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Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger Der Gegensatz ist der Wahlverteidiger Im schweizerischen und im osterreichischen Strafprozessrecht besteht ein ahnliches Rechtsinstitut mit der amtlichen Verteidigung bzw dem Amtsverteidiger Inhaltsverzeichnis 1 Pflichtverteidigung 1 1 Notwendige Verteidigung 1 2 Zeitpunkt der Beiordnung des Pflichtverteidigers 1 3 Auswahl des Pflichtverteidigers 1 4 Vergutung des Pflichtverteidigers 2 Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht 3 Pflichtverteidigung ausserhalb des Strafprozesses 4 Einzelnachweise 5 WeblinksPflichtverteidigung BearbeitenIn den Fallen der sogenannten notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen wenn der Beschuldigte noch uber keinen von ihm gewahlten Verteidiger verfugt 140 ff StPO 144 StPO lasst die Bestellung von bis zu zwei weiteren Pflichtverteidigern sog Sicherungsverteidigern zu Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt und erhalt reduzierte Gebuhren Pflichtverteidiger konnen mit dem Mandanten eine zusatzliche Vergutung vereinbaren ubersteigt diese allerdings die daneben von der Staatskasse ebenfalls zu zahlenden Pflichtverteidigergebuhren ist sie anzurechnen Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten in der Regel die Verfahrenskosten auferlegt die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebuhren dann von dem Verurteilten zuruck Auf Antrag des Pflichtverteidigers kann das Gericht auch feststellen dass der Angeklagte zahlungsfahig ist er schuldet dem Pflichtverteidiger dann die etwas hoheren gesetzlichen Gebuhren eines Wahlverteidigers Allerdings kommt es in der Regel auf Grund der Zahlungsunfahigkeit des Verurteilten nicht zur Auszahlung dieser Gebuhren Im Gegensatz zum staatlich bestellten Pflichtverteidiger steht der Wahlverteidiger den der Angeklagte selbst mandatiert Typischerweise wird im Fall einer notwendigen Verteidigung dem Angeklagten mit Ubersendung der Anklageschrift mitgeteilt dass er einen Verteidiger seiner Wahl benennen moge und dass ihm andernfalls ein Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wird Der ggf vom Angeklagten mandatierte Wahlverteidiger hat die Moglichkeit einen Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger zu stellen wobei er fur diesen Fall sein Wahlmandat niederlegen muss Letztlich kann der Angeklagte somit seinen Pflichtverteidiger mittelbar selbst bestimmen vorausgesetzt der gewunschte Verteidiger ist auch bereit das Mandat zu ubernehmen und als Pflichtverteidiger tatig zu werden Notwendige Verteidigung Bearbeiten Ein Pflichtverteidiger wird nur in den Fallen der so genannten notwendigen Verteidigung bestellt Notwendige Verteidigung bezeichnet dabei eine Verfahrenslage in der der Gesetzgeber davon ausgeht dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor so muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden wenn der Beschuldigte uber keinen Verteidiger verfugt Dies gilt selbst dann wenn der Beschuldigte sich selbst verteidigen mochte sogenannter Zwangsverteidiger 1 Fur die Pflichtverteidigung ist es irrelevant ob der Beschuldigte einen Verteidiger bezahlen kann oder nicht Anders als etwa bei der Prozesskostenhilfe im Zivilprozess oder auch im osterreichischen bzw im schweizerischen Strafprozessrecht besteht somit im deutschen Strafverfahren nicht die Moglichkeit einen Pflichtverteidiger beizuordnen weil sich der Beschuldigte keinen Verteidiger leisten kann Gemass 140 StPO ist in folgenden Konstellationen ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben Hauptverhandlung in der ersten Instanz vor dem Landgericht oder OberlandesgerichtDie Mitwirkung eines Verteidigers ist immer dann notwendig wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet 140 Abs 1 Nr 1 StPO dd Damit sind bereits alle Angelegenheiten erfasst welche die Sicherheit des Staates betreffen weil hier nach 120 GVG die Anklage zum Oberlandesgericht erfolgen soll sodann alle Kapitalverbrechen in denen das Landgericht als Schwurgericht zustandig ist dd Weiter umfasst die erstinstanzliche Zustandigkeit des Landgerichts Falle in denen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu rechnen ist oder in denen der Umfang des Verfahrens eine Anklageerhebung vor dem Landgericht gebietet dd Die Falle schwerer und schwerster Kriminalitat gehoren