www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Eine Auslieferung ist die Uberstellung einer im ersuchenden Staat verfolgten Person an diesen durch den ersuchten Staat zu Zwecken der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Auslieferung aus Deutschland in andere Lander 1 2 Auslieferung aus anderen Landern nach Deutschland 2 Osterreich 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDer verfassungsrechtliche Auslieferungsbegriff in Artikel 16 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland ist weit zu verstehen und erfasst neben der typischen strafjustizbezogenen Auslieferungskonstellation auch Uberstellungen an eine auslandische Hoheitsgewalt zum Zwecke der Durchfuhrung eines zivil oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens 2 Keine Auslieferung stellt die Ausweisung oder Abschiebung dar 3 Auslieferung aus Deutschland in andere Lander Bearbeiten Grundsatzlich darf kein Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden Art 16 Abs 2 Satz 1 GG Das Grundrecht schutzt deutsche Staatsburger in ihrem staatsburgerlichen Status und gegenuber der Strafverfolgung im Ausland 4 Zugleich ist es Ausdruck der staatlichen Souveranitat indem es das Recht der Bundesrepublik Deutschland manifestiert seine Burger nicht einer fremden Staatsgewalt ausliefern und unterwerfen zu mussen 5 Art 16 Abs 2 Satz 2 GG enthalt einen Gesetzesvorbehalt fur Ausnahmen im Falle von Uberstellungen an Mitgliedstaaten der EU oder an einen internationalen Gerichtshof beispielsweise den Internationalen Strafgerichtshof Diese Schranke ist Ausdruck der Integration auf Ebene der Europaischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft Art 16 Abs 2 Satz 2 GG setzt dabei zwingend voraus dass rechtsstaatliche Grundsatze im Sinn eines Kernbestands prozessualer Verfahrensgarantien gewahrt werden 6 Liegen die Voraussetzungen von Art 16 Abs 2 Satz 2 GG nicht vor ist die Auslieferungen von Deutschen insbesondere an andere Staaten als EU Mitgliedstaaten Drittstaaten unzulassig 7 Vor Einfuhrung des europaischen Haftbefehls im Jahr 2004 war die Auslieferung Deutscher an das Ausland durch das Grundgesetz generell verboten 8 9 10 Das Recht der Auslieferung ist Teil der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen Das Gesetz uber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG regelt als innerstaatliches Recht den Rechtsverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten falls kein volkerrechtlicher Vertrag zwischen Deutschland und dem ersuchenden Staat besteht Der Auslieferung geht in der Regel ein Rechtshilfeersuchen voraus 11 Danach mussen bestimmte Kriterien erfullt sein bevor eine Person an einen anderen Staat ausgeliefert wird Die ihm zur Last gelegte Tat muss in beiden Landern strafbar sein und vor Ort festgestellt werden Ihm durfen keinerlei Folter oder sonstige menschenunwurdige Behandlung drohen wobei eine konkrete und keine lediglich abstrakte Gefahr bestehen muss 12 Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen 8 IRG Es muss sichergestellt sein dass ihn ein fairer Prozess erwartet Das Grundrecht auf einen fairen Prozess kann z B durch eine unangemessene Strafandrohung verletzt werden 13 oder die Auslieferung an ein Ausnahmegericht Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage moglich Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur unter den besonderen Voraussetzungen des 80 IRG zulassig 14 Fur die Auslieferung gilt der Grundsatz der Spezialitat Wird eine Auslieferung bewilligt so bezieht sich die Bewilligung auf einen bestimmten konkreten Tatvorwurf sowie auf die Strafverfolgung bzw vollstreckung durch einen bestimmten Staat Die Auslieferung darf also nicht erfolgen wenn Erkenntnisse bestehen dass der Auszuliefernde noch wegen weiterer im