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Die Volksverhetzung abgeleitet von Hetze im politisch gesellschaftlichen Sinn von mittelhochdeutsch hetzen antreiben ursprunglich zum Verfolgen bringen und verwandt mit Hass 1 ist ein Vergehen gemass 130 Strafgesetzbuch StGB nach dem Recht Deutschlands Geschutzt sind nach herrschender Meinung die Menschenwurde und der offentliche Friede Die verschiedenen Handlungsvarianten stellen teilweise personliche Ausserungsdelikte dar bei denen es fur eine Strafbarkeit notwendig ist dass der Tater sich eine Aussage zu eigen macht Teilweise stellen sie blosse Verbreitungsdelikte dar bei denen ein Zu Eigen Machen auch bei der Verbreitung fremder Aussagen nicht notig ist Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Kriminalstatistik 3 Rechtsguter und Uberblick 4 Deliktsnatur 5 Vergehen Versuchsstrafbarkeit Vorbereitungshandlungen und Unternehmensdelikt 6 Gesetzgebungsgeschichte 6 1 1871 und Vorlaufer 6 2 1960 6 3 1994 6 4 2005 6 5 2011 6 6 2015 6 7 2020 2021 6 8 2022 Abs 5 n F 7 Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit 7 1 Absatze 1 und 2 7 2 Absatz 3 7 3 Absatz 4 8 Objektiver Tatbestand 8 1 Angriffsobjekte 8 1 1 Nationale rassische religiose oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen 8 1 2 Teile der Bevolkerung 8 1 2 1 Auch Teile der auslandischen Bevolkerung 8 1 2 2 Unterscheidung 8 1 2 3 Angriff uber Angriff auf ein Mitglied 8 1 2 4 Anwendbarkeit nur auf Minderheiten 8 1 3 Einzelne wegen Zugehorigkeit zu einer bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevolkerung 8 1 4 Opfer der nationalsozialistischen Gewalt und Willkurherrschaft 8 2 Absatz 1 Friedensgefahrdende Volksverhetzung 8 2 1 Tathandlungen des Abs 1 8 2 1 1 Tathandlungen des Abs 1 Nr 1 8 2 1 1 1 Aufstacheln zum Hass 8 2 1 1 2 Auffordern zu Gewalt oder Willkurmassnahmen 8 2 1 2 Tathandlungen des Abs 1 Nr 2 8 2 1 2 1 Beschimpfen boswilliges Verachtlich Machen Verleumden 8 2 1 2 2 Angriff auf die Menschenwurde 8 2 2 Eignung zur Storung des offentlichen Friedens 8 3 Absatz 2 Volksverhetzende Inhalte 8 3 1 Tatmittel 8 3 2 Tathandlungen des Abs 2 8 3 2 1 Verbreiten Zuganglichmachen usw eines Inhalts Abs 2 Nr 1 StGB 8 3 2 2 Herstellen Beziehen usw eines Inhalts Abs 2 Nr 2 StGB 8 4 Absatz 3 Leugnen Billigen oder Verharmlosen einer Tat nach 6 VStGB unter NS Herrschaft 8 4 1 Tathandlungen des Abs 3 8 4 1 1 Billigen 8 4 1 2 Leugnen 8 4 1 3 Verharmlosen 8 4 2 Unter NS Herrschaft begangener Volkermord 8 4 3 Offentlich oder in einer Versammlung 8 4 4 Eignung zur Storung des offentlichen Friedens 8 5 Absatz 4 Billigen Verherrlichen oder Rechtfertigen der NS Gewalt und Willkurherrschaft 8 5 1 Nationalsozialistische Gewalt und Willkurherrschaft 8 5 2 Tathandlungen des Abs 4 8 5 2 1 Billigen 8 5 2 2 Verherrlichen 8 5 2 3 Rechtfertigen 8 5 3 Offentlich oder in einer Versammlung 8 5 4 Unter Verletzung der Wurde der Opfer 8 5 5 Storung des offentlichen Friedens 8 6 Absatz 6 Verbreiten von Inhalten im Sinne der Abs 3 bis 5 9 Subjektiver Tatbestand 9 1 Vorsatz im Allgemeinen 9 2 Der Vorsatz unbelehrbarer Tater 9 3 Besondere subjektive Merkmale Vorsatzformen und Absichten 10 Absatz 8 Tatbestandsausschluss und Sozialadaquanzformel 11 Anwendung auf Auslandstaten Strafanwendungsrecht 12 Siehe auch 13 Literatur 14 Weblinks 15 EinzelbelegeWortlaut Bearbeiten 130 StGB lautet Volksverhetzung 1 Wer in einer Weise die geeignet ist den offentlichen Frieden zu storen 1 gegen eine nationale rassische religiose oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe gegen Teile der Bevolkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehorigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevolkerung zum Hass aufstachelt zu Gewalt oder Willkurmassnahmen auffordert oder 2 die Menschenwurde anderer dadurch angreift dass er eine vorbezeichnete Gruppe Teile der Bevolkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehorigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevolkerung beschimpft boswillig verachtlich macht oder verleumdet wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren bestraft 2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer 1 einen Inhalt 11 Absatz 3 verbreitet oder der Offentlichkeit zuganglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt 11 Absatz 3 anbietet uberlasst oder zuganglich macht dera zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe gegen Teile der Bevolkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehorigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevolkerung aufstachelt b zu Gewalt oder Willkurmassnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder c die Menschenwurde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift dass diese beschimpft boswillig verachtlich gemacht oder verleumdet werden oder dd 2 einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt 11 Absatz 3 herstellt bezieht liefert vorratig halt anbietet bewirbt oder es unternimmt diesen ein oder auszufuhren um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermoglichen 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in 6 Abs 1 des Volkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise die geeignet ist den offentlichen Frieden zu storen offentlich oder in einer Versammlung billigt leugnet oder verharmlost 4 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer offentlich oder in einer Versammlung den offentlichen Frieden in einer die Wurde der Opfer verletzenden Weise dadurch stort dass er die nationalsozialistische Gewalt und Willkurherrschaft billigt verherrlicht oder rechtfertigt 5 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer eine Handlung der in den 6 bis 12 des Volkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehorigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten offentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt leugnet oder groblich verharmlost die geeignet ist zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den offentlichen Frieden zu storen 6 Absatz 2 gilt auch fur einen in den Absatzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt 11 Absatz 3 7 In den Fallen des Absatzes 2 Nummer 1 auch in Verbindung mit Absatz 6 ist der Versuch strafbar 8 In den Fallen des Absatzes 2 auch in Verbindung mit den Absatzen 6 und 7 sowie in den Fallen der Absatze 3 bis 5 gilt 86 Abs 3 entsprechend Die aktuelle Fassung trat am 9 Dezember 2022 in Kraft 2 Kriminalstatistik BearbeitenIm Jahr 2021 wurden in Deutschland im Rahmen der Erfassung Politisch motivierter Kriminalitat PMK 4 814 Volksverhetzungen registriert davon die Mehrzahl 3 812 aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalitat rechts 3 2020 waren es insgesamt 4 124 davon 3 877 PMK rechts 2019 insgesamt 3 245 davon 3 062 PMK rechts 4 Rechtsguter und Uberblick BearbeitenWelche Rechtsguter geschutzt sind ist umstritten und muss je nach Absatz getrennt betrachtet werden 5 Insbesondere die Bedeutung der Menschenwurde ist strittig Der Streitstand reicht von der Ansicht Volksverhetzung sei insgesamt ein Delikt gegen die Menschlichkeit 6 bis zu der Ansicht die Menschenwurde sei Kein eigenstandiges Schutzobjekt des 130 StGB 7 Zudem wird auch noch die Ansicht vertreten bezweckt sei der vorgelagerte Schutz von Leib Leben und Freiheit potentieller Diskriminierungsopfer 8 Absatz 1 verlangt eine Eignung der Handlung den offentlichen Frieden zu storen Jedenfalls dieser ist daher nach ganz uberwiegender Meinung geschutztes Rechtsgut 9 Daneben ist nach der herrschenden Meinung die Menschenwurde geschutzt 10 11 Dies gelte trotz des Verzichts auf das Erfordernis einer Verletzung der Menschenwurde weil der Gesetzgeber deshalb auf dieses Erfordernis verzichtet habe weil die Menschenwurde bei solchen Angriffen wie in Nummer 1 in der Regel sowieso betroffen sei 12 Die Menschenwurde als Rechtsgut soll im Sinne eines Schutz der individuellen Menschenwurde zu verstehen sein 10 9 Es ist dabei als strittig anzusehen ob nur die Wurde der Menschen im Inland geschutzt sei 11 oder in Umsetzung eines EU Rahmenbeschlusses 13 auch die derer die sich im Ausland aufhalten 14 15 Das Rechtsgut des offentlichen Friedens ist allerdings ein inlandisches Rechtsgut durch das der Gesetzgeber den Bezug zum Inland sicherstellen wollte 14 16 Absatz 2 bezieht alle moglichen offentlichen Ausserungen in Inhalten die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfullen in die Strafandrohung ein Inhalte im Sinne des StGB sind solche die in Schriften auf Ton oder Bildtragern in Datenspeichern Abbildungen oder anderen Verkorperungen enthalten sind oder auch unabhangig von einer Speicherung mittels Informations oder Kommunikationstechnik ubertragen werden siehe 11 Absatz 3 StGB Dieser Absatz verzichtet zwar in Vorverlagerung der Strafbarkeit auf das Merkmal der Eignung den offentlichen Frieden zu storen dieser soll aber dennoch auch in diesem Absatz geschutztes Rechtsgut sein 9 17 Daneben tritt auch hier der Schutz der Mitglieder der genannten Menschengruppen in ihrer individuellen Menschenwurde 9 Nach einer Ansicht soll Rechtsgut von Absatz 2 Nr 1 und 2 auch der Jugendschutz sein 17 18 Im Hinblick auf den offentlichen Frieden wird vertreten dass der offentliche Friede in der gesamten Europaischen Union geschutzt sei 17 Absatz 3 bezieht Personen in die Strafandrohung ein die eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in 6 Abs 1 VStGB bezeichneten Art in einer Weise die geeignet ist den offentlichen Frieden zu storen offentlich oder in einer Versammlung billigen leugnen oder verharmlosen Gemeint ist der in 6 VStGB beschriebene Volkermord 19 Der Absatz soll nach der wohl uberwiegenden Meinung sowohl die offentliche Sicherheit als auch die personliche Wurde und den personlichen Achtungsanspruch der Betroffenen schutzen 20 21 22 Aber es wird auch vertreten dass allein der offentliche Friede 23 oder dass allein die Menschenwurde geschutzt seien Absatz 4 stellt die Billigung Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkurherrschaft die den offentlichen Frieden in einer die Wurde der Opfer verletzenden Weise stort unter Strafe Daher schutzt er die Menschenwurde der Betroffenen 24 Da eine Verletzung des offentlichen Friedens gefordert wird ist auch dieser geschutzt 25 Der Gesetzgeber hat Absatz 4 vor allem dazu geschaffen nationalsozialistische Aufmarsche verbieten zu konnen uber 15 Abs 2 VersG i V m 130 Abs 4 StGB 24 insbesondere an Orten die an die Opfer organisierter menschenunwurdiger Behandlung erinnern 26 Deliktsnatur BearbeitenDie Absatze 1 und 3 sind Eignungsdelikte 27 28 entscheidend ist die generelle Gefahrlichkeit der konkreten Tat 29 Bei Absatz 2 liegt ein erganze klassisches abstraktes Gefahrdungsdelikt vor da eine Eignung zur Storung des offentlichen Friedens nicht gepruft werden muss 29 30 Absatz 4 fordert dagegen den Eintritt der Storung des offentlichen Friedens und ist daher ein erganze klassisches Erfolgsdelikt 30 29 31 bzw echtes Erfolgsdelikt 32 bzw Verletzungsdelikt 33 34 Vergehen Versuchsstrafbarkeit Vorbereitungshandlungen und Unternehmensdelikt BearbeitenSamtliche Begehungsarten der Volksverhetzung stellen Vergehen dar da die Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt 12 Abs 1 StGB Daher sind nach 23 Abs 1 StGB der Versuch und nach 30 Abs 1 und 2 StGB bestimmte Vorbereitungshandlungen Versuch der Beteiligung nicht ohne ausdruckliche Anordnung strafbar Absatz 6 ordnet eine solche Versuchsstrafbarkeit an In den Fallen des Absatzes 2 Nummer 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 Damit wollte der Gesetzgeber Wertungswiderspruche vermeiden die dadurch entstehen konnten dass bestimmte Vorbereitungshandlungen strafbar waren der Versuch als unmittelbares Ansetzen aber bis dahin noch nicht 35 36 37 In der Gesetzesbegrundung heisst es zudem Die Versuchsstrafbarkeit soll folgerichtig nicht die Vorbereitungsdelikte des 130 Absatz 2 Nummer 3 StGB E erfassen Wo dies erforderlich erscheint namlich bei der Ein und Ausfuhr volksverhetzender Schriften ist an der Ausgestaltung als Unternehmensdelikt festgehalten worden 37 Der Begriff der Schriften ist inzwischen durch Inhalte ersetzt worden Denn durch Absatz 2 Nummer 2 werden verschiedene materielle Vorbereitungshandlungen sogenannte Vorfelddelikte herstellt bezieht liefert vorratig halt anbietet bewirbt oder es unternimmt diesen ein oder auszufuhren bereits als vollendetes Delikt strafbar wenn eine entsprechende Verwendungsabsicht oder Absicht des Ermoglichens der Verwendung durch einen anderen vorliegt 35 Gesetzgebungsgeschichte Bearbeiten1871 und Vorlaufer Bearbeiten 130 StGB ursprunglich als Klassenkampfparagraph 38 Klassenverhetzung bezeichnet lautete in der Urfassung des Reichsstrafgesetzbuches von 1871 39 Wer in einer den offentlichen Frieden gefahrdenden Weise verschiedene Klassen der Bevolkerung zu Gewalttatigkeiten gegen einander offentlich anreizt wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefangniss bis zu zwei Jahren bestraft Als Ursprung kann man ein Pressegesetz aus dem Frankreich der Restauration ansehen das 1819 gegen das Aufreizen zum Klassenkampf erlassen wurde 38 Vor dort wurde es zunachst 1849 nach Preussen als Verordnung ubernommen dann als 100 in das Preussische Strafgesetzbuch von 1851 Hass und Verachtungsparagraph 38 1960 Bearbeiten 130 StGB wurde durch das Sechste Strafrechtsanderungsgesetz vom 30 Juni 1960 40 mit Wirkung zum 30 Juli 1960 neu gefasst 41 Wer in einer Weise die geeignet ist den offentlichen Frieden zu storen die Menschenwurde anderer dadurch angreift dass er 1 zum Hass gegen Teile der Bevolkerung aufstachelt 2 zu Gewalt oder Willkurmassnahmen gegen sie auffordert oder 3 sie beschimpft boswillig verachtlich macht oder verleumdet wird mit Gefangnis nicht unter drei Monaten bestraft Daneben kann auf Geldstrafe erkannt werden Die Neufassung dieses Paragrafen beruhte auf der Auffassung dass der Nationalsozialismus auch durch rechtliches Dulden von Hetzpropaganda ermoglicht wurde 42 Zudem war die Gesetzesanderung auch eine Reaktion auf damals aktuelle Vorfalle 43 Um keine einseitige Regelung zu sein wurde 130 StGB aber nicht auf rechtsextreme Handlungen beschrankt 38 Als Gegengewicht gegen einen allzu weiten Tatbestand durch das Merkmal Teile der Bevolkerung wurde das Erfordernis des Angriffs auf die Menschenwurde aufgenommen 44 Diese Anderung hatte eine langere Vorgeschichte Anfang Januar 1959 legte die Bundesregierung erstmals einen Gesetzentwurf fur die Neufassung des 130 StGB vor Sie reagierte damit auf eine Serie antisemitischer Straftaten darunter Brandanschlage auf Synagogen und Justizskandale Im Fruhjahr 1957 hatte Ludwig Zind ehemaliges SD Mitglied einen judischen Kaufmann beleidigt und voller Stolz hunderte Morde an Juden in der NS Zeit bekannt Er wurde im April 1958 wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einem Jahr Gefangnis verurteilt floh aber vor Haftantritt ins Ausland Im Prozess hatte er seine nationalsozialistischen Ansichten bekraftigt und dafur viel Zustimmung seitens der Zuschauer erhalten Im Juli floh auch der ehemalige KZ Arzt Hans Eisele ins Ausland die KZ Arztin Herta Oberheuser wurde vorzeitig entlassen und konnte sich