demnach bereits auf Grund dieser Vorschrift immer zu den Fallen notwendiger Verteidigung dd Verdacht auf VerbrechenDie Mitwirkung eines Verteidigers ist nach 140 Abs 1 Nr 2 StPO auch immer dann erforderlich wenn dem Angeklagten ein Verbrechen zur Last gelegt wird dd Der Begriff des Verbrechens nimmt hierbei auf die Definition in 12 Abs 1 StGB Bezug demzufolge diejenigen rechtswidrigen Taten die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind Verbrechen darstellen im Gegensatz zu den Vergehen die im Mindestmass mit geringerer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind 12 Abs 2 StGB dd Drohendes BerufsverbotEin Fall der notwendigen Verteidigung liegt nach 140 Abs 1 Nr 3 StPO weiter dann vor wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot fuhren kann Die Voraussetzungen unter denen das gegeben ist sind in den 70 ff StGB geregelt dd Vollstreckung von UntersuchungshaftNach 140 Abs 1 Nr 4 StPO liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt vollstreckt wird Hier muss nach 141 Abs 3 StPO ein Pflichtverteidiger unverzuglich mit Beginn der Untersuchungshaft nach Beginn der Vollstreckung bestellt werden Unverzuglich bedeutet allerdings auch hier nicht sofort oder zusammen mit dem zu vollstreckenden Untersuchungshaftbefehl sondern wie auch sonst im Rechtsverkehr lediglich ohne schuldhaftes Zogern Das bedeutet dass mit der Verteidigerbestellung zugewartet werden kann und muss wenn der Beschuldigte erklart eine Uberlegungsfrist zu benotigen ehe er einen Verteidiger seines Vertrauens benennen kann dd Langerer FreiheitsentzugNach 140 Abs 1 Nr 5 StPO liegt gleichfalls ein Fall der notwendigen Verteidigung vor wenn der Angeklagte sich aufgrund einer richterlichen Anordnung oder Genehmigung wenigstens seit drei Monaten einer freiheitsentziehenden Behandlung unterziehen musste Hier ist nicht nur die Untersuchungshaft als Freiheitsentzug gemeint die den Regelfall fur die Beiordnung nach 140 Abs 1 Nr 5 StPO darstellt sondern auch Auslieferungshaft Strafhaft und sonstiger sei es auch rechtswidriger Gewahrsam uber drei Monate hinweg dd Unterbringung zur GutachtenerstellungEbenfalls ist die Mitwirkung eines Verteidigers nach 140 Abs 1 Nr 6 StPO notwendig wenn der Beschuldigte zum Zwecke der Erstellung eines Gutachtens uber seinen psychischen Zustand untergebracht werden soll dd SicherungsverfahrenDerjenige gegen den ein Sicherungsverfahren durchgefuhrt wird bedarf gleichfalls eines Verteidigers 140 Abs 1 Nr 7 StPO Ein Sicherungsverfahren wird dann durchgefuhrt wenn der Angeklagte bei Begehung der Tat schuldunfahig im Sinne von 20 StGB gewesen sein soll aber eine isolierte Massregel der Besserung und Sicherung verhangt werden muss weil der Tater aufgrund seines Zustandes fur die Allgemeinheit gefahrlich ist dd VerteidigerausschlussUnter bestimmten Umstanden kann ein Wahlverteidiger von der Mitwirkung an der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden Hierfur bestimmt 140 Abs 1 Nr 8 StPO dass dann ein Fall der notwendigen Verteidigung eintritt so dass wenn kein anderer Wahlverteidiger auftritt dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss dd Anwaltliche Vertretung des NebenklagersSeit dem 1 September 2013 gilt nach 140 Abs 1 Nr 9 StPO dass ein Verteidiger auch dann erforderlich ist wenn dem Nebenklager eines zur Nebenklage zugelassenen Verfahrens ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde Zuvor war diese Bestimmung lediglich als Kann Bestimmung in Absatz 2 enthalten dd Andere Falle der notwendigen VerteidigungNeben den Fallen des 140 Abs 1 StPO in denen allein aufgrund eines bestimmten prozessualen Sachverhalts die Notwendigkeit der Verteidigung angeordnet wird besteht notwendige Verteidigung nach 140 Abs 2 StPO auch dann wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann dd Der Begriff der Schwere der Tat meint dabei die zu erwartende Sanktion Wann die Schwere der Tat die Mitwirkung eines Verteidigers gebietet wird regional unterschiedlich beurteilt es durfte jedoch Konsens bestehen dass bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ein Verteidiger zu bestellen ist Bei der Prognose der Straferwartung sind auch Bewahrungsstrafen zu berucksichtigen deren Widerruf fur den Fall einer neuen Verurteilung droht Zustandig fur die Bestellung ist der Tatrichter dd Zeitpunkt der Beiordnung des Pflichtverteidigers Bearbeiten