandlung auch verhaltnismassig ist Dies setzt voraus dass das gefahrdete Rechtsgut wesentlich schwerer wiegt als das durch die Notstandshandlung beeintrachtigte Da der durch die Notstandshandlung Verletzte durch das Notstandsrecht gezwungen wird die Einwirkung auf seine Rechtsguter zu erdulden legt die Rechtswissenschaft hierbei einen hohen Massstab an Abstrakte Wertigkeit der Rechtsguter Bearbeiten Das Ausgangskriterium der Verhaltnismassigkeitsabwagung bildet die Ermittlung des abstrakten Werts der betroffenen Rechtsguter Die Wertigkeit einiger Rechtsguter wird durch die Aufzahlung des 34 Absatz 1 Satz 1 StGB indiziert 26 Hiernach besitzt das Rechtsgut Leben die grosste Wertigkeit gefolgt von den Rechtsgutern Leib und Freiheit So ware beispielsweise ein Wanderer bei einem schweren Kalteeinbruch berechtigt in eine Hutte ohne die Zustimmung deren Inhabers einzudringen wenn er anderenfalls draussen dem sicheren Erfrierungstod entgegensehen musste Der Inhaber hat dann kein Recht ihm den Zugang und das Verweilen zu verweigern Das Rechtsgut des Hausfriedens weicht insofern dem Rechtsgut Leben Eine Abwagung zwischen Leben ist hingegen unzulassig da ein wesentliches Uberwiegen wegen der Gleichwertigkeit der betroffenen Guter nicht moglich ist Die Totung eines Menschen zur Rettung eines anderen kann daher grundsatzlich nicht uber 34 StGB gerechtfertigt werden Dies gilt auch wenn durch die Totung einer Person eine Vielzahl von Menschen gerettet werden soll da eine Quantifizierung von Leben wegen der Menschenwurdegarantie ausgeschlossen ist 27 28 29 30 Daher ist beispielsweise ein Weichensteller nicht durch Notstand gerechtfertigt wenn er einen unkontrolliert rollenden Zug von einem Gleis auf ein anderes umleitet um anstelle von vielen Menschen nur wenige zu toten 31 32 Aber auch Eingriffe in die korperliche Integritat eines Menschen insbesondere dauerhafte konnen regelmassig nicht durch Notstand gerechtfertigt werden da eine solche Beeintrachtigung nur selten durch die Bedeutung des zu schutzenden Guts wesentlich ubertroffen werden kann Ausmass und Herkunft der Gefahr Bearbeiten Weiterhin bedeutend ist das Ausmass der Gefahr das sich insbesondere anhand von Art Ursprung Nahe und Intensitat beurteilt Eine konkrete Gefahr wiegt typischerweise schwerer als eine bloss abstrakte 33 Soll in ein Rechtsgut einer Person eingegriffen werden welche die Gefahr schuldhaft herbeifuhrt oder die fur die Gefahr in anderer Weise verantwortlich ist trifft diese eine gesteigerte Duldungspflicht 34 35 Die Anwendung des 34 StGB ist aber noch nicht schon dadurch ausgeschlossen das der Tater die Gefahr selbst verschuldet hat 36 Allgemein wird vertreten dass fur die Interessenabwagung auch entscheidend sei ob in Rechtsguter eines Unbeteiligten eingegriffen wird sogenannter Aggressivnotstand oder ob die Gefahr aus der Sphare dessen stammt in dessen Rechtsguter eingegriffen wird sogenannter Defensivnotstand Denjenigen aus dessen Sphare die Gefahr stammt sollen hiernach hohere Duldungspflichten treffen als einen Unbeteiligten 37 Erhohte Duldungspflichten konnen sich zudem daraus ergeben dass die Gefahr berufstypisch ist Ausmass des drohenden Schadens Bearbeiten Ein weiteres Indiz stellt schliesslich das Ausmass des drohenden Schadens dar Bei Sachen lasst sich dies anhand ihres objektiven Werts beurteilen Angemessenheit Bearbeiten Gemass 34 StGB muss die Handlung zur Abwehr der Gefahr schliesslich angemessen sein Diese Voraussetzung besitzt eine ahnliche Funktion wie das Gebotenheitskriterium bei der Notwehr Es dient zur Berucksichtigung von Wertungen zur Ergebniskorrektur Da haufig bereits bei Prufung der Verhaltnismassigkeit umfassende Abwagungen vorgenommen werden sind Notwendigkeit und Bedeutung des Angemessenheitskriteriums in der Rechtswissenschaft strittig Gefahrenabwehr durch gesetzliches Verfahren Bearbeiten Nach