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Das Beamtenstatusgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der beamtenrechtlichen Stellung der Beamten der Lander und Kommunen Es loste zum 1 April 2009 das bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz BRRG weitgehend ab Ausnahme Kapitel II und 135 BRRG Wahrend Letzteres fur die Landesgesetzgebung hinsichtlich der Rechtsstellung der genannten Beamten zum Teil sehr weitgehende und konkrete Vorgaben machte beschrankt sich das Beamtenstatusgesetz entsprechend der geanderten Gesetzgebungszustandigkeit auf Grund der Foderalismusreform Neuregelung in Art 74 Abs 1 Nr 27 GG auf die Regelung der sogenannten Statusrechte und pflichten der Beamten im Sinne von Art 33 GG Dazu gehoren insbesondere die grundlegende Ausgestaltung des Beamtenverhaltnisses als solches 33 ff BeamtStG und die Regeln fur den landerubergreifenden Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung 13 ff BeamtStG also nicht den Wechsel innerhalb des Landes oder zwischen Landes und Gemeindeverwaltung BasisdatenTitel Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den LandernKurztitel BeamtenstatusgesetzAbkurzung BeamtStGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2030 1 9Erlassen am 17 Juni 2008 BGBl I S 1010 Inkrafttreten am 1 April 2009Letzte Anderung durch Art 4 des G vom 31 Mai 2023 BGBl 2023 I Nr 140 Inkrafttreten derletzten Anderung 2 Juli 2023 Art 10 G vom 31 Mai 2023 GESTA B116Weblink BeamtStGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Beamtenstatusgesetz gilt anders als das bisherige BRRG unmittelbar bedarf also keiner Umsetzung durch Landesrecht Zielrichtung des Gesetzes ist die Festlegung der beamtenrechtlichen Grundstrukturen zur Gewahrleistung der erforderlichen Einheitlichkeit des Dienstrechts insbesondere zur Sicherstellung von Mobilitat der Beamten bei Dienstherrnwechsel Recht das als Bundesrecht erlassen worden ist aber wegen der Aufhebung des Art 75 GG Rahmengesetzgebung nach der Foderalismusreform nicht mehr als Bundesrecht erlassen werden konnte gilt gemass Art 125a GG als Bundesrecht fort Ausgehend von der neuen konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz ersetzt das Beamtenstatusgesetz das nach Art 75 GG erlassene BRRG Daher wurde das Beamtenrechtsrahmengesetz mit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes weitgehend aufgehoben Kapitel II und 135 BRRG bleiben zunachst bestehen 63 Abs 2 Beamtenstatusgesetz Diese Vorschriften betreffen die einheitlich und unmittelbar geltenden Vorschriften des BRRG die fur die Lander bereits weitgehend aber noch nicht vollstandig im Beamtenstatusgesetz enthalten sind und fur den Bund bis zur Novellierung des Bundesbeamtengesetzes bzw fur die Lander bis zum Erlass eigener Vorschriften weitergelten Dies gilt auch fur 135 BRRG fur die offentlich rechtlichen Religionsgesellschaften da eine entsprechende Regelung nicht mehr im Beamtenstatusgesetz enthalten ist Ziel des Beamtenstatusgesetzes ist eine Vereinheitlichung und Modernisierung der statusrechtlichen Grundstrukturen um die Mobilitat insbesondere bei Dienstherrnwechsel zu gewahrleisten Dazu gehoren Wesen Voraussetzungen Rechtsform der Begrundung Arten Dauer sowie Nichtigkeits und Rucknahmegrunde des Beamtenverhaltnisses Abordnungen und Versetzungen der Beamten zwischen den Landern und zwischen dem Bund und den Landern Zuweisung einer Tatigkeit bei anderen Einrichtungen und landerubergreifende Umbildung von Korperschaften Voraussetzungen und Formen der Beendigung des Beamtenverhaltnisses statuspragende Pflichten der Beamten und Folgen der Nichterfullung wesentliche Rechte der Beamten Bestimmung der Dienstherrnfahigkeit Spannungs und Verteidigungsfall und Verwendungen im Ausland Literatur BearbeitenDirk Lenders Thorsten Baumanns Beamtenstatusgesetz Kommentar zum Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Landern 2 Auflage Verlag Reckinger Siegburg 2022 ISBN 978 3 7922 0382 8 Weblinks BearbeitenText des Beamtenstatusgesetzes Amtliche Drucksachen zum GesetzentwurfBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7659253 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beamtenstatusgesetz amp oldid 236129854