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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Die Theorie der Normen sieht das Wesen des Verbrechens in der Verletzung des staatlichen Anspruchs auf Gehorsam gegenuber den Normen Der Anspruch auf Gehorsam ist eine Sonderform des Do ut des Der Staat schutzt durch sein Rechtssystem den Einzelnen gegen Verletzung seiner personlichen Rechte Im Gegenzug hat der Einzelne die Pflicht das staatliche Rechtssystem zu stutzen indem er dessen Normen einhalt Die Normentheorie wurde durch Karl Binding begrundet und hat ihre abschliessende Beschreibung in seiner Schrift Die Normen und ihre Ubertretung 1922 gefunden Sie galt fur Binding selbst nicht als Theorie Fur ihn war der Nachweis und der Aufbau des deutschen Strafrechts auf Grundlage der Normen eine logische Notwendigkeit Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Die Normen als Grundlage des Strafrechts 1 1 1 Der Begriff der Norm 1 1 2 Nachweis der Existenz der Normen 1 1 2 1 Der mittelbare Nachweis aus den Strafgesetzen 1 1 2 2 Der mittelbare Nachweis aus dem Bedurfnis 1 1 2 3 Der unmittelbare Nachweis aus dem geschriebenen Recht 1 1 3 Der Charakter der Normen 1 1 4 Die verschiedenen Erscheinungsformen der Norm 1 1 4 1 Die Verbote 1 1 4 2 Die Gebote 1 1 4 3 Unbedingte und bedingte Norm 1 1 4 4 Allgemeine und besondere Norm 1 1 4 5 Ausnahmen von der Norm 1 2 Das Verhaltnis von Normen und Strafgesetzen 1 2 1 Das Wesen der Strafgesetze 1 2 1 1 Die eigentliche Bedeutung der Strafgesetze 1 2 1 2 Normen und Strafgesetze in der Rechtsgeschichte 1 2 2 Bundes und Landesrecht 1 2 2 1 Zwei Sonderfalle Blankettgesetze und Ausnahmen zur Norm 1 2 3 Ruckwirkung von Strafgesetzen 1 2 4 Verwertung der Normen in den Strafgesetzen 1 2 4 1 Wandlung oder Aufhebung der Norm 1 2 4 2 Eine Norm ein Strafgesetz 1 2 4 3 Eine Norm mehrere Strafgesetze 1 2 4 4 Eine Norm alternative Strafgesetze 1 2 4 5 Mehrere Normen ein Strafgesetz 1 2 5 Mehrere Normwidrigkeiten ein Verbrechen 1 2 5 1 Einschrankungen der Strafbarkeit 2 Ausgaben 3 WeblinksInhalt BearbeitenDie Normen als Grundlage des Strafrechts Bearbeiten Der Begriff der Norm Bearbeiten In seinen Ausfuhrungen uber den Charakter der Strafgesetze definiert Binding wie folgt Nun ist aber die richtige Erkenntnis der Rechtssatze die der Verbrecher verletzt prajudiziell fur die wichtigsten Lehren des Strafrechts ganz besonders fur die Lehre vom Delikte und seiner Schuldseite Jene Rechtssatze taufe ich Normen Binding Normen I S 7 Z 1 6 An anderer Stelle formuliert Binding es noch einmal anders die verbindliche Richtschnur des Handelns ist das rechtliche Verbot oder Gebot als solches Dieses Gebot finden wir im Wesentlichen durch Umwandlung des ersten Teils der Strafrechtssatze in einen Befehl Dieser gesetzliche Befehl ist es den ich die Norm nenne Binding Normen I S 45 Z 1 10 Normen in diesem Sinne sind also nicht wie von vielen angenommen eine unbestimmte Menge von Gesetzen was zum Beispiel durch den Begriff der konkreten und abstrakten Normenkontrolle des Bundesverfassungsgerichts gepragt wird sondern die Menge aller Ge und Verbote nach denen sich der Burger richten muss Nachweis der Existenz der Normen Bearbeiten Der Nachweis der Normen wird auf drei verschiedene Arten gefuhrt Binding versucht einmal direkt Normen im Gesetz aufzuzeigen bedient sich jedoch zur Komplettierung des Nachweises auch des mittelbaren Nachweises aus den Strafgesetzen und den Bedurfnissen der Gesetzgebung Der mittelbare Nachweis aus den Strafgesetzen Bearbeiten Der Imperativ als eigentlicher Inhalt der Norm kann entweder in der Rechtsfolge des Strafgesetzes im ersten Teil des Strafgesetzes mit mehr oder minder eindeutigem Hinweis auf die Rechtsfolgen oder durch den ersten Teil der Strafgesetze alleine begrundet sein Daraus entstehen drei Befehlsvarianten die Binding wie folgt beschreibt Entweder der Befehl lautet Ihr sollt nicht toten oder Ihr sollt nicht toten bei Strafe oder Ihr sollt die Strafe auf Euch nehmen wenn Ihr getotet habt Binding Normen I S 37 Z 7 10 Die Ableitung eines Imperativs aus der Rechtsfolge scheidet fur Binding aus da hierdurch das Verbrechen an sich nicht verboten werde Der Verbrecher habe danach vielmehr die Pflicht alles fur seine eigene Strafverfolgung zu tun Dies sei jedoch an keiner anderen Stelle im Gesetz positiviert Auch den Imperativ der Strafgesetze auf den Tatbestand in Verbindung mit der Rechtsfolge zu begrunden wird abgelehnt Hierdurch werde einer ahnlichen Argumentation folgend wie zuvor das Verbrechen an sich nicht verboten sondern schlicht seinen kunftigen Urhebern der wolgemeinte Rat erteilt es aus Rucksicht auf den Staat oder