erneut als Arztin niederlassen Diese und andere Falle wurden in der deutschen und internationalen Offentlichkeit aufmerksam registriert Dabei wurde auch der Fall des Hamburgers Friedrich Nieland bekannt der 1957 trotz Verbreitung einer antisemitischen Hetzschrift vom Oberlandesgericht Hamburg nicht verurteilt worden war 45 Weihnachten 1959 kam es dann zur Schandung der Synagoge in Koln die Bundeskanzler Konrad Adenauer erst kurz zuvor mit der judischen Gemeinde eingeweiht hatte gefolgt von 700 Anschlusstaten bis Ende Januar 1960 Dies rief internationale Emporung und Besorgnis uber die Stabilitat der westdeutschen Demokratie hervor Die SED sprach von einer Refaschisierung der Bundesrepublik Daraufhin fand am 22 Januar 1960 im Bundestag eine von der SPD beantragte grosse Justizdebatte statt Dabei lehnten die Oppositionsparteien SPD und FDP den Gesetzentwurf der Regierung als Sondergesetz ab Adolf Arndt sprach von einem Judenstern Gesetz das die judische Minderheit rechtlich als privilegiert brandmarken wurde Stattdessen musse man jede Herabwurdigung von Minderheiten als Angriff auf die Menschenwurde ahnden Seine Sicht setzte sich im Rechtsausschuss des Bundestages durch so dass im Sommer 1960 nicht Aufstachelung zum Rassenhass sondern der Angriff auf die Menschenwurde anderer in den Gesetzestext ubernommen wurde 46 1994 Bearbeiten Die nachsten starkeren Anderungen wurden dann durch das Verbrechungsbekampfungsgesetz vom 28 Oktober 1994 zum 1 Dezember 1994 bewirkt 47 Die danach gultige Fassung des 130 StGB lautete 130 Volksverhetzung 1 Wer in einer Weise die geeignet ist den offentlichen Frieden zu storen 1 zum Hass gegen Teile der Bevolkerung aufstachelt oder zu Gewalt oder Willkurmassnahmen gegen sie auffordert oder 2 die Menschenwurde anderer dadurch angreift dass er Teile der Bevolkerung beschimpft boswillig verachtlich macht oder verleumdet wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren bestraft 2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer 1 Schriften 11 Abs 3 die zum Hass gegen Teile der Bevolkerung oder gegen eine nationale rassische religiose oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln zu Gewalt oder Willkurmassnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwurde anderer dadurch angreifen dass Teile der Bevolkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft boswillig verachtlich gemacht oder verleumdet werden a verbreitet b offentlich ausstellt anschlagt vorfuhrt oder sonst zuganglich macht c einer Person unter achtzehn Jahren anbietet uberlasst oder zuganglich macht oder d herstellt bezieht liefert vorratig halt anbietet ankundigt anpreist einzufuhren oder auszufuhren unternimmt um sie oder aus ihnen gewonnene Stucke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermoglichen oder dd 2 eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in 220a Abs 1 bezeichneten Art in einer Weise die geeignet ist den offentlichen Frieden zu storen offentlich oder in einer Versammlung billigt leugnet oder verharmlost 4 Absatz 2 gilt auch fur Schriften 11 Abs 3 des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts 5 In den Fallen des Absatzes 2 auch in Verbindung mit Absatz 4 und in den Fallen des Absatzes 3 gilt 86 Abs 3 entsprechend Mit dem damaligen neuen Absatz 3 wurde insbesondere die Strafbarkeit der Holocaustleugnung in Form der sogenannten einfachen Auschwitz Luge als Volksverhetzung eingefuhrt 48 Gerade zuvor hatte der Bundesgerichtshof unter Berufung auf eine Gesetzesbegrundung des Gesetzgebers zum Strafantragserfordernis der Beleidigungsdelikte 49 festgestellt dass das blosse Bestreiten der systematischen Totung von Juden nicht den Tatbestand des 130 erfullt 50 51 Das vorher in 131 StGB geregelte Aufstacheln zum Rassenhass wurde mit Anderungen im Wortlaut und mit erhohter Strafandrohung in den neuen Absatz 2 ubernommen 52 Dem neuen Absatz 3 ging eine langere Kontroverse voraus und eine solche folgte noch Der Bundesgerichtshof hatte in einem Zivilverfahren Menschen judischer Abstammung aufgrund ihres Personlichkeitsrechts in der Bundesrepublik bereits am 18 September 1979 Anspruch auf Anerkennung des Verfolgungsschicksals der Juden unter dem Nationalsozialismus zugesprochen 53 Das Leugnen des Holocaust beleidige jeden einzelnen Juden 53 Genau vor der Gesetzesanderung war im Marz 1994 eine Verurteilung des damaligen NPD Parteichefs Gunter Deckert wegen Volksverhetzung vor dem Bundesgerichtshof vorlaufig gescheitert weil Angriffe auf die Menschenwurde hinzutreten mussten und dies bei Deckert im angegriffenen Urteil nicht ausreichend dargelegt worden sei 54 50 Anerkannt hatte der Bundesgerichtshof dass das einfache Bestreiten der Gaskammermorde als Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener strafbar sei was bis dahin auch noch nicht unbestritten gewesen war 55 Dieser Beschluss des Bundesgerichtshofes von 1994 wurde in der bundesdeutschen Offentlichkeit als Skandal betrachtet Vielfach wurde kritisiert dass der Gesetzgeber es versaumt habe Holocaustleugnung unter Strafe zu stellen 56 57 Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes war nach der Begrundung des Gesetzesentwurfes des Bundesrates ein Anlass dazu die Strafbarkeit gerade auch als Volksverhetzung und nicht nur als Beleidigung neu zu regeln 58 Am 13 April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht BVerfG dass Holocaustleugnung in Form der sogenannten einfachen Auschwitzluge nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art 5 Abs 1 GG falle Es handele sich bei dem blossen Bestreiten des Holocausts um eine erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung also das Bestreiten einer vielfach erwiesenen Tatsache die fur sich nicht vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt sei da sie nicht zur verfassungsmassig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen konne 59 Schon die Prufung ob fur sich genommen einfaches Bestreiten des Holocausts uberhaupt als im Sinne der Meinungsfreiheit schutzwurdige Meinung in Betracht kommt wurde also in einem Begrundungsstrang verneint Falls diese falsche Tatsachenbehauptung in Zusammenhang mit dem weiteren Motto der geplanten Demonstration zu sehen sein sollte so lage zwar insgesamt ein staatlicher Eingriff in das Grundrecht der Meinungsausserung vor dieser sei aber gerechtfertigt 60 Der Politikwissenschaftler Peter Reichel meinte das bisherige Recht habe den Personlichkeitsschutz aller Opfer von Holocaustleugnern schon gewahrt wahrend der Staat nun erstmals eine bestimmte Tatsachenbehauptung als Luge und Verharmlosung bestrafe Indem man bestimmte Falschbehauptungen aus der freien Kommunikation uber die Geschichte gesetzlich auszuschliessen versuche fordere man eher eine erneute Tendenz zum Gesinnungsstrafrecht statt den Meinungsbildungsprozess gerade bei ungefestigten Jugendlichen positiv zu beeinflussen Dies sei fur eine liberale Rechtsstaatstheorie bedenklich da Meinungsfreiheit nicht nur ein individuelles sondern ein kollektives Grundrecht sei Es liegt im offentlichen Interesse einer pluralistischen Gesellschaft die wesensmassig durch die Rationalitat kommunikativen Handelns gepragt ist freie Meinungs und Willensbildung nicht zu behindern Am Grenzfall der Holocaustleugnung werde deutlich dass es auf die Frage nach historischer Wahrheit auch dann keine definitiven Antworten gibt wenn wir dies aus moralischen und politischen Grunden wunschen Rechtsguterschutz kann sich nur auf die Ehre und das Andenken der NS Verfolgten erstrecken nicht aber auf ein richtiges vom Staat verwaltetes Geschichtsbild 61 Im Sommer 2008 kritisierten die ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer und Wolfgang Hoffmann Riem das Verbot der Holocaustleugnung 62 Die auf 130 Abs 3 StGB beruhende Rechtsprechung sei ungeeignet die Menschenwurde der Opfernachfahren zu schutzen Die streitbare Demokratie solle es unterlassen durch Repression Martyrer zu schaffen 63 Geschichtsrevisionisten und Rechtsextremisten bekampfen 130 Abs 3 StGB als Auschwitzgesetz oder Lex Engelhard Helmut Schrocke sah darin ein Sondergesetz gegen wissenschaftlich angeblich noch zu klarende Fragen der Zeitgeschichte Er veroffentlichte 1996 einen zuerst von der Gesellschaft fur freie Publizistik herausgegebenen Appell der 100 Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr der auch in der Wochenzeitung Junge Freiheit und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschien und von vielen Holocaustleugnern unterzeichnet wurde 64 Der Text griff die gangige Gerichtspraxis an den Holocaust als juristisch offenkundig zum Beispiel bei den Auschwitzprozessen der 1960er und 1970er Jahre wie geschichtswissenschaftlich bewiesene historische Tatsache nicht jedes Mal aufs Neue einer juristischen Beweisfuhrung zu unterziehen und entsprechende Antrage abzulehnen Deutsche Historiker beurteilen das Verbot der Holocaustleugnung unterschiedlich Ernst Nolte forderte 1994 eine Versachlichung der Geschichte und lehnte vorgegebene Dogmen oder offenkundige Wahrheiten ab Geschichte sei kein Rechtsgegenstand In einem freien Land sei es weder Sache des Parlaments noch der Justiz geschichtliche Wahrheiten zu definieren Eberhard Jackel kritisierte 2007 65 In der grossen Auseinandersetzung um die Entnazifizierung hat Eugen Kogon in den funfziger Jahren einmal gefordert das Recht auf den politischen Irrtum Und ich glaube das muss eine freie Gesellschaft einraumen und sie muss auch hier das Recht auf ja auf Dummheit erlauben Auch Geisteskrankheit kann ja nicht verboten werden Hier geht es darum dass ein bestimmtes Geschichtsbild verboten werden soll und das scheint mir einer freien Gesellschaft nicht wurdig zu sein Jackel pladierte fur das Ignorieren der Holocaustleugner solange sie nicht direkt zu Gewalt gegen Personen und Sachen aufriefen Hans Ulrich Wehler setzte dagegen vorrangig auf die argumentative und politische Auseinandersetzung mit Holocaustleugnern hielt aber auch die Anwendung aller rechtlichen Mittel fur notwendig um Gewalttaten zu verhindern die mit Holocaustleugnung begrundet und dadurch begunstigt wurden Die Neufassung des Straftatbestands der Volksverhetzung sei notwendig geworden um auch rechtlich gegen Auschwitzleugner vorgehen zu konnen nachdem die westdeutsche Justiz die Verfolgung von nationalsozialistischen Straftatern in den 1970er Jahren weitgehend eingestellt hatte 66 Die Leugnung eines so unvorstellbaren Mordes an Millionen ein Drittel aller Ermordeten waren Kinder unter 14 Jahren kann man nicht so einfach hinnehmen als etwas was durch die freie Meinungsausserung gedeckt ist Es sollte schon eine Rechtszone geben in der diese Luge verfolgt wird Bei einer Guterabwagung finde ich so sehr ich fur das Recht auf Meinungsfreiheit bin kann man die Leugnung des Holocausts nicht mit einem Ubermass an Generositat hinter freier Meinungsausserung verstecken Dass das Thema in Anatolien Brasilien oder China so weit weg ist und deshalb nicht viele interessiert kann kein Grund fur uns sein auf die Strafverfolgung zu verzichten Die universelle Gultigkeit dieser Kritik und der Strafverfolgung kann nicht der Massstab dafur sein ob man sie unternimmt oder sein lasst 2005 Bearbeiten Mit dem Gesetz zur Anderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs vom 24 Marz 2005 67 wurde 130 Abs 4 StGB mit Wirkung zum 1 April 2005 neu in das Gesetz eingefugt 4 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer offentlich oder in einer Versammlung den offentlichen Frieden in einer die Wurde der Opfer verletzenden Weise dadurch stort dass er die nationalsozialistische Gewalt und Willkurherrschaft billigt verherrlicht oder rechtfertigt 68 Die folgenden Absatze wurden angepasst Die Einfugung des neuen Absatz 4 bezweckte insbesondere das versammlungsrechtliche Verbot der Hess Aufmarsche in Wunsiedel zu erleichtern 69 Da sich der Anwendungsbereich der Bestimmung darauf jedoch nicht beschrankt stellt 130 Abs 4 StGB kein unzulassiges Einzelfallgesetz dar 70 71 2011 Bearbeiten Durch das Gesetz vom 16 Marz 2011 72 mit Wirkung zum 22 Marz 2011 73 wurden Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 umfassend geandert Zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben wurden insbesondere Handlungen gegen Einzelne wegen der Zugehorigkeit zu einer der genannten Gruppen geregelt 74 2015 Bearbeiten Die Versuchsstrafbarkeit 75 in bestimmten Fallen siehe unten wurde eingefuhrt durch das Neunundvierzigste Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Umsetzung europaischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht 76 vom 21 Januar 2015 mit Wirkung zum 27 Januar 2015 77 Zudem wurde besonders Absatz 2 neu strukturiert 75 2020 2021 Bearbeiten Durch das Sechzigste Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den 86 86a 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vom 30 November 2020 78 in Kraft getreten am 1 Januar 2021 79 wurde der Begriff Schrift durch den Begriff Inhalt ersetzt Es wurde klargestellt dass sich die Sozialadaquanzklausel des damaligen Absatz 7 nunmehr Absatz 8 auch auf versuchte Taten erstreckt 75 Uberdies wurde fur im Ausland begangene Taten das Strafanwendungsrecht in 5 Nr 5a Buchst b StGB neu gefasst siehe unten 2022 Abs 5 n F Bearbeiten Nachdem die Europaische Kommission im Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008 913 JI des Rates vom 28 November 2008 zur strafrechtlichen Bekampfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 80 eingeleitet hatte beschloss der Deutsche Bundestag am 21 Oktober 2022 eine Erganzung des 130 StGB 81 82 130 Abs 5 StGB neuer Fassung stellt kunftig das offentliche Billigen Leugnen und grobliche Verharmlosen von Volkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe wenn die Tat in einer Weise begangen wird die geeignet ist zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den offentlichen Frieden zu storen 83 Nicht erfasst sind aber Ausserungen uber das Fuhren eines Angriffskrieges Aggression gemass 13 VStGB 84 Die Anderung des Strafgesetzbuches wurde vor der zweiten und dritten Lesung im Rechtsausschuss des Bundestages zu einem Gesetz zur Anderung des Bundeszentralregisters erganzt 85 Der Beschluss wurde von Rechtswissenschaftlern kritisiert Elisa Hoven bedauerte dass der Tatbestand nicht auf Ausserungen uber Verbrechen eingeschrankt wurde die von einem internationalen Gericht als solche festgestellt wurden Nun musse gegebenenfalls ein deutsches Amtsgericht daruber befinden ob zum Beispiel eine Aktion der israelischen Armee in den besetzten Gebieten ein Kriegsverbrechen sei oder nicht Ublicherweise falle das in die Zustandigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag Die Rechtswissenschaftlerin Paula Rhein Fischer forderte die deutschen Gerichte auf die Strafnorm moglichst restriktiv auszulegen damit die staatliche Gewalt weiterhin offentlich debattiert werden konne 86 87 Das deutsche Bundesjustizministerium hat zur Anderung im Oktober 2022 Fragen und Antworten veroffentlicht Danach sind beispielsweise auch nach der Anderung Diskussionen uber Kriegsverbrechen weiterhin straflos moglich solange ein Kriegsverbrechen nicht zweifelsfrei festgestellt werden konne 88 Die Anderung