Auslieferungsantrag nicht erwahnter Taten verfolgt oder an einen Drittstaat ausgeliefert werden soll 11 IRG Die Entscheidung uber die rechtliche Zulassigkeit der Auslieferung obliegt dem ortlich zustandigen Oberlandesgericht 29 IRG Ein Rechtsmittel hiergegen besteht nicht jedoch ist eine Verfassungsbeschwerde moglich Diese konnen auslandische Staatsangehorige zwar nicht auf Art 16 Abs 2 GG aber unter anderem auf Art 2 GG stutzen 15 Auch wenn eine Person aus den oben genannten Grunden nicht ausgeliefert wird bedeutet das fur sie nicht automatisch Straffreiheit Nach dem Legalitatsprinzip sind die deutschen Strafverfolgungsbehorden grundsatzlich verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten wenn sie Kenntnis vom Verdacht einer Straftat erlangen 152 Abs 2 160 163 StPO Voraussetzung ist bei im Ausland begangenen Taten allerdings dass das deutsche Strafrecht auf die Tat uberhaupt anwendbar ist 3 ff StGB 16 Das geschieht etwa wenn ein Deutscher ein Verbrechen im Ausland begangen hat und erst nach der Ruckkehr nach Deutschland verhaftet werden konnte Auslieferung aus anderen Landern nach Deutschland Bearbeiten Uberstellungen innerhalb der EU richten sich nach dem Ubereinkommen des Europarats uber die Uberstellung verurteilter Personen vom 21 Marz 1983 UberstUbk 17 In Deutschland ist das Ubereinkommen gemeinsam mit dem Uberstellungsausfuhrungsgesetz UAG welches inlandische Erganzungsregelungen enthalt seit dem 1 Februar 1992 in Kraft 18 Am 18 Dezember 1997 wurde ein Zusatzprotokoll des Europarats zum UberstUbk von 1983 abgeschlossen Es ist am 1 Juni 2000 in Kraft getreten und wurde von Deutschland am 10 Dezember 2002 ratifiziert Die Uberstellung im europaischen Bereich ausserhalb der EU richtet sich nach dem Europaischen Auslieferungsabkommen des Europarats von 1957 EurAuslUbk 19 In der folgenden Liste sind die einzelnen Lander nach der rechtlichen Grundlage fur eine Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland eingeteilt 20 Staat AuslieferungsverkehrAfghanistan Kein AuslieferungsverkehrAgypten Auslieferung auf vertragsloser GrundlageAlbanien Europaisches AuslieferungsubereinkommenAlgerien Auslieferung auf vertragsloser GrundlageAndorra Europaisches AuslieferungsubereinkommenAnguilla UK Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragArgentinien Auslieferung auf vertragsloser GrundlageArmenien Europaisches AuslieferungsubereinkommenAruba Curacao und Sint Maarten NL Europaisches AuslieferungsubereinkommenAserbaidschan Europaisches AuslieferungsubereinkommenAthiopien Auslieferung nur aufgrund einer zwischenstaatlichen VereinbarungAustralien Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragBahamas Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragBahrain Auslieferung auf vertragsloser GrundlageBangladesch Kein AuslieferungsverkehrBarbados Keine ErkenntnisseBelgien Regelung im nationalen RechtBelize Keine ErkenntnisseBenin Auslieferung auf vertragsloser GrundlageBermuda Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragBhutan Auslieferung auf vertragsloser GrundlageBolivien Auslieferung auf vertragsloser GrundlageBosnien und Herzegowina Europaisches AuslieferungsubereinkommenBotsuana Auslieferung nur aufgrund einer zwischenstaatlichen VereinbarungBrasilien Auslieferung auf vertragsloser GrundlageBritische Jungferninseln UK Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragBrunei Keine ErkenntnisseBulgarien Regelung im nationalen RechtBurkina Faso Auslieferung auf vertragsloser GrundlageBurundi Auslieferung nur aufgrund einer zwischenstaatlichen VereinbarungChile Auslieferung auf vertragsloser GrundlageCosta Rica Auslieferung auf vertragsloser GrundlageDanemark ohne Faroer Inseln Gronland Regelung im nationalen RechtDemokratische Republik Kongo Auslieferung auf vertragsloser