auf ihre eigene Bequemlichkeit zu unterlassen Binding Normen I S 39 Z 4 6 Der Morder zum Beispiel werde durch jenen Imperativ dazu genotigt die Tat nicht aus Rucksicht vor dem Leben seiner Mitmenschen zu unterlassen sondern aus Rucksicht auf den zur Strafe verpflichteten Staat vgl Binding Normen I S 41 Z 6 13 Die Strafe wurde in diesem Falle verbindlich als der Grund des Verbotes festgeschrieben Die Androhung der Strafe ware also das einzig taugliche Gorgonenhaupt Binding Normen I S 41 Z 27 welches die Menschen von dem Verbrechen abhielte Da jedoch regelmassig der Verbrecher hofft nicht entdeckt zu werden was die Eigenschaft der Strafandrohung als Abschreckung Lugen straft kame man zu dem seltsamen Ergebnis dass der Delinquent dem Verbot zuwider jedoch nicht rechtswidrig gehandelt hat Weiterhin werde dadurch dass der verbindliche Imperativ auf beide Teile des Strafgesetzes begrundet sei keine Schuld ohne Bewusstsein der Rechtsfolge moglich Heutzutage bedeutete dies dass sich der Vorsatz des Taters auf die Rechtsfolge der Tat ausweiten musste Der erste Teil der Strafgesetze als Grundlage des Imperativs bleibt fur Binding als einzig logische Ableitung ubrig Verstosst ein Verbrecher gegen dieses Verbot tut er genau und vollig das was jenes Verbot unterlassen haben will Binding Normen I S 42 Z 25 27 Auch habe ein solches Gebot nicht den Nachteil dass es aus Rucksicht auf zum Beispiel Strafe erlassen wird sondern dass es die beschriebene Handlung verbietet Jene Gebote und Verbote stellten sich als verbindliche Befehle dar deren Befolgung die Anerkennung der staatlichen Autoritat voraussetzt Hier wird ein Vergleich zu militarischen Befehlen gezogen die auch ohne Androhung einer Strafe zu befolgen seien wenn derjenige der sie befolgt die Autoritat des Befehlshabenden anerkennt Diese Normen aus dem ersten Teil der Strafgesetze seien die verbindliche Richtschnur des Handelns welche der Verbrecher uberschreitet Binding Normen I S 45 Z 1 2 die ohne jeglichen Hinweis auf eventuelle Rechtsfolgen Gultigkeit hat Das Gebot dieser Richtschnur sei durch die Umwandlung des ersten Teils der Strafgesetze in einen Befehl zu erhalten Jener Befehl wiederum sei es den Binding die Norm nenne Der mittelbare Nachweis aus dem Bedurfnis Bearbeiten Da der Gesetzgeber zum Schutz bestimmter Rechtsguter Pflichten benennen muss an die sich die Burger halten sollen ergibt sich deren Form und Inhalt als zweckmassigstes Mittel in der Norm Mehr als ein Gebot oder Verbot ist nicht notig um dem Untertanen zu sagen was er zu tun oder zu unterlassen hat Somit entsteht die Norm aus dem Bedurfnis des Schutzes der Rechtsguter als gebotenes Mittel Der unmittelbare Nachweis aus dem geschriebenen Recht Bearbeiten Diesen Nachweis fuhrt Binding nur um einigen Argumenten seiner Kritiker zu begegnen und jene zu uberzeugen die sich nur nach dem geschriebenen Recht richten So ist auch die Art des Nachweises nach den einzelnen Argumenten gegliedert Diese sollen auch hier nach der Aufteilung Bindings gruppiert werden Einige seiner Kritiker behaupten die Normen seien keine Rechtssatze weil sie zum Teil anderer Art seien so zum Beispiel ethische Normen Binding begegnet ihnen mit der schlichten Feststellung dass die Normen die Grundlage der Strafgesetze seien Daher machten die Strafgesetze sie auch zu Rechtssatzen Andere wiederum sprechen der lex imperfecta Rechtsnorm ohne Rechtsfolge die Rechtsnatur ab Sie untermauern diese Behauptung unter anderem damit dass die Normen nur die dolose aber nicht die fahrlassige Tat verbieten Binding stellt hierauf wiederholt fest dass es die Normen sind die der Verbrecher ubertritt und somit der Strafrechtssatz der accessorische ist der ohne Anlehnung an die Norm nicht stehen kann nicht umgekehrt Binding Normen I S 58 Z 10 12 Andere Kritiker bejahen zwar die Existenz der Normen sprechen ihr allerdings ihre Eigenstandigkeit ab Die Norm sei Bestandteil des Strafgesetzes jedoch nur in der Abhangigkeit von diesem von Bedeutung Binding stellt eine grundlegende Akzeptanz einer Normenlehre bei jenen Kritikern fest widerlegt deren Argument aber damit dass die Normen im Gesetz auch alleine stehen es also eine Eigenstandigkeit von Normen auch ohne Strafgesetze gibt Schliesslich erkennen einige in den Normen keine Rechtssatze besonderer Art sondern wollen in allen Gesetzen Normen erkennen Binding sieht darin jedoch einen Akt der Vergewaltigung Binding Normen I S 61 Z 9 gegenuber dem positiven Recht Seiner Meinung nach ist die hieraus entstehende Einseitigkeit und Eintonigkeit Binding Normen I S 61 Z 10 11 hochst bedenklich Er halt diesen Ansatz fur einen rein naturrechtlichen wonach das Recht nur dazu da