durch das Gesetz vom 4 Dezember 2022 trat am 9 Dezember in Kraft 2 Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit BearbeitenAbsatze 1 und 2 Bearbeiten Ausserhalb des Ehrenschutzes und des Jugendschutzes Schrankentrias Art 5 Abs 2 GG darf die Meinungsfreiheit nur durch solche Gesetze allgemeine Gesetze eingeschrankt werden die nicht eine Meinung als solche verbieten die sich nicht gegen die Ausserung der Meinung als solche richten die vielmehr dem Schutze eines schlechthin ohne Rucksicht auf eine bestimmte Meinung zu schutzenden Rechtsguts dienen dem Schutze eines Gemeinschaftswerts der gegenuber der Betatigung der Meinungsfreiheit den Vorrang hat 89 130 Abs 1 2 StGB beschranken als solche allgemeinen Gesetze das Grundrecht der Meinungsfreiheit 90 91 doch mussen 130 Abs 1 2 StGB mit Blick auf die Bedeutung von Art 5 Abs 1 GG ausgelegt werden 92 93 Absatz 3 Bearbeiten Dagegen soll 130 Abs 3 nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Juni 2018 kein allgemeines Gesetz darstellen 94 Zulassig soll diese Norm nach dem Bundesverfassungsgericht aber dennoch aufgrund der besonderen deutschen Geschichte sein Als Vorschrift die auf die Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt und Willkurherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945 gerichtet ist ist sie von der formellen Anforderung der Allgemeinheit wie sie sonst nach Art 5 Abs 2 GG gilt ausgenommen 94 Mit dem Missbrauch des Rechts auf Meinungsausserung begrundete der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR Entscheidungen zur Holocaustleugnung in 2015 95 gegen einen franzosischen Kabarettisten und in 2019 96 gegen Udo Pastors mit denen die Beschwerden abgelehnt wurden Auf eine andere Begrundungsherleitung kann man eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Leugnen des nationalsozialistischen Volkermords aus dem Juni 2018 zuruckfuhren Grundsatzlich schliesst das Grundrecht auf Meinungsfreiheit entgegen dem Wortlaut des Artikel 5 Grundgesetz auch das Recht auf Tatsachen Behauptungen ein denn meist sind Tatsachenbehauptungen die Grundlage der Bildung von Meinungen 97 98 Daher besteht nach dem Bundesverfassungsgericht der Schutz der Meinungsfreiheit auch fur solche Tatsachen die meinungsbezogen sind und damit zur Meinungsbildung beitragen 99 Hingegen bzw konsequenterweise besteht nach dem Bundesverfassungsgericht nach Beschluss vom Juni 2018 eine Grenze beim Leugnen des nationalsozialistischen Volkermords Nicht mehr in den Schutzbereich des Art 5 Abs 1 Satz 1 GG fallen hingegen bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen da sie zu der verfassungsrechtlich gewahrleisteten Meinungsbildung nichts beitragen konnen 100 101 Ahnlich begrundete bereits 2003 der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR seine Entscheidung dazu Eindeutig feststehende historische Tatsachen wie den Holocaust zu bestreiten bei der er allerdings auch auf den Missbrauch eines Menschenrechts abstellte 102 Auch in der Rechtswissenschaft wird die Behauptung es habe unter dem Nationalsozialismus keine Judenverfolgung gegeben gesehen als eine Tatsachenbehauptung die nach ungezahlten Augenzeugenberichten und Dokumenten den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist 103 Sie stehe daher nicht unter dem Schutz der Meinungsfreiheit 103 Problematisch sei allerdings die Behandlung von Aussagen bei denen Tatsachenbehauptungen und Meinungsausserungen gemischt seien 103 Absatz 4 Bearbeiten Bei Absatz 4 von 130 StGB handelt sich laut der Wunsiedel Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4 November 2009 um eine Sonderbestimmung und kein allgemeines Gesetz die aber angesichts der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes GG und der Bundesrepublik Deutschland als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus mit der Garantie der Meinungsfreiheit in Art 5 Abs 1 und 2 GG zu vereinbaren sei 104 105 Die Wunsiedel Entscheidung wird in der Rechtswissenschaft kritisiert Der Verfassungsgeber habe keinen Vorbehalt eines Sonderrechtes in Art 5 GG aufgenommen 106 Es lasse sich auch nicht feststellen dass ein ungeschriebener Vorbehalt vorausgesetzt worden sei 106 Objektiver Tatbestand BearbeitenAngriffsobjekte Bearbeiten Nationale rassische religiose oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen Bearbeiten Hier sind die Personengruppen gemeint die durch die in 6 Abs 1 VStGB verwendeten Merkmale gekennzeichnet sind 107 6 VStG spricht von einer nationale n rassische n religiose n oder ethnische n Gruppe Dies soll nach der wohl vorwiegenden Ansicht unabhangig davon gelten ob sich diese Personengruppen im Inland oder im Ausland aufhalten 107 108 109 Vgl jedoch beim Merkmal Friedensstorung Nach einer anderen Ansicht umschreiben diese Merkmale lediglich genauer diejenigen Gruppen die bereits vor der Reform von 2011 als Bevolkerungsgruppen beschrieben wurden 110 Eine Gruppe ist eine durch gemeinsame Merkmale und deren subjektive Entsprechung verbundene Mehrzahl von Menschen welche sich durch diese Merkmale von anderen Personengruppen unterscheidet 111 112 Nur gemeinsame politische oder wirtschaftliche Interessen sollen keine gemeinsame Gruppe bilden konnen 113 114 Geschutzt sind nur Menschen nicht Institutionen denen sie angehoren 115 Staaten und Staatengruppen sollen daher nicht geschutzt sein 115 113 Jedoch ist stets am konkreten Fall zu prufen ob eigentlich eine Menschengruppe gemeint ist so bei einem Angriff auf den Staat Israel eigentlich die Gruppe der in Deutschland lebenden Juden oder der Juden insgesamt 114 So sollen nach dem Amtsgericht Essen eigentlich die Gruppe der Juden gemeint sein konnen wenn die Bezeichnung Zionisten benutzt wird 116 Teile der Bevolkerung Bearbeiten Teile der Bevolkerung im Sinne der Volksverhetzung sind Mehrheiten von Personen die sich aufgrund von ausseren oder inneren Merkmale vom Rest der Bevolkerung unterscheiden und individuell nicht mehr uberschaubar sind 117 118 119 Auch Teile der auslandischen Bevolkerung Bearbeiten Nach ganz uberwiegender Ansicht sind darunter normalerweise nur Teile der inlandischen Bevolkerung zu verstehen 120 121 122 Dabei wird allerdings teilweise dies anders gesehen fur Absatz 2 da dieser Absatz gerade keine Storung des inlandischen offentlichen Friedens voraussetzt 123 Unterscheidung Bearbeiten Zu den Unterscheidungsmerkmalen zahlen beispielsweise Rasse Volkszugehorigkeit Religion politische oder weltanschauliche Uberzeugung soziale und wirtschaftliche Stellung 124 bzw es sind Merkmale politischer nationaler ethnischer rassischer religioser weltanschaulicher sozialer wirtschaftlicher beruflicher oder sonstiger Art 119 Es mussen sich die Teile der Bevolkerung auch von dem Rest unterscheiden sie mussen also abgrenzbar sein Der Bundesgerichtshof hat dies fur die Antifa in der weltanschaulich unterschiedlich gepragte Gruppierungen lediglich durch ein gemeinsames Ziel vereint seien 2008 verneint 125 In derselben Entscheidung bejahte er es aber fur die Kommunisten 125 Die letzteren verbinde bei durchaus unterschiedlicher Ausrichtung in Einzelfragen eine gemeinsame weltanschauliche politisch ideologische Grunduberzeugung 125 Angriff uber Angriff auf ein Mitglied Bearbeiten Dabei kann ein Angriff auf einen Bevolkerungsteil auch dadurch erfolgen dass vordergrundig nur ein Mitglied dieses Bevolkerungsteils angegriffen wird wenn dies wegen seiner Mitgliedschaft stellvertretend fur den Bevolkerungsteil geschieht 126 Dies war auch schon vor der Gesetzesanderung von 2011 anerkannt 127 109 Der Bundesgerichtshof nahm schon 1967 an dass das Beschmieren eines Wahlplakates eines judischen Bewerbers mit dem Wort Jude eine Volksverhetzung darstelle da damit zum Ausdruck gebracht werden solle dass Juden generell nicht zum Besetzen offentlicher Amter geeignet seien 127 Ahnlich sah es auch noch 2009 das Oberlandesgericht Stuttgart in Bezug auf ein Plakat das sich durch Kombination mit einem schwarzen Affen nur vordergrundig gegen einen Nationalspieler schwarzer Hautfarbe richtete tatsachlich aber gegen alle in Deutschland lebenden Schwarzen 128 Anwendbarkeit nur auf Minderheiten Bearbeiten Der 130 StGB ist nach Ansicht einiger Juristen nicht anwendbar bei Anstachelung zum Hass gegen das deutsche Volk als Ganzes 129 Hierzu gibt es jedoch auch entgegengesetzte Ansichten 130 131 Im Ergebnis hinsichtlich des ersten Absatzes von 130 StGB mit der erstgenannten Ansicht ubereinstimmend ist die Ansicht 132 Angriffe auf alle Deutschen seien nicht zur Friedensstorung geeignet In der Rechtsprechung bzw Justiz wurde die Frage der Anwendbarkeit nur auf Minderheiten verschieden behandelt Am 15 Februar 2017 stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ein Vorstandsmitglied des Turkischen Elternbunds Hamburg ein der die Deutschen als Koterrasse bezeichnet hatte Zur Begrundung hiess es beim Straftatbestand der Volksverhetzung musse es sich um eine Gruppe handeln die als ausserlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inlandischen Bevolkerung abhebt und das sei bei allen Deutschen nicht der Fall 133 Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koln kann aber auch die pauschale Verunglimpfung von Frauen eine Volksverhetzung darstellen obwohl diese die statistische Mehrheit der deutschen Bevolkerung darstellen Dies gelte aber nur soweit hiermit auch deren Menschenwurde angegriffen werde so dass sie praktisch als Unperson en dargestellt werden oder in die Nahe solcher geruckt wurden 134 Einzelne wegen Zugehorigkeit zu einer bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevolkerung Bearbeiten Seit der Gesetzesanderung von 2011 wurden Angriffe auf einzelne Menschen ausdrucklich vom Wortlaut mit erfasst Es ist aber notig dass der Angriff gerade wegen der Zugehorigkeit der Einzelperson zu einer der vorher bezeichneten Gruppen bzw Teile der Bevolkerung erfolgt 135 136 109 Dies wurde verneint vom Oberlandesgericht Karlsruhe weil Ausserungen uber drei Fluchtlingskinder nach den Feststellungen des vorher entscheidenden Landgerichtes an einen Diebstahl anknupfen wurden und nicht daran ob die Kinder einer bestimmten nationalen oder ethnischen Gruppe angehoren 137 Als Beispiele fur solche Zugehorigkeiten werden auch vom Gesetzgeber genannt Homosexualitat Behinderung oder Religion 109 136 Opfer der nationalsozialistischen Gewalt und Willkurherrschaft Bearbeiten In Absatz 4 muss die Ausserung in einer die Wurde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt und Willkurherrschaft verletzenden Weise geschehen Diese Opfer bilden somit das Angriffsobjekt 138 Absatz 1 Friedensgefahrdende Volksverhetzung Bearbeiten Tathandlungen des Abs 1 Bearbeiten Absatz 1 enthalt zwei Gruppen von Tathandlungen Bei der ersten Gruppe Tathandlungen des Abs 1 Nr 1 ist eine Verletzung der Menschenwurde regelmassig gegeben muss aber seit der Reform von 1994 nicht mehr separat gepruft werden 139 140 Bei der zweiten Gruppe Tathandlungen des Abs 1 Nr 2 ist die Verletzung der Menschenwurde noch immer zu prufendes Tatbestandsmerkmal 141 Besonderheiten bestehen bei der Weitergabe fremder Erklarungen Alle Tathandlungen im Absatz 1 ausser dem Verleumden sind einer Ansicht nach personliche Ausserungsdelikte so dass sich der Tater eine fremde Erklarung zu eigen gemacht haben muss soll eine Strafbarkeit nach Absatz 2 in Frage kommen 142 143 Nach einer anderen Ansicht trifft dies auch auf das Verleumden zu 144 145 Tathandlungen des Abs 1 Nr 1 Bearbeiten Zu den Tathandlungen der ersten Nummer des ersten Absatzes zahlen das Aufstacheln zum Hass und das Auffordern zu Gewalt oder Willkurmassnahmen Aufstacheln zum Hass Bearbeiten Aufstacheln meint die nachhaltige Einwirkung auf die Gefuhle anderer 146 Dabei gilt nach dem Bundesgerichtshof Das Aufstacheln zum Hass 130 Nr 1 muss objektiv geeignet sein eine gesteigerte uber die blosse Ablehnung und Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen die betreffenden Bevolkerungsteile zu erzeugen oder zu steigern 147 Ahnlich formulierte das Oberlandesgericht Brandenburg Das Aufstacheln zum Hass ist eine verstarkte auf die Gefuhle des Aufgestachelten gemunzte uber die blosse Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer emotional gesteigerten feindseligen Haltung 148 Aufstacheln zum Hass kann derjenige begehen der die Vernichtung der Juden im Holocaust nicht nur bloss leugnet sondern diese Tatsache als Luge der Juden darstellt und die mit dem Motiv einer angeblichen Erpressung verbindet sogenannte qualifizierte Auschwitz Luge 149 Auch die Teilnahme an einer grosseren Personengruppe aus der heraus die Parole Auslander raus gegrolt wird kann nach dem Oberlandesgericht Brandenburg unter weiteren Umstanden Halten Reichskriegsflagge Sieg Heil Rufe aus der Gruppe heraus ein Aufstacheln zum Hass darstellen 148 Auffordern zu Gewalt oder Willkurmassnahmen Bearbeiten Der Bundesgerichtshof definiert die Aufforderung zu Gewalt und Willkurmassnahmen folgendermassen Das Auffordern zu Gewalt oder Willkurmassnahmen im Sinne des 130 Abs 1 Nr 1 StGB setzt ein uber blosses Befurworten hinausgehendes ausdruckliches oder konkludentes Einwirken auf andere voraus mit dem Ziel in ihnen den Entschluss zu bestimmten Handlungen hervorzurufen Gewalt und Willkurmassnahmen sind diskriminierende Handlungen die den elementaren Geboten der Menschlichkeit widersprechen Als Gewaltmassnahmen kommen beispielsweise Freiheitsberaubungen gewaltsame Vertreibungen Pogrome oder die Veranstaltung von Hetzjagden gegen Auslander in Betracht Willkurmassnahmen sind sonstige diskriminierende und im Widerspruch zu elementaren Geboten der Menschlichkeit stehende Behandlungen aller Art 150 Dabei sollen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1984 allein die Parolen Auslander raus und Turken raus noch nicht in jedem Falle bedeuten dass dies auch gewaltsam geschehen solle selbst wenn sie zusammen mit einem Hakenkreuz geschrieben werden die Parole Juden raus zusammen mit einem Hakenkreuz nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus dies aber schon nahelegen 151 Der Bundesgerichtshof zitierte diese Rechtsprechung im Hinblick auf Auslander raus und Turken raus im Jahre 2016 150 Das Bundesverfassungsgericht betonte dass bei derartigen Parolen immer die Begleitumstande mit berucksichtigt werden mussten 152 Auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur wird teilweise angenommen dass Parolen wie Juden raus oder Auslander raus nicht ohne Weiteres dem Auffordern zu Gewalt oder Willkurmassnahmen unterfallen wurden 153 Andererseits wird jedoch darauf hingewiesen dass unter Berucksichtigung der neueren Vergangenheit solche Parolen aber regelmassig auf den Wunsch zu gewaltsamen Handlungen hindeuten wurden falls sie mit rechtsradikalen Symbolen wie einem Hakenkreuz verbunden seien 154 155 156 157 Tathandlungen des Abs 1 Nr 2 Bearbeiten Die Tathandlungen der Nummer 2 des Absatzes 1 sind das Beschimpfen boswillige Verachtlich Machen oder Verleumden Sie richten sich gegen eine vorbezeichnete Gruppe Teile der Bevolkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehorigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevolkerung Dabei muss im Gegensatz zu den Tathandlungen der