GrundlageDominica Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragDominikanische Republik Auslieferung auf vertragsloser GrundlageDschibuti Kein AuslieferungsverkehrEcuador Auslieferung auf vertragsloser GrundlageEl Salvador Auslieferung auf vertragsloser GrundlageElfenbeinkuste Auslieferung auf vertragsloser GrundlageEstland Regelung im nationalen RechtFalklandinseln UK Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragFaroer Inseln Gronland DK Europaisches AuslieferungsubereinkommenFidschi Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragFinnland Regelung im nationalen RechtFrankreich Regelung im nationalen RechtFranzosisch Polynesien Regelung im nationalen RechtGabun Auslieferung nur aufgrund einer zwischenstaatlichen VereinbarungGambia Auslieferung nur aufgrund einer zwischenstaatlichen VereinbarungGeorgien Europaisches AuslieferungsubereinkommenGhana Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragGibraltar UK Regelung im nationalen RechtGrenada Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragGriechenland Regelung im nationalen RechtGuatemala Kein AuslieferungsverkehrGuinea Kein AuslieferungsverkehrGuyana Keine ErkenntnisseHaiti Auslieferung auf vertragsloser GrundlageHonduras Keine ErkenntnisseIndien Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragIndonesien Auslieferung auf vertragsloser GrundlageInsel Man UK Europaisches AuslieferungsubereinkommenIrak Kein AuslieferungsverkehrIran Kein AuslieferungsverkehrIrland Regelung im nationalen RechtIsland Europaisches AuslieferungsubereinkommenIsrael Europaisches AuslieferungsubereinkommenItalien Regelung im nationalen RechtJamaika Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragJapan Auslieferung auf vertragsloser GrundlageJemen Auslieferung auf vertragsloser GrundlageJordanien Kein AuslieferungsverkehrKaimaninseln UK Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragKambodscha Kein AuslieferungsverkehrKamerun Auslieferung auf vertragsloser GrundlageKanada Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragKanalinseln UK Europaisches AuslieferungsubereinkommenKapverden Auslieferung auf vertragsloser GrundlageKasachstan Kein AuslieferungsverkehrKatar Auslieferung auf vertragsloser GrundlageKenia Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragKirgisistan Kein AuslieferungsverkehrKolumbien Auslieferung auf vertragsloser GrundlageKosovo Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragKroatien Regelung im nationalen RechtKuba Kein AuslieferungsverkehrKuwait Auslieferung auf vertragsloser GrundlageLaos Keine ErkenntnisseLesotho Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragLettland Regelung im nationalen RechtLibanon Kein AuslieferungsverkehrLiberia Auslieferung nur aufgrund einer zwischenstaatlichen VereinbarungLibyen Auslieferung auf vertragsloser GrundlageLiechtenstein Europaisches AuslieferungsubereinkommenLitauen Regelung im nationalen RechtLuxemburg Regelung im nationalen RechtMadagaskar Auslieferung auf vertragsloser GrundlageMalawi Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragMalaysia Kein AuslieferungsverkehrMalediven Kein AuslieferungsverkehrMali Auslieferung auf vertragsloser GrundlageMalta Regelung im nationalen RechtMarokko Auslieferung auf vertragsloser GrundlageMarshallinseln Keine ErkenntnisseMauretanien Auslieferung auf vertragsloser GrundlageMauritius Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragMazedonien Europaisches AuslieferungsubereinkommenMexiko Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragMoldawien Europaisches AuslieferungsubereinkommenMonaco Europaisches AuslieferungsubereinkommenMongolei Kein AuslieferungsverkehrMontenegro Europaisches AuslieferungsubereinkommenMontserrat UK Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragMosambik Kein AuslieferungsverkehrMyanmar Kein AuslieferungsverkehrNamibia Auslieferung auf vertragsloser GrundlageNauru Auslieferung auf vertragsloser GrundlageNepal Auslieferung auf vertragsloser GrundlageNeuseeland Auslieferung auf vertragsloser GrundlageNicaragua Auslieferung auf vertragsloser GrundlageNiederlande Regelung im nationalen RechtNiederlandische Antillen Europaisches AuslieferungsubereinkommenNiger Auslieferung auf vertragsloser GrundlageNigeria Auslieferung auf vertragsloser GrundlageNordkorea Kein AuslieferungsverkehrNorwegen Europaisches AuslieferungsubereinkommenOman Keine ErkenntnisseOsterreich Regelung im nationalen RechtPakistan Kein AuslieferungsverkehrPanama Auslieferung auf vertragsloser GrundlagePapua Neuguinea Kein AuslieferungsverkehrParaguay Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragPeru Auslieferung auf vertragsloser GrundlagePhilippinen Kein AuslieferungsverkehrPitcairninseln UK Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragPolen Regelung im nationalen RechtPortugal Regelung im nationalen RechtRepublik Kongo Auslieferung auf vertragsloser GrundlageRepublik Zypern Regelung im nationalen RechtRuanda Auslieferung auf vertragsloser GrundlageRumanien Regelung im nationalen RechtRussland Europaisches AuslieferungsubereinkommenSalomonen Keine ErkenntnisseSambia Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragSamoa Keine ErkenntnisseSan Marino Europaisches AuslieferungsubereinkommenSao Tome und Principe Auslieferung auf vertragsloser GrundlageSaudi Arabien Auslieferung auf vertragsloser GrundlageSchweden Regelung im nationalen RechtSchweiz Europaisches AuslieferungsubereinkommenSenegal Auslieferung auf vertragsloser GrundlageSerbien Europaisches AuslieferungsubereinkommenSeychellen Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragSierra Leone Kein AuslieferungsverkehrSimbabwe Keine ErkenntnisseSingapur Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragSlowakei Regelung im nationalen RechtSlowenien Regelung im nationalen RechtSomalia Kein AuslieferungsverkehrSonderverwaltungsregion Hongkong VRC Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragSonderverwaltungsregion Macau VRC Kein AuslieferungsverkehrSpanien Regelung im nationalen RechtSri Lanka Auslieferung nur aufgrund einer zwischenstaatlichen VereinbarungSt Helena UK Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragSt Kitts und Nevis Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragSt Lucia Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragSt Vincent und die Grenadinen Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragSudafrika Europaisches AuslieferungsubereinkommenSudan Auslieferung nur aufgrund einer zwischenstaatlichen VereinbarungSuriname Keine ErkenntnisseEswatini Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragSyrien Auslieferung auf vertragsloser GrundlageTadschikistan Kein AuslieferungsverkehrTaiwan Kein AuslieferungsverkehrTansania Keine ErkenntnisseThailand Auslieferung auf vertragsloser GrundlageTogo Auslieferung auf vertragsloser GrundlageTonga Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragTrinidad und Tobago Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragTschad Auslieferung auf vertragsloser GrundlageTschechien Regelung im nationalen RechtTunesien Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragTurkei Europaisches AuslieferungsubereinkommenTurkmenistan Kein AuslieferungsverkehrTurks und Caicosinseln UK Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragTuvalu Keine ErkenntnisseUganda Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragUkraine Europaisches AuslieferungsubereinkommenUngarn Regelung im nationalen RechtUruguay Auslieferung auf vertragsloser GrundlageUsbekistan Kein AuslieferungsverkehrVatikanstadt