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Ein Inhalt ist im deutschen Strafrecht Anknupfungspunkt fur zahlreiche Straftatbestande Inhalte werden in 11 Abs 3 StGB definiert Als Inhalte gelten solche die in Schriften Ton und Bildtragern Datenspeichern Abbildungen oder anderen Verkorperungen enthalten sind oder auch unabhangig von einer Speicherung mittels Informations oder Kommunikationstechnik ubertragen werden Inhaltsverzeichnis 1 Strafvorschriften 2 Geschichte 3 Gesetzesanderung 4 Literatur 5 EinzelnachweiseStrafvorschriften BearbeitenInhalte im Sinne des 11 Abs 3 sind Anknupfungspunkt verschiedener Straftatbestande im StGB Deutschlands die das Herstellen Besitzen Verbreiten oder andere Verwendungsformen unter Strafe stellen Dies sind z B 91 StGB und 130a StGB Anleitung zu Straftaten 186 StGB Uble Nachrede 187 StGB Verleumdung 184 StGB 184a StGB 184b StGB 184c StGB in Bezug auf pornographische Inhalte 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 130 StGB Volksverhetzung 219a StGB Werbung fur den Abbruch der Schwangerschaft Geschichte BearbeitenVon 1975 bis 2020 wurde der Begriff Schriften als Oberbegriff verwendet 11 Abs 3 StGB a F legte fest dass Straftatbestande die an Schriften anknupfen und die Vorschrift des 11 Abs 3 StGB zitierten auch auf Ton und Bildtrager Datenspeicher ab 1 August 1997 Abbildungen und andere Darstellungen anwendbar sind Damit konnte letztlich jede verkorperte oder sonst z B elektronisch 1 verfugbare Gedankenerklarung Anknupfungspunkt fur entsprechende Straftatbestande sein Gesetzesanderung BearbeitenMit Wirkung zum 1 Januar 2021 2 wurde der Begriff der Schriften im StGB und in der StPO durch die Begriffe der Inhalte bzw Verkorperungen eines Inhalts ersetzt Dies geschieht durch das Gesetz vom 30 November 2020 3 4 Dadurch sollte das Strafrecht der Lebenswirklichkeit angepasst werden in der die Verbreitung immer seltener durch gedruckte Schriften erfolgt sondern vornehmlich durch digitale Inhalte besonders im Internet 5 Nach der Ansicht des Deutschen Richterbundes dient dies der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit 6 Literatur BearbeitenTrondle Fischer StGB 53 Aufl 2006 11 Rn 33 ff Thomas Fischer StGB 68 Auflage 2021 11 Rn 33 ff Einzelnachweise Bearbeiten Trondle Fischer StGB 53 Aufl 2006 11 Rn 36a Brian Valerius In BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 50 Edition Stand 1 Mai 2021 StGB 11 Rn 65 BGBl I S 2600 Sechzigstes Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den 86 86a 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den 86 86a 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland Gesetzgebungsverfahren Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz 29 November 2020 abgerufen am 4 Dezember 2020 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Strafgesetzbuches Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den 86 86a 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland In Bundestags Drucksache 19 19859 10 Juni 2020 abgerufen am 4 Dezember 2020 Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anderung des Strafgesetzbuches Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den 86 86a 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland Abgerufen am 4 Dezember 2020 vom November 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Inhalt Strafrecht amp oldid 238505120