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Das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist eine Straftat die in Deutschland in 86 StGB normiert ist Bei dem Delikt handelt es sich um ein Vergehen das mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird Die Vorschrift wird als Staatsschutz und abstraktes Gefahrdungsdelikt klassifiziert und soll Propaganda fur die Ziele verfassungsfeindlicher Organisationen verhindern 1 Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Schutzgut Verfassungsgemassheit Deliktsnatur 3 Vergehen und fehlende Versuchsstrafbarkeit 4 Objektiver Tatbestand 4 1 Tatgegenstande 4 2 Organisationen 4 3 Tathandlung 5 Tatbestandsausschlusse 5 1 Sozialadaquanz 5 2 Art 296 EGStGB bis 21 September 2021 6 Subjektive Tatseite 7 Rechtsfolgen 8 Gerichtliche Entscheidungen inklusive Verurteilungen 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseWortlaut Bearbeiten 86 StGB lautet seit der letzten Anderung vom 22 September 2021 durch die der neue Absatz 2 eingefugt wurde Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen 1 Wer Propagandamittel 1 einer vom Bundesverfassungsgericht fur verfassungswidrig erklarten Partei oder einer Partei oder Vereinigung von der unanfechtbar festgestellt ist dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist 2 einer Vereinigung die unanfechtbar verboten ist weil sie sich gegen die verfassungsmassige Ordnung oder gegen den Gedanken der Volkerverstandigung richtet oder von der unanfechtbar festgestellt ist dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist 3 einer Regierung Vereinigung oder Einrichtung ausserhalb des raumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes die fur die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tatig ist oder 4 die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen im Inland verbreitet oder der Offentlichkeit zuganglich macht oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt vorratig halt einfuhrt oder ausfuhrt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Ebenso wird bestraft wer Propagandamittel einer Organisation die im Anhang der Durchfuhrungsverordnung EU 2021 138 des Rates vom 5 Februar 2021 zur Durchfuhrung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung EG Nr 2580 2001 uber spezifische gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Massnahmen zur Bekampfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Durchfuhrungsverordnung EU 2020 1128 ABl L 43 vom 8 2 2021 S 1 als juristische Person Vereinigung oder Korperschaft aufgefuhrt ist im Inland verbreitet oder der Offentlichkeit zuganglich macht oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt vorratig halt einfuhrt oder ausfuhrt 3 Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 ist nur ein solcher Inhalt 11 Absatz 3 der gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Volkerverstandigung gerichtet ist Propagandamittel im Sinne des Absatzes 2 ist nur ein solcher Inhalt 11 Absatz 3 der gegen den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation oder gegen die Verfassungsgrundsatze der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist 4 Absatze 1 und 2 gelten nicht wenn die Handlung der staatsburgerlichen Aufklarung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen der Kunst oder der Wissenschaft der Forschung oder der Lehre der Berichterstattung uber Vorgange des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ahnlichen Zwecken dient 5 Ist die Schuld gering so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen Schutzgut Verfassungsgemassheit Deliktsnatur BearbeitenDer Straftatbestand richtet sich im Gegensatz zur Vorgangervorschrift 93 StGB von 1951 bis 1968 nicht gegen individuelle Meinungsausserungen sondern gegen verfassungsfeindliche Propaganda 2 Er ist nach herrschender Meinung 3 inklusive Rechtsprechung 4 verfassungsgemass und verstosst nicht gegen Artikel 5 Abs 1 des Grundgesetzes Geschutzte Rechtsguter sind nach wohl uberwiegender Auffassung in der Literatur die in Absatz 2 beschriebenen Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Gedanken der Volkerverstandigung 5 2 6 Der Bundesgerichtshof