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Als Beschuldigter wird im deutschen und osterreichischen Strafrecht eine strafmundige Person bezeichnet der die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird und gegen die daher ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren betrieben wird Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Abgrenzung 1 2 Rechte 1 3 Pflichten 1 4 Rechtsprechung 2 Literatur 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDie folgenden Quellennachweise beziehen sich auf deutsches Strafrecht Abgrenzung Bearbeiten Ein Verdachtiger wird abhangig vom aktuellen Verfahrensfortgang bezeichnet als Beschuldigter Angeschuldigter Angeklagter und erst nach Verurteilung als Tater Strafrecht Im Einzelnen Ein Verdachtiger ist eine naturliche Person gegen die ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht 152 Abs 2 StPO Zum Beschuldigten wird der Verdachtige nach inzwischen uberwiegender Auffassung wenn gegen ihn wegen des Verdachts einer Straftat mit Verfolgungswillen sog Inkulpationsakt der Strafverfolgungsbehorden als Beschuldigter sog Verfolgung in personam ermittelt wird 1 Diese kombiniert formell materielle Theorie konnte sich gegen eine rein objektive Lehre die die Beschuldigtenstellung automatisch an das Bestehen des Tatverdachts knupfte 2 und eine vermehrt subjektive Betrachtung die uberwiegend bis ausschliesslich auf den Verfolgungswillen der Strafverfolger abstellte 3 durchsetzen 4 Probleme bereitet weiterhin die Behandlung des Betroffenen nach einem Statuswechsel z B vom einfachen Zeugen zum Verdachtigen und sodann zu Beschuldigten was insbesondere bei informatorischen Befragungen durch Ermittlungsbeamte und Spontanausserungen durch den Betroffenen offen zu Tage tritt Hier geraten alle bislang vorherrschenden Ansichten zur Begrundung der Beschuldigtenstellung an ihre Grenzen da sie entweder an zu starre Massstabe anknupfen z B durch zu fruhe Annahme eines Anfangsverdachts iS d 152 StPO oder aber die Entscheidung uber das Eintreten in die Beschuldigteneigenschaft zu stark flexibilisieren z B durch vorgebliches Verneinen des Inkulpationswillens bei offenkundigem Verdacht 5 Ab der Beendung des Ermittlungsverfahrens durch Erhebung einer Anklage der Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft wird ein Beschuldigter zum Angeschuldigten 157 2 Alt StPO Der Angeschuldigte wird zum Angeklagten 157 StPO wenn das Gericht die Eroffnung des Hauptverfahrens 203 StPO beschlossen oder einen Strafbefehl 407 StPO gegen ihn erlassen hat Rechte Bearbeiten Dem Beschuldigten steht es nach dem Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare frei ob er sich zur Sache einlasst oder nicht 136 Abs 1 S 2 StPO 6 Hieruber ist der Beschuldigte bei einer Festnahme oder Vernehmung rechtliches Gehor stets aufzuklaren Belehrungspflicht Ausserdem muss eine Eroffnung des Tatvorwurfes inkl der strafrechtlichen Bestimmung sowie Tatort Tatzeit und Art der Taterschaft resp Teilnahme stattfinden Nach 136 StPO Art 6 EMRK muss ein Beschuldigter uber Folgendes belehrt werden Tatvorwurf Aussagefreiwilligkeit in Bezug auf die Sache Recht zur Befragung eines Rechtsanwalts Verteidigerkonsultation Beantragung von BeweismittelerhebungenDem Beschuldigten ist es gestattet im Rahmen seines Selbstschutzes zu lugen jedoch in der Regel nicht wenn dadurch andere Straftaten wie die Vortauschung einer Straftat 145d StGB die falsche Verdachtigung 164 StGB oder ein Beleidigungsdelikt 185 ff StGB verwirklicht werden Ausnahmen wurden nur in Fallen anerkannt in denen die falsche Verdachtigung Konsequenz des Bestreitens der eigenen Taterschaft war wenn also nur zwei Personen als Tater in Betracht kamen und der Tater die Begehung einer Straftat abstritt Der Beschuldigte ist im gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren berechtigt jederzeit einen Verteidiger hinzuzuziehen In bestimmten Fallen sog Notwendige Verteidigung 140 StPO muss das Gericht oder die Staatsanwaltschaft ggf sogar einen solchen