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Die Volksinitiative franzosisch initiative populaire italienisch iniziativa popolare ratoromanisch iniziativa dal pievel ist ein politisches Recht in der Schweiz das von Stimmberechtigten auf Bundes Kantons und Gemeindeebene ergriffen werden kann Die direkte Demokratie der Schweiz kennt zwei grundsatzlich unterschiedliche Instrumente der direkten politischen Einflussnahme Mit dem Instrument der Volksinitiative entscheiden Volk und Stande uber die Aufnahme einer neuen Bestimmung in die Verfassung Eidgenossisches Wappen Eidgenossische Volksinitiativen seit 1891 1 Stand 12 August 2023Zustandegekommene Volksinitiativen 353 abgestimmt 228zuruckgezogen 107abgeschrieben erledigt 2 2ungultig erklart 4Abgestimmte Volksinitiativen 228 von Volk und Standen Kantonen angenommen 25 11 0 Inhaltsverzeichnis 1 Eidgenossische Volksinitiative 1 1 Uberblick 1 2 Ablauf der Behandlung einer eidgenossischen Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs 1 2 1 Vorprufung 1 2 2 Unterschriftensammlung 1 2 3 Stimmrechtsbescheinigung 1 2 4 Einreichung und Zustandekommen 1 2 5 Bundesratliche Beratung 1 2 6 Parlamentarische Beratungen 1 2 7 Volksabstimmung 1 3 Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung 1 4 Ruckzug 1 5 Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung 1 6 Gegenentwurf 1 7 Geschichte 1 8 Kritik 1 8 1 Konflikt mit Grundrechten 1 8 2 Gesetze statt Verfassungsartikel 1 8 3 Problematik der Umsetzung einer Initiative 1 9 Chronologische Liste aller Volksinitiativen seit 1891 1 10 Angenommene Volksinitiativen 1 11 Statistik 1 12 Allgemeine Volksinitiative 2 Kantonale Volksinitiative 2 1 Verfassungs und Gesetzesinitiative 2 2 Einzelinitiative 2 3 Behordeninitiative 3 Kommunale Volksinitiative 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 6 1 Initiativen 7 EinzelnachweiseEidgenossische Volksinitiative BearbeitenUberblick Bearbeiten Mit einer eidgenossischen Volksinitiative verlangen Schweizer Stimmberechtigte eine Revision der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Zu unterscheiden sind die Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs Beim grossten Teil der Volksinitiativen handelt es sich um Initiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs Volksinitiativen gehen von Burgern Interessenverbanden und Parteien aus nicht von der Regierung oder vom Parlament Seit 1891 kamen 346 Volksinitiativen zustande 227 gelangten zur Volksabstimmung Stand 15 Februar 2022 Dass das Schweizer Stimmvolk eine Volksinitiative annimmt kommt selten vor Seit 1891 erst 25 Mal In der direkten Demokratie der Schweiz sind Volksinitiativen jedoch ein wesentlicher Anstoss fur Veranderungen Schon die Androhung einer Initiative kann genugen damit der Gesetzgeber tatig wird Ablauf der Behandlung einer eidgenossischen Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs Bearbeiten Vorprufung Bearbeiten Vor Beginn der Unterschriftensammlung fur eine eidgenossische Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung ist der Bundeskanzlei zunachst der Initiativtext zur formellen Vorprufung vorzulegen Art 69 BPR Sie ist auch fur die Ubersetzung des Textes beziehungsweise den Abgleich der Sprachversionen zustandig Im Weiteren uberpruft die Bundeskanzlei ob der Titel die gesetzlichen Anforderungen erfullt nicht irrefuhrend werbend oder verwechselbar die Zusammensetzung des Initiativkomitees welches aus 7 27 Stimmberechtigten bestehen muss wie auch die Unterschriftenliste auf Vollstandigkeit unter anderem Titel und Wortlaut der Initiative Hinweis auf strafrechtliche Bestimmungen vorbehaltlose Ruckzugsklausel Art 