nennt 1969 den Schutz des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates als Ziel 4 Das Delikt ist ein abstraktes Gefahrdungsdelikt 2 5 eine konkrete Gefahrdung oder gar Verletzung der geschutzten Rechtsguter ist nicht notig Es wird auch als mittelbares Organisationsdelikt 4 bezeichnet da es Propaganda fur verfassungswidrige Organisationen verbietet 2 Vergehen und fehlende Versuchsstrafbarkeit BearbeitenDie Straftat stellt ein Vergehen dar da die Mindeststrafe unter einen Jahr Freiheitsstrafe liegt 12 Abs 1 StGB Daher sind nach 23 Abs 1 StGB der Versuch und nach 30 Abs 1 und 2 StGB bestimmte Vorbereitungshandlungen Versuch der Beteiligung wegen fehlender ausdrucklicher Anordnung nicht strafbar Es werden aber teilweise erganze materielle Vorbereitungshandlungen zur Verbreitung im Inland oder Ausland zu vollendeten Straftaten erklart 7 Objektiver Tatbestand BearbeitenTatgegenstande Bearbeiten Die Vorschrift erfasst ein Propagandamittel bei dem es sich um einen Inhalt im Sinne des 11 Abs 3 StGB handelt Dies sind solche die in Schriften auf Ton oder Bildtragern in Datenspeichern Abbildungen oder anderen Verkorperungen enthalten sind oder auch unabhangig von einer Speicherung mittels Informations oder Kommunikationstechnik ubertragen werden Wie in 86 Abs 2 StGB normiert muss es sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Volkerverstandigung richten Dies bedeutet dass es entweder die tragenden Grundsatze des demokratischen Verfassungsstaates unterminieren oder dem Ziel des friedlichen Zusammenlebens der Volker widersprechen muss Der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung wurde aus den Artikel 18 und Artikel 21 des Grundgesetzes ubernommen 8 Es kann daher auf diejenige Definition zuruckgegriffen werden die das Bundesverfassungsgericht 9 schon 1952 im SRP Urteil aufstellte 8 10 Umfasst sein sollen jedenfalls die Verfassungsgrundsatze die in 92 Abs 2 aufgezahlt werden 11 Das Angehen gegen lediglich einen der Grundsatze die in ihrer Zusammenschau die freiheitlich demokratische Grundordnung ausmachten soll nach einer Ansicht 8 nicht ausreichen Nach einer anderen Meinung 12 sind aber diese Grundsatze ineinander verschrankt und bedingen sich gegenseitig so dass schon das Angehen gegen einen der Grundsatze genugen soll Zu der zweiten Gruppe gehoren volkerrechtswidrige oder kriegsverherrlichende Inhalte 13 Mit umfasst ist auch das Verbot des Angriffskrieges nach Art 26 des Grundgesetzes 14 Da einfache Kritik an den Prinzipien des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates nicht untersagt ist und die streitbare Demokratie lediglich Angriffe auf ihre Grundordnung abwehrt ist das Tatbestandsmerkmal des gerichtet ist nur erfullt wenn sich die Propaganda in aktiv kampferische r aggressive r Tendenz gegen diese Verfassungsgrundsatze richtet 15 16 Allein der Gebrauch der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist nicht ausreichend 17 Da sowohl die freiheitliche demokratische Rechtsordnung als auch der Gedanke der Volkerverstandigung nur in der Form geschutzt werden wie sie im Grundgesetz zum Ausdruck kommen unterfallen der Norm nach herrschender Meinung nur nachkonstitutionelle Inhalte die sich gegen diese Grundwerte der Bundesrepublik Deutschland wenden 18 Der Bundesgerichtshof hat dies bereits 1979 fur antiquarische Ausgaben von Hitlers Mein Kampf abgelehnt 19 Werden vorkonstitutionelle Inhalte hingegen einschlagig bearbeitet und aktualisiert konnen auch sie erfasst werden 18 Vorkonstituelle Werke konnen unter Umstanden als Volksverhetzung geahndet werden 18 Organisationen Bearbeiten Die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Organisationen finden sich im ersten Absatz der Norm Die Vorschrift unterscheidet zwischen bestehenden Vereinigungen und ehemaligen Organisationen Abs 1 Nr 1 und Nr 2 beziehen sich auf 84 bzw 85 StGB erfassen also Propagandamittel einer vom Bundesverfassungsgericht fur verfassungswidrig erklarten Partei oder Ersatzorganisation sowie einer rechtskraftig verbotenen Vereinigung Das Propagandamittel muss entweder im Auftrag der verbotenen Organisation oder im Einvernehmen mit ihr