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Die Militarjustiz ist die militarische Strafverfolgungs und Gerichtsbehorde der Schweiz Sie beurteilt die der Militarstrafgerichtsbarkeit unterworfenen strafbaren Handlungen nach Militarstrafrecht insbesondere Militarstrafgesetz vom 13 Juni 1927 Ihre Unabhangigkeit ist gewahrleistet Art 1 Militarstrafprozess vom 23 Marz 1979 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Organisation 3 Kritik und Abschaffungsversuche 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenDie Militarjustiz fuhrt Strafverfahren durch wenn es sich um deliktisches Verhalten von Angehorigen der Armee wahrend des Militardienstes handelt also auch des militarischen Berufspersonals In seine Kompetenz fallt auch die Beurteilung des Verhaltens von Angehorigen des Grenzwachtkorps und des uniformierten Personals der Militarbetriebe wahrend der Berufsausubung Des Weiteren erstreckt sich der Zustandigkeitsbereich der Militarjustiz insbesondere auf Dienstpflichtige ausserhalb des Dienstes in Bezug auf ihre militarische Stellung und ihre dienstlichen Pflichten z B Schiesspflicht sowie Stellungspflichtige mit Bezug auf ihre Stellungspflicht Artikel 3 Absatz 1 Ziffern 4 und 5 MStG Weiter fuhrt die Militarjustiz Verfahren gegen Zivilpersonen u a wegen Verletzung militarischer Geheimnisse Leistens von fremdem Militardienst sowie Verstossen gegen das humanitare Kriegsvolkerrecht Genfer Konventionen im In und Ausland Die dem Militarstrafrecht unterstehenden Personen sind ferner der Militargerichtsbarkeit unterworfen wenn sie bei einer militarischen Ubung bei einer dienstlichen Verrichtung der Truppe oder im Zusammenhang mit einer im MStG vorgesehenen strafbaren Handlung eine Widerhandlung gegen die Gesetzgebung des Bundes uber den Strassenverkehr begehen Die Strafbestimmungen des zivilen Rechts insbesondere SVG VRV sind anwendbar abweichende Bestimmungen namentlich der Verordnung uber den militarischen Strassenverkehr vom 11 Februar 2004 VMSV SR 510 710 bleiben vorbehalten Art 64 VMSV In leichten Fallen erfolgt disziplinarische Bestrafung Art 218 Abs 3 MStG Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz vom 3 Oktober 1951 uber die Betaubungsmittel und die psychotropen Stoffe Betaubungsmittelgesetz BetmG werden kaum von der Militarjustiz beurteilt Leichte Falle sind vom Truppenkommandanten disziplinarisch zu bestrafen schwere Falle bleiben ausserhalb der Militargerichtsbarkeit und werden somit von den zivilen Strafbehorden verfolgt Art 218 Abs 4 MStG Ist jemand mehrerer strafbarer Handlungen beschuldigt die teils der militarischen teils der zivilen Gerichtsbarkeit unterstehen so kann der Oberauditor deren ausschliessliche Beurteilung dem militarischen oder dem zivilen Gericht ubertragen Art 221 MStG Art 46 Abs 2 MStV Diese Ubertragung der Gerichtsbarkeit dient namentlich der Vermeidung von Zusatzstrafen Rechtskraftige Urteile beziehungsweise Strafmandate der Militarjustiz werden wie solche der zivilen Strafbehorden gegebenenfalls ins Strafregister eingetragen Art 3 Abs 1 der Verordnung vom 29 September 2006 uber das Strafregister Organisation BearbeitenDie Vorschriften zur Organisation und zum Verfahren der Militarjustiz sind zum Grossteil im Militarstrafprozess MStP enthalten Die Militarjustiz besteht aus sieben Gerichten 1 drei Militargerichte mit insgesamt acht Abteilungen als erste Instanz bis 2017 acht selbstandige Gerichte Militargericht 1 franzosischsprachig Tribunal militaire 1 mit drei Abteilungen