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Ein Verdachtiger im weiteren rechtlichen Sinne ist eine Person welche einer Straftat verdachtigt wird obwohl dieser Rechtsbegriff vom Gesetzgeber in Deutschland nicht verwendet wird Inhaltsverzeichnis 1 Verdachtiger im engeren Sinne 1 1 Schweiz 2 Stellung des Verdachtigen 3 WeblinksVerdachtiger im engeren Sinne BearbeitenSchweiz Bearbeiten Im schweizerischen Militarstrafprozess ist als Verdachtiger eine Person zu behandeln gegen welche eine vorlaufige Beweisaufnahme oder ein truppeninternes Disziplinarstrafverfahren gefuhrt wird Im Gegensatz dazu steht der Beschuldigte im Rahmen einer Voruntersuchung oder der bereits formell Angeklagte Die Kantone konnten bis zum Inkrafttreten der vereinheitlichten Strafprozessordnung den Begriff des Verdachtigen noch eigenstandig umschreiben Stellung des Verdachtigen BearbeitenDie Stellung des Verdachtigen soll grundsatzlich derjenigen des Beschuldigten entsprechen damit seine spatere Stellung nicht beeintrachtigt wird So sind dem Verdachtigen die gleichen Belehrungen wie dem Beschuldigten vorzuhalten wie zum Beispiel in den USA Miranda Warning Das anwendbare Verfahrensrecht kann jedoch eine unterschiedliche Behandlung von Verdachtigten und Beschuldigten vorsehen So kann die Untersuchungshaft im schweizerischen Militarstrafrecht nur fur Beschuldigte nicht aber fur bloss Verdachtige angeordnet werden vgl Art 56 MStP Weblinks Bearbeiten schweizerischer Militarstrafprozess vom 23 Marz 1979 MStP SR 322 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verdachtiger amp oldid 232550100