Nummer 1 dieses Absatzes auch gepruft werden ob die Menschenwurde anderer dadurch angegriffen wird Die Tathandlungen sind besonders schwere Handlungen im Sinne der Beleidigungsdelikte 158 Bei Ausserungen ist im Sinne der Meinungsfreiheit diejenige Deutung zugrunde zu legen die sie nach dem Verstandnis eines unvoreingenommenen und verstandigen Publikums objektiv hat Bei mehrdeutigen Ausserungen sind dabei nicht strafbare Deutungsmoglichkeiten mit nachvollziehbaren und tragfahigen Grunden auszuschliessen 159 Beschimpfen boswilliges Verachtlich Machen Verleumden Bearbeiten Beschimpfen ist eine besonders verletzende Form der Missachtung 160 Dies kann sich sowohl aus der Form ergeben wie durch das Benutzen von besonders groben Schimpfworten als auch durch den Inhalt wie einem Vorwurf eines besonders verachtenswerten Verhaltens 161 162 Beschimpfen kann durch das Aussern von Tatsachenbehauptungen oder Werturteilen geschehen 161 162 Sofern Tatsachenbehauptungen allein gegenuber Dritten geaussert werden soll einer Ansicht nach allein das Verleumden in Frage kommen 163 Falls die Beschimpfungen Dritter wiedergegeben werden soll es darauf ankommen ob der mogliche Tater sich mit diesen fremden Ausserungen identifiziert 164 163 Ein generelles Zutrittsverbot fur Auslander soll trotz seiner diskriminierenden Wirkung nicht diesen Tatbestand erfullen 158 Verachtlich Machen definiert der Bundesgerichtshof folgendermassen Unter Verachtlichmachen ist jede auch bloss wertende Ausserung zu verstehen durch die jemand als der Achtung der Staatsburger unwert oder unwurdig hingestellt wird 165 Nach dem Bayerischen Obersten Landesgericht sei es so zu definieren Verachtlich gemacht wird wer durch Werturteil oder Tatsachenbehauptung als der Achtung der Staatsburger unwert oder unwurdig hingestellt wird 166 167 Die Boswilligkeit ist dabei ein subjektives Merkmal 168 Als Verachtlich Machen wird dabei vom Bundesgerichtshof beispielsweise die Behauptung gesehen Juden wurden ungeachtet strafrechtlicher Verbote den sexuellen Missbrauch von Kindern billigen und seien deshalb unterwertige Individuen die nicht wurdig seien Gotteshauser zu errichten 169 170 Nach dem Oberlandesgericht Stuttgart erfullt auch der Vergleich von dunkelhautigen Menschen mit Affen auf zwei Plakaten diese Handlungsform 171 172 Verleumden definiert der Bundesgerichtshof wie folgt Verleumden erfordert das wider besseres Wissen aufgestellte oder verbreitete Behaupten einer Tatsache die geeignet ist die betroffene Gruppe in ihrer Geltung und in ihrem Ansehen herabzuwurdigen 173 174 Durch blosse Werturteile kann ein Verleumden nicht begangen werden 175 Beim Verbreiten fremder Behauptungen soll es nach uberwiegender Ansicht 175 176 nicht erforderlich sein dass sich der Verbreitende mit der Behauptung identifiziere 177 Angriff auf die Menschenwurde Bearbeiten Als einschrankendes Merkmal muss die Ausserung einen Angriff auf die Menschenwurde darstellen Dabei ist nicht die Menschenwurde als Verfassungsgrundsatz gemeint sondern die Wurde der konkret betroffenen Menschen 178 Ein Angriff gegen die Menschenwurde anderer der sich durch eine dieser Handlungen ergeben muss setzt voraus dass sich die feindselige Handlung nicht nur gegen einzelne Personlichkeitsrechte wie etwa die Ehre richtet sondern den Menschen im Kern seiner Personlichkeit trifft indem er unter Missachtung des Gleichheitssatzes als minderwertig dargestellt und ihm das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten wird definiert der Bundesgerichtshof dieses Merkmal 179 180 Ein noch weiter gehender Angriff etwa auf das biologische Lebensrecht an sich ist nicht erforderlich 181 182 Es handelt sich dabei um besonders qualifizierte Beeintrachtigungen die durch ein gesteigertes Mass an Gehassigkeit und Rohheit gekennzeichnet sein mussen 183 Ein solcher Angriff auf die Menschenwurde liegt nach einer Ansicht aus der Literatur vor wenn Juden im Sinne einer nationalsozialistischen Ideologie als nicht wurdig angesehen werden Synagogen zu errichten 184 Nach dem Oberlandesgericht Karlsruhe liegt ein Menschenwurdeangriff vor wenn Asylbewerber allgemein als Parasiten und Schmarotzer dargestellt werden 185 Ebenfalls bejaht wurde dies fur das Pamphlet Der Asylbetruger Das Bayrische Oberste Landesgericht hat darin einen Angriff auf die Menschenwurde gesehen dass die angesprochenen Asylbewerber in dem Flugblatt pauschal als Aidskranke Faulenzer Rauschgifthandler und Betruger die sich obendrein noch uber die dummen Deutschen lustig machen diffamiert und als Untermenschen dargestellt werden denen letztlich die menschliche Wurde abzusprechen ist 186 Gleichfalls bejahte das Oberlandesgericht Zweibrucken einen Menschenwurdeangriff fur das offentliche Anbringen eines Aufklebers auf dem eine Abbildung eines sich umarmenden Paares verschiedener Ethnien zu sehen ist mit den Worten Rassenmischung ist Volkermord und So nicht 187 Bejaht wurde ein Angriff auf die Menschenwurde aber auch vom Oberlandesgericht Hamm wenn kurz nach auslanderfeindlichen Ubergriffen aus einer Menge hinaus die Parole Auslander raus gegrolt wird und dabei von der Menge eine schwarz weiss rote Flagge und eine Reichskriegsflagge mitgefuhrt werden und an einem Asylbewerberheim vorbeigegangen wird 188 Eignung zur Storung des offentlichen Friedens Bearbeiten Die Ausserung muss zudem geeignet sein den offentlichen Frieden zu storen Mit diesem Erfordernis wird der 130 Abs 1 zum Eignungsdelikt auch genannt potentielles Gefahrdungsdelikt oder abstrakt konkretes Gefahrdungsdelikt 189 Erforderlich ist weder eine konkrete Gefahr noch gar eine Verletzung aber eine vom Tatrichter zu prufende generelle Geeignetheit der jeweiligen Handlung den offentlichen Frieden zu gefahrden 189 190 Nach dem Bundesgerichtshof genugt dass berechtigte mithin konkrete Grunde fur die Befurchtung vorliegen der Angriff werde das Vertrauen in die offentliche Rechtssicherheit erschuttern sei es auch nur bei der Bevolkerungsgruppe gegen die er sich richtet 191 Bei der Auslegung ist die Bedeutung der Meinungsfreiheit zu beachten Zum ebenfalls die Eignung zur Storung des offentlichen Friedens erfordernden Absatz 3 fuhrt das Bundesverfassungsgericht aus Ein legitimes Schutzgut ist der offentliche Frieden hingegen in einem Verstandnis als Gewahrleistung von Friedlichkeit Ziel ist hier der Schutz vor Ausserungen die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefahrdende Handlungen hin angelegt sind Die Wahrung des offentlichen Friedens bezieht sich insoweit auf die Aussenwirkungen von Meinungsausserungen etwa durch Appelle oder Emotionalisierungen die bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslosen oder Hemmschwellen herabsetzen oder Dritte unmittelbar einschuchtern Eine Verurteilung kann dann an Meinungsausserungen anknupfen wenn sie uber die Uberzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkungen angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch aggressiven Emotionalisierungen oder durch Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgefahrdende Folgen unmittelbar auslosen konnen 192 Es ist nach der ganz uberwiegenden Meinung nur der offentliche Frieden in Deutschland geschutzt 193 Allerdings kann auch ein im Ausland gehaltener Vortrag geeignet sein den offentlichen Frieden in Deutschland zu storen wenn sich unter den Zuhorern solche aus Deutschland befinden 194 195 Beim Einstellen ins Internet ist nach der wohl noch uberwiegenden Meinung 196 197 198 eine Eignung zur Storung des offentlichen Friedens zu bejahen auch wenn es von einer neueren Ansicht 199 Zweifel daran gibt ob dies angesichts der unubersehbaren Zahl der Informationen im Internet noch immer in jedem Falle anzunehmen sei Absatz 2 Volksverhetzende Inhalte Bearbeiten Absatz 2 wird auch als allgemeiner Anti Diskriminierungstatbestand angesehen 200 201 Der Absatz beschreibt ein Verbreitungsdelikt kein Ausserungsdelikt 202 Daher ist es fur eine Strafbarkeit nicht notig dass sich der Tater die Aussagen zu eigen macht unkommentiertes Weiterverbreiten reicht 202 Bei einer Distanzierung etwa in Form einer Kommentierung muss diese ernst gemeint erscheinen um eine Strafbarkeit zu verhindern 202 Das Erfordernis einer Eignung zur Friedensgefahrung wird im Absatz 2 nicht gepruft 203 200 Es liegt ein abstraktes Gefahrdungsdelikt vor 201 Dem Willen des Gesetzgebers folgend sind auch auslandische Gruppen und ihnen angehorige Einzelpersonen geschutzt 204 201 200 Tatmittel Bearbeiten Durch die Reform vom 2020 siehe oben wurde mit Wirkung ab 2021 der Begriff der Schrift en durch den des Inhaltes im Sinne des 11 Abs 3 ersetzt Inhalte sind demnach solche die in Schriften auf Ton oder Bildtragern in Datenspeichern Abbildungen oder anderen Verkorperungen enthalten sind oder auch unabhangig von einer Speicherung mittels Informations oder Kommunikationstechnik ubertragen werden Die fruhere Nummer 2 regelte den Fall dass jemand etwas mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Offentlichkeit zuganglich macht 205 Dies ist nunmehr durch den weiteren Begriff des Inhaltes uberflussig geworden 206 Soweit nunmehr uberdies auch Telefonie mit Minderjahrigen Strafbarkeit begrunden kann ist dies vom Gesetzgeber nach der Gesetzesbegrundung ausdrucklich so gewollt 207 206 Die Norm wird auch auf solche Inhalte angewendet die hergestellt wurden bevor sie in Kraft trat 208 209 Somit umfasst sie beispielsweise auch Hitlers Mein Kampf 208 210 Tathandlungen des Abs 2 Bearbeiten Die Handlungsbeschreibungen gleichen denen der Verbreitung pornographischer Inhalte 184 und der folgenden Normen so dass oft 211 212 213 in der Kommentierung dorthin verwiesen wird Erfasst wird auch das Verbreiten fremder Erklarungen Beim Absatz 2 handelt es sich nicht um ein personliches Ausserungsdelikt Stattdessen wird der Absatz als Verbreitungsdelikt eingeordnet 144 214 Es kommt somit nicht darauf an ob der Tater sich eine fremde Erklarung zu eigen gemacht hat 215 216 oder ob er sich auch nur mit dem Inhalt identifiziert 211 Verbreiten Zuganglichmachen usw eines Inhalts Abs 2 Nr 1 StGB Bearbeiten Tathandlungen des 130 Abs 2 Nr 1 StGB sind einen naher beschriebenen Inhalt zu verbreiten oder der Offentlichkeit zuganglich zu machen oder einer Person unter achtzehn Jahren naher beschriebenen Inhalt anzubieten zu uberlassen oder zuganglich zu machen Soweit eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung an der Kundgabe gegenuber der Offentlichkeit scheitert ist allerdings seit dem 22 September 2021 eine Prufung der Strafbarkeit wegen Verhetzender Beleidigung nach 192a StGB zu prufen 217 218 Verbreiten definierte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2011 so Entscheidendes Kriterium ob ein Verbreiten vorliegt ist nach hergebrachtem Verstandnis stets dass eine Schrift einem grosseren nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zuganglich gemacht wird 219 Nach dem Bundesgerichtshof kann der Personenkreis aber schon anfangs nicht mehr kontrollierbar sein ein Erfolg in Form der weiteren Weitergabe an Dritte sei objektiv nicht erforderlich nur subjektiv 220 In Bezug auf Verkorperungen ist mit der Neufassung von des 130 und 11 StGB keine Anderung verbunden 221 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9 November 2011 222 ist der Begriff des Verbreitens in 130 StGB im Lichte der Meinungsfreiheit einschrankend auszulegen so dass sich jemand der Schriften an einen Gastwirt uberlasst in denen der Holocaust verharmlost und die alleinige Kriegsschuld Deutschlands in Frage gestellt wird nicht ohne Weiteres der Volksverhetzung strafbar mache Das Vorliegen einer Meinung im Sinne der Meinungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht darin bejaht weil die falschen Tatsachenbehauptungen untrennbar mit wertenden Aussagen verbunden seien 223 Zuganglichmachen definierte der Bundesgerichtshof 2005 folgendermassen Zuganglichmachen bedeutet einem anderen die Moglichkeit zu eroffnen sich durch sinnliche Wahrnehmung vom Inhalt der Schrift Kenntnis zu verschaffen Dies kann entweder durch Wahrnehmung des Erzeugnisses in seiner Substanz oder in seinem Inhalt geschehen Das Zuganglichmachen muss allerdings offentlich erfolgen und ist dann gegeben wenn die Moglichkeit der Wahrnehmung durch eine unbestimmte Vielzahl von innerlich nicht notwendigerweise verbundenen Personen eroffnet ist 224 Herstellen Beziehen usw eines Inhalts Abs 2 Nr 2 StGB Bearbeiten Tathandlungen des 130 Abs 2 Nr 2 StGB sind einen naher beschriebenen Inhalt das Herstellen das Beziehen das Liefern das Vorratig Halten das Anbieten das Bewerben oder das Unternehmen diesen Inhalt ein oder auszufuhren um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermoglichen Vorratig Halten definiert das Bayerische Oberste Landesgericht so dass fur das Tatbestandsmerkmal des Vorratighaltens der Besitz eines Exemplars um die Schrift zu verbreiten genugt Ausreichend ist auch der Besitz eines Exemplars mit dem eine Verbreitung durch andere ermoglicht werden soll 225 226 Vorratig Halten sei nach dem Bundesgerichtshof naheliegend wenn 5 Pressemappen vorhanden sind und 15 Pressevertreter eingeladen wurden 227 Bewerben ersetzte mit der Reform von 2015 die Begriffe Ankundigen und Anpreisen ohne dass nach dem Willen des Gesetzgebers damit eine inhaltliche Anderung verbunden sein sollte 228 229 Absatz 3 Leugnen Billigen oder Verharmlosen einer Tat nach 6 VStGB unter NS Herrschaft Bearbeiten Der Absatz 3 wurde mit der Reform von 1994 eingefuhrt Ziel war insbesondere die sogenannte einfache Auschwitz Luge als Volkermord strafbar zu machen 230 und nicht nur nach den Beleidigungsdelikten der Anwendungsbereich geht aber daruber wesentlich hinaus Durch die einschrankende Eignungsklausel wird der Tatbestand zum Eignungsdelikt Alle Tathandlungen des Absatz 3 sind Ausserungsdelikte daher muss der Tater grundsatzlich eine eigene Erklarung tatigen 231 232 Sofern er fremde Ausserungen wiederholt muss sich ausdrucklich oder aus den Umstanden ergeben dass er sich die Erklarungen zu eigen gemacht hat 231 232 233 Fehlt dies kommt lediglich eine Strafbarkeit nach Absatz 5 in Betracht 234 Tathandlungen des Abs 3 Bearbeiten Die Tathandlungen des Absatzes 3 sind das Billigen das Leugnen und das Verharmlosen Billigen Bearbeiten Billigen ist das ausdruckliche oder konkludente Gutheissen einer konkreten Tat 235 236 Das ist der Fall wenn der Tater die Gewalttaten als richtig akzeptabel oder notwendig hinstellt sich hinter die Willkurmassnahmen stellt oder seine zustimmende Befriedigung aussert Dabei muss die zustimmende Kundgebung aus sich heraus verstandlich und als solche unmittelbar ohne Deuteln erkennbar sein definierte das Oberlandesgericht Brandenburg 2017 diese Tathandlung 237 238 Die Tathandlung des Billigens ist dabei nicht auf mundliche Ausserungen begrenzt Das Oberlandesgericht Brandenburg bejahte ein Billigen auch fur das Zeigen eines Tattoos auf dem der obere Teil des Torgebaudes des ehemaligen Vernichtungslagers Auschwitz Birkenau abgebildet war und unter dem der Spruch Jedem das Seine stand 237 239 Leugnen Bearbeiten Unter Leugnen ist das Bestreiten Inabredestellen oder Verneinen der historischen Tatsache einer solchen Handlung zu