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Angriffskrieg bezeichnet die Anwendung von Gewalt durch einen Staat oder Staaten gegen einen anderen Staat ohne dass der Angreifer oder ein anderer verbundeter Staat entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden ware ein solcher Angriff unmittelbar bevorstunde oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklart hatte oder Teile seines Territoriums besetzt hielte Zur Definition eines Angriffskrieges gehort die Festlegung eines Angreifers aus der Sicht des Angegriffenen handelt es sich um einen Verteidigungskrieg Im modernen Volkerrecht besteht ein grundsatzliches Verbot des Angriffskrieges Die Meinung in Teilen der Rechtslehre nach der ein Souveran ein Recht zur Kriegsfuhrung habe das ius ad bellum wurde nach dem Ersten Weltkrieg endgultig verworfen Aber schon in der fruhen Neuzeit und insbesondere im 19 Jahrhundert war dieses vermeintliche Recht zum Krieg heftig kritisiert und nur von einer Minderheit der Rechtstheoretiker ernsthaft behauptet worden Wahrend ein allgemeines positivrechtliches Verbot des Angriffskriegs erst im 20 Jahrhundert normiert wurde liegen die Wurzeln dieses Verbots also wie jungste Forschungen gezeigt haben im 19 Jahrhundert 1 Inhaltsverzeichnis 1 Volkerrechtliche Bestimmungen und Versuche zur Durchsetzung eines Kriegsverbots 2 Rechtslage in Deutschland 3 Internationale Konflikte der Neuzeit 4 Verbrechen gegen den Frieden und Nurnberger Statut 1946 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Einzelnachweise 8 WeblinksVolkerrechtliche Bestimmungen und Versuche zur Durchsetzung eines Kriegsverbots BearbeitenBereits vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde der Angriffskrieg in verschiedenen Abkommen Resolutionen volkerrechtlichen Vertragen und Vertragsentwurfen fur volkerrechtswidrig erklart und zum Teil bereits als Verbrechen angesehen Der Friedensvertrag von Versailles etwa verlangte in Art 227 den ehemaligen Kaiser Wilhelm II vor ein offentliches Gericht zu stellen denn mit der Entfesselung eines Angriffskrieges habe er gegen das Sittengesetz verstossen Das Genfer Protokoll von 1924 bezeichnete den Angriffskrieg in seiner Praambel als ein internationales Verbrechen ebenso die Deklaration der Bundesversammlung des Volkerbundes vom 24 September 1927 und die Resolution der 6 Panamerikanischen Konferenz in Havanna vom 18 Juni 1928 2 Mit dem Briand Kellogg Pakt von 1928 verzichteten die Unterzeichnerstaaten auf den Krieg als Instrument zur Durchsetzung nationaler Ziele Streitfalle sollten nur auf friedlichem Weg beigelegt werden Er ist nach wie vor in Kraft und bindet die 40 ratifizierenden Staaten bis heute In Art 2 der Charta der Vereinten Nationen findet sich daruber hinaus die Verpflichtung nicht nur auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten sondern auch das Drohen damit Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Angriffskrieg in Resolution 3314 zwar definiert ihre Resolutionen sind volkerrechtlich jedoch nicht bindend 3 Das Rom Statut Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs verbietet zwar Angriffskriege gab aber in der Ursprungsfassung noch keine eigene Definition des Tatbestandes der Aggression Dies wurde auf der 1 Uberprufungskonferenz in Kampala im Juni 2010 von den Vertragsstaaten im Konsens nachgeholt Gemass Artikel 20 a des Internationalen Pakts uber burgerliche und politische Rechte ICCPR soll auch Kriegspropaganda verboten werden Siehe auch Verbrechen der AggressionRechtslage in Deutschland BearbeitenNach dem Grundgesetz GG der Bundesrepublik Deutschland ist die Vorbereitung eines Angriffskrieges grundsatzlich verboten und unter Strafe zu stellen So bestimmt Art 26 Abs 1 GG Handlungen