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Angeschuldigter ist nach deutschem Recht der Beschuldigte im Strafverfahren gegen den die offentliche Klage erhoben das Hauptverfahren aber noch nicht eroffnet ist 157 StPO Der Beschuldigte wird im Zwischenverfahren als Angeschuldigter bezeichnet Das bedeutet dass die Staatsanwaltschaft einen fur Anklage ausreichenden Verdacht bejaht das Ermittlungsverfahren abgeschlossen hat und Anklage erhoben hat Das Hauptverfahren ist jedoch noch nicht eroffnet weil das Gericht noch keinen Eroffnungsbeschluss erlassen hat Das Gericht hat also noch zu prufen ob es von einem hinreichenden Tatverdacht uberzeugt ist und auch die sonstigen Voraussetzungen fur die Zulassigkeit des Hauptverfahrens gegeben sind Ein Verdachtiger wird abhangig vom aktuellen Verfahrensfortgang bezeichnet als Beschuldigter Angeschuldigter Angeklagter und erst nach Verurteilung als Tater Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Angeschuldigter amp oldid 220223845