verstehen definiert das Bundesverwaltungsgericht 235 Meist wird diese Tathandlung bejaht beim einfachen oder qualifizierten Bestreiten des Holocausts 240 Verharmlosen Bearbeiten Ein Verharmlosen liegt vor wenn der Aussernde die Anknupfungstatsachen fur die Tatsachlichkeit der NS Gewalttaten herunterspielt beschonigt oder in ihrem wahren Gewicht verschleiert Nicht erforderlich ist das Bestreiten des Volkermords als historisches Gesamtgeschehen es genugen ein Herunterrechnen der Opferzahlen und sonstige Formen des Relativierens oder Bagatellisierens seines Unrechtsgehalts wobei es sich dann um eine abgeschwachte Form des Leugnens handelt definierte der Bundesgerichtshof 2005 die Tathandlung des Verharmlosens 241 Werden allerdings nur die Zahlen der Volkermordopfer am Rande des wissenschaftlich Belegbaren angezweifelt soll das nach noch nicht fur ein Verharmlosen ausreichen 242 243 Unter NS Herrschaft begangener Volkermord Bearbeiten Die Tathandlung Billigen Leugnen oder Verharmlosen muss sich auf eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in 6 Abs 1 des Volkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art beziehen Die Formulierung der bezeichneten Art soll dabei ausdrucken dass es den 6 VStGB zur Zeit des Nationalsozialismus noch nicht gab 244 230 Der Bezug auf den Volkermord des 6 VStGB bedeute eine Einschrankung auf eine nationale rassische religiose oder ethnische Gruppe bzw deren Mitglieder 244 Somit fallen der Holocaust an den Juden und die Volkermorde an den Sinti und Roma vgl Porajmos den Polen Russen und sonstigen Ethnien der damaligen Sowjetunion unter diesen Begriff 244 Nicht erfasst ist jedoch die systematische Ermordung und Sterilisierung von Behinderten unter dem Nationalsozialismus vgl Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus da Behinderte keine solche in 6 VStGB genannte Gruppe bilden 244 245 246 Erfasst sind nicht nur staatlich organisierte Volkermorde sondern auch Aktionen von Einzelnen sofern sie sich gerade gegen einen Angehorigen der genannten Gruppen aufgrund dessen Angehorigkeit richten und nicht aus sonstigen personlichen Grunden verubt wurden 246 244 Offentlich oder in einer Versammlung Bearbeiten Die Tat muss offentlich oder in einer Versammlung begangen worden sein Offentlich geschieht die Tathandlung nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof aus dem Jahre 2000 wenn sie fur einen nach Zahl und Individualitat unbestimmten Kreis von Personen unmittelbar wahrnehmbar ist 247 Dies ist beispielsweise bei frei abrufbaren Ausserungen im Internet einschliesslich sozialer Netzwerke regelmassig der Fall 248 249 Versammlung ist eine fur einen bestimmten Zweck zusammenkommende Personenmehrheit 250 Der Bundesgerichtshof bejaht dies auch bei einem begrenzten Kreis von Personen zur Erfullung des Merkmals Versammlung genugt eine raumlich zu einem bestimmten Zweck vereinigte Personenmehrheit dabei kann es sich auch um einen begrenzten Personenkreis handeln 251 Wie gross der Personenkreis sein muss ist umstritten Es werden beispielsweise 10 Personen fur ausreichend angesehen 252 253 Einer Auffassung nach sind private Zusammenkunfte im Freundes oder Familienkreis dabei nicht als Versammlung anzusehen 254 255 Dies wird aus dem primaren Tatort offentlich und aus dem Schutzgut des offentlichen Friedens abgeleitet 254 Eignung zur Storung des offentlichen Friedens Bearbeiten Wie bei Absatz 1 ist bei Absatz 3 eine Eignung zur Storung des offentlichen Friedens zu verlangen Hierzu sind die bei Absatz 1 bei der Eignung zur Storung des offentlichen Friedens genannten Grundsatze sinngemass anzuwenden 256 Nach dem Bundesverfassungsgericht kann bei Absatz 3 eine Eignung zur Storung des offentlichen Friedens in der Regel vermutet werden soweit die ubrigen Tatbestandsmerkmale bereits im Sinne dieser Friedensstorung ausgelegt wurden 257 Dies gilt jedoch nur fur die Handlungsvarianten des Billigens und Leugnens beim Verharmlosen muss dagegen die Eignung zur Storung des offentlichen Friedens gesondert gepruft und festgestellt werden 257 258 256 Absatz 4 Billigen Verherrlichen oder Rechtfertigen der NS Gewalt und Willkurherrschaft Bearbeiten Der Absatz 4 enthalt drei Handlungsvarianten Billigen Verherrlichen oder Rechtfertigen diese betreffen jeweils die nationalsozialistische Gewalt und Willkurherrschaft Die Handlungen mussen fur eine Strafbarkeit offentlich oder in einer Versammlung sowie unter Verletzung der Wurde der Opfer begangen werden Der Absatz ist wie geschrieben durch die Reform von 2005 eingefuhrt worden und stellt mit dem Erfordernis der Verletzung des Friedens ein Erfolgs bzw Verletzungsdelikt dar Absatz 4 stellt ein personliches Ausserungsdelikt dar 144 Fremde Erklarungen muss sich der Tater daher zu eigen gemacht haben sofern sie zu einer Strafbarkeit nach diesem Absatz fuhren sollen 144 Nationalsozialistische Gewalt und Willkurherrschaft Bearbeiten Die Ausserungen mussen sich auf die Nationalsozialistische Gewalt und Willkurherrschaft beziehen Hierin sind nicht politische Uberzeugungen sondern reale menschenrechtswidrige Taten in dieser Zeit zu verstehen 259 260 261 Das Bundesverfassungsgericht schreibt dazu 2009 Bestraft wird damit das Gutheissen nicht von Ideen sondern von realen Verbrechen die in der Geschichte einmalig und an Menschenverachtung nicht zu uberbieten sind 262 sowie weiterhin Nach diesen Grundsatzen ist fur eine Verwirklichung des 130 IV StGB erforderlich dass die mit dieser Vorschrift erfasste Gutheissung erkennbar gerade auf den Nationalsozialismus als historisch reale Gewalt und Willkurherrschaft bezogen ist Verstanden als zusammengehoriger Begriff der die fur das NS Regime kennzeichnenden Menschenrechtsverletzungen und damit geschichtlich reale Willkurakte von verbrecherischer Qualitat umschreibt bezeichnet er Rechtsverletzungen deren zustimmende Evozierung in der Offentlichkeit oder einer Versammlung eine potenzielle Wiederholbarkeit real werden lasst und die Friedlichkeit der politischen Auseinandersetzung gefahrden kann Demgegenuber reicht fur die Erfullung dieses Tatbestands nicht jedwede Zustimmung zu Geschehnissen dieser Zeit oder eine Gutheissung allgemein nationalsozialistischen Gedankenguts So genugt etwa eine falsche Geschichtsinterpretation oder das Bekenntnis zur nationalsozialistischen Ideologie fur eine Bestrafung nach 130 IV StGB nicht 263 Tathandlungen des Abs 4 Bearbeiten Die nationalsozialistische Gewalt und Willkurherrschaft muss gebilligt verherrlicht oder gerechtfertigt werden Billigen Bearbeiten Billigen ist wie in Absatz 3 mit dem ausdrucklichen oder schlussigen Gutheissen gleichzusetzen siehe oben 264 Vorbehaltlose Zustimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht notig es reiche dass die Menschenrechtsverletzungen als bedauerlich aber unvermeidlich dargestellt werden 265 266 Anders als in Absatz 2 soll nach dem Gesetzgeber auch eine konkludente Billigung der gesamten nationalsozialistischen Gewalt und Willkurherrschaft einschliesslich der Menschenrechtsverletzungen dadurch geschehen dass deren Reprasentanten gebilligt werden 265 266 Dabei soll dies aber nach dem Bundesverwaltungsgericht 267 und dem Bundesverfassungsgericht 268 von den Fallen unterschieden werden in denen nur positive Wertungen hinsichtlich einer Person abgegeben werden ohne dass diese als Reprasentant des Unrechtsregimes gebilligt werde 269 Verherrlichen Bearbeiten Verherrlichen soll nach dem Gesetzgeber wie in 131 Abs 1 StGB zu verstehen sein 265 Es erfasse daher das Beruhmen der NS Gewalt und Willkurherrschaft als etwas Grossartiges Imponierendes oder Heldenhaftes 265 Auch diese solle in der Form des Verherrlichen der Reprasentanten des Regimes geschehen konnen 265 Rechtfertigen Bearbeiten Die Tathandlung des Rechtfertigens bezeichnet das Verteidigen der die NS Gewalt und Willkurherrschaft kennzeichnenden Menschenrechtsverletzungen als notwendige Massnahmen lautet die Formulierung der gesetzgeberischen Begrundung 265 Auch dies soll uber das Rechtfertigen der Handlungen eines Reprasentanten geschehen konnen 265 Offentlich oder in einer Versammlung Bearbeiten Die Ausserungen wie im Absatz 3 offentlich oder in einer Versammlung begangen werden Hinsichtlich der Voraussetzungen kann daher auf Absatz 3 verwiesen werden 270 271 Unter Verletzung der Wurde der Opfer Bearbeiten Das Merkmal in einer die Wurde der Opfer verletzenden Weise bezieht sich entgegen der missverstandlichen Stellung auf die Handlungsvarianten Billigen Verherrlichen oder Rechtfertigen 272 Nach der ganz uberwiegenden Meinung ist hier nicht eine besondere Form der Ehre gemeint sondern tatsachlich die Menschenwurde 272 265 273 Die Wurdeverletzung soll aber beim Verwirklichen der Handlungsvarianten in der Regel ebenfalls vorliegen 274 265 Diese Ansicht soll nach dem Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein 275 Storung des offentlichen Friedens Bearbeiten Es muss beim Tatbestand des Absatzes 4 zu einer konkreten Storung des offentlichen Friedens gekommen sein im Unterschied zu dem Absatz 1 und 3 reicht eine blosse Eignung zur Friedensstorung nicht aus 276 265 277 Dies empirisch festzustellen wird als problematisch anzusehen 278 279 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009 soll dieses Merkmal lediglich als Korrektiv dienen 280 Aus der Verwirklichung des sonstigen Tatbestandes konne auf die Storung des offentlichen Friedens geschlossen werden 281 Das Merkmal diene primar der Erfassung untypischer Situationen in denen die Vermutung der Friedensstorung auf Grund besonderer Umstande nicht tragt und sich deshalb die Meinungsfreiheit durchsetzen musse 281 Dass dies die Probleme lose wird in der Literatur insbesondere im Hinblick auf das Schuldprinzip 282 angezweifelt 283 Absatz 6 Verbreiten von Inhalten im Sinne der Abs 3 bis 5 Bearbeiten Absatz 2 gilt auch fur einen in den Absatzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt 11 Absatz 3 Hierbei handelt es sich um ein Verbreitungsdelikt 284 erganze und kein Ausserungsdelikt Es ist also fur eine Strafbarkeit nicht notig dass sich der Tater die Aussagen zu eigen macht 284 Der Strafrahmen ist der des Absatzes 2 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und nicht des Absatzes 3 oder 4 285 Kritisiert wird eine Inkonsequenz in den verschiedenen Strafrahmen Im Vergleich zu Absatz 3 sei der Strafrahmen des damaligen Absatz 5 jetzt Absatz 6 deutlich geringer wohingegen der Strafrahmen des damaligen Absatzes 5 jetzt Absatz 6 dem des Absatzes 4 entspreche 286 Subjektiver Tatbestand BearbeitenAlle Straftatbestande erfordern den Vorsatz des Taters ausser es ist ausdrucklich auch fahrlassiges Handeln strafbar 15 StGB 287 Aus 16 StGB folgt dabei Bezugspunkt des Vorsatzes sind die Bestandteile des objektiven Tatbestandes der Vorsatz ist somit Spiegelbild des objektiven Tatbestandes 288 Oder genauer gesagt Die Umstande die Gegenstand von Vorsatz sind mussen auf einen gesetzlichen Tatbestand im Sinne des objektiven Tatbestandes bezogen sein 289 Von der Rechtsprechung wird Vorsatz ahnlich definiert als Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner Tatumstande 290 Der Vorsatz ist dabei Mindestbestandteil des subjektiven Tatbestandes Daruber hinaus erfordern manche Tatbestande noch zusatzliche subjektive Tatbestandsmerkmale als besondere subjektive Unrechtsmerkmale 287 Vorsatz im Allgemeinen Bearbeiten Im Allgemeinen genugt bei der Volksverhetzung der Eventualvorsatz dolus eventualis 291 Wo eine Eignung zu Friedensstorung erforderlich ist muss sich der Vorsatz auch auf diese beziehen 291 Dabei ist aber keine besondere Vorsatzform erforderlich Es reicht ebenfalls bedingter Vorsatz 292 293 Selbst dieser kann allerdings fehlen wenn der Tater annimmt seine Ausserung in einem kleinen Adressatenkreis werde nicht uber diesen hinaus bekannt werden 293 294 295 Der Vorsatz unbelehrbarer Tater Bearbeiten Ein besonderes Problem stellen bei der Volksverhetzung unbelehrbare Tater dar die von der Wahrheit der von ihnen geausserten falschen Tatsachen uberzeugt sind Eine Ansicht in der Literatur lehnt in diesen Fallen den Vorsatz hinsichtlich eines Leugnens 296 aber auch eines Verharmlosens 291 ab Der Bundesgerichtshof verlangte 2002 zum Vorsatz beim Leugnen lediglich dass der Tater bewusst abstreitet und dass dem Tater bekannt ist dass die geleugnete Tatsache historisch anerkannt ist Der Gesetzgeber wollte mit der Strafnorm des 130 III StGB gerade auch Unbelehrbaren begegnen Danach ist als vorsatzliches Leugnen im Sinne dieses Tatbestands das bewusste Abstreiten des bekanntermassen historisch anerkannten Holocaust ausreichend Eine bewusste Luge wird nicht verlangt Deren Fehlen ist selbst fur die Strafzumessung ohne Bedeutung Bundesgerichtshof 5 Strafsenat 297 Nach einer ahnlichen Auffassung in der Rechtslehre wird fur eine Strafbarkeit nur gefordert dass der Tater sich bewusst sei dass seine Behauptung im Widerspruch zu der Ansicht uber allgemein anerkannte Tatsachen stehe und dass er mit seiner Ausserung im Gegensatz zu dem allgemein anerkannten Achtungsanspruch der Opfer stehe 298 Gegen diese Auffassung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2002 wird in der strafrechtlichen Literatur eingewandt diese Auffassung bedinge im Grunde eine Modifikation des Vorsatzbegriffs und verstosse gegen das Schuldprinzip 299 Unterstutzend zu dieser Ansicht des Bundesgerichtshofes aus 2002 wird von anderer Seite in Literatur argumentiert es sei nicht ein Lugen sondern lediglich ein Leugnen erforderlich Dafur dass dies nicht gegen die Wortlautgrenze der Auslegung verstosse vgl nulla poena sine lege stricta wird angefuhrt dass auch ein Atheist die Existenz Gottes im allgemeinen Wortgebrauch leugnen konne 300 Auf ein ahnliches Ergebnis wie der Bundesgerichtshof durfte in vielen Fallen eine andere Meinung in der Literatur kommen Diese Ansicht betont dass auch beim Leugnen nur bedingter Vorsatz hinsichtlich der Wahrheitswidrigkeit der Tatsachenbehauptung ausreiche 301 In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Jahre 2019 nimmt dieser keine Besonderheiten fur den Vorsatz des Leugnens mehr an und betont dagegen dass angesichts der allgemeinen Akzeptanz des Holocaust nur geringe Anforderungen bestehen wurden unter Berucksichtigung der Offenkundigkeit dieser Tatsache einen bedingten Vorsatz anzunehmen Die unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Prufungsmassstabs diskutierte Vorsatzproblematik betrifft im Wesentlichen die Beweiswurdigung Insoweit kommt die Annahme von zumindest bedingtem Leugnungsvorsatz regelmassig auch bei Tatern in Betracht welche die Realitat bewusst ignorieren und nicht wahrhaben wollen dass es sich bei dem Holocaust um eine historische Tatsache handelt zumal die Anforderungen an den Nachweis dass der Tater die Unwahrheit seiner Behauptung wenigstens fur moglich halt und billigend in Kauf nimmt in Anbetracht der Offenkundigkeit des nationalsozialistischen Massenmordes in der Regel eher gering sind Bundesgerichtshof 3 Strafsenat 302 Besondere subjektive Merkmale Vorsatzformen und Absichten Bearbeiten Bei der besonderen Tathandlungsvariante des Anstachelns zum Hass in Absatz 1 ist schon vom Wortsinn her