ist die naturliche Freiheit zu beschranken Binding Normen I S 60 Fussnote 16 Um die Existenz der Normen als lex imperfecta in den Gesetzen zu suchen zahlt Binding verschiedene Beispiele auf an denen sich zeigen lasst dass es durchaus die lex imperfecta als selbststandigen Rechtssatz gibt So nennt er einige Beispiele aus der Verfassung des deutschen Kaiserreiches RV die dem Kaiser ein gewisses Verhalten gebietet ohne eine Rechtsfolge anzudrohen vgl RV Art 11 2 Kriegserklarung des Kaisers ohne Zustimmung des Bundesrates RV Art 12 13 25 26 zum Umgange mit dem Reichstage RV Art 10 Der Bundesratsbevollmachtigte Auch weist er auf andere Stellen der Reichsgesetzgebung hin an denen sich leges imperfectae finden oder wo sie es nur zu sein scheinen Wichtig bleibt jedoch zu zeigen dass der Gesetzgeber nicht einen Augenblick zweifelt durch sie echte Rechtspflichten zu begrunden Binding Normen I S 66 Z 8 9 Auch aus der Terminologie der Rechtsquellen konne man darauf schliessen dass die Normen Voraussetzung der Strafgesetze sind An vielen Stellen werden Worter wie Vorschrift Anordnung Verbot o a Binding Normen I S 67 68 gebraucht Dies deutet darauf hin dass die Existenz der Normen als selbstverstandlich vorausgesetzt wird Jene Terminologie sei ein genauer Ausdruck der Anschauung der Gesetze So wurde durch die Strafgesetze stets semantisch vermittelt dass die Nichtbeachtung eines vorhergegangenen Befehls die Begrundung des Strafgesetzes sei Auch Strafgesetze die die Ubertretung von Befehlen anfuhren Verbote die durch Ermachtigung im Einzelfall aufgehoben werden konnen und Strafgesetze in denen von Unbefugten die Rede ist lassen explizit den Schluss zu dass der Tatbestand als Ubertretung eines ausser ihnen stehenden Verbotes oder Gebotes angesehen wird Andere Gesetze die eine solche Ubertretung nicht anerkennen jedoch genauso aufgebaut sind fuhrten zu dem Schluss dass alle Strafgesetze das Delikt als Ubertretung einer ausser ihnen liegenden Norm anerkennen Binding Normen I S 70 Z 26 27 Diese Schlussfolgerung sieht Binding dadurch bestatigt dass der Staat manchmal die Normen gewissen Volksgruppen unmissverstandlicher vor Augen halt Er nennt als Beispiel die Kriegsartikel in denen der Soldat seine Pflichten in scharfer Auspragung vor Augen hat Aus den Strafgesetzen konne er seine Pflichten nicht so leicht und unmissverstandlich erschliessen Jedoch wird hier der Nachdruck eindeutig auf die Norm gelegt und nicht so sehr auf die Rechtsfolge Eine weitere Bestatigung seiner These sieht er darin dass die Strafen und ihre Abstufung oft nicht sehr prazise seien und zu Zwecken der Abschreckung meist nach oben abgerundet wurden Der Charakter der Normen Bearbeiten Die Norm als bejahender Rechtssatz Da die Normen als objektiv rechtliche Rechtssatze die Entstehung die Wandlung und den Untergang von subjektiven Rechten regelten nennt Binding sie bejahende Rechtssatze Die Norm begrunde stets zugleich Rechte und Pflichten Dabei sind die Rechte auf die Gewalt die Pflicht zu fordern ein Recht auf Gehorsam oder Botmassigkeit Binding Normen I S 97 Z 7 das statuiert wird um die Gehorsamspflicht aufzustellen die der Normgeber Staat von seinen Burgern Untertanen verlangt Die Normen sind also zwangslaufig Teil des offentlichen Rechts Versuche sie als auf das Strafrecht begrenzt anzusehen widersprachen den zahlreichen Fundorten jener im Volker Staats oder auch Verwaltungsrecht Daher gibt es auch keine Strafnormen Werden Normen vom Staat auf andere delegiert handele es sich trotzdem noch um den obrigkeitlichen Willen dem zu folgen ist jedoch nicht dem delegierten privaten Willen Auch den Kreis der Normgebundenen bestimme der Urheber der Norm So konnten zweifellos auch Fremde an die Norm gebunden werden Ob diese die Gehorsamspflicht anerkennen sei irrelevant Aus Sicht des Normgebers sind sie an die Norm gebunden Aus der Natur der Sache ergebe sich da der Gehorsam in Bezug auf die Norm nichts anderes sei als die Unterordnung des eigenen Willens unter einen andern als autoritativ anerkannten Binding Normen I S 99 Z 4 5 dass der Gehorsam die bewusste Handlungsfahigkeit voraussetze und somit nicht solche binde denen dies nicht moglich ist so zum Beispiel Geisteskranke oder Kinder Norm und Nichtnorm Vehement weist Binding die Auffassung einiger Kollegen zuruck die mit der Begrundung der naturrechtlichen allgemeinen Freiheit in jedem Gesetz eine Einschrankung dieser und die Begrundung einer Norm sehen Das Wort verordnen das bei den Fursprechern dieser Theorie als Begrundung fur den einschrankenden Charakter aller Gesetze herangezogen werde stelle ausschliesslich die feierliche Form der Rechtswillenserklarung Binding Normen