Gemass 141 Abs 1 und 2 StPO ist der Verteidiger spatestens dann zu bestellen wenn der Angeklagte zur Erklarung uber die Anklageschrift aufgefordert wird wenn ihm diese also zugestellt wird und das Zwischenverfahren beginnt Einem Beschuldigten wird meist zu diesem Zeitpunkt ein Pflichtverteidiger bestellt Mit der Aufforderung an den Beschuldigten einen Verteidiger seiner Wahl als moglichen Pflichtverteidiger zu benennen bereitet das Gericht seinen Eroffnungsbeschluss vor Ergibt sich erst spater dass ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt ist der Pflichtverteidiger sofort zu bestellen Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist eine Verteidigerbestellung auch fruher also bereits im Ermittlungsverfahren moglich 141 Abs 3 StPO Es handelt sich jedoch um eine Ermessensvorschrift Die Bestellung wirkt auf jeden Fall gebuhrenrechtlich bis zu dem Zeitpunkt zuruck an dem der Verteidiger sich erstmals gemeldet hat in dem Verfahren auch wenn er sich zunachst als Wahlverteidiger gemeldet hatte Eine wichtige Ausnahme vom staatsanwaltschaftlichen Antragsrecht im Ermittlungsverfahren besteht aber dann wenn gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft vollstreckt wird Hier muss nach 140 Abs 1 Nr 4 in Verbindung mit 141 Abs 3 StPO ein Pflichtverteidiger unverzuglich mit Beginn der Untersuchungshaft nach Beginn der Vollstreckung bestellt werden Zustandig fur die Beiordnung ist der Ermittlungsrichter Nach fruherer Gesetzeslage vgl 117 Abs 4 StPO a F musste oft drei Monate gewartet werden da erst ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch bestand und die Staatsanwaltschaft ihr Ermessen in der Regel nicht im Sinne des Untersuchungshaftlings ausgeubt hat Am 13 Dezember 2019 ist sowohl das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10 12 2019 als auch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v 10 12 2019 BGB l I S 2128 in Kraft getreten 2 Dieses soll der Umsetzung der EU Richtlinie 2016 1919 also der sogenannten PKH Richtlinie dienen Der Beschuldigte hat jetzt ein eigenes Antragsrecht welches er entsprechend geltend machen muss gemass 141 Abs 1 Satz 1 StPO Beantragt der Beschuldigte nach entsprechend erfolgter Belehrung ausdrucklich die Beiordnung eines Pflichtverteidigers so ist seinem Antrag in den Fallen der notwendigen Verteidigung stattzugeben 3 Seit der Reform des Pflichtverteidigerrechts endet die Bestellung grundsatzlich mit dem rechtskraftigen Abschluss des Verfahrens 143 Abs 1 StPO Fur anschliessende Verfahrensschritte wie etwa ein Wiederaufnahmeverfahren ist demnach eine neue Pflichtverteidigerbestellung vorzunehmen sofern die Notwendigkeit der Verteidigung weiter besteht Eine Ausnahme gilt nur fur das Einziehungsverfahren nach 423 StPO sowie die nachtragliche Gesamtstrafenbildung nach 460 StPO fur diese Verfahren gilt die in der Hauptsache erfolgte Bestellung des Pflichtverteidigers fort Auswahl des Pflichtverteidigers Bearbeiten Zum Pflichtverteidiger kann grundsatzlich bestellt werden wer nach 138 Abs 1 StPO als Wahlverteidiger auftreten kann also ein Rechtsanwalt oder ein Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule Bevor ein Verteidiger bestellt wird soll der Gerichtsvorsitzende dem Beschuldigten Gelegenheit geben innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu bezeichnen Benennt der Beschuldigte einen bestimmten Verteidiger so bestellt der Vorsitzende diesen wenn dem kein wichtiger Grund entgegensteht 142 Abs 1 StPO Strafverteidiger kritisieren regelmassig dass der Pflichtverteidiger vom Gericht ausgewahlt wird wenn der Beschuldigte keinen Verteidiger seiner Wahl benennt angestrebt wird eine Auswahl durch die Rechtsanwaltskammern um zu vermeiden dass das Gericht absichtlich wenig streitbare Verteidiger auswahlt 4 Eine Bestellung eines anderen als des bisherigen Pflichtverteidigers ist nur in Ausnahmefallen moglich namlich dann wenn das Vertrauensverhaltnis zwischen dem Beschuldigten und dem Verteidiger endgultig zerstort oder die angemessene Verteidigung aus anderen Grunden z B Uberlastung des Pflichtverteidigers nicht mehr gewahrleistet ist 143a Abs 2 StPO Ob dies der Fall ist bestimmt sich nach objektiven Kriterien Ein wichtiger Grund wird eher fernliegen oder gar ausgeschlossen sein wenn die Zerstorung des Vertrauensverhaltnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigefuhrt wurde 