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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zur Horspielreihe siehe Tatbestand Horspielserie Der Tatbestand auch Tatsachlichkeit Gegebenheit oder Faktizitat ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft Prazisiert wird er in spezieller Hinsicht in der Rechtswissenschaft als Rechtsbegriff als konkreter Lebenssachverhalt Faktum der Begriff erklart sich selbst als Bestandsaufnahme einer Tat im weitesten Sinne also aller Umstande menschlichen Tuns in der Normentheorie als Bestandteil einer zumeist abstrakten Rechtsnorm im Verfahrensrecht als Bestandteil eines erstinstanzlichen Urteils das den Sach und Streitstand wiedergibt in der Philosophie als Tatsachlichkeit in ihrer Gegebenheit in ihrer nicht notwendigen Gewordenheit bei Martin Heidegger auf die Faktizitat des Daseins bezogen das als Geschichtliches in seine Existenz geworfen wurde Heidegger bezieht sich hier also darauf dass der Mensch als kulturelles Wesen durch seine Kulturgeschichte in Denk Fuhl und Wahrnehmungsformen bestimmt sei Diese seien jedoch im historischen Prozess zufallig und nicht notwendig so gewachsen wie sie nun faktisch gegeben sind Im weiteren Sinne wird der Begriff auch fur Sachverhalte verwendet die sich nicht auf einzelne Taten Handlungen zuruckfuhren lassen z B als sozialer Tatbestand bei Emile Durkheim Inhaltsverzeichnis 1 Tatbestand in der Rechtswissenschaft 1 1 Normentheorie 1 2 Strafrecht 1 3 Verfahrensrecht 2 Siehe auch 3 Literatur 4 WeblinksTatbestand in der Rechtswissenschaft BearbeitenNormentheorie Bearbeiten Tatbestand ist die Gesamtheit aller tatsachlichen Voraussetzungen des Gesetzes fur eine Rechtsfolge er benennt somit die abstrakten Merkmale die einer Tat im rechtlichen Sinne zugrunde liegen Er wird untergliedert in einzelne Tatbestandsmerkmale Man unterscheidet dabei zwischen geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen Die vom Gesetzgeber in die jeweilige Rechtsnorm geschriebenen Tatbestandsmerkmale werden in einigen wenigen Fallen von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung rechtswissenschaftlicher Literatur oder Lehre erganzt etwa zur Abgrenzung zu sonst zwecklosen Normen Normtatbestande mit Elementen des Verschuldens oder der Vorwerfbarkeit insbesondere Straftatbestande enthalten objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale die man in ihrer Gesamtheit auch objektiven Tatbestand lateinisch actus reus und subjektiven Tatbestand lateinisch mens rea nennt Wer sie erfullt handelt tatbestandsmassig Auch kann zwischen deskriptiven beschreibenden und normativen ein Werturteil erfordernden Tatbestandsmerkmalen differenziert werden Wahrend der Gesetzgeber mit dem Merkmal Geschaftsraume 123 StGB nur etwas beschreibt was sich in der allgemeinen Sachwahrnehmung vollstandig erschliesst hat das Merkmal Eigentum 823 Abs 1 BGB nur deshalb Aussagekraft weil der Gesetzgeber es selbst geschaffen und prazisiert hat Das Gegenstuck zu den Tatbestandsvoraussetzungen sind die rechtlichen Konsequenzen Rechtsfolge Der allgemeine Rechtsgrundsatz hierzu lautet Da mihi factum dabo tibi ius Gib mir die Tatsache n dann gebe ich dir das daraus folgende Recht gemeint Anhand der Tatsachen ist das Recht zu deduzieren siehe auch Subsumtion Strafrecht Bearbeiten Im Strafrecht findet eine Differenzierung statt und der Tatbestand wird in einen objektiven und einen subjektiven Teil gegliedert Objektive Tatbestandsmerkmale beschreiben die fur die Aussenwelt wahrnehmbaren Erscheinungsformen der Tatbestandsverwirklichung also die Umstande die das aussere Erscheinungsbild der Tat bestimmen so z B die Person des Taters das Handlungsobjekt etwa Tatobjekt des Diebstahls fremde bewegliche