erstellt worden sein oder spater von ihr ubernommen worden sein nicht von der Norm erfasst wird das Herstellen von Propagandamaterial aus eigenem Antrieb ohne Kontakt zu der verbotenen Organisation 20 Nr 3 bezieht sich auf Regierungen Vereinigungen oder Einrichtungen die sich ausserhalb des raumlichen Geltungsbereichs des Strafgesetzbuches befinden Auch hier ist ein innerstaatlicher Organisationsbezug erforderlich die Stellen mussen also stellvertretend fur die verfassungswidrigen Zwecke der in Nr 1 und Nr 2 genannten Vereinigungen tatig sein Nr 4 schliesslich umfasst Propagandamittel die darauf gerichtet sind Bestrebungen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen fortzusetzen Hierzu gehort die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbande Will man die Vorschrift nicht als vage Beschreibung von Schriften mit NS Gedankengut verstehen kann auf einen gewissen Organisationsbezug nicht verzichtet werden So muss der Inhalt der Schrift zunachst den Voraussetzungen des zweiten Absatzes entsprechen sich somit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Volkerverstandigung richten und zudem von einer NS Organisation vertreten worden sein Weiter ist erforderlich dass die Propaganda darauf abzielt gerade diese Ziele unter den aktuellen Bedingungen der Bundesrepublik zu verwirklichen 21 Als ausreichend dafur wurde etwa ein antikommunistisches Transparent mit der Inschrift Rotfront verrecke Nationale Sozialisten und die Darstellung einer Faust angesehen die Hammer und Sichel mit der Inschrift Rotfront verrecke zerschlagt 22 23 Ebenfalls ausreichend fur eine Strafbarkeit nach 86 StGB durch Fortsetzung der rassistischen Ziele der Waffen SS soll das Verwenden der Phantasieparole Ruhm und Ehre der Waffen SS sein wenn gleichzeitig zu einer Kundgebung auf der Wewelsburg aufgerufen wird und eine Internetseite der Initiative der weissen Art ins Internet gestellt wird 24 25 Tathandlung Bearbeiten Die Tathandlung selbst ist mehrfach untergliedert Zunachst in Verbreiten und Zuganglichmachen dazu kommen noch Vorbereitungshandlungen zur Verbreitung im Inland oder Ausland Die Tat begeht zunachst wer diesen Inhalt im Inland verbreitet Dies setzt die Weitergabe an einen grosseren vom Verbreiter nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis voraus 26 Hierbei soll lediglich die korperliche Weitergabe erfasst sein 26 27 nach der Ansicht der Rechtswissenschaft offenbar auch nach der Anderung 28 von 86 und 11 StGB mit Wirkung vom 1 Januar 2021 29 Die Weitergabe an einen einzelnen soll jedenfalls dann nicht ausreichend sein wenn dieser den Inhalt nicht weiterverbreiten soll 30 Dagegen soll aber im Rahmen einer so genannten Kettenverbreitung ausreichend sein wenn der Inhalt an einen einzelnen weitergegeben werde sofern der Tater den Willen habe dass der Inhalt durch den Empfanger an einen grossere nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis weiterverbreitet werde oder wenn der Tater dies zumindest fur moglich halte 31 Im Rahmen einer so genannten Mengenverbreitung soll nach uberwiegender Meinung das Verbreiten bereits mit der Weitergabe des ersten Inhaltes beginnen wenn der Tater die Weitergabe einer Mehrzahl von Exemplaren an einen grosseren vom Verbreiter nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis vorhabe 31 32 Nach einer anderen Ansicht soll in diesem Stadium erst strafloser Versuch vorliegen 33 Zudem kann nunmehr auch derjenige die Tat begehen der den beschriebenen Inhalt der Offentlichkeit zuganglich macht Dabei soll es nach der Anderung von 86 und 11 StGB mit Wirkung vom 1 Januar 2021 28 nunmehr nicht mehr darauf ankommen ob der beschriebene Inhalt irgendwo zwischen gespeichert werde 34 35 Fur das Zuganglichmachen bleibt es ebenfalls dabei dass es bereits dann vorliegt wenn der Inhalt die Datei zumindest zum Lesezugriff in das Internet gestellt wird womoglich auch nur uber einen Hyperlink heisst es in der Begrundung des Gesetzgebers 35 Weiter erfasst die Vorschrift unterschiedliche Vorbereitungshandlungen 7 So macht sich derjenige strafbar der das einschlagige Material zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt