www.wikidata.de-de.nina.az
Das Militarstrafgesetz regelt in der Schweiz im Wesentlichen das materielle Strafrecht fur den militarischen Bereich Es wird im Gegensatz zum zivilen Strafgesetzbuch nicht von den zivilen Strafbehorden sondern von der Militarjustiz angewandt BasisdatenTitel MilitarstrafgesetzAbkurzung MStGArt BundesgesetzGeltungsbereich Schweiz Schweizer Truppen im AuslandRechtsmaterie StrafrechtSystematische Rechtssammlung SR 321 0Ursprungliche Fassung vom 13 Juni 1927Inkrafttreten am 1 Januar 1928Letzte Anderung durch AS 2021 360Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Juli 2021Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Systematik innerhalb der Rechtsordnung 2 Geltungsbereich 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSystematik innerhalb der Rechtsordnung BearbeitenDas Militarstrafrecht ist vom burgerlichen Strafrecht vollig getrennt Der Allgemeine Teil des Militarstrafgesetzes entspricht allerdings weitgehend demjenigen des zivilen Strafgesetzbuchs und manche Parallelen finden sich auch im Besonderen Teil 1 Geltungsbereich BearbeitenDie Straftatbestande des Militarstrafgesetzes sind nur anwendbar wenn der Tater nach Art 3 ff MStG dem Militarstrafrecht unterstellt ist Grundsatzlich fur samtliche Straftatbestande unterstellt sind Militardienstpflichtige im Militardienst und ausserhalb des Militardienstes betreffend dienstliche Pflichten und militarische Stellung Art 3 Abs 1 Ziff 1 3 und 4 MStG Stellungspflichtige wahrend des Orientierungstages und der Rektutierungstage sowie ausserhalb dieser Tage bezuglich ihrer Stellungspflicht Art 3 Abs 1 Ziff 5 MStG Berufsmilitars eidgenossische Grenzwachtkorps und Personen im Friedensforderungsdienst im Dienst und ausserhalb des Dienstes betreffend dienstliche Pflichten und Stellung oder in Uniform Art 3 Abs 1 Ziff 6 MStG In Kriegszeiten ist nach Art 5 MStG eine erweiterte Geltung gegeben so dass dann auch Zivilpersonen dem Militarstrafrecht unterstellt sind unter anderem fur folgende Taten Verrat Art 88 90 und 91 MStG Nachrichtendienst und Neutralitatsverletzung gegen fremde Staaten vom Gebiet der Schweiz aus Art 93 MStG Volkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Art 108 und 109 MStG Siehe auch BearbeitenMilitarstrafgesetz MilitarpolizeiWeblinks BearbeitenMilitarstrafgesetzEinzelnachweise Bearbeiten Stefan Trechsel Peter Noll Mark Pieth Schweizerisches Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Zurich Basel Genf 2017 ISBN 978 3 7255 6594 8 S 39 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Militarstrafgesetz Schweiz amp oldid 236205729