68 BPR und veroffentlicht die Initiative im Bundesblatt Unterschriftensammlung Bearbeiten Mit der Publikation im Bundesblatt beginnt die Sammelfrist von 18 Monaten zu laufen in welcher 100 000 gultige Unterschriften gesammelt werden mussen Art 139 BV Wahrend fruher fur diese Zwecke oft vor Abstimmungslokalen gesammelt wurde ist diese Methode mit der Einfuhrung der brieflichen Abstimmung in den Hintergrund getreten Viele Komitees veranstalten heute deshalb regelmassige Sammelaktionen auf belebten Strassen und Platzen oder verteilen die Unterschriftenliste per Postversand Auch Onlineplattformen unterstutzen die Sammlung die vorfrankierten PDF Bogen mussen z Z noch ausgedruckt unterschrieben und der Post ubergeben werden 3 Stimmrechtsbescheinigung Bearbeiten Die Unterschriftenlisten sind innerhalb der Sammelfrist den entsprechenden Wohngemeinden zuzustellen welche das Stimmrecht der Unterzeichnenden uberprufen und gegebenenfalls bescheinigen Da beispielsweise Unterschriften von zwischenzeitlich Weggezogenen oder Verstorbenen nicht bescheinigt werden werden die Stimmrechtsbescheinigungen zumeist fortlaufend eingeholt Einreichung und Zustandekommen Bearbeiten Die Unterschriftslisten mussen abschliessend rechtzeitig gesamthaft und getrennt nach Kantonen bei der Bundeskanzlei im Bundeshaus eingereicht werden Diese stellt sodann durch im Bundesblatt publizierte Verfugung fest ob die erforderliche Zahl von 100 000 gultigen Unterschriften erreicht und die Volksinitiative somit formell zustande gekommen ist Art 72 BPR Meistens veranstalten die Initianten vor dem Bundeshaus in Bern eine Ubergabe der Unterschriftenbogen Bundesratliche Beratung Bearbeiten Eine formell zustande gekommene Volksinitiative wird innerhalb eines Jahres vom Bundesrat beraten Schlagt er zur Initiative einen Gegenentwurf vor so kann er die Behandlungsfrist auf eineinhalb Jahre verlangern Art 97 ParlG Die Beratungen der Exekutive munden schliesslich in der bundesratlichen Botschaft zur entsprechenden Volksinitiative Diese befasst sich zunachst stets mit der Gultigkeit der Initiative also den Erfordernissen der Einheit der Form der Einheit der Materie sowie der Vereinbarkeit mit den zwingenden Bestimmungen des Volkerrechts Als ungeschriebene Voraussetzung wird auch die faktische Durchfuhrbarkeit der Initiative beurteilt Weiter werden die Auswirkungen hauptsachlich rechtlicher Natur bei Annahme der Initiative beleuchtet zuweilen werden internationale Rechtsvergleiche herangezogen Auch werden fachliche Stellungnahmen eingeholt Die Botschaft wendet sich an die Bundesversammlung bestehend aus den zwei Kammern Nationalrat und Standerat und empfiehlt die Zustimmung oder Ablehnung der Initiative Parlamentarische Beratungen Bearbeiten Die Volksinitiative muss innerhalb von zweieinhalb Jahren seit ihrer Einreichung durch die Bundesversammlung beraten werden Art 100 ParlG Sobald einer der beiden Rate einen Gegenentwurf zur Volksinitiative angenommen hat konnen die beiden Rate ihre Behandlungsfrist auf dreieinhalb Jahre verlangern Art 105 ParlG Zuerst wird uber die Gultigkeit der Initiative entschieden seit 2003 ist es auch moglich dass ein Teil der Initiative fur ungultig erklart wird Art 98 ParlG Bisher wurden vier Initiativen fur ungultig erklart in einem Fall wurde ein Teil einer Initiative als ungultig erklart Damit eine Volksinitiative gultig ist darf sie die Einheit der Form der Materie und zwingendes Volkerrecht nicht verletzen Art 139 BV Wird die Initiative ganz oder teilweise gultig erklart so beschliesst die Bundesversammlung ihre Abstimmungsempfehlung fur die Volksabstimmung Zustimmung zur Initiative ohne Gegenentwurf