vorratig halt einfuhrt oder ausfuhrt Merkmal des subjektiven Tatbestandes siehe dort ist zur Verbreitung im Inland oder Ausland Beim Herstellen soll das Herstellen selbst fur eine Strafbarkeit abgeschlossen sein 36 Hierbei soll es nach dem Willen des Reformgesetzgebers allerdings nunmehr auf das Herstellen eines blossen Inhaltes und nicht mehr einer Schrift ankommen so dass diese Tathandlung nach der Gesetzesanderung auch dann schon vollendet sein konne wenn ein solcher Inhalt beispielsweise als Datei erstellt und abgespeichert werde 37 38 Das Vorratig Halten soll im Grunde dem Besitz zu diesem Zwecke entsprechen Ein erganze grosserer Vorrat im Sinne einer grosseren Menge soll nach herrschender Meinung 39 nicht erforderlich sein sondern bereits ein Stuck ausreichend sein nach anderer Ansicht 40 erst mehrere Allerdings wird in der Literatur bezweifelt dass beim Vorratig Halten eines einzelnen Exemplars das subjektive Merkmal zum Verbreiten schon nachweisbar sein konne 41 42 Nach dem Willen des Gesetzgebers soll auch nach der Gesetzesanderung von Schriften auf Inhalte das Vorratig Halten eine Perpetuierung von gewisser Dauer voraussetzen daher sollen Echtzeitubertragungen ohne Speicherung beim Empfanger nicht diese Vorbereitungshandlung darstellen konnen sondern lediglich ggf selbst Verbreiten oder Zuganglichmachen 37 Einfuhren liegt vor wenn der Tater das Kennzeichen selbst uber die Grenze der Bundesrepublik Deutschland bringt es von aussen versendet oder bestellt Vollendung liegt aber erst vor wenn das Kennzeichen uber die Grenze Beendigung wenn es zum Empfanger gelangt 43 Streitig ist ob Durchfuhren im Transit genugt 44 oder nicht 43 Ausfuhren ist jedes Verbringen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 45 Tatbestandsausschlusse BearbeitenSozialadaquanz Bearbeiten Die Sozialadaquanz Klausel des Abs 4 schliesst den Tatbestand nach herrschender Meinung aus wenn das Material den dort genannten Zwecken dient Zu den einzelnen Zweckbestimmungen gehoren die staatsburgerliche Aufklarung die Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen Kunst oder Wissenschaft Forschung oder Lehre Berichterstattung uber Vorgange des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ahnliche Zwecke Das gilt entsprechend fur das gefahrdende Verbreiten personenbezogener Daten 126a Abs 3 StGB Art 296 EGStGB bis 21 September 2021 BearbeitenBei Art 296 EGStGB lautete bis zu seiner Abschaffung am 21 September 2021 Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften 86 Abs 1 des Strafgesetzbuches ist nicht anzuwenden auf Zeitungen und Zeitschriften die ausserhalb des raumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes in standiger regelmassiger Folge erscheinen und dort allgemein und offentlich vertrieben werden Es handelte es sich dabei um einen Tatbestandsausschluss 46 47 Nicht anwendbar war der Ausschluss auf Ubersetzungen seien sie auch wortgetreu 46 47 Subjektive Tatseite BearbeitenHinsichtlich der objektiven Tatbestandsmerkmale ist grundsatzlich bedingter Vorsatz dolus eventualis ausreichend fur eine Strafbarkeit 48 49 Den Inhalt des Propagandamittels muss der Tater in seiner Bedeutung erkennen 48 50 Es ist jedoch nicht notig dass er ihn billigt 50 51 Bei den Tathandlungen Herstellen Vorratig Halten Einfuhren oder Ausfuhren muss der Tater zudem zur Verbreitung im Inland oder Ausland handeln Nach herrschender Meinung ist hierbei Absicht im Sinne zielgerichteten Wollens dolus directus I notig 52 einer anderen Ansicht nach reicht direkter Vorsatz im Sinne sicheren Wissens dolus directus II 48 Ein Irrtum der die tatsachlichen Voraussetzungen der Sozialadaquanz annimmt ist den Vorsatz ausschliessender Tatbestandsirrtum wird lediglich der Umfang dieser Regelungen falsch eingeschatzt ist dies ein Verbotsirrtum 50 53 Rechtsfolgen BearbeitenDie angedrohte Strafe ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Als verscharfendes Merkmal im Rahmen der Strafzumessung soll gemass 46 Abs 2 S 2 StGB berucksichtigt werden konnen wenn die Tat aus rassistischen Grunden 54 begangen wurde Gemass 92a StGB kann das Gericht die Fahigkeit offentliche Amter zu bekleiden