www.wikidata.de-de.nina.az
Das Zwischenverfahren ist ein Begriff aus dem deutschen Strafverfahrensrecht Er bezeichnet den zwischen Ermittlungsverfahren oder Vorverfahren und dem Hauptverfahren liegenden Teilabschnitt des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens Das Zwischenverfahren beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift bei dem zustandigen Gericht und endet mit der Entscheidung uber die Eroffnung oder Nichteroffnung des Hauptverfahrens Gesetzlich geregelt ist das Zwischenverfahren im Vierten Abschnitt des Zweiten Buches der Strafprozessordnung 199 bis 211 StPO Inhaltsverzeichnis 1 Zustandigkeit 2 Veranlassungen nach Anklageerhebung 3 Inhalt der gerichtlichen Entscheidung 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseZustandigkeit BearbeitenFur die Entscheidung uber die Eroffnung des Hauptverfahrens ist gemass 199 StPO dasjenige Gericht zustandig das auch fur die Hauptverhandlung zustandig ist Entschliesst sich die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der offentlichen Klage 170 Abs 1 StPO hat sie die Anklageschrift zusammen mit den Akten dem Gericht mit dem Antrag das Hauptverfahren zu eroffnen zu ubersenden Veranlassungen nach Anklageerhebung BearbeitenGemass 201 Abs 1 StPO hat der Vorsitzende des nach 199 StPO zustandigen Gerichts die Anklageschrift dem Angeschuldigten zu ubersenden und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor und hat der Angeschuldigte zu diesem Zeitpunkt keinen Verteidiger ist ihm ausserdem ein Pflichtverteidiger zu bestellen 142 Abs 2 StPO Sodann pruft das Gericht ob die Anklageschrift den Erfordernissen des 200 StPO genugt Ist dies nicht der Fall ist die Anklageschrift zunachst der Staatsanwaltschaft zur Korrektur zuruckzugeben Weigert sich die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift zu korrigieren und halt das Gericht an seiner Auffassung fest dass eine wirksame Anklageschrift nicht gegeben ist wird es die Eroffnung des Hauptverfahrens ablehnen Weiter muss das angerufene Gericht seine Zustandigkeit s o prufen Halt es seine Zustandigkeit fur gegeben ergeben sich naturgemass insoweit keine weiteren Probleme Halt sich das angerufene Gericht fur sachlich unzustandig hangt das weitere Verfahren davon ab ob es die Zustandigkeit eines Gerichts hoherer Ordnung oder eines Gerichts niedrigerer Ordnung annimmt Halt das angerufene Gericht ein Gericht niedrigerer Ordnung fur zustandig so kann es das Hauptverfahren unmittelbar vor diesem Gericht eroffnen 209 Abs 1 StPO Das Gericht niedrigerer Ordnung ist an diese Entscheidung gebunden Nimmt das angerufene Gericht demgegenuber die Zustandigkeit eines Gerichts hoherer Ordnung an so muss es die Akten diesem unter Vermittlung der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorlegen 209 Abs 2 StPO Schliesslich kann das angerufene Gericht wenn es dies zur besseren Aufklarung der Sache fur angemessen halt einzelne Beweiserhebungen anordnen 202 StPO Inhalt der gerichtlichen Entscheidung BearbeitenBei Vorliegen hinreichenden Tatverdachts bezuglich der Begehung der in der Anklageschrift bezeichneten Straftat 203 StPO 1 entscheidet das Gericht auf Zulassung der Anklage und Eroffnung des Hauptverfahrens soweit die Prozessvoraussetzungen vorliegen Das Gericht ist nicht an die Antrage der Staatsanwaltschaft gebunden 206 StPO weshalb es gegebenenfalls erganzende Ermittlungen anordnen kann 202 StPO Ob in Ubereinstimmung mit der Anklage oder abweichend derselben eroffnet wird unterliegt den Massgaben des 207 Abs 1 und 2 209 Abs 1 StPO Falls von der Anklage der Staatsanwaltschaft abgewichen wird hat diese den Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde 210 Abs 2 StPO Das Gericht ordnet gegebenenfalls begleitend die Fortdauer der Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung an 207 Abs 4 StPO Der Eroffnungsbeschluss formuliert den Prozessstoff des sodann durchzufuhrenden Hauptverfahrens das Vorliegen eines wirksamen Eroffnungsbeschlusses ist fur das Hauptverfahren eine Verfahrensvoraussetzung Erkennt das Gericht oder ein Rechtsmittelgericht spater dass der Eroffnungsbeschluss unwirksam ist war was in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prufen ist muss es das Verfahren einstellen Wie auch bei einem anderen Verfahrenshindernis dessen Vorliegen sich nach Eroffnung des Hauptverfahrens herausstellt geschieht dies ausserhalb der Hauptverhandlung durch Beschluss 206a Abs 1 StPO innerhalb der Hauptverhandlung durch Urteil 260 Abs 3 StPO Eine vorlaufige Einstellung des Verfahrens kommt in Betracht wenn ein vorubergehendes Hindernis in der Person des Angeschuldigten insbesondere dessen Abwesenheit der Durchfuhrung des Hauptverfahrens entgegensteht 205 StPO Das Gericht muss das Verfahren auch dann durch Beschluss ausserhalb der Hauptverhandlung einstellen wenn die Strafbarkeit der Tat nach deren Begehung aber vor der Entscheidung durch Gesetzesanderung wegfallt 206b StPO Der Eroffnungsbeschluss ist fur den Angeklagten nicht anfechtbar 210 Abs 1 StPO Folge des Eroffnungsbeschlusses ist dass das Verfahren nunmehr rechtshangig ist Aus dem Angeschuldigten wird der Angeklagte 157 StPO Ist ein Gericht hoherer Ordnung zustandig wird gemass 209 Abs 2 StPO diesem vorgelegt Siehe auch BearbeitenKlageerzwingungsverfahren ErmittlungserzwingungsverfahrenEinzelnachweise Bearbeiten Lutz Meyer Gossner Bertram Schmitt StPO Kurzkommentar Strafprozessordnung Gerichtsverfassungsgesetz Nebengesetze und erganzende Bestimmungen C H Beck Munchen 2022 203 Rn 2 Einschluss der Kriterien Rechtswidrigkeit und Schuld 20 StGB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwischenverfahren amp oldid 234986069