die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden das friedliche Zusammenleben der Volker zu storen insbesondere die Fuhrung eines Angriffskrieges vorzubereiten sind verfassungswidrig Sie sind unter Strafe zu stellen Der in Ausfuhrung des Art 26 GG erlassene 80 StGB lautete Wer einen Angriffskrieg Artikel 26 Abs 1 des Grundgesetzes an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges fur die Bundesrepublik Deutschland herbeifuhrt wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft Tatbestandsmassig war also nur die Vorbereitung eines Angriffskriegs mit Deutschland als Teilnehmer wenn die konkrete Gefahr eines solchen Krieges auch tatsachlich drohte Daher kamen als Tater praktisch nur Inhaber von Schlusselstellungen staatlicher Macht in Betracht 4 Der Begriff des Angriffskriegs wurde im Gesetz nicht definiert und in der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft als volkerrechtswidrige bewaffnete Aggression aufgefasst 5 Da auch die Definition im Volkerrecht nicht eindeutig war wurde teilweise bezweifelt dass die Strafnorm dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprach 5 Zum 1 Januar 2017 wurde 80 StGB durch 13 Volkerstrafgesetzbuch Verbrechen der Aggression ersetzt 6 7 Nach Art 2 des Zwei plus Vier Vertrages vom 12 September 1990 uber die abschliessende Regelung in Bezug auf Deutschland gilt mit Inkrafttreten am 15 Marz 1991 Verbot des Angriffskrieges Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekraftigen ihre Erklarungen dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden das friedliche Zusammenleben der Volker zu storen insbesondere die Fuhrung eines Angriffskrieges vorzubereiten verfassungswidrig und strafbar Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklaren dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird es sei denn in Ubereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen Als einzige Ausnahme kann angesehen werden wenn nach einer Resolution des UN Sicherheitsrats gemass der Artikel 42 oder 53 der Charta der Vereinten Nationen die eine Basis fur das Volkerrecht ist die Anwendung militarischer Gewalt unter deutscher Beteiligung beschlossen wird In diesem Fall liegt zumindest kein Verstoss gegen den Zwei plus Vier Vertrag vor Internationale Konflikte der Neuzeit BearbeitenItalien erklarte im Mai 1915 Osterreich Ungarn den Krieg um diverse Landstriche zu erobern siehe Erster Weltkrieg Kriegseintritt Italiens obwohl Deutschland Osterreich Ungarn und Italien seit 1882 den Dreibund ein defensives Geheimbundnis bildeten Aufgrund der volkerrechtlichen Achtung wird in vielen Fallen versucht einen Angriffskrieg als Verteidigungskrieg darzustellen oder zu konstruieren So diente der Uberfall auf den Sender Gleiwitz den die SS Polen anlastete als Vorwand fur den deutschen Uberfall auf Polen den Beginn des Zweiten Weltkriegs Analog wurde Belgien und den Niederlanden vorgeworfen sie hatten vollig einseitig die Kriegsgegner Deutschlands begunstigt und ihren Absichten Vorschub geleistet Teilweise wird ein Angriffskrieg auch als praventiver Verteidigungskrieg dargestellt Der bislang einzige Fall der nach vorherrschender Meinung als gerechtfertigte Verteidigung angesehen wird ist der Praventivschlag Israels zu Beginn des Sechstagekrieges 1967 Allerdings ist auch hier ein Paradigmenwechsel zu beobachten Es wurde nicht versucht den Krieg der NATO gegen Rest Jugoslawien als Verteidigungskrieg darzustellen noch mit dem bestehenden Volkerrecht zu begrunden sondern mit einer der Nothilfe vergleichbaren erweiterten Auslegung des humanitaren Volkerrechts Die humanitaren Grunde wurden u a mit dem angeblichen Hufeisenplan begrundet der zu weiteren Vertreibungen durch die serbische Armee fuhren sollte jedoch eine blosse