allgemeiner Auffassung fehlt es an der Angemessenheit einer Notstandshandlung wenn zur Abwehr der Gefahr ein gesetzlich geregeltes Verfahren besteht So kann sich beispielsweise nicht auf 34 StGB berufen wer sich gewaltsam gegen die Verhaftung wehrt sondern muss den hierfur vorgesehenen Rechtsweg beschreiten Dies gilt nach dem Bundesgerichtshof entsprechend fur die Abwehr einer Gefahr durch Hoheitstrager Sofern fur ein Handeln eine spezielle Rechtsgrundlage existiert fur Ermittlungsmassnahmen etwa in der Strafprozessordnung StPO darf es auch nur erfolgen wenn die in der Norm genannten Voraussetzungen vorliegen Andernfalls drohe deren Umgehung 38 Ahnlich ist nach einer Literaturmeinung hinsichtlich der Beeinflussung der staatlichen Klimaschutz Politik durch den einzelnen Burger mit den in der Verfassung vorgesehenen Massnahmen zum Ausschluss des rechtfertigenden Notstandes bei Strassenblockaden durch Klimaaktivisten zu entscheiden 39 Notigungsnotstand Bearbeiten In Fallen des Notigungsnotstands zwingt eine Person den Tater durch Durchfuhrung einer rechtswidrigen Tat 40 41 So verhalt es sich etwa wenn jemand einen anderen mit vorgehaltener Waffe dazu zwingt einen Dritten zu verprugeln Bis 1969 ordnete 52 StGB ausdrucklich an dass der Tater in solchen Fallen straflos sei umstritten war allerdings bereits damals ob 52 StGB zu einer Rechtfertigung oder zu einer Entschuldigung fuhrte Die Unterscheidung zwischen Rechtfertigung und Entschuldigung hat Bedeutung fur die Rechtsstellung desjenigen in dessen Guter eingegriffen werden soll Ist der Tater durch Notstand gerechtfertigt kann er keine Notwehr uben im Fall einer blossen Entschuldigung hingegen schon Im genannten Beispielsfall durfte sich der Dritte etwa nach der vorherrschenden Auffassung gegen den Angriff des Genotigten wehren Durch das zweite Strafrechtsreformgesetz wurde 52 StGB aufgehoben sodass die Beurteilung des Notigungsnotstands seitdem allein dem Rechtsanwender obliegt 40 Nach heute in der Rechtswissenschaft vorherrschender Auffassung scheidet die Annahme eines rechtfertigenden Notstands aus da sich der Tater bewusst auf die Seite des Unrechts stelle Zudem werde die Solidaritatspflicht desjenigen uberspannt in dessen Guter durch den Genotigten eingegriffen wird In Frage komme daher allenfalls die Annahme eines entschuldigenden Notstands nach 35 StGB 42 43 Eine Gegenauffassung bejaht demgegenuber die Moglichkeit der Rechtfertigung durch 34 StGB da das Prinzip des uberwiegenden Interesses auch beim Notigungsnotstand sachgemass anwendbar sei 44 45 Wiederum andere halten eine Rechtfertigung durch 34 StGB lediglich in Fallen fur moglich in denen das bedrohte Gut ein deutlich grosseren Stellenwert besitzt als das beeintrachtigte 46 47 Eingriff in elementare Freiheitsrechte Bearbeiten Schliesslich kann es an der Angemessenheit fehlen wenn die Notstandshandlung zu einem Eingriff in eine grundlegende Rechtsposition fuhrt So verhalt es sich beispielsweise wenn einer Person zugunsten eines Dritten zwangsweise eine Blutspende entnommen wird Dies gehe uber die gebotene Mindestsolidaritat hinaus 48 Nach einer Gegenauffassung kann dies angemessen sein wenn der Betroffene Garant fur den Bedrohten ist da die Garantenbeziehung zu einer gesteigerten Duldungspflicht fuhre 49 50 Subjektives Rechtfertigungselement Bearbeiten Schliesslich muss der Tater subjektiv gerechtfertigt handeln Das setzt voraus dass er um das Vorliegen der Notwehrlage weiss und dass er zum Schutz des gefahrdeten Guts handeln will 51 Umstritten ist in der Rechtswissenschaft welche Folgen es hat wenn dem Tater das subjektive Rechtfertigungselement fehlt Der Streitstand entspricht dem der auch bezuglich des Notwehrrechts besteht Rechtsprechung 52 53 54 und ein Teil der Rechtslehre 55 56 gehen davon aus dass beim Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements aus