Militargericht 2 deutschsprachig mit vier Abteilungen Militargericht 3 italienischsprachig Tribunale militare 3 mit einer Abteilung drei Militarappellationsgerichte mit je einem Ausschuss als zweite Instanz Militarappellationsgericht 1 franzosischsprachig Tribunal militaire d appel 1 Militarappellationsgericht 2 deutschsprachig Militarappellationsgericht 3 italienischsprachig Tribunale militare d appello 3 Militarkassationsgericht MKG Tribunal militaire de cassation bzw Tribunale militare di cassazione TMC als dritte und letzte innerstaatliche RechtsmittelinstanzDie Zuordnung von Truppenverbanden zu Militargerichten gewahrleistet dass uber Angehorige der Armee von einem Gericht ihrer Muttersprache geurteilt wird was in der zivilen Strafjustiz nicht gewahrleistet ist wenn der Tatort in einem anderssprachigen Landesteil liegt Die Aufsicht uber die Militarjustiz wird durch das Oberauditorat der Armee sichergestellt Der Oberauditor bekleidet den Grad eines Brigadiers Art 17 Abs 2 MStP Einheitskommandanten welche im Rahmen der Disziplinarstrafordnung Disziplinarstrafen aussprechen konnen gehoren nicht zur Militarjustiz Jedem Militargericht erster Instanz sind eine bestimmte Anzahl folgender Funktionen zugeteilt Gerichtsprasidenten Oberst oder Oberstleutnant Art 8 Abs 1 MStP wovon einer als Prasident I Richter bzw Ersatzrichter Offiziere und Unteroffiziere bzw Soldaten Art 8 Abs 2 MStP Gerichtsschreiber Fachoffizier und Gerichtsweibel Soldat Die Auditoren militarische Staatsanwalte Aud Oberstleutnant Major oder Fachoffizier und Untersuchungsrichter UR Major Hauptmann oder Fachoffizier samt Anwartern sind unabhangig von den Gerichten in je drei eigenstandigen Untersuchungsrichter und Auditorenregionen organisiert Die Angehorigen des Militargerichts leisten im Rahmen der Militarjustiz ihre Wehrpflicht ab es handelt sich um eine Auspragung des Milizsystems in der Schweiz Angehorige mit Mannschaftsgrad Unteroffiziere Subalternoffiziere Hauptleute gelten als Spezialisten im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe g MG Als Angehorige der Militarjustiz konnen Angehorige der Armee eingeteilt werden die ein juristisches Studium mit einem Lizentiat oder Master einer schweizerischen Hochschule abgeschlossen haben oder uber ein kantonales Anwaltspatent verfugen Ausnahmsweise konnen auch andere AdA eingeteilt werden wenn sie uber hinreichende juristische Kenntnisse verfugen und eine entsprechende zivile Tatigkeit ausuben Art 2 Abs 1 f 3 MStP Prasidenten Richter und Ersatzrichter der Militargerichte und der Militarappellationsgerichte werden vom Bundesrat gewahlt Art 7 Abs 1 11 Abs 1 MStP 2 Fur die entsprechenden Angehorigen des Militarkassationsgerichts amtet die Vereinigte Bundesversammlung als Wahlgremium Art 14 Abs 1 MStP 3 Die ubrigen Angehorigen der Militarjustiz werden vom Bundesrat bezeichnet Art 2 Abs 4 3 MStP Angehorige der Militarjustiz welche ihren Pflichten nicht genugen konnen von Amtes wegen zuruck zur Truppe versetzt werden Eine Umteilung zuruck zur Truppe kann auch auf Antrag hin erfolgen Gemass Art 127 Abs 1 MStP muss der Angeklagte in der Hauptverhandlung einen Verteidiger haben im zivilen Strafprozessrecht ist dies nicht immer der Fall In der Voruntersuchung bzw der vorlaufigen Beweisaufnahme ist die Verteidigung zulassig jedoch nur in bestimmten Fallen zwingend Art 43 f MStV Als Verteidiger konnen jegliche Schweizerburger auftreten die uber ein kantonales Anwaltspatent verfugen und im Anwaltsregister eingetragen