I S 104 Z 13 14 dar Der zweite Irrtum jener die in jedem Rechtssatz eine Norm sehen wollen sei die irrige Ansicht es existierten nur pflichtbegrundende Rechtssatze Die Existenz von nur berechtigendem Recht widerlege dies jedoch Die verschiedenen Erscheinungsformen der Norm Bearbeiten Um die verschiedenen Erscheinungsformen der Norm genau darzustellen kategorisiert Binding sie So konne man zwei Hauptgruppen der Normen erkennen Gebote und Verbote Verbote sollen den Menschen von einem gewissen Handeln abhalten ihn also zum Nicht Handeln in der dargelegten Handlungsweise bringen Gebote hingegen forderten den Menschen auf wenn sie handeln wie es in ihrer Natur liegt dies auf eine bestimmte Art und Weise zu tun Verbot und Gebot stehen also in einem faktischen Gegensatz Dies bedeutet jedoch nicht dass in einem Verbot nicht auch sekundar ein Gebot gerade so nicht zu handeln stecke Die Verbote Bearbeiten Verbote seien dazu da gewisse Veranderungen in der Rechtswelt fernzuhalten Binding Normen I S 111 Z 14 15 Jene Verbote unterteilt Binding wie folgt Verletzungsverbote Verletzungsverbote nennt Binding alle Normen die die Herbeifuhrung eines gewissen Erfolges verbieten Hierbei betont er dass der Erfolg immer die Folge einer Ursache sein musse und deshalb in Wahrheit nicht der Erfolg selbst verboten werde sondern die Ursache die zum bestimmten Erfolg fuhrt So heisse die Norm Ihr sollt nicht toten in Wahrheit Ihr sollt nicht die Ursache zu einem Tode zu der oder jener Veranderung erzeugen Binding Normen I S 115 Z 1 3 Insofern sei die verbotene Handlung die Erzeugung samtlicher zum Erfolg hinwirkender oder Beseitigung der den Erfolg hindernder Bedingungen Die Bedingungen werden allerdings erst dann Ursache wenn der Mensch nicht mehr durch verandern anderer Bedingungen den Eintritt des Erfolges verhindern konne Zugleich jedoch befehle die Norm nicht nur das Unterlassen eine Ursache zu schaffen die zum Erfolg fuhrt sie drucke sekundar auch eine Pflicht zur Beseitigung von ursachlich werdenden Bedingungen die man selbst geschaffen hat aus Gefahrdungsverbote Zu den Verletzungsverboten subsidiar stehen die Gefahrdungsverbote Dies seien Verbote die die Gefahr in sich tragen Ursache eines bestimmten verletzenden Erfolges zu werden Binding Normen I S 119 Z 3 5 Die Frage sei hierbei nur wie man bei der unendlichen Anzahl von Bedingungen deren Gleichgewicht davon abhalt die Ursache herbeizufuhren festzustellen wann eine Gefahrdung vorliegt Um uberhaupt ein Abgrenzungskriterium zu haben musse man die Grenze jedoch dort festlegen wo bisher gunstige Bedingungen zum Nichteintritt in ungunstige umschlagen Die Gefahrdung sei also die Verstarkung der zum Erfolg hinwirkenden Bedingungen in der Weise dass wir ein Hinauswachsen derselben uber das Gleichgewicht mit den abhaltenden Bedingungen befurchten mussen Binding Normen I S 121 Z 1 3 Diese Ansicht konnte jedoch dazu fuhren die Gefahrdungsverbote als unvollstandige Verletzungsverbote der Verursachung anzusehen Somit konne den Gefahrdungsnormen die eigentliche Existenz abgesprochen werden Tue man dies verkenne man jedoch dass auch die grosst mogliche Gefahrdung einer Totung noch lange nicht die Grenze zum Totungserfolg uberschritten hat Ist das Gefahrdungsverbot im Strafgesetz unter Strafe gestellt so sei logisch notwendig auch das Verletzungsverbot straferhohend unter Strafe zu stellen Der Vorsatz sei bei beiden jedoch verschieden so dass nicht jede Gefahrdung zugleich eine versuchte Verletzung darstelle Verbote schlechthin Handlungen die egal ob sie tatsachlich eine Gefahr darstellen oder nicht aus der Natur der Sache verboten werden nennt Binding Verbote schlechthin Eine solche Strafe sei eine reine Ungehorsamsstrafe deren Handlung normalerweise keinerlei Auswirkung auf die Rechtswelt haben deren Vornahme aber unerwunscht sei weil sie die Rechtsordnung zu storen vermoge Die Gebote Bearbeiten Auch die Gebote unterliegen jener Dreiteilung der Verbote Bewirkungs oder Verursachungsgebote befehlen einen bestimmten Erfolg herbeizufuhren Beforderungsgebote gebieten bestimmte Handlungen die die Herbeifuhrung gunstiger Erfolge bewirken konnen Schliesslich befehlen Gebote schlechthin Handlungen die normalerweise einen gunstigen Erfolg herbeifuhren egal ob sie es konkret tun oder nicht Unbedingte und bedingte Norm Bearbeiten Weiterhin seien die Normen in bedingte und unbedingte Normen aufgeteilt Die weitaus grossere Zahl seien die unbedingten Normen mit ihrer einteiligen Form Ihr sollt nicht toten Andererseits existieren jedoch Normen die bestimmte Voraussetzungen an die Norm knupfen und insofern eine zweiteilige Struktur aufwiesen Eine Beispielskonstruktion