eine besondere subjektive Haltung zu fordern 303 Hier muss zielgerichteter Wille 291 also Absicht vorliegen 303 Ebenso wird dies beim Auffordern zu Gewalt oder Willkurmassnahmen angenommen 292 303 Bei den Vorbereitungshandlungen des Absatzes 2 muss die Absicht des Verbreitens vorliegen 304 Nach dem Oberlandesgericht Stuttgart 305 ist boswillig im Sinne vom boswilligen Verachtlich Machen in Absatz 1 eine Ausserung wenn sie aus feindseliger Gesinnung in der Absicht zu kranken vorgebracht wird 306 307 Allerdings ist fur eine Strafbarkeit nicht erforderlich dass der Tater seine Ausserung selbst als boswillig bewertet es reicht der Vorsatz hinsichtlich der Tatsachen die diese Bewertung begrunden 292 308 Absatz 8 Tatbestandsausschluss und Sozialadaquanzformel BearbeitenNach Absatz 8 gilt die sogenannten Sozialadaquanzformel des 86 Abs 3 StGB also aus der Norm uber das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen entsprechend in Fallen des Absatzes 2 auch in Verbindung mit den Absatzen 6 und 7 sowie in den Fallen der Absatze 3 bis 5 Absatz 1 fehlt demnach im Anwendungsbereich der Sozialadaquanzformel Absatze 2 bis 7 gelten somit nach dem Wortlaut des 86 StGB nicht wenn die Handlung der staatsburgerlichen Aufklarung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen der Kunst oder der Wissenschaft der Forschung oder der Lehre der Berichterstattung uber Vorgange des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ahnlichen Zwecken dient Beim Vorliegen der Voraussetzungen der Sozialadaquanzformel wird bereits die Tatbestandsmassigkeit ausgeschlossen 309 310 Nach einer Ansicht soll dieser Tatbestandsausschluss nur in Ausnahmefallen von Relevanz sein in der Regel werde es in diesen Fallen schon an der Eignung zur Friedensstorung Abs 3 an der vollendeten Friedensstorung Abs 4 bzw am tatbestandsmassigen Aufstacheln Abs 2 fehlen 311 Nach einer anderen Ansicht soll die Sozialadaquanzformel angesichts der Weite des Tatbestandes notig sein insbesondere um die Meinungsfreiheit zu gewahrleisten 312 Verteidigerhandeln soll nach dem Bundesgerichtshof grundsatzlich auch ahnlichen Zwecken dienen konnen 313 Daher sei der Tatbestand der Volksverhetzung auf Handlungen zur Verteidigung des Mandanten grundsatzlich nicht anzuwenden wenn dem Mandanten eine Volksverhetzung zur Last gelegt werde 313 Dies bedeutete jedoch keinen Freibrief fur Strafverteidiger Denn es gibt auch Ausnahmen Diese fasst der BGH so zusammen Eine Ausnahme gilt nur dann wenn die Erklarung des Verteidigers ohne jeden Bezug zur Verteidigung ist oder sich als verteidigungsfremdes Verhalten erweist das sich lediglich den ausseren Anschein der Verteidigung gibt tatsachlich aber nach den Massstaben des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts nichts zu solcher beizutragen vermag 313 Insbesondere gilt dies fur die Beweisbehauptung im Rahmen eines Beweisantrages in Auschwitz und Auschwitz Birkenau seien keine Menschen durch Giftgas getotet worden 314 Das Oberlandesgericht Stuttgart sah es 2006 als sozialadaquant an dass der Betreiber einer Internetseite im Rahmen einer uber 100 Seiten starke n Dokumentation uber geplante und erlassene Sperrungen von Internetseiten Hyperlinks zu nationalsozialistischen Propagandaseiten setzte um eine Verwendung der Inhalte der verlinkten Seiten zum Zweck der Aufklarung und Meinungsbildung uber Zensur und Informationskontrolle zu ermoglichen 315 In der strafrechtlichen Literatur wird dieses Urteil zustimmend zitiert wobei angenommen wird der Betreiber habe sich von den verlinkten Inhalten ausdrucklich distanziert 316 Anwendung auf Auslandstaten Strafanwendungsrecht BearbeitenStraftaten die gemass 130 StGB im Ausland begangen werden gleich ob von deutschen Staatsangehorigen oder von Auslandern konnten und konnen wie eine Inlandsstraftat verfolgt werden wenn ihr Erfolg auch im Inland eintritt 3 9 StGB Dies war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Dezember 2000 317 318 auch in dem Fall der Holocaustleugnung dann der Fall wenn sie den offentlichen Frieden in Deutschland beeintrachtigen und die Menschenwurde von erkennbaren Minderheiten in Deutschland verletzen So reiche es zum Beispiel aus dass ein strafbarer Inhalt uber das Internet zum Beispiel in Form einer HTML Seite von Deutschland aus abrufbar war 319 Daraus ergab sich zum Beispiel die Zustandigkeit deutscher Gerichte fur Volksverhetzungsdelikte die vom Ausland aus begangen werden Deshalb wurde zum Beispiel der Holocaustleugner Ernst Zundel fur volksverhetzende Propaganda die er von den USA bzw Kanada aus im Internet veroffentlicht hatte im Februar 2007 vom Landgericht Mannheim verurteilt In der Rechtswissenschaft wurde die Entscheidung kritisiert Zum einen mussten angesichts des Legalitatsprinzips nun eigentlich die Staatsanwaltschaften hinsichtlich einer unubersehbaren Zahl von Internetseiten ermitteln zum anderen habe der Bundesgerichtshof im Rahmen des Strafanwendungsrechts eine Auslegung zum Erfolgsbegriff vertreten die der allgemeinen Dogmatik von den Gefahrdungsdelikten widerspreche da Eignungsdelikte vgl Wortlaut der Absatze 1 und 3 der Volksverhetzung in einer Weise die geeignet ist den offentlichen Frieden zu storen danach zu den abstrakten Gefahrdungsdelikten zahlen wurden bei denen eben kein Erfolg zum Tatbestand gehore 320 Im Mai 2016 entschied allerdings ein anderer inzwischen zustandiger Senat des Bundesgerichtshofes gegen die quasi universelle Strafbarkeit einer Volksverhetzung im Ausland nach deutschem Recht 321 Die Eignung zur Storung des offentlichen Friedens im Sinne von 130 Abs 3 StGB umschreibe keinen zum Tatbestand gehorenden Erfolg 322 Daher konne eine Inlandstat nach dem Recht Deutschlands durch die Storung des offentlichen Friedens in Deutschland nicht begrundet werden 322 Die Tat sei allerdings im konkreten Falle dennoch nach dem Recht Deutschlands strafbar da der Tater Deutscher sei und die Tat auch am Tatort Schweiz strafbar sei 323 Im Hinblick auf diese neue Rechtsprechung initiierte das Bundesjustizministerium mit dem Referentenentwurf vom September 2019 ein neues Gesetzesvorhaben 324 Das endgultige Gesetz wurde im November 2020 vom Bundestag beschlossen 325 und im Dezember 2020 verkundet 326 Die Gesetzesanderungen traten im 1 Januar 2021 in Kraft 327 Zur Anwendbarkeit dieser neuen Sonderregelung auf Auslandstaten muss die Tat nach neuer Rechtslage aber geschehen in einer Weise die geeignet ist den offentlichen Frieden zu storen zudem im Inland wahrnehmbar verbreitet oder der inlandischen Offentlichkeit zuganglich gemacht werden und der Tater Deutscher sein oder seine Lebensgrundlage im Inland haben 5 Nr 5a Buchst b StGB neuer Fassung Die Gesetzesbegrundung zeigt allerdings Tendenzen dahin dass die Norm so zu interpretieren sei dass bei Inlands und Auslandstaten von vorneherein auch keine unterschiedlichen Anforderungen an Zeitpunkt und Art des Nachweises dieser Merkmale bestunden 328 329 Neben dieser neuen Sonderregelung besteht weiterhin die Moglichkeit einer Anwendbarkeit des Strafrechts Deutschlands wenn die Tat auch am auslandischen Tatort mit Strafe bedroht ist 330 Vgl 7 Abs 2 StGB Siehe auch BearbeitenKategorie Volksverhetzer nach deutschem Recht Verhetzung analoger Tatbestand im osterreichischen Strafgesetzbuch Artikel 261bis StGB analoger Tatbestand im schweizerischen Strafgesetzbuch Anstiftung zu Rassenhass analoger Tatbestand im franzosischen Strafrecht Gesetze gegen Holocaustleugnung Hate crime Hasskriminalitat Literatur BearbeitenKarsten Altenhain StGB 130 Volksverhetzung In Holger Matt Joachim Renzikowski Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 2 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2020 ISBN 978 3 8006 4981 5 Mathias Hellmann Julia Gartner Neues beim Volksverhetzungstatbestand Europaische Vorgaben und ihre Umsetzung In Neue Juristische Wochenschrift NJW 14 2011 S 961 Matthias Krauss 130 Volksverhetzung In Gabriele Cirener Henning Radtke Ruth Rissing van Saan Thomas Ronnau Wilhelm Schluckebier Hrsg Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar Grosskommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 ISBN 978 3 11 049006 0 doi 10 1515 9783110490060 Sergey Lagodinsky Kontexte des Antisemitismus Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte der Meinungsfreiheit und ihrer Schranken Metropol Verlag Berlin 2013 ISBN 978 3 86331 025 7 424 Seiten Peter Rackow StGB 130 Volksverhetzung In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg BeckOK StGB Beck sche Online Kommentare BeckOK C H Beck Munchen 49 Edition Stand 1 Februar 2021 Benedikt Rohrssen Von der Anreizung zum Klassenkampf zur Volksverhetzung 130 StGB Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19 Jahrhundert De Gruyter Berlin 2009 ISBN 978 3 89949 750 2 Zum Inhalt degruyter com Jurgen Schafer Stephan Anstotz StGB 130 Volksverhetzung In Volker Erb Jurgen Schafer Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 4 Auflage Band 4 185 262 C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 74604 8 Andreas Stegbauer Rechtsextremistische Propaganda im Lichte des Strafrechts VVF Munchen 2000 ISBN 3 89481 396 2 Heribert Ostendorf 130 Volksverhetzung In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch NK StGB 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Volksverhetzung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Holocaustleugnung vom 13 April 1994 Az 1 BvR 23 94 BVerfGE 90 241 Thomas Fischer Fischer im Recht Offentlicher Friede Teil I Warum Volksverhetzung strafbar ist In Die Zeit zeit de 27 Oktober 2015 abgerufen am 13 Juli 2021 und Fischer im Recht Offentlicher Friede Teil 2 Uber das Hetzen und das Lugen 3 November 2015 Thomas Fischer Holocaust Leugnen Zu alt fur Strafe In Der Spiegel 20 November 2020 abgerufen am 3 August 2021 Joachim Neander Mit dem Strafrecht gegen die Auschwitz Luge Ein halbes Jahrhundert 130 Strafgesetzbuch Volksverhetzung In theologie geschichte Zeitschrift fur Theologie und Kulturgeschichte 2006 abgerufen am 6 Juli 2021 Roman Trips Hebert Volksverhetzung PDF Aktueller Begriff Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2 Oktober 2009 abgerufen am 11 Juli 2021 PDF 67 kB Anzahl der polizeilich erfassten Falle von Volksverhetzung in Deutschland von 2009 bis 2020 Statista GmbH abgerufen am 12 Juli 2021 Fragen und Antworten zur Neufassung der Strafvorschrift der Volksverhetzung 130 des Strafgesetzbuchs Bundesministerium der Justiz 28 Oktober 2022 abgerufen am 11 Dezember 2022 Einzelbelege Bearbeiten Friedrich Kluge Alfred Gotze Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache 20 Auflage hrsg von Walther Mitzka De Gruyter Berlin New York 1967 Neudruck 21 unveranderte Auflage ebenda 1975 ISBN 3 11 005709 3 S 306 hetzen a b Geandert durch Art 4 des Gesetzes zur Anderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches vom 4 Dezember 2022 BGBl 2022 I S 2146 in Kraft getreten am 9 Dezember 2022 130 Volksverhetzung In Strafgesetzbuch dejure de Abgerufen am 9 Dezember 2022 Bundesministerium des Innern und fur Heimat Bundeskriminalamt Hrsg Politisch motivierte Kriminalitat im Jahr 2021 Bundesweite Fallzahlen 10 Mai 2022 S 6 1 PDF Bundesministerium des Inneren fur Bau und Heimat und Bundeskriminalamt Hrsg Politisch motivierte Kriminalitat im Jahr 2020 Bundesweite Fallzahlen 4 Mai 2021 S 4 bmi bund de PDF Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 1 Heribert Ostendorf in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 130 Rn 4 Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 1 Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 3 mit weiteren Nachweisen a b c d Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 10 a b Matthias Krauss StGB 130 Rn 2 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b BGH Urteil vom 12 Dezember 2000 Az 1 StR 184 00 NJW 2001 624 628 BGHSt 46 212 Zitat Das Ausserungsdelikt nach 130 I StGB schutzt Teile der inlandischen Bevolkerung schon im Vorfeld von unmittelbaren Menschenwurdeverletzungen Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 3 unter Verweis auf BT Drs 12 6853 S 24 Rahmenbeschluss 2008 913 JI des Rates vom 28 November 2008 zur strafrechtlichen Bekampfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit a b Matthias Krauss StGB 130 Rn 9 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 BT Drs 17 3124 S 10 BT Drs 17 3124 S 11 a b c Matthias Krauss StGB 130 Rn 10 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 4 Siehe auch die Uberschrift von Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 19 Matthias Krauss StGB 130 Rn 11 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 BGH 3 Mai 2016 Az 3 StR 449 15 Rn 17 NStZ 2017 146 148 BVerwG Urteil vom 5 August 2009 Az 6 A 3 08 BVerwGE 134 275 BVerfG Beschluss vom 22 Juni 2018 Az 1 BvR 673 18 Rn 26 NJW 2018 S 2858 2859 a b Matthias Krauss StGB 130 Rn 14 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 12 BT Drs 15 4832 S 1 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 8 Zitat abstrakt konkrete bzw potenzielle Gefahrdungsdelikte BGH Urteil des 1 Strafsenats vom 12 Dezember 2000 Az 1 StR 184 00 NJW 2001 624 626 BGHSt 46 212 Zitat Mit der Eignungsformel wird die Volksverhetzung nach 130 I und III StGB zu einem abstrakt konkreten Gefahrdungsdelikt teilweise wird diese Deliktsform auch als potenzielles Gefahrdungsdelikt bezeichnet a b c Matthias Krauss StGB 130 Rn 16 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 9 BT Drs 15 5051 vom 9 Marz 2005 S 4 6 BVerfG Beschluss vom 16 April 2005 Az 1 BvR 808 05 NJW 2005 S 3202 3203 Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 130 Rn 1 Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm In Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 22c a b Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 115 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 50 a b BT Drs 18 2601 S 25 a b c d Heribert Ostendorf in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 130 Rn 2 Wikisource s Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich 1871 130 BGBl 1960 I S 478 Paragraf 130 Volksverhetzung In Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich vom 15 Mai 1871 lexetius com Abgerufen am 6 Juli 2021 30 Juli 1960 4 August 1960 bis 1 September 1969 Peter Reichel Vergangenheitsbewaltigung in Deutschland Die Auseinandersetzung mit der NS Diktatur in Politik und Justiz Beck Munchen 2001 ISBN 3 406 45956 0 S 144 ff Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 1 Zitat Sie wurde zunachst durch das 6 StrAndG vom 30 Juni 1960 BGBl I S 478 als Reaktion auf antisemitische und nazistische Vorfalle die im In und Ausland grosses Aufsehen erregt hatten neu gefasst Bericht des Rechtsausschusses BT Drs 3 1746 S 2 3 Friedrich Nieland fand keine Richter In Die Zeit Nr 3 1959 Peter Reichel Vergangenheitsbewaltigung in Deutschland Munchen 2001 S 144 157 Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches der Strafprozessordnung und anderer Gesetze Verbrechensbekampfungsgesetz vom 28 Oktober 1994 BGBl I S 3186 Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 1 BT Drs 10 3242 S 8 Zitat eine Regelung die es erlaubt dem Leugnen des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus oder einer anderen Gewalt oder Willkurherrschaft begangenen Unrechts strafrechtlich zu begegnen Dabei soll ohne Anderung eines Straftatbestandes durch Verzicht auf das Antragserfordernis bei Beleidigung oder Verunglimpfung Verstorbener eine Strafverfolgung von Amts wegen dann ermoglicht werden wenn die Tat mit der Verfolgung durch die nationalsozialistische oder eine andere Gewalt oder Willkurherrschaft zusammenhangt a b BGH Urteil vom 15 Marz 1994 Az 1 StR 179 93 NStZ 1994 390 391 Fall Deckert Umstritten Der BGH das BVerfG und die Auschwitzluge In richterverein net Abgerufen am 6 Juli 2021 Dieser Artikel ist veroffentlicht in MHR 2 94 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 2 a b BGH Urteil vom 18 September 1979 Az VI ZR 140 78 NJW 1980 S 45 BGHZ 75 160 Aus der Begrundung des Mannheimer Urteils gegen Gunter Deckert in Die Zeit 19 August 1994 Peter Konig Helmut Seitz Die straf und strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Verbrechensbekampfungsgesetzes NStZ 1995 S 1 3 Hans H Kotte Freibrief fur Leugner des Holocaust In Die Tageszeitung 17 Marz 1994 abgerufen am 27 September 2020 Juden verlangen Gesetzesanderung in FAZ 21 Marz 1994 BT Drs 12 8411 S 6 Zitat Es stosst allgemein auf Unverstandnis dass derartige Ausserungen nach geltendem Recht nur dann als Volksverhetzung gemass 130 StGB geahndet werden konnen wenn z B die Juden zusatzlich als minderwertige Menschen geschmaht werden die nicht verdienen in unserer staatlichen Gemeinschaft zu leben als unglaubwurdige Falscher und profitgierige Parasiten Das einfache Leugnen des Holocaust wird dagegen von der Rechtsprechung nur als Beleidigung 185 ff StGB gewertet weil die Voraussetzungen die fur das Merkmal der Wurde zu fordern sind nicht erfullt seien zuletzt Urteil des BGH vom 15 Marz 1994 1 StR 179 93 Der Entwurf reagiert auf die Rechtsprechung und verzichtet generell fur das Billigen Leugnen oder Verharmlosen des Volkermordes wahrend der Zeit der NS Gewaltherrschaft auf dieses Merkmal BVerfG Beschluss vom 13 April 1994 Az 1 BvR 23 94 BVerfGE 90 241 247 250 Auschwitzluge DFR Abs Nr 28 34 BVerfG Beschluss vom 13 April 1994 Az 1 BvR 23 94 BVerfGE 90 241 247 250 Auschwitzluge DFR Abs Nr 34 Zitat c Aber auch wenn man die Ausserung auf die sich die Auflage bezieht nicht fur sich nimmt sondern im Zusammenhang mit dem Thema der Versammlung betrachtet und sie insoweit als Voraussetzung fur die Meinungsbildung zur Erpressbarkeit der deutschen Politik ansieht halten die angegriffenen Entscheidungen einer verfassungsrechtlichen Nachprufung stand Die untersagte Ausserung geniesst dann zwar den Schutz des Art 5 Abs 1 Satz 1 GG Doch ist ihre Einschrankung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden Peter Reichel Vergangenheitsbewaltigung in Deutschland Munchen 2001 S 156 Interview mit Winfried Hassemer Das Grundgesetz ist dazu da in Aktion zu treten Memento vom 2 Januar 2010 im Internet Archive In Suddeutsche Zeitung 10 Juni 2008 Holocaust Leugner nicht bestrafen In Tagesspiegel 10 Juli 2008 Online Anton Maegerle Appell der Holocaust Leugner Immer haufiger finden sich in der FAZ Anzeigen rechtsextremer Autoren taz 10 Juni 1996 abgerufen am 13 Januar 2023 Historiker Jackel Holocaust Leugner mit Ignoranz strafen In Deutschlandradio Kultur 1 Februar 2007 Interview mit Historiker Wehler Mitleid mit Irving ist verfehlt Spiegel Online 21 Februar 2006 BGBl 2005 I S 969 Paragraf 130 Volksverhetzung 1 April 2005 In Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich vom 15 Mai 1871 lexetius com Abgerufen am 10 Juli 2021 BT Drs 15 5051 PDF vom 9 Marz 2005 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses S 6 BVerwG Urteil vom 25 Juni 2008 Az 6 C 21 07 Volltext Rn 27 f Insoweit nicht problematisiert in BVerfG Beschluss vom 4 November 2009 Az 1 BvR 2150 08 NJW 2010 47 BVerfGE 124 300 Art 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008 913 JI des Rates vom 28 November 2008 zur strafrechtlichen Bekampfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28 Januar 2003 zum Ubereinkommen des Europarats vom 23 November 2001 uber Computerkriminalitat betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art BGBl 2011 I S 418 Paragraf 130 Volksverhetzung In lexetius com Abgerufen am 7 Juli 2021 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 18 a b c Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 19 Art 1 des Neunundvierzigsten Gesetzes zur Anderung des Strafgesetzbuches Umsetzung europaischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht BGBl 2015 I S 10 Paragraf 130 Volksverhetzung 27 Januar 2015 In Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich vom 15 Mai 1871 lexetius com Abgerufen am 7 Juli 2021 Art 1 des Sechzigsten Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den 86 86a 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland BGBl 2020 I S 2600 Paragraf 130 Volksverhetzung 1 Januar 2021 In Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich vom 15 Mai 1871 lexetius com Abgerufen am 7 Juli 2021 Rahmenbeschluss 2008 913 JI des Rates vom 28 November 2008 zur strafrechtlichen Bekampfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit In ABl L Nr 328 6 Dezember 2008 S 55 58 Art 4 des Achten Gesetzes zur Anderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches Dokumentations und Informationssystem fur Parlamentsmaterialien abgerufen am 22 Oktober 2022 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses 6 Ausschuss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 20 3708 BT Drs 20 4085 vom 19 Oktober 2022 S 11 f 14 ff Hasso Suliak Ampel weitet Volksverhetzungsparagrafen aus Offentliche Verharmlosung von Kriegsverbrechen kunftig strafbar Legal Tribune Online 21 Oktober 2022 Volksverhetzung Verharmlosung von Kriegsverbrechen wird strafbar In BRAK Mitteilungen Bundesrechtsanwaltskammer BRAK 28 Oktober 2022 abgerufen am 18 Dezember 2022 Billigung Leugnung und Verharmlosung von Volkermorden In Kurzmeldungen hib Deutscher Bundestag 19 Oktober 2022 abgerufen am 22 Dezember 2022 Christian Rath Plane fur Gesetzesverscharfung Kritik an Volksverhetzungsparagraf taz de 3 November 2022 Buschmann uber Klimaaktivisten Justizminister Nicht verharmlosen was da in Museen stattfindet deutschlandfunk de 18 November 2022 Marco Buschmann im Gesprach mit Gudula Geuther Fragen und Antworten zur Neufassung der Strafvorschrift der Volksverhetzung 130 des Strafgesetzbuchs Bundesministerium der Justiz 28 Oktober 2022 abgerufen am 22 Dezember 2022 BVerfG Urteil vom 15 Januar 1958 Az 1 BvR 400 51 BVerfGE 7 198 209 210 Luth Absatz Nr 36 BVerfG Beschluss vom 7 Juli 2020 Az 1 BvR 479 20 Rn 12 13 NJW 2021 297 beck online BVerfG 23 Juni 2004 Az 1 BvQ 19 04 Rn 21 BVerfGE 111 147 BVerfG NJW 2004 2814 2815 BVerfG Beschluss vom 12 November 2002 Az 1 BvR 232 97 Rn 9 NJW 2003 660 661 Matthias Krauss StGB 130 Rn 21 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 BVerfG Beschluss vom 4 Februar 2010 Az 1 BvR 369 04 Rn 26 27 NJW 2010 2193 2194 BVerfG Beschluss vom 12 November 2002 Az 1 BvR 232 97 Rn 9 NJW 2003 660 661 BVerfG Beschluss vom 7 April 2001 Az 1 BvQ 17 01 Rn 26 30 NJW 2001 2072 2073 BVerfG Beschluss vom 6 September 2000 Az 1 BvR 1056 95 Rn 31 33 NJW 2001 61 62 BGH Urteil vom 15 Dezember 2005 Az 4 StR 283 05 Rn 11 16 NStZ RR 2006 305 Ahnlich aber fur Abs 1 3 als allgemeine Gesetze Peter Rackow in BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 46 a b BVerfG Beschluss vom 22 Juni 2018 Az 1 BvR 2083 15 Rn 21 EGMR Entscheidung vom 20 Oktober 2015 25239 13 Dieudonne M BALA M BALA contre la France NJW RR 2016 1514 EGMR Entscheidung vom 3 Oktober 2019 55225 14 Pastors gegen Deutschland Franz Schemmer in BeckOK Grundgesetz Epping Hillgruber 47 Edition Stand 15 Mai 2021 GG Art 5 Rn 6 BVerfG 9 Oktober 1991 Az 1 BvR 1555 88 BVerfGE 85 1 15 NJW 1992 1439 kritische Bayer Aktionare Zitat Die Mitteilung einer Tatsache ist dagegen im strengen Sinne keine Ausserung einer Meinung weil ihr die fur eine Meinungsausserung charakteristischen Merkmale fehlen Tatsachenbehauptungen fallen deswegen aber nicht von vornherein aus dem Schutzbereich von Art 5 Abs 1 Satz 1 GG heraus Sie sind vielmehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschutzt weil und soweit sie Voraussetzung der Bildung von Meinungen sind welche Art 5 Abs 1 GG gewahrleistet vgl BVerfGE 54 208 219 61 1 8 Daher endet der Schutz der Meinungsfreiheit fur Tatsachenbehauptungen erst dort wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen konnen Unter diesem Gesichtspunkt ist unrichtige Information kein schutzenswertes Gut Das Bundesverfassungsgericht geht deswegen davon aus dass die erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz des Art 5 Abs 1 Satz 1 GG umfasst wird vgl BVerfGE 61 1 8 Allerdings durfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet vgl BVerfGE 54 208 219 f 61 1 8 BVerfG 22 Juni 1982 Az 1 BvR 1376 79 BVerfGE 61 1 8 NJW 1983 1415 Wahlkampf BVerfG Beschluss vom 22 Juni 2018 Az 1 BvR 673 18 NJW 2018 2858 Rn 25 Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Volkermords Sinngemass und allgemein zur Meinungsfreiheit und erwiesenermassen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen auch BVerfG Beschluss vom 13 April 1994 Az 1 BvR 23 94 Rn 27 31 BVerfGE 90 241 247 NJW 1994 1779 Auschwitzluge BVerfG Beschluss vom 9 Oktober 1991 Az 1 BvR 1555 88 NJW 1992 1439 1440 BVerfG Beschluss vom 3 Juni 1980 Az 1 BvR 797 78 BVerfGE 54 208 219 NJW 1980 2072 Boll jeweils mit weiteren Nachweisen EGMR Entscheidung vom 24 Juni 2003 uber die Zulassigkeit der Beschwerde Nr 65831 01 Garaudy Frankreich NJW 2004 S 3691 3692 3693 a b c Franz Schemmer in BeckOK Grundgesetz Epping Hillgruber 47 Edition Stand 15 Mai 2021 GG Art 5 Rn 6 1 BVerfG Pressemitteilung Nr 129 2009 vom 17 November 2009 130 Abs 4 StGB ist mit Art 5 Abs 1 und 2 GG vereinbar BVerfG Beschluss vom 4 November 2009 Az 1 BvR 2150 08 Wunsiedel BVerfGE 124 300 NJW 2010 47 a b Franz Schemmer in BeckOK Grundgesetz Epping Hillgruber 47 Edition Stand 15 Mai 2021 GG Art 5 Rn 99 1 a b Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 14 Matthias Krauss StGB 130 Rn 35 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 mit weiteren Nachweisen a b c d BT Drs 17 3124 S 10 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 27 VGH Munchen Beschluss vom 23 Mai 2019 Az 10 CE 19 997 BeckRS 2019 10748 Rn 17 Sinngemass Matthias Krauss StGB 130 Rn 33 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 28 a b Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 14 1 a b Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 9 AG Essen Essen Urteil vom 30 Januar 2015 Az 57 Cs 29 Js 579 14 631 14 BeckRS 2015 3321 Volksverhetzung Zionist Codewort Juden Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 30 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 14 a b BGH Beschluss vom 14 April 2015 Az 3 StR 602 14 Rn 10 NStZ 2015 S 512 512 Zitat Teil der Bevolkerung ist eine von der ubrigen Bevolkerung auf Grund gemeinsamer ausserer oder innerer Merkmale politischer nationaler ethnischer rassischer religioser weltanschaulicher sozialer wirtschaftlicher beruflicher oder sonstiger Art unterscheidbare Gruppe von Personen zu verstehen die zahlenmassig von einiger Erheblichkeit und somit individuell nicht mehr unterscheidbar sind BGH Beschluss vom 3 Mai 2016 Az 3 StR 449 15 NStZ 2017 146 147 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 31 Matthias Krauss StGB 130 Rn 36 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 63 OLG Stuttgart Beschluss vom 23 Januar 2002 1 Ws 9 02 NJW 2002 2893 a b c BGH Urteil vom 3 April 2008 Az 3 StR 394 07 Rn 25 BeckRS 2008 6865 Rn 25 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 15 a b BGH Urteil vom 15 November 1967 Az 3 StR 4 67 NJW 1968 309 OLG Stuttgart Urteil vom 19 Mai 2009 Az 2 Ss 1014 09 insbes Rn 16 NStZ 2010 S 453 Rn 5 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 64 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 69609 1 S 1002 1020 im Besonderen S 1006 Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 130 Rn 2 Wolfgang Mitsch Der unmogliche Zustand des 130 StGB KriPoZ 4 2018 Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 3 Warum die Staatsanwaltschaft keine Volksverhetzung sieht In Spiegel Online 1 Marz 2017 abgerufen am 1 Marz 2017 OLG Koln Urteil vom 9 Juni 2020 Az III 1 RVs 77 20 BeckRS 2020 13032 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 36 a b Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 16 OLG Karlsruhe Beschluss vom 26 Juli 2018 Az 2 Rv 4 Ss 192 18 BeckRS 2018 22244 Rn 9 Zitat Soweit das Landgericht dem ersten Kommentar des Angeklagten die Bedeutung beigelegt hat der Angeklagte habe den drei Fluchtlingskindern die Gegenstand der von ihm kommentierten Meldung waren wegen ihrer Tat das Lebensrecht abgesprochen und damit ihre Menschenwurde angegriffen vermag das eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gemass 130 Abs 1 Nr 2 StGB schon deshalb nicht zu tragen weil der gesetzliche Tatbestand voraussetzt dass der Angriff auf die Menschenwurde gerade wegen der Zugehorigkeit zu einer nationalen oder durch ihre ethnische Herkunft bezeichneten Gruppe erfolgt Das aber hat das Landgericht indem es die Diebstahlstat der Fluchtlingskinder als Bezugspunkt der Ausserung des Angeklagten angenommen hat nicht festgestellt Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 17 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 39 BT Drs 12 6853 S 24 Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 5 Matthias Krauss StGB 130 Rn 45 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 54 a b c d Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 4 Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 5 5d Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 130 Rn 4 BGH Urteil vom 15 Marz 1994 1 StR 179 93 NStZ 1994 390 391 BGHSt 40 97 102 a b OLG Brandenburg Urteil vom 28 November 2001 Az 1 Ss 52 01 NJW 2002 1440 BGH Beschluss vom 16 November 1993 Az 1 StR 193 93 NStZ 1994 140 Zitat Nach dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der genannten Vorschriften kann sich der Volksverhetzung und der Aufstachelung zum Rassenhass auch schuldig machen wer in Anknupfung an nationalsozialistische Gedankengange Hass gegen Teile der Bevolkerung schurt indem er sie mit offenkundig unwahren Tatsachenbehauptungen offentlich der Luge und finanziellen Erpressung bezichtigt und damit allgemein als verabscheuungswurdig darstellt vgl BGHSt 31 226 231 In besonderem Masse gilt dies dann wenn das Schicksal der Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus als Erfindung dargestellt und diese Behauptung mit dem Motiv der angeblichen Erpressung verbunden wird sog qualifizierte Auschwitzluge a b BGH Beschluss vom 28 Juli 2016 Az 3 StR 149 16 Rn 19 NStZ RR 2016 369 370 BGH Urteil vom 14 Marz 1984 3 StR 36 84 BGHSt 32 310 313 NJW 1984 1631 1632 BVerfG Beschluss vom 25 Marz 2008 Az 1 BvR 1753 03 Rn 33 NJW 2008 2907 2908 Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 130 Rn 5 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 49 Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 