geheimdienstliche Erfindung zur Schaffung eines casus bellum war 8 9 Der Angriff der Koalition der Willigen unter Fuhrung der Vereinigten Staaten von Amerika auf den Irak im Dritten Golfkrieg im Jahr 2003 Irakkrieg wurde von George W Bush als Praventivkrieg zur Abwehr einer drohenden Gefahr gerechtfertigt da der Irak angeblich Massenvernichtungswaffen besitze Im Irak wurden jedoch keine Massenvernichtungsmittel gefunden 10 Beim Irakkrieg handelte es sich nach Ansicht vieler Kritiker daher um keinen Praventivkrieg im Sinne der Vereinten Nationen siehe dazu Caroline Kriterien sondern vielmehr um einen volkerrechtswidrigen Angriffskrieg Der ehemalige Generalsekretar der Vereinten Nationen Kofi Annan sah den Irakkrieg in einem BBC Interview als illegal an 11 12 Die weitaus meisten Volkerrechtler und auch Historiker bestatigen Annans Auffassung Nach Resolution 1441 ware nur der Sicherheitsrat befugt gewesen den materiellen Bruch der Auflagen durch den Irak festzustellen und die daraus folgenden ernsten Konsequenzen zu beschliessen Auch die fruheren Resolutionen 678 die 1991 erfullt worden war und 687 die keine militarischen Konsequenzen androhte boten ihrer Ansicht nach keine Rechtsbasis Deshalb gilt der Irakkrieg wegen der Bestimmungen der UN Charta und dem fehlenden UN Mandat als volkerrechtswidriger illegaler Angriffskrieg 13 14 Weil die Vereinigten Staaten den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen sind juristische Konsequenzen nicht absehbar Siehe auch Begrundung des Irakkriegs Mehrere Kriegshandlungen der Turkei in Nordsyrien so die Turkische Militaroffensive auf Afrin 2018 und insbesondere die Turkische Militaroffensive in Nordsyrien 2019 wurden in jungster Zeit hauptsachlich wegen fehlendem UN Mandat ebenfalls als Angriffskriege eingeschatzt Die turkische Fuhrung bezeichnete diese Operationen als legale Selbstverteidigung gegen eine terroristische Bedrohung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kamen hingegen zu dem Schluss dass die Turkei dabei im Widerspruch zum Volkerrecht handelt und sich zu Unrecht auf das Selbstverteidigungsrecht beruft 15 Der russische Uberfall auf die Ukraine im Februar 2022 kann ebenfalls als Angriffskrieg qualifiziert werden Verbrechen gegen den Frieden und Nurnberger Statut 1946 BearbeitenNachdem der Zweite Weltkrieg beendet und das NS Regime untergegangen war wurden in den Nurnberger Prozessen die deutschen Hauptkriegsverbrecher abgeurteilt Drei Gruppen von Delikten wurden ihnen vorgeworfen darunter Verbrechen gegen den Frieden Alle drei setzten Massstabe fur die Weiterentwicklung des Volkerstrafrechts Artikel 6a des Statuts des Nurnberger Internationalen Militargerichtshofs der Alliierten verwendete folgende Definition Verbrechen gegen den Frieden namlich Planen Vorbereiten Einleiten oder Durchfuhrung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Vertrage Abkommen oder Zusicherungen oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschworung zur Ausfuhrung einer der vorgenannten Handlungen Bei der Vorbereitung der Nurnberger Prozesse war die Strafbarkeit von Angriffskriegen der hauptsachliche Streitpunkt zwischen den Alliierten Eine Einigung mit der Sowjetunion kam erst zustande nachdem eine beschrankende Klausel in den Einleitungssatz des Artikels 6 aufgenommen worden der explizit nur die Staaten der europaischen Achsenmachte in Betracht zog 16 Auf der Anklagebank beim Nurnberger Kriegsverbrecherprozess Goring Hess von Ribbentrop Keitel vorne Donitz Raeder von Schirach und Sauckel dahinter Nurnberg Die Nurnberger Prozesse stutzen sich bei der Anklage wegen Verbrechen gegen den Frieden auf das Londoner Statut Im Urteil vom 1 Oktober 1946 entschieden die Richter dass der Krieg volkerrechtswidrig