ist Wenn dies oder jenes erfullt ist sollt ihr Solche Normen sollen bedingte Normen heissen Allgemeine und besondere Norm Bearbeiten Die Unterscheidung in allgemeine und besondere Normen bezieht sich auf den Adressaten der Norm Gelte eine Norm fur jeden sei sie eine allgemeine gelte sie nur fur eine bestimmte Personengruppe zum Beispiel Zivildienstleistende Beamte o a sei sie besonders Ausnahmen von der Norm Bearbeiten Manche behaupten dass die Normen seit Ewigkeiten unverandert bestanden haben dass also eine Ubertretung der Normen immer Unrecht war und ist Dies kann Binding jedoch sehr treffend widerlegen Ware dies der Fall so hatten die Normen die Zeitalter unverandert uberdauert und waren schon immer als Unrecht angesehen worden Dem widerspricht allerdings dass es im Laufe der Zeit immer schon Perioden gab in denen einige Normen nicht galten sowie Normen existierten die wir heute nicht mehr kennen Selbst die anscheinend perpetuale Norm des Totungsverbotes kenne Ausnahmen Als Beispiel nennt er das Recht auf Totung des Ehebrecher und der Ehebrecherin im romischen Recht Auch in Momenten der Notwehr oder der Schuldunfahigkeit sei eine Ubertretung der Norm nicht gleich Unrecht Sie sei in solchen Fallen bald geboten bald erlaubt bald unverboten bald verboten aber nicht strafbar Binding Normen I S 131 Z 21 23 Eine Norm sei dann immer bedingter Natur da es immer bestimmte Voraussetzungen geben musse unter denen die Norm gelte Die unbedingte Norm habe unter diesem Gesichtspunkt eigentlich nur die Eigenschaft der Regelmassigkeit weil die Tat nicht per se verboten sei Das Verhaltnis von Normen und Strafgesetzen Bearbeiten Das Wesen der Strafgesetze Bearbeiten Die eigentliche Bedeutung der Strafgesetze Bearbeiten Strafgesetze sind stets zweiteilig aufgebaut Am Anfang steht der Tatbestand unter den das Handeln des Taters subsumiert wird Gelingt die Subsumtion tritt die Rechtsfolge der zweite Teil des Strafgesetzes in Kraft Insofern sei das Strafgesetz nicht das Gesetz das der Tater ubertritt sondern nur jenes das seine Verurteilung anordnet Das Gesetz welches der Verbrecher ubertritt geht begrifflich und regelmassig aber nicht notwendig auch zeitlich dem Strafgesetz voraus Binding Normen I S 4 Z 15 18 Es ist nach Bindings Auffassung die Norm die der Verbrecher seinem Namen nach bricht Der zweite Teil der Strafgesetze beinhaltet die gesetzliche Anordnung in der Form dass Strafe erfolgen soll An wen richtet sich nun dieser Imperativ Hier unterscheidet Binding in drei mogliche Adressaten Den Richter oder alle fur das Kriminalwesen abgeordnete Staatsbeamten Binding Normen I S 9 Z 7 den Delinquenten und den gesetzgebenden Staat selbst Der Verbrecher als Adressat des Imperativs Ware der Imperativ des zweiten Teils der Strafgesetze gegen den Verbrecher gerichtet so wurde diesem auferlegt seine Strafe auf sich zu nehmen Damit wurde der Schuldige der sich seiner Strafe entzoge sich wieder strafbar machen und wurde so den Weg einer ewig sich verjungenden Untat Binding Normen I S 14 Z 1 2 gehen Ware eine Handlung nicht unter Strafe gestellt und der Staat wolle ihn trotzdem bestrafen so hatte sich der Delinquent der Strafe zu widersetzen Wurde er sich trotzdem einsperren lassen so hatte er sich dadurch strafbar gemacht Die Widersinnigkeit dieser Vorstellung belege dass der Verbrecher nicht der Adressat jenes Imperativs sein konne Die Strafrichter oder exekutionsbeamten als Adressaten des Imperativs Waren jene die Adressaten des Imperativs der Strafgesetze so ware das Strafrecht vollkommen unverbindlich da dann dessen Geltung von der Existenz jener Beamter abhinge Die Beamten straften nicht selbst sondern legten auf der einen Seite objektiv das Recht aus und erkennen ein Strafrecht an Auf der anderen Seite vollziehen sie die richterlich angeordnete Strafe ohne dabei weiter nachzuprufen Auch diese Gruppe scheidet also als Adressat des Imperativs aus Der gesetzgebende Staat als Adressat des Imperativs Wurde der Staat alleine durch die Strafgesetze verpflichtet Dies wurde bedeuten dass das Strafgesetz als Selbstverpflichtung des Staates zu strafen angesehen wird so kame als alleiniger Ubertreter dieser Strafverpflichtung der Staat selbst in Frage Diese Auffassung ist jedoch auch als unzutreffend anzusehen da wie das Beispiel der Monarchie zeigt in der der Monarch gerade nicht sich selbst zum Strafen verpflichtet sondern gar nicht in eigener Person strafen durfe Die Strafgesetze beinhalten also keinen an irgendwen gerichteten Imperativ Daher sieht Binding die Wendung es soll Strafe sein als feierliche Aussprache der Rechtswillenserklarung vergleichbar mit dem alten ita ius esto Das Strafrecht