mit direktem Gegenentwurf Verfassungsentwurf in der Stichfrage zu bevorzugen Ablehnung zur Initiative ohne Gegenentwurf mit direktem Gegenentwurf Verfassungsentwurf in der Stichfrage zu bevorzugen In all diesen Fallen hat der Beschluss des Parlaments lediglich den Charakter einer Empfehlung zuhanden des Stimmvolkes Die Entscheidungsgewalt liegt beim Volk den Stimmberechtigten Der Text der Initiative darf durch das Parlament nicht abgeandert werden vorbehalten bleiben redaktionelle Korrekturen Art 99 ParlG Volksabstimmung Bearbeiten Der Bundesrat unterbreitet die Volksinitiative innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung der beiden Rate spatestens aber zehn Monate nach Ablauf der dem Parlament gesetzten Behandlungsfrist falls dieses seine Behandlungsfrist nicht einhalt der Volksabstimmung Art 75a BPR Damit eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung angenommen ist muss sie ein doppeltes Mehr erreichen die Mehrheit aller gultigen Stimmen so genanntes Volksmehr und gleichzeitig eine Mehrheit der gultigen Stimmen in einer Mehrheit der Kantone so genanntes Standemehr Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung Bearbeiten Eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung verlangt dass die Bundesversammlung eine Verfassungsanderung im Sinne der Initiative ausarbeitet Ist die Bundesversammlung einverstanden so arbeitet sie die Vorlage aus und unterbreitet sie dem obligatorischen Referendum mit Volks und Standemehr Lehnt sie die Initiative ab so unterbreitet sie diese dem Volk zur Abstimmung In dieser Volksabstimmung ist nur ein Volksmehr erforderlich Es geht noch nicht unmittelbar um die Verfassungsanderung sondern nur um einen vorlaufigen Verfahrensentscheid Stimmt das Volk zu so arbeitet die Bundesversammlung die Vorlage aus und unterbreitet sie dem obligatorischen Referendum mit Volks und Standemehr Art 139 Abs 4 BV Art 140 Abs 2 Bst b BV Fur die Sammlung der Unterschriften und das Zustandekommen gelten dieselben Vorschriften wie bei der Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs Bezuglich der Behandlungsfristen gelten besondere Vorschriften Der Bundesrat muss innert einem Jahr nach der Einreichung der Initiative der Bundesversammlung den Entwurf einer Stellungnahme Annahme der Initiative oder negative Abstimmungsempfehlung unterbreiten Art 97 Abs 1 Bst a ParlG die Bundesversammlung muss innert zwei Jahren nach der Einreichung der Initiative daruber beschliessen Art 103 ParlG Der Initiative kann kein Gegenentwurf gegenubergestellt werden Nach einer Annahme der Initiative durch die Bundesversammlung oder falls die Bundesversammlung die Initiative ablehnt nach der Annahme der Initiative durch das Volk muss der Bundesrat innert einem Jahr der Bundesversammlung einen Entwurf fur die verlangte Teilrevision der Bundesverfassung vorlegen Art 97 Abs 1 Bst b ParlG Die Bundesversammlung muss im Falle der Annahme innert zwei Jahren die verlangte Teilrevision der Bundesverfassung beschliessen Art 104 Abs 1 ParlG In der Folge muss die Volksabstimmung innert zehn Monaten stattfinden Art 75a BPR Seit 1891 sind 11 Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht worden zum letzten Mal im Jahre 1993 Eidgenossische Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer 4 4 Initiativen hat das Volk in der Vorabstimmung soll das Parlament eine Verfassungsanderung ausarbeiten abgelehnt 5 Initiativen wurden zuruckgezogen 2 Initiativen hat das Parlament angenommen und sich damit selbst den Auftrag erteilt eine Verfassungsanderung ausarbeiten Beide Vorlagen des Parlaments wurden in der Volksabstimmung von Volk und Standen