Sache 242 StGB oder die objektive Zurechenbarkeit Der subjektive Tatbestand bestimmt die inneren Gegebenheiten die zu der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes noch hinzutreten mussen Diese Merkmale existieren nur in der Person des Taters etwa der Vorsatz oder eine Bereicherungsabsicht im Betrugstatbestand 263 StGB Zu prufen ist die Einstellung des Taters oder des zivilrechtlich Handelnden anhand intellektueller und voluntativer Elemente Hierbei ist etwa fur das Verschulden das Mass des Wissens und des Wollens bei einem erforderlichen Vorsatz und das Mass der Erkennbar und Vermeidbarkeit fur eine ausreichende Fahrlassigkeit festzustellen und auf dogmatisch erarbeiteten graduellen Skalen einzuordnen Ein Merkmal des subjektiven Tatbestands ist mindestens der Vorsatz bezuglich des objektiven Tatbestands Wird im subjektiven Tatbestand mehr verlangt als im objektiven Tatbestand erfullt sein muss spricht man von erfolgskupierten Delikten Der Begriff des Straftatbestandes ist mehrdeutig Er wird einerseits dazu gebraucht lediglich die objektiven und subjektiven Merkmale zu nennen Tatbestand im engeren Sinne andererseits wird der Straftatbestand bereits als das sogenannte Unrecht also eigentlich der Unrechtstatbestand verstanden der den Tatbestand im engeren Sinne und die Rechtswidrigkeit umfasst Die weite Auffassung sieht den Begriff synonym zum Begriff der Straftat Damit wurde der Begriff neben dem Tatbestand im engeren Sinne auch die Rechtswidrigkeit und die Schuld umfassen Verfahrensrecht Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Bei einem Urteil im Sinne der vom Gericht erstellten Urkunde bezeichnet der Tatbestand oder Sachbericht den im Verfahren ermittelten konkreten Lebenssachverhalt und des Geschehens in der Verhandlung selbst Der Tatbestand gibt somit die Grundlage wieder auf der das Urteil beruht Der Tatbestand eines Urteils hat die Qualitat einer offentlichen Urkunde nach 415 Zivilprozessordnung ZPO Im Zivilurteil und im verwaltungsgerichtlichen Urteil enthalt der Tatbestand den Tatsachenvortrag der Parteien die Antrage und die Prozessgeschichte z B die vom Gericht erhobenen Beweise und den Prozessverlauf vgl 313 ZPO Im Zivilurteil gliedert er sich zumeist in einen Einleitungssatz der die Kardinalfragen an den Fall wer will was von wem woraus in dieser Reihenfolge beantwortet in das unstreitige Parteivorbringen das streitige Klagervorbringen die Parteiantrage das Verteidigungsvorbringen des Beklagten und als letztes die Prozessgeschichte Die einzelnen Tatbestandsteile kennzeichnet der Richter stilistisch durch folgende Modi und Tempora Prasens Imperfekt Prateritum PerfektIndikativ Einleitungssatz Antrage unstreitige Tatsachen ProzessgeschichteKonjunktiv Rechtsansichten streitige TatsachenbehauptungenDer Tatbestand liefert den Beweis fur das mundliche Parteivorbringen Dieser Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll entkraftet werden 314 ZPO Enthalt der Tatbestand Fehler so kann ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes nach 320 ZPO gestellt werden Offensichtliche Rechen oder Schreibfehler und ahnliche Unrichtigkeiten kann das Gericht auch von Amts wegen berichtigen 319 ZPO Im Strafprozess bezeichnet man den ermittelten Sachverhalt meist als Feststellungen Siehe auch SyllabusSiehe auch BearbeitenStrafprozessrecht Deutschland ZivilprozessLiteratur BearbeitenClaus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil 3 Auflage Band 1 Beck Munchen 1997 ISBN 3 406 42507 0 S 223 286 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Tatbestand Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4059107 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tatbestand amp oldid 235023699 Strafrecht