ist also nichts weiter als ein berechtigender oder bejahender Binding bevorzugt die Bezeichnung bejahender Rechtssatz Rechtssatz der Entstehung Inhalt und Ende des subjektiven Strafrechtsverhaltnisses zwischen dem Strafberechtigten und dem Verbrecher regelt Binding Normen I S 20 Z 16 19 Das Strafgesetz ist also kein Rechtssatz den ein Tater ubertreten kann oder eine Norm fur den Strafberechtigten Normen und Strafgesetze in der Rechtsgeschichte Bearbeiten An vielen Stellen der Rechtsgeschichte zeigen sich eindeutige Belege fur die Existenz der Normen So zum Beispiel im Dekalog dem romischen Recht und dem germanischen Recht Binding versucht hier zu zeigen dass diese alten Rechtssatze einen bedeutenden Vorteil gegenuber den heutigen Strafgesetzen hatten was auch wichtig fur das Verstandnis der Motivation Bindings fur seine Normtheorie war Fur ihn zeichnen diese alten Rechtssatze die Klarheit daruber was verboten werden soll aus und diese Klarheit ist fur die Rechtsbildung der Gegenwart grade so not wie fur die vergangener Zeiten Ein technisch treffliches Straf Gesetzbuch kann unmoglich gelingen falls nicht zuvor der Gesetzgeber sich seine Normen scharf formulirt hat und das deutsche Strafgesetz zeugt an vielen Stellen deutlich davon dass dies nicht geschehen ist Binding Normen I S 152 Z 2 S 153 Z 2 Der Dekalog stellt eine der altesten Formen von Rechtssatzen dar Auffallig dabei ist dass diese den Anforderungen der Bindingschen Norm entsprechen Demgemass sieht dieser in ihnen auch einen genialen Akt der Gesetzgebung Nur geniale Tatkraft konnte diesen granitenen Sockel der ganzen israelitischen und christlichen Ethik errichten Binding Normen I S 138 Z 6 8 Uber die drohende Bestrafung bei Ubertretung der Norm finden sich einige Belege im Pentateuch Jedoch sei der Grund des direkten Fehlens der Strafandrohung nicht gesichert Vielleicht sei die Strafe auch erst spater entstanden Sie sei wahrscheinlich damals durch die Ehrfurcht vor Gott stark im Volksgewissen verankert gewesen Auch im Zwolftafelgesetz und in den Pandekten sind Rechtssatze verschiedener Art darunter auch die reine Form der Norm enthalten Auch die Lex Barbarum schien die Form der Norm schon zu kennen stellte ihr aber auch ein ausfuhrendes Strafgesetz zur Seite Gerade der Einfluss des Christentums auf die Entwicklung unserer Kultur habe die Normen aus dem geschriebenen Gesetz verschwinden lassen da die Bestimmungen des Dekalogs der Entwicklung der Strafgesetze zu Grunde gelegt worden sei Bundes und Landesrecht Bearbeiten Zwei Sonderfalle Blankettgesetze und Ausnahmen zur Norm Bearbeiten Ein zur Zeit der Weimarer Republik sehr aktuelles Problem ist das der Blankettgesetze Zwar hat es heute keine rechtliche Bedeutung mehr jedoch ist die juristische Konstruktion interessant genug um erwahnt zu werden In der Reichsverfassung wurde dem Reich die alleinige Strafgesetzgebung in Form der konkurrierenden Gesetzgebung zugestanden Erliess das Reich ein Gesetz hatten partikulare Normen zuruckzustehen Normalerweise erliess in einer solchen Konstellation das Reich auch gleich das Strafgesetz zeitgleich mit der Norm In Ausnahmefallen jedoch wurde eine Strafandrohung die fur das ganze Reich galt auf partikulare Normen gestutzt Dadurch wurde im Bereich des Nebenstrafrechts Uneinheitlichkeit auf dem Bundesgebiet erzeugt Als Beispiel fuhrt Binding 366 Reichs StGB an Mit Geldstrafe wird bestraft wer die zur Erhaltung der Sicherheit erlassenen Polizeiverordnungen ubertritt Diese Konstruktion sei jedoch dem Geist des Art 4 Nr 13 der Reichsverfassung zuwiderlaufend Ferner stellt er klar dass das Reichsstrafgesetz prinzipiell die Reichsnorm erfordert Binding Normen I S 165 Z 7 8 Eine ahnliche Konstruktion stellen vom Reichsgesetzgeber vorgesehene Ausnahmen zur Reichsnorm dar die durch partikulare Gesetze erlassen wurden Diese Falle seien genauso zu bewerten wie die Falle der Blankettgesetze Ruckwirkung von Strafgesetzen Bearbeiten Binding meint die scharfe Trennung zwischen Norm und Strafgesetz konne auch auf eine andere Streitfrage der Rechtswissenschaft eine unzweideutige Antwort geben die Frage der Ruckwirkung von Strafgesetzen Wird das Strafgesetz nachdem der Tater die Tat begangen hat in seinem Strafmass geandert oder fallt es gar weg so sei es fraglich wie der Tater zu bestrafen sei Diejenigen die die Existenz der Normen als vom Strafrecht unabhangige Normen nicht anerkennen wurden in einem solchen Fall argumentieren dass der Tater nur das zum Zeitpunkt der Tat geltende Gesetz missachten konnte Der Delinquent namlich lose die im Gesetz festgelegte Rechtsfolge durch sein Tun aus Voraussetzung hierfur ist allerdings dass man das