abgelehnt Das Beispiel der Eidgenossischen Volksinitiative Schaffung eines Zivildienstes als Munchensteiner Initiative bekannt geworden 5 zeigt die Problematik dieser Form der Initiative auf Das Parlament entfernte sich bei der Ausarbeitung der Verfassungsanderung derart weit von der Zielsetzung der Initiative dass am Ende sogar das Initiativkomitee die Ablehnung beantragte Die Umsetzung der Initiative wurde in der Volksabstimmung vom 4 Dezember 1977 abgelehnt 6 Dies zeigt anschaulich warum die allgemeine Anregung kaum benutzt wird Es fehlt ihr trotz gleicher Zahl an erforderlichen Unterschriften die Verbindlichkeit und die Unabanderbarkeit welche die formulierte Volksinitiative auszeichnet 7 Ruckzug Bearbeiten Eine eidgenossische Volksinitiative kann vom Initiativkomitee mit absoluter Mehrheit zuruckgezogen werden bis der Bundesrat das Abstimmungsdatum festgelegt hat Art 73 BPR Dies geschieht vor allem wenn der Initiative ein Gegenentwurf gegenubergestellt wird Im Falle eines indirekten Gegenentwurfs auf Gesetzesstufe kann die Initiative auch bedingt zuruckgezogen werden Art 73a BPR Dieser Ruckzug ist dann nur gultig wenn der Gegenentwurf in einer Referendumsabstimmung nicht vom Volk abgelehnt wird Der indirekte Gegenentwurf ist zumeist auf Gesetzesstufe und Bundesgesetze unterstehen dem fakultativen Referendum 8 Wird der indirekte Gegenentwurf abgelehnt so lebt die Volksinitiative wieder auf und gelangt zur Abstimmung Eine Initiative in Form der allgemeinen Anregung kann nicht mehr zuruckgezogen werden nachdem ihr die Bundesversammlung zugestimmt hat Art 73 BPR Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung Bearbeiten Eine Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten ein Standemehr ist nicht erforderlich Art 138 BV Stimmt das Volk der Initiative zu so werden beide Rate der Bundesversammlung neu gewahlt ausserordentliche Gesamterneuerung Art 193 Abs 3 BV um eine neue Bundesverfassung auszuarbeiten Besondere Regeln fur die Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Bundesversammlung bestehen nicht die Bestimmungen uber die Behandlung von Teilrevisionsinitiativen sind sinngemass anzuwenden 9 Eine Volksinitiative auf Totalrevision kam im Zeitraum seit 1891 nur einmal zustande die Vereinigungen Nationale Front Schweizer Jungkonservative Landsgemeinschaft Das Aufgebot und Neue Schweiz reichten hierfur im Jahre 1934 uber 78 000 gultige Unterschriften ein bis 1977 waren 50 000 Unterschriften erforderlich Diese Fronteninitiative blieb jedoch in der Volksabstimmung vom 8 September 1935 erfolglos 10 Im Zeitraum von 1848 Grundung des Bundesstaates bis 1891 existierte noch keine Initiative fur Teilrevision sondern nur die Initiative fur Totalrevision der Bundesverfassung 1880 gab es einen Anwendungsfall der aber nur im formellen Sinne eine Initiative fur eine Totalrevision war Von ihrem Inhalt her handelte es sich um eine Teilrevisionsinitiative die in der Volksabstimmung abgelehnte Initiative verlangte die Einfuhrung des Banknotenmonopols des Bundes 11 12 Gegenentwurf Bearbeiten Hauptartikel Gegenentwurf Geschichte Bearbeiten Nachdem das Instrument der Volksinitiative in den 1830er Jahren bereits in die Verfassungen der Kantone Aargau Basel Landschaft Thurgau Schaffhausen Luzern und St Gallen 13 aufgenommen worden war fand sie auch in die Bundesverfassung von 1848 Eingang Die Artikel 111 bis 114 welche die Revision der Bundesverfassung regelten lassen nach heutigem Verstandnis keine eindeutige Interpretation zu ob eine Teilrevision oder eine Totalrevision gemeint war Jedoch wurde der Text nach damaligem Rechtsverstandnis als Totalrevision interpretiert