ist aufgrund des Vertrags von Paris vom 27 August 1928 genannt Briand Kellogg Pakt Neu am Nurnberger Statut war nicht dass Angriffskriege geachtet waren Neu war die Strafbarkeit Vorher waren nicht Individuen sondern lediglich Staaten nach Massgabe ihrer internationalen Vertrage zur Unterlassung von Angriffshandlungen verpflichtet Im Nurnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurde diese individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit von den Verteidigern der Angeklagten bestritten weil in diesem Pakt keine strafrechtlichen Bestimmungen enthalten waren Daher warfen sie dem Gericht Siegerjustiz vor Auch ahnlich gesinnte Juristen vertraten diese Ansicht 17 Der Gerichtshof wies diese zentralen Argumente der Verteidigung zuruck Es ist ausgefuhrt worden dass sich das Volkerrecht auf Handlungen souveraner Staaten beziehe und keine Bestrafung von Einzelpersonen vorsehe und weiter dass dort wo die fragliche Handlung ein Staatsakt ist jene Personen die sie ausfuhren keine eigene Verantwortung tragen sondern durch die Doktrin von der Souveranitat des Staates geschutzt seien Dass das Volkerrecht Einzelpersonen so gut wie Staaten Pflichten und Verbindlichkeiten auferlegt ist langst anerkannt 18 Er verwies darauf dass in der Vergangenheit auch die Haager Landkriegsordnung und andere internationale Bestimmungen als Grundlage fur die Bestrafung Einzelner herangezogen wurden obwohl sie dazu keine Bestimmungen enthielten Entsprechend dieser Vorgehensweise bei der Haager Landkriegsordnung werde nun der Briand Kellogg Pakt Grundlage fur die Bestrafung 19 Im rechtswissenschaftlichen Fachdiskurs wird die Rechtsgrundlage des Urteils problematisiert da der Briand Kellogg Pakt zwar Angriffskriege fur volkerrechtswidrig erklarte Verstosse aber nicht ponalisiert habe Weder sei die Strafbarkeit von Angriffskriegen explizit formuliert noch eine Strafnorm festgelegt worden Auch fehlten in diesem Pakt trennscharfe Definitionen fur Angriffs und Verteidigungskrieg 20 Der Historiker Andreas Toppe ist der Ansicht dass sich eine volkerrechtliche Strafbarkeit des Fuhrens von Angriffskriegen auf rechtspositivistischer und gewohnheitsrechtlicher Grundlage nicht begrunden lasse 21 Der Rechtswissenschaftler Otto Kimminich vertritt dagegen die Ansicht dass das Recht auf Selbstverteidigung das der Briand Kellogg Pakt einem angegriffenen Staat beliess die Strafbarkeit des Angriffskriegs voraussetze denn Notwehr und Nothilfe konne es nur gegen strafbare Handlungen geben 22 Laut Gerhard Werle galten im Kriegsvolkerrecht zudem schwere Verstosse schon immer als strafbar auch wenn sie vorher nicht explizit ponalisiert worden waren 23 Das Nurnberger Urteil gilt inzwischen als juristischer Prazedenzfall fur die Beurteilung von Angriffskriegen 24 Siehe auch BearbeitenAllgemeines Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen LandesverteidigungLiteratur BearbeitenKerstin Wolny Ist das Aggressionsverbrechen nach heutigem Volkerrecht strafbar Kritische Justiz 2003 S 48 ff Einzelnachweise Bearbeiten Hendrik Simon The Myth of Liberum Ius ad Bellum Justifying War in 19th Century Legal Theory and Political Practice In European Journal of International Law Band 29 Nr 1 8 Mai 2018 ISSN 0938 5428 S 113 136 doi 10 1093 ejil chy009 oup com abgerufen am 26 Januar 2020 Georg Dahm Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Volkerrecht Bd I 3 Die Formen des volkerrechtlichen Handelns Die inhaltliche Ordnung der internationalen Gemeinschaft De Gruyter Recht Berlin 2002 ISBN 3 89949 024 X S 1033 f abgerufen uber De Gruyter Online UN Definition der Aggression Resolution 3314 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen Beck sche Kurz Kommentare Bd 10 58 Auflage C H Beck Munchen 2011 