Strafgesetz als Imperativ mit folgendem Inhalt anerkenne Ihr sollt diese und jene Handlung bei den von mir gedrohten Strafen unterlassen Binding Normen I S 169 Z 2 S 170 Z 2 Die hartere Strafe des neuen Gesetzes ware auf ihn also nicht anzuwenden Eine gunstigere mildere Strafe solle dann aus Billigkeit festzustellen sein Trenne man Norm und Strafgesetz ergebe sich jedoch ein vollkommen anderes Bild Ausschlaggebend ware dann auf jeden Fall das Strafmass zum Zeitpunkt des Urteils Den Strafgesetzen zu Grunde liege eine Norm deren Ubertretung der Staat verboten habe An dem Verbot der Handlung durch die Norm andere sich nichts durch eine Anderung der Strafzumessung Eine Ausnahme ware es jedoch wenn gleichzeitig mit dem neuen Strafgesetz auch die Norm geandert wurde Allerdings habe in diesem Fall der Verbrecher als logische Konsequenz jene neue Norm auch zum Zeitpunkt der Tat nicht ubertreten konnen Die Frage nach der Ruckwirkung von Strafgesetzen stelle sich hier folglich nicht Ein Recht des Gesetzesbrechers auf eine Strafe jeglicher Art liesse sich in keiner Weise konstruieren da aus dem strafzumessenden Strafgesetz kein Recht auf eine bestimmte Strafe erwachsen wurde Die Botmassigkeit des Untertanen ergebe sich einzig und alleine aus der Norm durch deren Ubertretung das Recht auf Strafe resultiere Auch die Ansicht aus Billigkeit dem Tater die spater entstandene hartere Strafe nicht aufzuerlegen beruhe auf dem Irrglauben dass der Tater nur mit der zum Zeitpunkt seiner Tat im Strafgesetze verankerten Strafe rechnete Der Irrglaube beruhe darauf dass Folgendes nicht beachtet wurde die Verbrecherwelt erwartet nicht gestraft zu werden beabsichtigt den Staat um die Strafe zu prellen und flieht die Erwagung welches Strafaquivalent ihrer Tat entspreche Binding Normen I S 177 Z 32 S 178 Z 1 Ausserdem sei es dann gleichwohl billig wenn der Tater immer die mindeste der moglichen Strafe erhielte Dieses Verfahren sei aber ein Paciscieren Binding Normen I S 178 Z 7 mit dem Tater Vielmehr sollte es sich jedoch so verhalten Ernst wie das Recht angreifende Leidenschaft sei auch ihre Bekampfung milde zugleich aber in dem fur notwendig erkannten auch unerbittlich Binding Normen I S 178 Z 8 10 Nun konne man die moglichen Konstellationen der Ruckwirkung auf folgende Falle beschranken Die Handlung war fruher rechtswidrig aber straflos und ist jetzt strafbar Hierbei musse unterschieden werden ob man das Prinzip der nulla poena sine lege praevia anerkenne oder nicht Tue man dies dann konne man nicht strafen da dann alle noch nicht verjahrten Taten auch unter Strafe gelegt werden mussten Mache man an dieser Stelle allerdings vom nulla poena Prinzip eine Ausnahme und diese Position vertritt Binding so musse der Gesetzgeber allerdings ausdrucklich erklaren dass er die fruheren Taten unter Strafe stellen wolle Die Handlung war fruher strafbar nur hat sich jetzt das Strafmass geandert In diesem Fall musse der Richter logischerweise das neue Strafmass anwenden Die Handlung war vorher strafbar ist jetzt allerdings straflos Hier durfe keine Strafe verhangt werden denn das alte Strafgesetz gehore so wenig zum geltenden Strafrecht wie das Strafrecht eines fremden Staates Verwertung der Normen in den Strafgesetzen Bearbeiten Da nicht alle Normen in ihrer Ubertretung mit Strafe belegt werden ist es notwendig die verschiedenen Moglichkeiten der Verwertung der Normen in den Strafgesetzen zu untersuchen Wandlung oder Aufhebung der Norm Bearbeiten Wird die Norm der ein Strafgesetz zu Grunde liegt geandert oder aufgehoben so schiene es auf den ersten Blick unmoglich dass nicht auch das Strafgesetz wegfiele oder eine wesentliche Anderung erfahren musse Jedoch liege in jeder Ubertretung einer Norm eine nicht zu leugnende Ahnlichkeit namlich die Ubertretung der Gehorsamspflicht die die Norm aus ihrer Form heraus verlangt Die Strafandrohung ware in diesen Fallen also nicht auf die spezielle Handlung gegrundet sondern einzig und allein auf den Bruch der Gehorsamspflicht Eine Norm ein Strafgesetz Bearbeiten Die einfachste Art und Weise einem Strafgesetz eine Norm zugrunde zu legen ist die Gesamtheit der dolosen Ubertretungen zu einem Tatbestand zusammenzufassen und mit einer Rechtsfolge zu versehen Dies kame jedoch in den seltensten Fallen und auch nur bei vergleichsweise unbedeutenden Delikten vor Binding bringt hier das Beispiel des heute nicht mehr existierenden 172 StGB Ehebruch Eine Norm mehrere Strafgesetze Bearbeiten Manche Normubertretungen werden in verschiedene Qualifikationen und Privilegierungen bzw Alternativitat und Subsidiaritat in den Strafgesetzen verwandt Die Gesamtheit dieser Ubertretungen nenne man