Teilrevisionen waren also auf dem Wege der Volksinitiative nicht moglich Wenn funfzigtausend stimmberechtigte Schweizerburger die Revision der Bundesverfassung verlangen so muss die Frage ob eine Revision stattfinden soll oder nicht dem schweizerischen Volke zur Abstimmung vorgelegt werden hiess es im Artikel 113 50 000 Stimmberechtigte entsprachen seinerzeit knapp 8 Prozent der Stimmberechtigten 14 Ab den 1860er Jahren verbreiteten sich in den Kantonen schnell die Moglichkeiten zu Initiativen auf Teilrevision der Verfassung und zu Initiativen auf Gesetzesanderungen Gesetzesinitiativen Auch ein 1872 abgelehnter Verfassungsentwurf auf Bundesebene sah die Gesetzesinitiative vor Dennoch wurde in der Bundesverfassung von 1874 die Regelung von 1848 beibehalten Wahrend der folgenden Jahre herrschte vor allem die Angst vor Machtverlust bei den Eliten eine Rolle Alfred Escher meinte nach der Einfuhrung der Volksrechte im Kanton Zurich wer von der Unfehlbarkeit des Volkes ausgehe sei nicht besser als die Katholiken welche an die Unfehlbarkeit des Papstes glaubten welcher in jenen Jahren die liberale Welt von 1848 verteufelte und mit ihm die Katholisch Konservativen Salomon Vogelin sprach einen anderen Grund aus Hier sitzt die Angst Mit dem Initiativrecht wird die soziale Frage ihren Einzug in die Ratsaale halten 15 Nach wiederholten entsprechenden Forderungen und einer schon am 3 August 1880 eingereichten Volks Initiative durch den spottisch Wanderprediger genannten Schaffhauser Wilhelm Joos 16 gaben die Katholisch Konservativen aufgrund der mit dem Referendum gewonnenen Erfahrungen im 1884 ihren Widerstand auf und so wurde 1891 17 die Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung eingefuhrt Bereits 14 Monate spater wurde die erste entsprechende Initiative fur ein Schachtverbot eingereicht und 1893 angenommen Die Bestrebungen fur die Einfuhrung einer Gesetzesinitiative auf Bundesebene scheiterten hingegen so 1904 eine entsprechende Standesinitiativen 1918 und 1930 parlamentarische Motionen 1958 eine Volksinitiative und 1986 eine parlamentarische Initiative Nachdem das Instrument der Volksinitiative ausser wahrend der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre und wahrend der 1950er Jahre selten genutzt wurde geniesst es seit den 1970er Jahren grosse Beliebtheit Die Parteien haben die Volksinitiative als Instrument des Polit Marketings im Hinblick auf die nachsten Parlamentswahlen entdeckt 18 1987 wurde das Doppelte Ja mit Stichfrage bei Volksinitiativen mit Gegenentwurf auf Bundesebene eingefuhrt Kritik Bearbeiten Konflikt mit Grundrechten Bearbeiten Eine Volksinitiative auf Bundesebene kann heute als ungultig erklart werden was praktisch nie geschieht wenn sie die Einheit der Materie die Einheit der Form oder zwingendes Volkerrecht verletzt siehe auch Vorprufung in Ablauf oben Da wie es manche Kritiker empfinden zunehmend Volksinitiativen zustande kommen und eingereicht werden welche zwar nicht gegen zwingendes Volkerrecht verstossen jedoch verfassungsmassige Grundrechte verletzen oder gegen internationales Recht verstossen oder bei ihrer Umsetzung es tun wurden stellt sich die Frage ob die Volksentscheide uber dem Volkerrecht stehen oder nicht Nach geltender Rechtslage bleibt der Bundesversammlung nichts anderes ubrig als eine Initiative die nicht gegen Art 139 Abs 2 verstosst zur Abstimmung zu unterbreiten Lasst sich die Initiative nicht so auslegen dass kein Konflikt zu hoherrangigem Recht besteht wird dessen Verletzung in Kauf genommen Wenn eine Initiative mit einem volkerrechtlichen Vertrag kollidiert kann es dazu kommen dass der Bundesrat den Vertrag kundigt