vollendetem Delikt zu bestrafen ist Die uberwiegende Ansicht in der Rechtslehre nimmt bei Fehlen des subjektiven Verteidigungselements lediglich eine Strafe aus Versuch an 57 58 Spezielle Regelungen zum rechtfertigenden Notstand BearbeitenNeben dem im StGB geregelten allgemeinen rechtfertigenden Notstand kennt das deutsche Recht weitere Regelungen des Notstands Sie gehen als leges speciales dem 34 StGB vor verdrangen also die allgemeinere Regelung 59 60 Das Zivilrecht sieht zwei spezielle Formen des Notstands vor den zivilrechtlichen Defensivnotstand oder Sachwehr geregelt in 228 BGB und den zivilrechtlichen Aggressivnotstand geregelt in 904 BGB 61 Beide erlauben die Beschadigung einer fremden Sache zur Abwehr einer Gefahr Zivilrechtlicher Defensivnotstand Sachwehr Bearbeiten In Fallen des 228 BGB geht die abzuwehrende Gefahr von der Sache aus die beschadigt werden soll 228 BGB erlaubt daher beispielsweise das Treten eines angreifenden Hundes sofern der Schaden am Hund nicht ausser Verhaltnis zu der vom Hund ausgehenden Gefahr steht Zivilrechtlicher Aggressivnotstand Bearbeiten In Fallen des 904 BGB richtet sich die Handlung gegen eine Sache von der keine Gefahr ausgeht So verhalt es sich beispielsweise wenn eine Person zur Abwehr eines angreifenden Hundes den Regenschirm eines Dritten verwendet Eine Rechtfertigung nach 904 Satz 1 BGB setzt das Bestehen einer Notstandslage in Form einer gegenwartigen Gefahr voraus Die Begriffe entsprechen denen des 34 StGB Als Notstandshandlung kommt eine erforderliche Einwirkung auf eine fremde Sache in Frage Weiterhin muss eine Interessenabwagung zugunsten des gefahrdeten Rechtsguts ausfallen Dies trifft zu wenn der drohende Schaden gegenuber dem durch die Notstandshandlung verursachten Schaden unverhaltnismassig gross ist Schliesslich muss der Tater mit Rettungswillen handeln Gemass 904 Satz 2 BGB ist der Tater dem Eigentumer zum Schadensersatz verpflichtet Fallbeispiele Bearbeiten nbsp Strassenblockade der Letzten Generation nahe dem Berliner RegierungsviertelBei Verfahren in Folge klimapolitischer Proteste sozialer Bewegungen beriefen sich diverse Organisationen und Einzelpersonen in verschiedenen Landern auf den rechtfertigenden Notstand 62 63 Das Oberlandesgericht Celle bestatigte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt eines Aktivisten wegen Sachbeschadigung der eine Fassade der Universitat Luneburg mit Wandfarbe bemalt hatte um gegen den Klimawandel zu protestieren Das Vorliegen eines rechtfertigenden Notstandes lehnte das Gericht ab Die Aktion wirke sich nicht unmittelbar auf den Klimawandel aus und sei daher nicht geeignet im Sinne einer Notstandshandlung Zudem sei auch nicht ersichtlich dass die Gefahr des Klimawandels nicht anders als durch die Begehung von Straftaten abgewendet werden konne 64 65 Das Amtsgericht Flensburg sprach 2022 einen Beschuldigten frei der unrechtmassig den Flensburger Bahnhofswald betreten hatte 66 Das Amtsgericht Tiergarten lehnte einen Strafbefehl ab dem eine dreieinhalbstundige Blockade des Kraftfahrzeugverkehrs vorausging 67 Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob eine Grosse Strafkammer am Landgericht Berlin jedoch diese Entscheidung auf und verwies das Verfahren zur Entscheidung an einen anderen Amtsrichter Nach Ansicht dieser Grossen Strafkammer hatten die Anliegen und Fernziele der Aktivisten bei der Bewertung ausser Betracht zu bleiben was zur Verwerflichkeit der Blockade fuhre 68 Das Amtsgericht Freiburg sprach einen Angeklagten der dreifachen Notigung durch Strassenblockade frei merkte in einem mitverhandelten Fall aber auch Eingriffe in das Rechtsgut der Autofahrer an 69 70 Der Verfassungsrichter Michael Hassemer betont die Relevanz der Interessenabwagung halt die Konsequenzen die der Menschheit durch das Unterlassen von Klimaschutzmassnahmen entstehen fur jedenfalls so gravierend