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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Rechtshilfe ist der juristische Begriff fur die Vornahme einer einzelnen bestimmten richterlichen Handlung durch ein anderes Gericht als das Gericht das grundsatzlich mit der Rechtssache befasst ist zum Beispiel die Vernehmung eines auswarts wohnenden Zeugen durch einen Richter in dessen Gerichtsbezirk der Zeuge wohnt Hierbei muss es sich um eine Amtshandlung handeln die auch das ersuchende Gericht vornehmen kann die Ubertragung jedoch aus Zweckmassigkeitsgrunden auf den ersuchten Richter erfolgt Hierbei ist zu beachten dass alle Gerichte im Bereich ihrer Gerichtsbarkeit zur Rechtshilfe verpflichtet sind Eine Ablehnung der Rechtshilfe ist nur dann moglich wenn die verlangte Amtshandlung nach dem Recht des ersuchten Gerichtes unzulassig ware 158 des Gerichtsverfassungsgesetzes GVG Hiervon zu unterscheiden ist die Amtshilfe bei der es sich um eine Anfrage zur Hilfeleistung einer Behorde an eine andere Behorde oder ein Gericht handelt Zu unterscheiden ist hierbei zwischen innerstaatlicher Rechtshilfe die systematisch zu Art 35 Grundgesetz gehort und der internationalen Rechtshilfe Spezialregelungen zur innerstaatlichen Rechtshilfe finden sich zum Beispiel in 156 158 GVG 13 ArbGG 14 VwGO 13 FGO und 5 SGG Internationale Rechtshilfe BearbeitenUnter Internationaler Rechtshilfe ist zu verstehen dass Hilfe durch auslandische Behorden insbesondere Gerichte und Konsulate geleistet wird Internationale Rechtshilfe wird in erster Linie aufgrund gegenseitiger internationaler Vertrage uber Rechtshilfe und Auslieferung gewahrt kann aber auch vertragslos erfolgen Courtoisie mutual legal assistance Grundlagen fur Internationale Rechtshilfe sind in Zivil und Handelssachen unter anderem das Haager Zustellungsubereinkommen und das Haager Beweisaufnahmeubereinkommen im Strafrecht Auslieferungs und Rechtshilfevertrage Die Gewahrung von Rechtshilfe in Strafsachen ohne volkerrechtliche Grundlage sog Kulanzrechtshilfe erfolgt in Deutschland nach dem Gesetz uber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG In der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wird unterschieden zwischen der Auslieferung in den ersuchenden Staat grosse Rechtshilfe und der Ausfuhrung aller anderen Handlungen der Strafverfolgung fur einen fremden Staat wie Zustellung gerichtlicher Mitteilungen Befragung von Zeugen oder Beschaffung und Herausgabe von Beweismitteln kleine Rechtshilfe Das Auslieferungsverfahren ist ein formales Verfahren bei dem eine Person von dem Staat in dem er sich aufhalt in den ersuchenden Staat verbracht werden soll um dort vor Gericht gestellt zu werden oder eine bereits verhangte Strafe zu verbussen Gegenstand der kleinen Rechtshilfe sind im Wesentlichen das Bewirken von Zustellungen die Vernehmung von Zeugen und die Beschaffung von Beweismitteln durch Durchsuchungen die Sicherstellung und Herausgabe von Urkunden insbesondere Geschaftsunterlagen sowie Auskunfte z B Bankauskunfte Rechtshilfe wird grundsatzlich durch Justizbehorden geleistet Justizrechtshilfe Rechtshilfe kann auch in Verfahren in Bezug auf Handlungen geleistet werden die nach dem innerstaatlichen Recht der ersuchenden Vertragspartei oder der ersuchten Vertragspartei als Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften durch Verwaltungsbehorden geahndet werden gegen deren Entscheidung ein insbesondere in Strafsachen zustandiges Gericht angerufen werden kann Art 1 IV 2 ZP EuRhUbk Verwaltungsrechtshilfe Eine Ubermittlung der Ersuchen erfolgt normalerweise auf diplomatischem Weg da der Weg von Gericht zu Gericht nur bedingt moglich ist Internationale Rechtshilfe setzt voraus dass die sogenannte ordre public eingehalten wird was bedeutet dass sie nur geleistet werden kann wenn sie den Grundsatzen der innerstaatlichen Rechtsordnung nicht widerspricht Dies ergibt sich zum Beispiel fur Deutschland aus 30 IRG Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz betreffend die Gewahrung der Rechtshulfe Norddeutscher Bund 1869 Quellen und Volltexte Richtlinien fur den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten RiVASt auf den Internetprasenz des BMJ Europaisches HaftbefehlsgesetzBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtshilfe amp oldid 232780895