Gattungsdelikt Hierfur seien viele Beispiele fur die Norm Ihr sollt nicht toten zu finden Ihre verschiedenen heute noch gultigen Einteilungen in fahrlassige Totung 222 StGB Mord 211 StGB und Totschlag 212 StGB bzw in die heute nicht mehr anzutreffenden Delikte wie z B die Totung mittels vorsatzlicher Ubertretung der Zweikampfsregeln 207 Reichs StGB werden genannt Auch die Einteilung der Norm Ihr sollt die korperliche Integritat eines Anderen nicht verletzen sei sehr vielfaltig Hier sind unter anderem vorsatzliche und fahrlassige Korperverletzung 223 229 StGB schwere Korperverletzung 226 StGB und Korperverletzung mit Todesfolge 227 StGB genannt Diese Delikte hatte teilweise nur eine Ubertretung der Norm durch eine bestimmte Handlung festgelegt andererseits wurden sich deren bestrafte Handlungen nur durch die Intensitat der Handlung unterscheiden Schliesslich habe diese Unterteilung nur einen Zweck Der Gesetzgeber bezeichnet dadurch die Normwidrigkeiten welche Strafe verdienen oder nicht verdienen und er fixiert die Stufen der Strafbarkeit worauf die Verbrechen stehen Binding Normen I S 194 Z 25 28 Alle diese Delikte haben jedoch eine Gemeinsamkeit Sie stellen alle Ubertretungen einer Norm dar sie sind schuldhafte normwidrige Handlungen Die einzige Voraussetzung ist dass die Handlungen auch wirklich alle wie Binding sie nennt Normwidrigkeitsmerkmale aufweisen und nicht unter eine Ausnahme der Norm fallen Eine Norm alternative Strafgesetze Bearbeiten Schliesslich kann eine Norm noch verschiedene Strafgesetze die in Alternativitat zueinander stehen produzieren was zum Beispiel der Fall sei wenn der Gesetzgeber die Norm in der Wirkung erfasst und dadurch auf verschiedene Tatbestande aufteilt Als Beispiele werden hier Brandstiftung und Brandstiftung an versicherten Gebauden mit Betrugsabsicht genannt Ebenfalls ein Fall von Alternativitat entstunde wenn das Gattungsdelikt zwar straflos sei aber verschiedene Qualifikationen unter Strafe gestellt werden Mehrere Normen ein Strafgesetz Bearbeiten Oft habe der Gesetzgeber verschiedene Normubertretungen die er mit der gleichen Strafe bedrohe zu einem alternativen Tatbestand zusammengezogen Wer eine Wahlstimme kauft oder verkauft wird bestraft Binding Normen I S 206 Z 6 8 Dies sei ein Beispiel fur ein Zusammenziehen verschiedener eigenstandiger Normubertretungen Binding nennt solche Tatbestande Mischtatbestande Mehrere Normwidrigkeiten ein Verbrechen Bearbeiten Eine weitere Alternative der Verwertung der Normen in den Strafgesetzen ist die der zusammengesetzten Verbrechen Binding Normen I S 209 Z 26 Besonderes Charakteristikum dieser Gruppe ist dass die einzelnen Normwidrigkeiten die den Tatbestand bilden isoliert betrachtet ungestraft bleiben Nur in Kombination werden die Normwidrigkeiten strafbar Der betrugerische Bankrott 209 Konkursordnung stelle ein solches Delikt dar Isoliert betrachtet sei der Konkurs nicht strafbar Auch das Unterlassen des Fuhrens der Handelsbucher werde alleine nicht zum Verbrechen Zusammen jedoch bilden sie den Tatbestand Die andere Moglichkeit der Kombination ist die Zusammensetzung eines Straftatbestandes aus mehreren strafbaren Normubertretungen Hier wird als Beispiel der Mord am Kaiser oder an einem anderen Landesherren 80 81 StGB genannt der zugleich als Hochverrat bestraft wird Hierbei wurden die einzeln strafbaren Handlungen des Hochverrats und des Mordes zusammen zu einem weiteren Delikt zusammengefasst Einschrankungen der Strafbarkeit Bearbeiten Eine letzte Gruppe der Strafgesetze sind solche deren Strafbarkeit nur auf einer Qualifikation der Normubertretung beruht Hier sollen Delikte deren Strafbarkeit erst dadurch ausgelost wird dass sie gewohnheits oder gewerbsmassig ausgefuhrt werden als Beispiel dienen Ferner ist noch der Fall zu erwahnen in dem die Strafbarkeit einer Handlung die Straflosigkeit einer anderen auslost Beispiel 82 Reichs StGB beinhaltet die Norm Ihr sollt keinen Hochverrat vorbereiten 83 straft jedoch nur wenn der Tatbestand des 82 nicht erfullt wird Abschliessend werden noch die kleine Gruppe von Delikten genannt die Bedingungen enthalten die keiner Normwidrigkeit entsprechen doppelt bedingte Strafdrohungen Hier kommen zum Beispiel zivilrechtliche Nebenbedingungen als Voraussetzung des Tatbestandes vor Zum Beispiel behordliche Dokumente Ausgaben BearbeitenBinding Karl Die Normen und ihre Ubertretung Eine Untersuchung uber die rechtmassige Handlung und die Arten des Delikts In 4 Banden Band 1 Neudruck der 4 Auflage Leipzig 1922 Aalen 1991Weblinks Bearbeiten Die Normen und ihre Ubertretung im Volltext Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Normentheorie amp oldid 224798103