dass Rechtsbeeintrachtigungen durch Protest bis zu einem gewissen Mass durch Notstand gerechtfertigt und darum hinzunehmen seien 71 Francesca Mascha Klein kommentierte die in Deutschland bis dato weitgehend erfolglosen Pladoyers Anfang 2022 im Verfassungsblog mit Je mehr sich die Krise verscharft und das politische Handeln unzureichend bleibt desto einfacher wird sich rechtlich vertreten und gerichtlich durchsetzen lassen dass eine Straftat im Zuge einer Protestaktion zum Schutze des Klimas durch Notstand gerechtfertigt ist 72 Auch Legal Tribune Online LTO prognostiziert eine zunehmende Bedeutung sich auf den rechtfertigenden Notstand berufende Protestformen Aufgrund des bezuglich Klima vorherrschenden Notstand s in Permanenz sei eine strengere Rechtsauslegung nicht ratsam 73 Der Klimaaktivist und Rechtsanwalt Mathis Bonte 74 sieht Gerichte vor einer schwerwiegenden Interessenabwagung Generalisiert uberwiege der Rechtfertigungsgrund des Klimaschutzes erst nicht mehr wenn sie die Gesellschaft soweit destabilisieren kann dass staatlicherseits einer Beseitigung der verfassungsmassigen Ordnung nicht mehr begegnet werden konnte 75 Literatur BearbeitenClaus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band 1 3 Auflage Beck Verlag Munchen 1997 ISBN 3 406 42507 0 S 606 666 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 6 Auflage Vahlen Verlag Munchen 2008 ISBN 978 3 8006 3572 6 Joachim Renzikowski Notstand und Notwehr Duncker und Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08056 4 Einzelnachweise Bearbeiten a b Ulfrid Neumann 34 Rn 4 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 RGSt 61 242 Volker Erb 34 Rn 9 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Kristian Kuhl 34 Rn 1 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 Volker Erb 34 Rn 8 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Volker Erb 34 Rn 55 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 a b BGH Urteil vom 15 Mai 1979 1 StR 74 79 Neue Juristische Wochenschrift 1979 S 2053 OLG Frankfurt Urteil vom 11 Dezember 1978 4 Ws 127 78 Neue Juristische Wochenschrift 1979 S 1172 OLG Oldenburg Urteil vom 16 Mai 1978 Ss OWi 224 78 Neue Juristische Wochenschrift 1978 S 1869 Ulfrid Neumann 34 Rn 22 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Kristian Kuhl 34 Rn 4 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 8 Rn 34 Joachim Kretschmer Der Begriff der Gefahr in 34 StGB In Jura 2005 S 662 BGHSt 18 271 272 Walter Perron 34 Rn 12 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Frank Zieschang 34 Rn 26 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 1 32 bis 55 De Gruyter Berlin 2006 ISBN 3 89949 231 5 Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil 4 Auflage Band 1 Grundlagen der Aufbau der Verbrechenslehre C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53071 0 16 Rn 16 Joachim Kretschmer Der Begriff der Gefahr in 34 StGB In Jura 2005 S 662 664 BGHSt 5 371 373 BGHSt 48 255 Volker Erb 32 Rn 55 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 BGHSt 39 133 136 Walter Perron 32 Rn 17 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil 4 Auflage Band 1 Grundlagen der Aufbau der Verbrechenslehre C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53071 0 14 Rn 108 Rudolf Rengier Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71134 3 19 Rn 19 Andreas Hoyer 34 Rn 29 30 In Jurgen Wolter Hrsg Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch 9 Auflage Band 1 1 37 StGB Carl Heymanns Koln 2017 ISBN 978 3 452 28303 0 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 8 Rn 76 77 Rudolf Rengier Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71134 3 19 Rn 28 Claus Roxin Der Abschuss gekaperter Flugzeuge zur Rettung von Menschenleben In Zeitschrift fur Internationale Strafrechtsdogmatik 2011 S 552 552 Michael Pawlik 14 Abs 3 des