Kein AuslieferungsverkehrVenezuela Auslieferung auf vertragsloser GrundlageVereinigte Arabische Emirate Auslieferung auf vertragsloser GrundlageVereinigte Staaten Zwischenstaatlicher AuslieferungsvertragVereinigtes Konigreich Regelung im nationalen RechtVietnam Kein AuslieferungsverkehrVolksrepublik China Kein AuslieferungsverkehrWeissrussland Auslieferung auf vertragsloser GrundlageZentralafrikanische Republik Auslieferung auf vertragsloser GrundlageOsterreich BearbeitenDie Aus und Durchlieferung von Personen an einen anderen Staat zu Zwecken der Strafverfolgung ist seit 1980 im Auslieferungs und Rechtshilfegesetz ARHG geregelt Literatur BearbeitenStrafrechtUlrich Hade Die Auslieferung Rechtsinstitut zwischen Volkerrecht und Grundrechten In Der Staat 36 Bd 1997 S 1 26 Gregor Haas Die Auslieferung in Frankreich und Deutschland Berlin Verlag Berlin 2000 ISBN 3 87061 870 1 Weblinks Bearbeiten Commons Auslieferung Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Bundesamt fur Justiz Bekanntmachung der Auslieferungsstatistik fur das Jahr 2013 vom 14 Januar 2015 BAnz AT 25 02 2015 B4 Einzelnachweise Bearbeiten Vogel in Grutzner Potz Kress Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 3 Aufl IRG Vor 1 Rn 2 Giegerich in Durig Herzog Scholz Grundgesetz 97 EL Januar 2022 Art 16 Abs 2 Rn 123 Februar 2020 Hans Jarass Art 16 Rn 17 In Jarass Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland 15 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2018 BVerfGE 29 183 192 f V Arnauld S Martini in v Munch Kunig GG 7 Aufl 2021 Art 16 Rn 51 Kokott in Sachs Hrsg GG 9 Aufl 2021 Art 16 Rn 47 vgl Das Verbot der Auslieferung eigener Staatsangehoriger Art 16 Abs 2 GG im Vergleich zu Regelungen ausgewahlter anderer Staaten Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 20 September 2022 Art 16 vom 2 12 2000 und vom 30 07 1993 In Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland lexetius 2 Dezember 2000 abgerufen am 10 Juli 2019 Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses uber den Europaischen Haftbefehl und die Ubergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europaischen Union Europaisches Haftbefehlsgesetz EuHbG vom 21 Juli 2004 BGBl I S 1748 vgl zum EuHbG BVerfG Urteil vom 18 Juli 2005 2 BvR 2236 04 Auslieferung an Drittstaaten Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 26 Juli 2019 Bundesverfassungsgericht Entscheidungen Auslieferung an Staaten wie Indien zum Zweck der Strafverfolgung trotz weit verbreiteter Folter mit volkerrec In bundesverfassungsgericht de 24 Juni 2003 abgerufen am 12 Februar 2019 Heiko Ahlbrecht Klaus Michael Bohm Internationales Strafrecht in der Praxis C F Muller ISBN 3 8114 4352 6 Rn 730 Europaischer Haftbefehl und die Auslieferung eines Deutschen Rechtslupe 1 Februar 2016 vgl BVerfG Beschluss vom 5 November 2003 2 BvR 1506 03 Rz 22 vgl Bose in Kindhauser Neumann Paeffgen StGB 5 Aufl 2017 Vorbemerkung zu 3 ff Sammlung Europaischer Vertrage Nr 112 Amtliche Ubersetzung Deutschlands Gesetz zur Ausfuhrung des Ubereinkommens vom 21 Marz 1983 uber die Uberstellung verurteilter Personen des Zusatzprotokolls vom 18 Dezember 1997 und des Schengener Durchfuhrungsubereinkommens Uberstellungsausfuhrungsgesetz UAG vom 26 September 1991 BGBl I S 1954 1994 I S 1425 1992 I S 1232 zuletzt geandert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29 Juli 2009 BGBl I S 2274 Sammlung Europaischer Vertrage Nr 24 Amtliche Ubersetzung Deutschlands RIVAST Anhang II Landerteil Nicht mehr online verfugbar In verwaltungsvorschriften im internet de Archiviert vom Original am 26 Dezember 2016 abgerufen am 29 Dezember 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4136798 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auslieferung Recht amp oldid 234132839