die Fahigkeit Rechte aus offentlichen Wahlen zu erlangen und das Recht in offentlichen Angelegenheiten zu wahlen oder zu stimmen aberkennen wenn es als Hauptstrafe eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten verhangt Nach 92b StGB konnen die Propagandamittel auf die sich die Tat bezieht eingezogen werden Bei geringer Schuld kann das Gericht gemass 86 Abs 4 StGB von Strafe absehen Dies soll zum Beispiel bei V Leuten des Verfassungsschutzes der Fall sein konnen 55 56 Nicht als Begrundung fur ein Absehen von Strafe soll dagegen ausreichen dass es nicht zu einer konkreten Gefahrdung gekommen sei da dies ansonsten dem Charakter als abstraktes Gefahrdungsdelikt widersprechen wurde 57 55 Unter den gleichen Voraussetzungen unter denen das Gericht von Strafe absehen kann also bei geringer Schuld kann auch bereits die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichtes von der Erhebung der offentlichen Klage absehen 153b Abs 1 StPO oder sofern die Klage schon erhoben und die Hauptverhandlung noch nicht eroffnet wurde das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen 153b Abs 1 StPO In Bezug auf Dienstverhaltnisse sind berufs und disziplinarrechtlich verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten 58 59 Bei eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder mehr ist der Verurteile vom Wehr oder Zivildienst ausgeschlossen 10 Nr 1 30 Abs 1 S 1 2 Halbsatz 1 WPflG 9 Nr 1 45 Abs 1 S 1 ZDG War der Verurteilte Beamter so endet bei einer Verurteilung ab 6 Monaten Freiheitsstrafe das Beamtenverhaltnis mit dem Tage der Rechtskraft der Verurteilung 41 Abs 1 S 1 Nr 2 BBG 24 Abs 1 S 1 Nr 2 BeamtStG Bei Richtern reicht eine rechtskraftige Verurteilung zu jeglicher Freiheitsstrafe nach dieser Norm um ihren Status als Richter zu beenden 24 Nr 2 DRiG Entsprechendes gilt fur Zeit und Berufssoldaten 38 Abs 1 Nr 1 48 S 1 Nr 1 54 Abs 2 Nr 2 SG Auch eine Verurteilung nach Ende der Dienstzeit hat fur Soldaten Konsequenzen fur Dienstgrad und Versorgung 53 Abs 1 S 1 Nr 1 2b 57 Abs 1 2 S 2 SG vergleichbar ist dies bei Beamten geregelt vgl etwa 59 Abs 1 S 1 BeamtVG Art 80 Abs 1 Nr 2 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz Im Hinblick auf 92a StGB ist zu beachten dass diese Folgen auch durch einen Verlust der Amtsfahigkeit eintreten erganze Relevanz hier zweifelhaft siehe oben Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten Bei Notaren gilt Ahnliches wie bei Landesbeamten 49 BNotO Zudem fuhrt der Verlust der Amtsfahigkeit bei Rechtsanwalten 14 Abs 2 Nr 2 BRAO Steuerberatern 46 Abs 2 Nr 2 StBerG und Wirtschaftsprufern 20 Abs 2 Nr 2 WPO zum Ende der Berufsausubung Mogliche berufs oder disziplinarrechtliche Konsequenzen sind allerdings schon bei der Strafzumessung zu berucksichtigen 46 Abs 1 S 2 StGB 59 58 60 Gerichtliche Entscheidungen inklusive Verurteilungen Bearbeiten2019 gab es in Deutschland 1 026 Abgeurteilte Betroffene gerichtlicher Entscheidungen und 850 Verurteilte bezogen auf diese Straftat 61 Siehe auch BearbeitenVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach 86a StGB Weblinks BearbeitenEgbert Rodorf Gefahrdung des Rechtsstaates Abgerufen am 11 April 2016 Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Fischer 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 Rn 2 S 765 a b c d Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 1 Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 1 a b c BGH Urteil vom 23 Juli 1969 Az 3 StR 326 68 NJW 1969 1970 1972 a b Hans Ullrich Paeffgen in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 86 Rn 2 Christian Becker In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 86 Rn 1 a b Hans Ullrich Paeffgen in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 86 Rn 24 Zitat bestimmte als vollendete Delikte hochgezonte Vorbereitungshandlungen fur das Verbreiten a b c Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 4 BVerfG Urteil vom 23 Oktober 1952 Az 1 BvB 1 51 NJW 1952 1407 BVerfGE 2 1 Klaus Ellbogen in BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 86 Rn 10 11 Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 86 Rn 2 Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 10 Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 86 Rn 3 Klaus Ellbogen in BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 86 Rn 13 BGH Urteil vom 23 Juli 1969 Az 3 StR 326 68 NJW 1969 1970 1972 BGHSt 23 64 Zustimmend Kristian Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 86 Rn 4 BGH Beschluss vom 14 April 2015 Az 3 StR 602 14 NStZ 2015 512 513 a b c Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 8 BGH Urteil vom 25 Juli 1979 Az 3 StR 182 79 NJW 1979 2216 Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 12 Thomas Fischer 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 Rn 10 S 767 Thomas Fischer 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 Rn 11 S 767 BGH Beschluss vom 9 Juni 1993 Az 3 StR 227 93 BeckRS 1993 31079809 BGH Urteil vom 28 Juli 2005 Az 3 StR 60 05 NJW 2005 3223 3224 Detlev Sternberg Lieben In Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 86 Rn 11 a b Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 19 Klaus Ellbogen in BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 86 Rn 21 a b Sechzigstes Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den 86 86a 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vom 30 November 2020 BGBl I S 2600 in Kraft getreten am 1 Januar 2021 Vgl allerdings die offenbar andere Ansicht des Gesetzgebers BT Drs 19 19859 S 54 Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 20 a b Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 21 Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 28 Hans Ullrich Paeffgen in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 86 Rn 29 Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 30 a b BT Drs 19 19859 S 16 ff 27 f 47 53 insbesondere aus S 27 Fur das Zuganglichmachen bleibt es ebenfalls dabei dass es bereits dann vorliegt wenn der Inhalt die Datei zumindest zum Lesezugriff in das Internet gestellt wird womoglich auch nur uber einen Hyperlink Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 30 a b BT Drs 19 19859 S 54 Zustimmend Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 31 Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 32 Hans Ullrich Paeffgen in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 86 Rn 34 Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 31 Christian Becker In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 86 Rn 13 a b Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 33 Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 33 Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 34 a b Hans Ullrich Paeffgen in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 86 Rn 46 a b Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 41 a b c Hans Ullrich Paeffgen in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 86 Rn 37 Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 42 a b c Mark Steinsiek In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 7 80 121 De Gruyter Berlin Boston 2021 86 Rn 42 BGH Urteil vom 14 Januar 1964 Az 3 StR 51 63 NJW 1964 673 BGHSt 19 221 Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 44 Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 45 Klaus Ellbogen in BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 86 Rn 34 a b Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 86 Rn 46 Klaus Ellbogen in BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 86 Rn 33 Christian Becker In Matt Renzikowski Strafgesetzbuch 2 Auflage 2020 StGB 86 Rn 26 a b Stephan Anstotz In Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2021 StGB 84 Rn 35 a b Hans Ullrich Paeffgen in Kindhauser Neumann Paeffgen Strafgesetzbuch 5 Auflage 2017 StGB 84 Rn 23a BGH Beschluss vom 20 Januar 2016 Az 1 StR 557 15 BeckRS 2016 3128 beachte allerdings auch BGH Beschluss vom 10 Januar 2006 Az 1 StR 541 05 NStZ 2006 393 Fachserie 10 Reihe 3 Rechtspflege Strafverfolgung 2019 PDF 2696 KB Statistisches Bundesamt 29 Oktober 2020 S 26 27 abgerufen am 22 Juli 2021 Erschienen am 29 Oktober 2020 Tabellen 5 1 5 4 und 5 5 korrigiert am 28 12 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen amp oldid 230939232