5 Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten uber die Verteidigungsstrategie rechtfertigen fur sich genommen die Entpflichtung nicht 5 So ist auch ein entgegen der Verteidigungsstrategie abgegebenes Gestandnis fur sich genommen kein Grund fur ein derart zerstortes Vertrauensverhaltnis 6 Seit der Reform des Pflichtverteidigerrechts hat der Angeklagte das Recht fur das Revisionsverfahren innerhalb von einer Woche nach Beginn der Revisionsbegrundungsfrist die Beiordnung eines anderen als des bisherigen Pflichtverteidigers zu beantragen 143a Abs 3 StPO Vergutung des Pflichtverteidigers Bearbeiten Der Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt und macht seinen Vergutungsanspruch daher gegenuber der Staatskasse geltend Die Pflichtverteidigergebuhren bemessen sich in der Regel in Hohe von 80 der Mittelgebuhr des jeweiligen Gebuhrentatbestandes sind also oftmals niedriger als die fur einen Wahlverteidiger anfallenden Gebuhren Beim auswartigen Rechtsanwalt ist es unzulassig die Bestellung unter der Massgabe vorzunehmen dass der Staatskasse hierdurch keine Mehrkosten anfallen der Pflichtverteidiger hinsichtlich der Vergutung also so behandelt werden soll als ware er ortsansassig In Fallen deren Bearbeitung besonders umfangreich oder besonders schwierig ist kann eine Pauschgebuhr festgesetzt werden die uber der ublichen Pflichtverteidigervergutung liegt 51 Abs 1 RVG Rechtsanwaltsvergutungsgesetz In Fallen in denen der Verteidiger nachweisen kann dass der Angeklagte wirtschaftlich in der Lage ist auch Wahlverteidigergebuhren zu bezahlen kann das Gericht nach 52 Abs 3 und 4 RVG feststellen dass der Angeklagte zur Bezahlung von Wahlverteidigergebuhren in der Lage und verpflichtet ist Werden dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen auferlegt so fordert die Staatskasse vom verurteilten Angeklagten die Ruckerstattung der festgesetzten Pflichtverteidigervergutung Werden die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt Freispruch oder Teilfreispruch ist der Pflichtverteidiger berechtigt in dieser Hohe gegenuber der Staatskasse Wahlverteidigergebuhren abzurechnen Hat eine Pflichtverletzung des Pflichtverteidigers zur Folge dass ein anderer Verteidiger als Pflichtverteidiger bestellt wird kann er gemass 54 RVG solche Gebuhren die an den neu bestellten Verteidiger zu zahlen sind nicht fordern bereits gezahlte Gebuhren sind zu erstatten Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht BearbeitenIm Jugendstrafrecht ist eine notwendige Verteidigung nach 68 JGG dann gegeben wenn einem Erwachsenen ein Pflichtverteidiger bestellt werden musste wenn der Richter nach 67 Abs 4 JGG die Erziehungsberechtigten von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen hat weil sie selbst an der Tat beteiligt sind wenn der Richter nach 51 Abs 2 JGG die Erziehungsberechtigten von der Hauptverhandlung ausgeschlossen hat wenn der Beschuldigte nach 73 JGG zur Untersuchung seines Entwicklungsstands untergebracht werden sollPflichtverteidigung ausserhalb des Strafprozesses BearbeitenDer Begriff der notwendigen Verteidigung wird nicht nur im Strafprozess verwendet Ein Pendant findet sich etwa in 90 WDO der im Regelungsgehalt mit 140 Abs 2 StPO vergleichbar die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Wehrdisziplinarverfahren vorsieht wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach und Rechtslage geboten erscheint Einzelnachweise Bearbeiten Wessing in Beck scher Online Kommentar StPO Hrsg Graf Edition 19 Stand 8 September 2014 BeckOK StPO 141 Rn 1 a E https www bgbl de xaver bgbl start xav startbk Bundesanzeiger BGBl amp jumpTo bgbl119s2115 pdf Mario Dujmovic Pflichtverteidiger notwendige Beiordnung DAV appelliert Auswahl von Pflichtverteidigern nur durch die Anwaltschaft Abgerufen am 29 September 2020 a b BGH Beschluss vom 29 Juni 2020 4 StR 654 19 BGH Beschluss vom 5 Marz 2020 StB 6 20Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Pflichtverteidiger Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen 49 BRAO Pflichtverteidigung und Standesrecht Jochen Thielmann Ihnen ist ein Pflichtverteidiger beizuordnen Zur Belehrung des Verhafteten uber die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Haftbefehlverkundungstermin In hrr strafrecht deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pflichtverteidiger amp oldid 237413285