80 Rn 8 a b Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen Beck sche Kurz Kommentare Bd 10 58 Auflage C H Beck Munchen 2011 80 Rn 3 Martin Singe Vorbereitung eines Angriffskriegs wurde in Verbrechen der Aggression umgewandelt Heise online 14 Januar 2017 Florian Rotzer 80 StGB Vorbereitung eines Angriffskriegs ist seit 1 Januar 2017 gestrichen Heise online 7 Januar 2017 Erich Follath Siegesmund von Ilsemann Alexander Szandar Der etwas andere Krieg In Der Spiegel Nr 2 2000 S 134 ff Bulgaria Leaked Milosevic s Kosovo Ethnic Cleansing Plan in 1999 www novinite com 9 Januar 2012 archiviert vom Original am 28 Februar 2013 Mit Verweis auf die TV Dokumentation The Secret History of the Horseshoe Plan bulgarisch Tajnata istoriya na plana Podkova von BTV https web archive org web 20120125062212 http www novinite com view news php id 135554 Stephan Bierling Geschichte des Irakkrieges Der Sturz Saddams und Amerikas Albtraum im Mittleren Osten C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60606 9 S 53 96 Ewen MacAskill Julian Borger Iraq war was illegal and breached UN charter says Annan In The Guardian 16 September 2004 ISSN 0261 3077 theguardian com abgerufen am 8 Marz 2020 Annan Irak Krieg illegal 17 September 2004 abgerufen am 8 Marz 2020 Christian Dominice Some legal Aspects of the Military Operation in Iraq In Jeremy Brecher und andere Hrsg In the Name of Democracy American War Crimes in Iraq and Beyond 2007 S 34 Stephan Bierling Geschichte des Irakkriegs Der Sturz Saddams und Amerikas Albtraum im Mittleren Osten Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60606 9 S 84 books google de Clemens E Ziegler Kosovo Krieg der Nato 1999 und Irak Krieg 2003 Volkerrechtliche Untersuchung zum universellen Gewaltverbot und seinen Ausnahmen Peter Lang Frankfurt am Main 2009 ISBN 3 631 58021 5 S 354 Andreas von Arnauld Michael Staack Sicherheit versus Freiheit Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2009 ISBN 978 3 8305 1705 4 S 15 Kai Ambos Jorg Arnold Hrsg Der Irak Krieg und das Volkerrecht Berliner Wissenschafts Verlag 2004 ISBN 3 8305 0559 0 S 142 Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Volkerrechtliche Aspekte der turkischen Militaroperation Friedensquelle in Nordsyrien vom 17 Oktober 2019 Annette Weinke Die Nurnberger Prozesse C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53604 2 S 23 Otto Trifterer Bestandsaufnahme zum Volkerstrafrecht In Gerd Hankel Gerhard Stuby Hrsg Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen Hamburger Edition Hamburg 1995 ISBN 3 930908 10 7 Seitenzahl fehlt Annette Weinke Die Nurnberger Prozesse C H Beck Munchen 2006 S 57 Zitiert nach Gerhard Stuby Internationale Strafgerichtsbarkeit und staatliche Souveranitat In Gerhard Stuby Gerd Hankel Hrsg Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen 1995 S 451 Annette Weinke Die Nurnberger Prozesse C H Beck Munchen 2006 S 54 ff Gerhard Werle Volkerstrafrecht Mohr Siebeck Tubingen 2012 S 11 Rn 24 Andreas Toppe Militar und Kriegsvolkerrecht Oldenbourg Munchen 2008 S 53 abgerufen uber De Gruyter Online Otto Kimminich Einfuhrung in das Volkerrecht 2 Auflage K G Saur Munchen New York London Paris 1983 ISBN 3 598 02673 0 S 90 abgerufen uber De Gruyter Online Gerhard Werle Volkerstrafrecht Mohr Siebeck Tubingen 2012 S 11 14 Rn 22 26 Gerhard Werle Florian Jessberger Volkerstrafrecht Mohr Siebeck 2007 ISBN 978 3 16 149372 0 S 525 ff Weblinks Bearbeiten Wiktionary Angriffskrieg Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Angriffskrieg auf Jurawiki UN Definition der Aggression Resolution 3314 PDF 33 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4142474 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Angriffskrieg amp oldid 233730827