5b bei Verbindung mit einem Hakenkreuz Ahnlich Matthias Krauss StGB 130 Rn 53 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Ahnlich Heribert Ostendorf in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 130 Rn 11 a b Heribert Ostendorf in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 130 Rn 13 BVerwG Urteil vom 26 April 2023 Az 6 C 8 21 Leitsatze 2 und 3 Rn 29 f Rechtswidriges Verbot des NPD Wahlplakats Migration totet BGH Urteil vom 12 Dezember 2000 Az 1 StR 184 00 NJW 2001 624 626 BGHSt 46 212 a b Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 51 a b Matthias Krauss StGB 130 Rn 55 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 5d Matthias Krauss StGB 130 Rn 56 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 BGH Urteil vom 27 Juli 2017 Az 3 StR 172 17 BeckRS 2017 127495 Rn 31 BayObLG Urteil vom 17 August 1994 Az 4 St RR 105 94 NJW 1995 145 Entsprechend Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 52 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 52 BGH Urteil vom 15 Dezember 2005 Az 4 StR 283 05 NStZ RR 2006 305 Zustimmend Matthias Krauss StGB 130 Rn 57 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 OLG Stuttgart Urteil vom 19 Mai 2009 2 Ss 1014 09 NStZ 2010 453 454 f Zustimmend Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 52 BGH Urteil vom 3 April 2008 3 StR 394 07 BeckRS 2008 6865 Rn 17 Vergleichbar Matthias Krauss StGB 130 Rn 58 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b Matthias Krauss StGB 130 Rn 58 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 54 Anders Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 5d Matthias Krauss StGB 130 Rn 59 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 BGH Urteil vom 27 Juli 2017 Az 3 StR 172 17 Rn 31 BeckRS 2017 127495 Rn 31 Weitgehend ubereinstimmend BVerfG Beschluss vom 6 September 2000 Az 1 BvR 1056 95 Rn 37 NJW 2001 61 63 BGH Urteil vom 3 April 2008 Az 3 StR 394 07 Rn 17 BeckRS 2008 6865 Rn 17 Zustimmend Matthias Krauss StGB 130 Rn 61 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 BGH Urteil vom 3 April 2008 Az 3 StR 394 07 Rn 18 BeckRS 2008 6865 Rn 18 Heribert Ostendorf in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 130 Rn 15 OLG Karlsruhe Urteil vom 2 Marz 1995 Az 2 Ss 21 94 BeckRS 1995 8221 BayObLG Urteil vom 17 August 1994 Az 4 St RR 105 94 NStZ 1994 588 589 OLG Zweibrucken Urteil vom 24 Juni 1994 Az 1 Ss 80 94 NStZ 1994 490 OLG Hamm Urteil vom 2 November 1994 4 Ss 491 94 NStZ 1995 136 137 f zustimmend zitiert von BVerfG Beschluss vom 4 Februar 2010 Az 1 BvR 369 04 1 BvR 370 04 1 BvR 371 04 Rn 31 NJW 2010 2193 2195 Rn 31 und Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 57 a b BGH Urteil vom 12 Dezember 2000 Az 1 StR 184 00 NJW 2001 624 626 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 22 BGH Urteil vom 8 August 2006 5 StR 405 05 Rn 14 NStZ 2007 216 Rn 11 BVerfG Beschluss vom 22 Juni 2018 Az 1 BvR 2083 15 Rn 27 NJW 2018 2861 Rn 27 Matthias Krauss StGB 130 Rn 74 138 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 BGH Beschluss vom 3 Mai 2016 Az 3 StR 449 15 Rn 8 11 BeckRS 2016 16540 Rn 8 11 NStZ 2017 146 146 147 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 22 BGH Urteil vom 12 Dezember 2000 Az 1 StR 184 00 NJW 2001 624 626 627 BGHSt 46 212 219 Matthias Krauss StGB 130 Rn 80 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 mit weiteren Nachweisen Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 26 BGH Urteil vom 8 August 2006 Az 5 StR 405 05 NStZ 2007 216 217 Rn 10 11 a b c Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 62 a b c Matthias Krauss StGB 130 Rn 85 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b c Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 17 4 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 25 BT Drs 17 3124 S 11 Paragraf 130 Volksverhetzung 27 Januar 2015 Abgerufen am 8 Juli 2021 a b Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 73 BT Drs 19 19859 29 ff 57 a b Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 68 OLG Celle Urteil vom 14 Januar 1997 Az 1 Ss 271 96 NStZ 1997 495 VG Aachen Beschluss vom 5 Februar 2003 Az 8 L 1284 02 BeckRS 2003 18864 a b Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 15 Zusammen mit der Kommentierung zu 131 StGB Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 74 Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 18 BGH Beschluss vom 14 April 2015 Az 3 StR 602 14 NStZ 2015 S 512 513 Matthias Krauss StGB 130 Rn 87 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 KG Beschluss vom 30 Juli 2020 Az 5 161 Ss 74 20 31 20 Verhetzende Beleidigung kunftig strafbar In becklink beck online de 12 Mai 2021 abgerufen am 1 Marz 2023 Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekampfung verhetzender Inhalte sowie Bekampfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vom 14 September 2021 BGBl I S 4250 in Kraft getreten am 22 September 2021 BVerfG Beschluss vom 9 November 2011 Az 1 BvR 461 08 NJW 2012 1498 Rn 24 BGH Beschluss vom 10 Januar 2017 Az 3 StR 144 16 NStZ 2017 405 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 26 BVerfG Beschluss vom 9 November 2011 Az 1 BvR 461 08 NJW 2012 1498 Volltext BVerfG Beschluss vom 9 November 2011 Az 1 BvR 461 08 Rn 22 NJW 2012 1498 1499 Zitat Im Gesamtkontext der jeweiligen Aufsatze betrachtet sind die den Holocaust leugnenden Ausserungen vorliegend jedoch untrennbar mit Meinungsausserungen verbunden BGH Urteil vom 22 Dezember 2004 Az 2 StR 365 04 NJW 2005 689 690 BayObLG Beschluss vom 6 November 2001 Az 5 St RR 288 2001 NStZ 2002 258 Rn 3 Zustimmend Matthias Krauss StGB 130 Rn 121 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 BGH Urteil vom 22 Dezember 2004 2 StR 365 04 NJW 2005 689 690 691 BT Drs 18 2601 S 24 Matthias Krauss StGB 130 Rn 123 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b BT Drs 12 8588 S 8 a b Matthias Krauss StGB 130 Rn 129 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b Zum Leugnen BGH Beschluss vom 30 Oktober 2018 Az 3 StR 167 18 Rn 8 NStZ RR 2019 S 108 109 BGH Beschluss vom 17 Oktober 2017 Az 3 StR 109 17 NStZ 2018 589 590 OLG Celle Urteil vom 16 August 2019 Az 2 Ss 55 19 Rn 23 BeckRS 2019 21220 Rn 23 a b BVerwG Urteil vom 5 August 2009 6 A 3 08 NVwZ 2010 446 448 Rn 21 Matthias Krauss StGB 130 Rn 131 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b OLG Brandenburg Beschluss vom 12 April 2017 Az 1 53 Ss 17 17 13 17 NStZ RR 2017 S 206 207 Entsprechend OLG Hamm Beschluss vom 1 Oktober 2015 Az 1 RVs 66 15 BeckRS 2015 119749 Rn 13 Zustimmend Matthias Krauss StGB 130 Rn 131 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Matthias Krauss StGB 130 Rn 132 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 BGH Urteil vom 22 Dezember 2004 Az 2 StR 365 04 NJW 2005 S 689 691 BGH Urteil vom 22 Dezember 2004 Az 2 StR 365 04 NJW 2005 689 691 Zitat Der Kontext der Rede zeigt somit ein umfassendes Herunterspielen der Opferzahlen durch den Angekl nicht nur ein zahlenmassiges Infragestellen im Randbereich der geschichtlich feststehenden Grossenordnung Matthias Krauss StGB 130 Rn 133 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b c d e Matthias Krauss StGB 130 Rn 134 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 14 a b Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 85 BGH Urteil vom 12 Dezember 2000 Az 1 StR 184 00 NJW 2001 S 624 626 BGHSt 46 212 217 Matthias Krauss StGB 130 Rn 136 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 83 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 36 BGH Urteil vom 22 Dezember 2004 Az 2 StR 365 04 NJW 2005 S 689 691 Matthias Krauss StGB 130 Rn 137 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Ahnlich bis zu 10 nicht ausreichend Heribert Ostendorf in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 130 Rn 25 Zitat Im Hinblick auf die weitere Vorauss der Eignung zur Friedensstorung reicht aber eine kleinere Personenzahl bis zu 10 nicht aus wenn nicht uber Medien eine weitere Offentlichkeit hergestellt wird a b Heribert Ostendorf in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 130 Rn 25 Matthias Krauss StGB 130 Rn 137 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 a b Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 86 a b BVerfG Beschluss vom 22 Juni 2018 Az 1 BvR 673 18 NJW 2018 S 2858 2859 Rn 26 31 34 BVerfG Beschluss vom 22 Juni 2018 Az 1 BvR 2083 15 NJW 2018 2861 Rn 23 Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 26 Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 38 BVerwG Urteil vom 25 Juni 2008 Az 6 C 21 07 NJW 2009 S 98 101 Rn 36 BVerfG Beschluss vom 4 November 2009 Az 1 BvR 2150 08 NJW 2010 47 53 Rn 81 BVerfG Beschluss vom 4 November 2009 Az 1 BvR 2150 08 NJW 2010 47 55 Rn 100 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 92 a b c d e f g h i j BT Drs 15 5051 S 5 a b Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 22b BVerwG Urteil vom 25 Juni 2008 6 C 21 07 NJW 2009 98 101 Rn 37 BVerfG Beschluss vom 4 November 2009 Az 1 BvR 2150 08 NJW 2010 47 56 Rn 107 Zustimmend Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 27 Matthias Krauss StGB 130 Rn 145 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 96 a b Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 97 Matthias Krauss StGB 130 Rn 146 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 22d BVerfG Beschluss vom 4 November 2009 1 BvR 2150 08 NJW 2010 S 47 55 Rn 102 Matthias Krauss StGB 130 Rn 147 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 OLG Rostock Beschluss vom 19 Juli 2007 1 Ss 107 07 I 50 07 BeckRS 2007 16672 Heribert Ostendorf in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 130 Rn 36 Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 130 Rn 8b BVerfG Beschluss vom 4 November 2009 1 BvR 2150 08 NJW 2010 S 47 54 Rn 94 a b BVerfG Beschluss vom 4 November 2009 1 BvR 2150 08 NJW 2010 S 47 55 Rn 103 Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 31 Anders Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 22c a b Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 32 Matthias Krauss StGB 130 Rn 148 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 23 a b Robert Esser Deutsches Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage W Kohlhammer Stuttgart ISBN 978 3 17 035167 7 Rn 373 begrundet von Volker Krey Robert Esser Deutsches Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage W Kohlhammer Stuttgart ISBN 978 3 17 035167 7 Rn 409 begrundet von Volker Krey Joachim Vogel Jens Bulte 15 Vorsatzliches und fahrlassiges Handeln In Gabriele Cirener Henning Radtke Ruth Rissing van Saan Thomas Ronnau Wilhelm Schluckebier Hrsg Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 1 Berlin Boston 2020 ISBN 978 3 11 030025 3 Rn 29 BGH Urteil vom 5 Mai 1964 Az 1 StR 26 64 BGHSt 19 295 a b c d Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 130 Rn 12 a b c Karsten Altenhain In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 130 Rn 33 a b Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 24 OLG Munchen Beschluss vom 25 Mai 1985 2 Ws 242 85 NJW 1985 2430 Matthias Krauss StGB 130 Rn 149 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 130 Rn 8 BGH Urteil vom 10 April 2002 Az 5 StR 485 01 NJW 2002 S 2115 2116 2117 Andreas Stegbauer Der Straftatbestand gegen die Auschwitzleugnung eine Zwischenbilanz NStZ 2000 S 281 286 Zitat Der Tater muss sich demnach nur bewusst sein eine allgemein akzeptierte Auffassung zu bestreiten und den Betroffenen die offentlich zugebilligte Anerkennung zu versagen Detlev Sternberg Lieben Ulrike Schittenhelm Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 130 Rn 20 Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 103 Heribert Ostendorf in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 130 Rn 37 BGH Beschluss vom 6 August 2019 Az 3 StR 190 19 NStZ RR 2019 S 375 376 a b c Matthias Krauss StGB 130 Rn 155 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 Matthias Krauss StGB 130 Rn 156 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 OLG Stuttgart Urteil vom 19 Mai 2009 Az 2 Ss 1014 09 NStZ 2010 453 454 Rn 7 Bis auf Komma wortgleich Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 20 Nachzu wortgleich BayObLG Urteil vom 17 August 1994 4 St RR 105 94 NJW 1995 S 145 Ingeborg Puppe in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 16 Rn 29 Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 130 Rn 11 Zitat Tatbestandsausschluss BGH Urteil vom 6 April 2000 Az 1 StR 502 99 NJW 2000 2217 2218 BGHSt 46 36 Zitat Tatbestandsausschlussklausel Peter Rackow In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 45 Heribert Ostendorf in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 130 Rn 38 a b c BGH Urteil vom 6 April 2000 Az 1 StR 502 99 NJW 2000 2218 BGH Urteil vom 10 April 2002 Az 5 StR 485 01 NJW 2002 2115 2116 OLG Stuttgart Urteil vom 24 April 2006 Az 1 Ss 449 05 MMR 2006 387 Matthias Krauss StGB 130 Rn 161 In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 8 123 145d De Gruyter Berlin Boston 2021 BGH Urteil des Ersten Strafsenates vom 12 Dezember 2000 Az 1 StR 184 00 BGHSt 46 212 Verbreiten der Auschwitzluge Fall Toeben Volltext Verbreitung der Auschwitzluge durch Auslander strafbar Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ 13 Dezember 2000 abgerufen am 4 Juli 2021 Thomas J Primig Das Holocaust Urteil des deutschen BGH PDF In Internationales Strafrecht und das Internet Probleme in der Anwendung nationalen Strafrechts auf Kriminalitat in grenzuberschreitenden Datennetzen ohne Jahr S 7 ff Arnd Koch Zur Strafbarkeit der Auschwitzluge im Internet BGHSt 46 212 JuS 2002 S 123 BGH Beschluss des Dritten Strafsenates vom 3 Mai 2016 3 StR 449 15 a b BGH Beschluss des Dritten Strafsenates vom 3 Mai 2016 3 StR 449 15 Rn 13 BGH Beschluss des Dritten Strafsenates vom 3 Mai 2016 3 StR 449 15 Rn 16 18 Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den 86 86a 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland Gesetzgebungsverfahren 29 November 2019 Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz abgerufen am 3 Juli 2021 Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den 86 86a 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland In Dokumentations und Informationssystem fur Parlamentsmaterialien DIP Deutscher Bundestag abgerufen am 3 Juli 2021 BGBl 2020 I S 2600 Anderung 5 StGB vom 1 Januar 2021 In buzer de Abgerufen am 3 Juli 2021 BT Drs 19 19859 S 34 Peter Rackow in BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 130 Rn 64 Zitat Die Gesetzesbegrundung zeigt Sympathie dafur die Erfordernisse der inlandischen Wahrnehmbarkeit und Eignung zur Friedensstorung als Tatbestandsmerkmale zu interpretieren sodass bei Inlands und Auslandstaten von vorneherein keine unterschiedlichen Anforderungen an Zeitpunkt und Art des Nachweises bestunden will diese Frage indes letztlich der Rechtsprechung uberlassen BT Drs 19 19859 34 u 46 f Jurgen Schafer Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 130 Rn 122 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4188561 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksverhetzung amp oldid 237007955