bestellen ob der Beschuldigte dies nun wunscht oder nicht Wird der Beschuldigte daran gehindert einen Verteidiger hinzuzuziehen besteht fur die gemachte Aussage ein Beweisverwertungsverbot nach Art 6 Abs 1 und 3 EMRK Pflichten Bearbeiten Ein Beschuldigter muss in Deutschland zutreffende und vollstandige Angaben zu seinen Personalien Familienname Geburtsname Vorname n Geburtstag Geburtsort Staatsangehorigkeit Familienstand seinem ausgeubten Beruf und zu seiner Wohnanschrift machen Diese Daten sind u a wichtig fur die Prufung von Haftgrunden Ferner muss er gemass 81b StPO fur die Zwecke der Durchfuhrung eines Strafverfahrens oder des Erkennungsdienstes Massnahmen wie beispielsweise die Fertigung von Lichtbildern oder das Nehmen von Fingerabdrucken dulden Weitere passive Feststellungspflichten ergeben sich aus den 81a 81e ff StPO Staatsanwaltlichen 163a Abs 3 StPO und gerichtlichen nicht jedoch polizeilichen Ladungen hat ein Beschuldigter zudem Folge zu leisten Bei einer Weigerung des Beschuldigten kann gegen ihn gem 163b StPO die Identitatsfeststellung inkl Durchsuchung der Person oder das Personenfeststellungsverfahren betrieben und erkennungsdienstlich behandelt werden und wegen Verstosses gem 111 des Gesetzes uber Ordnungswidrigkeiten ermittelt werden Bestehen Grunde fur Untersuchungshaft 112 ff StPO kann der Beschuldigte vorlaufig festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgefuhrt werden In einer Hauptverhandlung besteht fur den sodann als Angeklagten bezeichneten Beschuldigten eine Pflicht zur Anwesenheit 230 StPO Rechtsprechung Bearbeiten Vernehmung Macht ein Beschuldigter von seinem Schweigerecht Gebrauch darf dies nicht bei der Beweiswurdigung gegen ihn verwertet werden BGHSt 20 281 VRS 30 66 BGHSt 20 298 OLG Hamm in MDR 1973 870 VRS 46 143 OLG Celle in VRS 46 140 Ein Teilschweigen ist hingegen nach herrschender Meinung gegen ihn verwertbar BGHSt 20 298 7 Verteidigerkonsultation Die Pflicht zur Belehrung uber das Recht auf Verteidigerkonsultation gebietet nicht den Beschuldigten der keinen Wunsch auf Zuziehung eines Verteidigers aussert auf einen vorhandenen Strafverteidigernotdienst hinzuweisen Anschluss an BGH StV 1996 187 BGH StV 2002 180 f Literatur BearbeitenClaus Roxin Bernd Schunemann Strafverfahrensrecht 29 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70680 6 18 S 108 111 Oliver Harry Gerson Das Recht auf Beschuldigung Strafprozessuale Verfahrensbalance durch kommunikative Autonomie De Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 048980 4 Siehe auch BearbeitenBeweisverwertungsverbote Fruchte des vergifteten Baumes fruit of the poisonous tree Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Beschuldigter Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Vernehmung als Beschuldigter Begriffsbestimmungen in der osterreichischen StrafprozessordnungEinzelnachweise Bearbeiten Standige Rechtsprechung seit BGHSt 10 8 12 fortgefuhrt u a in BGH Urt v 03 07 2007 1 Str 3 07 NStZ 2007 653 Z B Kohlhaas Neue Juristische Wochenschrift NJW 1965 S 1254 1255 und Montenbruck Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft ZStW Band 89 1977 S 978 880 ff RGSt 32 72 73 Fincke Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft ZStW Band 95 1983 S 920 ff sowie Fincke Die Begrundung der Beschuldigtenstellung im Strafprozess Versuch einer Inkulpationslehre 1974 Habil Munchen unveroffentlicht Oliver Harry Gerson Das Recht auf Beschuldigung De Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 048980 4 S 67 103 Oliver Harry Gerson Das Recht auf Beschuldigung De Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 048980 4 S 103 122 Roxin Schunemann Strafverfahrensrecht 29 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70680 6 S 193 199 Roxin Schunemann Strafverfahrensrecht 29 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70680 6 S 203 204 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4144883 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beschuldigter amp oldid 225097643