sind Art 99 Abs 1 MStP Besondere Militaranwalte gibt es nicht die Militargerichte erstellen jedoch regelmassig eine Liste der amtlichen Verteidiger Art 99 Abs 2 MStP Die Unabhangigkeit der Militarjustiz ist gewahrleistet Art 1 MStP Die Organe der Militarjustiz sind ausschliesslich dem Recht verpflichtet Weisungen oder Einflussnahmen anderer Art etwa politischer Organe oder militarischer Stellen sind unzulassig und somit unbeachtlich Damit vereinbar ist Art 7 Abs 2 MStV wonach die Angehorigen der Militarjustiz fur eigene strafbare Handlungen der Disziplinarstrafgewalt des Oberauditors unterstehen Die Angehorigen der Militarjustiz leisten den Dienst vom Oberauditor zu genehmigende Ausnahmen vorbehalten in Uniform Art 6 MStV Die Kragenspiegel und die Rangschlaufen der Angehorigen der Militarjustiz sind violett Das Beret ist dagegen in schwarzer Farbe gehalten Die Angehorigen der Militarjustiz sind mit der Pistole ausgerustet Die Rechtshilfe zwischen den Militargerichten oder zu zivilen Strafbehorden ist gewahrleistet Art 18 MStP Ebenso ist die Zusammenarbeit mit den Organen der Militarischen Sicherheit oder der zivilen Polizei sichergestellt Falls notig werden weitere Stellen beigezogen beispielsweise rechtsmedizinische Experten Im Gegensatz zu den zivilen StPO welche die Erledigung einer Strafsache mit Strafmandat ohne Befragung erlauben konnen die Organe der Militarjustiz keine Strafe aussprechen ohne dass zuvor eine Voruntersuchung inklusive Einvernahme durchgefuhrt wurde Der Militarstrafprozess sieht ein ausbautes Rechtsmittelsystem vor So ist beispielsweise die Appellation gemass Art 172 Abs 1 MStP zulassig gegen Urteile der Militargerichte mit Ausnahme der Abwesenheitsurteile Die letzteren Urteile unterliegen neben der Kassationsbeschwerde der Wiederaufnahme nach Eroffnung des Urteils auf Gesuch hin Die Militargerichte konnen unabhangig von der Zustandigkeit an einem beliebigen Ort in der Schweiz tagen Kritik und Abschaffungsversuche BearbeitenDie Militarjustiz ist politisch umstritten Regelmassig wird vor allem von Linksparteien die ersatzlose Abschaffung der Militarjustiz verlangt mit dem Argument zivile Gerichte konnten uber samtliche Straftaten des MStG genauso gut urteilen Am 30 Januar 1921 wurde eine Initiative fur die Aufhebung der Militarjustiz von Volk und Standen abgelehnt Weblinks BearbeitenWebsite des Oberauditorats und der Militarjustiz Militarstrafgesetzbuch Militarstrafprozess Militargesetz Pressemitteilung vom 23 April 1997 u a betreffend Ernennung des Oberauditors Entscheidungen des Militarkassationsgerichts MKGE ab 2006Einige Abschaffungsversuche Resultat des Urnengangs vom 30 Januar 1921 Bericht der nationalratlichen Kommission fur Rechtsfragen vom 26 Mai 2005 04 465 n Pa Iv Lang Abschaffung der Militarjustiz Petition Abschaffung der Militarjustiz fur Zivilpersonen Einreichungsdatum 17 Mai 2006 Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung uber die Militarjustiz MJV vom 22 November 2017 Prasidenten und Richterwahlen der Militar und Militarappellationsgerichte fur die Amtsperiode 2008 2011 BBl 2007 8298 PDF 498 kB Amtsperiode 2012 2015 BBl 2011 S 9023 PDF 121 kB Amtsperiode 2016 2019 BBl 2015 S 7723 PDF 110 kB mit Erganzungswahl BBl 2018 S 981 PDF 562 kB Militarkassationsgericht Gesamterneuerung 2008 2011 und Wahl einer Richterin Barbara Ott als erste Frau Gesamterneuerung 2012 2015 Gesamterneuerung 2016 2019Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Militarjustiz Schweiz amp oldid 238857797