Luftsicherheitsgesetzes ein Tabubruch In JuristenZeitung 2004 S 1045 1049 Christian Jager Folter und Flugzeugabschuss rechtsstaatliche Tabubruche oder rechtsguterhaltende Notwendigkeiten In Juristische Arbeitsblatter 2008 S 678 681 683 Arnd Koch Totung Unschuldiger als straflose Rettungshandlung Problemaufriss ausgehend von NS Anstaltstotungen In Juristische Arbeitsblatter 2005 S 745 746 748 Hans Welzel Zum Notstandsproblem In Zeitschrift fur gesamte Strafrechtswissenschaft 1951 S 47 51 Harro Otto Die strafrechtliche Beurteilung der Kollision rechtlicher gleichrangiger Interessen In Jura 2005 S 470 477 Rudolf Rengier Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71134 3 19 Rn 29 30 Walter Gropp Strafrecht Allgemeiner Teil 4 Auflage Springer Berlin 2015 ISBN 978 3 642 38125 6 6 Rn 137 Rudolf Rengier Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71134 3 19 Rn 36 Volker Erb Der rechtfertigende Notstand In Juristische Schulung JuS 2010 S 108 Volker Erb Der rechtfertigende Notstand In Juristische Schulung JuS 2010 S 17 BGHSt 34 39 Till Zimmermann Fabio Griesar Die Strafbarkeit von Strassenblockaden durch Klimaaktivisten gem 240 StGB JuS 2023 S 401 408 405 beck online a b Christian Brand Maximilian Lenk Probleme des Notigungsnotstands In Juristische Schulung 2013 S 883 Benjamin Bunemann Lars Hompler Notigungsnotstand bei Gefahr fur nichthochstpersonliche Rechtsguter In Jura 2010 S 184 Frank Meyer Die Problematik des Notigungsnotstands auf der Grundlage eines Solidaritatsprinzips In Goldtdammer s Archiv fur Strafrecht 2004 S 356 368 Walter Perron 34 Rn 41b in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 8 Rn 127 132 Gunther Stratenwerth Lothar Kuhlen Strafrecht Allgemeiner Teil Die Straftat 6 Auflage Franz Vahlen Munchen 2011 ISBN 978 3 8006 4167 3 9 Rn 103 Wolfgang Joecks Christian Jager Strafgesetzbuch Studienkommentar 12 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71254 8 34 Rn 48 Rudolf Rengier Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71134 3 19 Rn 54 Henning Rosenau 34 Rn 30 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 Ulfrid Neumann 34 Rn 118 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Walter Perron 34 Rn 41e in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Volker Erb 34 Rn 201 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Joachim Renzikowski Notstand und Notwehr Duncker und Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08056 4 S 269 Thomas Ronnau Grundwissen Strafrecht Subjektive Rechtfertigungselemente In Juristische Schulung 2009 S 594 BGHSt 2 111 BGHSt 3 194 BGH Urteil vom 6 Oktober 2004 1 StR 286 04 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2005 S 332 Michael Kohler Strafrecht Allgemeiner Teil Springer Berlin 1997 ISBN 3 540 61939 9 S 323 Heiner Alwart Der Begriff des Motivbundels im Strafrecht In Goldtdammer s Archiv fur Strafrecht 1983 S 433 454 455 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 32 Rn 27 Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil 4 Auflage Band 1 Grundlagen der Aufbau der Verbrechenslehre C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53071 0 14 Rn 104 Volker Erb 34 Rn 14 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Kristian Kuhl 34 Rn 14 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 Volker Erb Der rechtfertigende Notstand In Juristische Schulung JuS 2010 S 17 20 Christian Rath Gerichtsurteile zu Klima Sitzblockaden Zu wenig oder zu viel Symbolik In Die Tageszeitung taz 17 Oktober 2022 ISSN 0931 9085 taz de abgerufen am 1 November 2022 Vera Haider Die Rechtfertigung von Straftaten bei Klimaprotesten In Nachhaltigkeits Recht Band 1 Nr 4 2021 ISSN 2708 9649 S 475 doi 10 33196 nr202104047501 verlagoesterreich at abgerufen am 1 November 2022 Ziviler Ungehorsam rechtfertigt keine Straftaten 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