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Drittstaat oder Drittland ist aus Sicht eines volkerrechtlichen Vertrags jeder Staat der nicht Vertragspartei dieses Vertrags ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Europaische Union 3 Deutschland 3 1 Aufenthaltsrecht 3 2 Asylrecht 3 3 Aussenwirtschaftsrecht 3 4 Umsatzsteuerrecht 3 5 Zollrecht 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenVertrage begrunden fur andere als die Vertragsparteien ohne deren Zustimmung weder Rechte noch Pflichten Diese Festlegung wurde in den Artikeln 34 38 des Wiener Ubereinkommens uber das Recht der Vertrage getroffen Ein Drittstaat wird durch eine Vertragsbestimmung nur dann verpflichtet wenn die Vertragsparteien beabsichtigen durch die Vertragsbestimmung eine Verpflichtung zu begrunden und der Drittstaat diese Verpflichtung ausdrucklich in Schriftform annimmt Art 35 das gilt auch fur Rechte Art 36 1 Drittstaat ist nach Art 2 dieses Ubereinkommens jeder Staat der nicht Vertragspartei ist Der Begriff Drittstaat wird in vielen Zusammenhangen verwendet und hat darin jeweils spezifische Bedeutungen Europaische Union Bearbeiten Hauptartikel Drittstaatsangehoriger Im europaischen Recht wird der Begriff im Wesentlichen zur Bezeichnung derjenigen Staatsangehorigen verwendet die vom Recht auf europarechtliche Freizugigkeit ausgeschlossen sind Oft wird auch vom Drittstaatler oder Drittstaater gesprochen Deutschland BearbeitenAufenthaltsrecht Bearbeiten Drittstaat im Sinne des deutschen Aufenthaltsrechts sind im Allgemeinen die Staaten die nicht zum Europaischen Wirtschaftsraum EWR gehoren letzteres sind alle Mitgliedstaaten der Europaischen Union EU und Island Liechtenstein sowie Norwegen Der Drittstaatsaspekt bezieht sich hier auf die Nichtgewahrung der europaischen Grundfreiheiten des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV Auch die Schweizerische Eidgenossenschaft obwohl kein EWR Land ist aufenthaltsrechtlich aus deutscher Sicht kein Drittstaat da die wechselseitige Gewahrung der europaischen Grundfreiheiten zwischen EU und Schweiz einzelvertraglich vereinbart ist Asylrecht Bearbeiten Im Asylrecht kommt der Begriff in der Wendung des sicheren Drittstaats vor Sichere Drittstaaten sind gemass 26a Abs 2 AsylG ausser den EU Mitgliedstaaten die in der Anlage I des Gesetzes bezeichneten Staaten gegenwartig mithin Norwegen und die Schweiz 2 Wer durch einen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist kann nicht als Asylberechtigter Art 16a Abs 2 Satz 1 GG anerkannt werden Aussenwirtschaftsrecht Bearbeiten Im Aussenwirtschaftsrecht ist die Situation eine andere Gemass 2 Abs 8 Aussenwirtschaftsgesetz AWG sind Drittlander die Gebiete ausserhalb des Zollgebiets der Union mit Ausnahme von Helgoland Umsatzsteuerrecht Bearbeiten Personen mit Hauptwohnsitz in Gebieten die umsatzsteuerrechtlich als Drittland gelten z B die italienische Enklave im Kanton Tessin Campione d Italia konnen die Ruckerstattung der in der Schweiz bezahlten Umsatzsteuer verlangen Zollrecht Bearbeiten Das Zollrecht insbesondere der Zollkodex der EU kennt den Begriff des Drittstaats dagegen nicht In Publikationen des deutschen Zolls werden die Insel Helgoland und das Gebiet der Exklave Busingen am Hochrhein zollrechtlich und umsatzsteuerrechtlich als Drittland bezeichnet 3 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Drittland Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Rolf Schwartmann Hrsg Volker und Europarecht 2015 S 147 Asylgesetz AsylG Anlage I zu 26a Generalzolldirektion Tabelle der Besonderheiten zum Zollgebiet der Union abgerufen am 19 Januar 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4204817 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Drittstaat amp oldid 233682832