oder aber wenn der Vertrag institutionell abgesichert ist eine Verurteilung durch ein Gericht wie zum Beispiel durch den EGMR riskiert Es ist jedoch ausgeschlossen dass eine nach Art 139 gultige Initiative nicht umgesetzt wird 19 Die Nationalratin Therese Meyer Kaelin CVP FR nannte die Volksinitiative Gegen den Bau von Minaretten als Beispiel fur eine Initiative die zwar gegen kein zwingendes Volkerrecht verstosse die Europaische Menschenrechtskonvention an sich gehort nicht zum zwingenden Volkerrecht dennoch volkerrechtlich problematisch sei 20 Am 11 Marz 2009 wurde eine parlamentarische Initiative vom 5 Oktober 2007 vom Nationalrat angenommen nach der die Bundesverfassung dergestalt zu andern sei dass eine Volksinitiative dann ungultig ist wenn sie materiell gegen den Grundrechtsschutz und gegen Verfahrensgarantien des Volkerrechtes verstosst Die Vorlage scheiterte im Standerat 20 21 Gesetze statt Verfassungsartikel Bearbeiten Gewisse Kritiker halten den Umstand fur problematisch dass mit der Initiative nur eine Verfassungs jedoch keine Gesetzesanderung erreicht werden kann Dies kann zur Folge haben dass in die Bundesverfassung Bestimmungen aufgenommen werden welche als nicht verfassungswurdig erachtet werden Sie waren eher auf Gesetzesstufe anzusiedeln Ein Beispiel Der Schutz der Moorlandschaften und das Verbot Waffenplatze in Mooren zu erstellen ist in der Verfassung geregelt statt in einer analogen Bestimmung im Natur und Heimatschutzgesetz bzw im Umweltschutzgesetz Rothenthurm Initiative 22 Die Anzahl in die Verfassung geschriebener Initiativen nahm nach der Totalrevision der Verfassung 1999 anlasslich welcher sie von alten Zopfen befreit worden war eher noch zu 23 Da in der Schweiz auch im politischen Leben eher das Praktische im Vordergrund steht ist dieses eher verfassungskosmetische Problem nicht von grosser Bedeutung Problematik der Umsetzung einer Initiative Bearbeiten Von verschiedener Seite wurde dem Parlament National und Standerat vorgeworfen die Anliegen von angenommenen Volksinitiativen zu verwassern d h nicht korrekt umzusetzen Beispiele dafur sind etwa die Alpen Initiative die Masseneinwanderungsinitiative oder die Zweitwohnungsinitiative Ein Verfassungsartikel ist haufig nicht direkt anwendbar sondern stellt Grundsatze auf die das Parlament durch ein Bundesgesetz naher ausfuhren muss Gelegentlich enthalten Volksinitiativen auch eine Bestimmung wonach sie der Bundesrat im Fall der Annahme der Initiative mit einer Verordnung vorlaufig umsetzen muss falls die Ausfuhrungsgesetzgebung nicht innert einer bestimmten Frist erfolgt ist Bei der Umsetzung einer angenommenen Volksinitiative kann sich das Problem stellen dass der angenommene neue Verfassungsartikel im Widerspruch steht zu anderen nach wie vor geltenden Verfassungsbestimmungen die ebenfalls respektiert werden mussen siehe z B das Kapitel Umsetzung im Artikel uber die Masseneinwanderungsinitiative In diesen Fallen erhalten Bundesversammlung und Bundesrat bei der Umsetzung einen Auslegungsspielraum welchen die Initianten zu verantworten haben Zudem ist fur die Auslegung eines Verfassungsartikels allein sein Wortlaut massgeblich nicht die Erlauterungen und Versprechungen welche die Initianten im Abstimmungskampf abgegeben haben Gelegentlich stimmen aber diese Aussagen der Initianten und die damit geweckten Erwartungen nicht mit dem Wortlaut der Initiative uberein Das ist die Folge davon dass in der politischen Diskussion weniger das konkrete rechtliche Resultat einer Initiative als die politische Mobilisierung im Vordergrund stehen Bei der abgelehnten No Billag Initiative nannte ein Kommentar in der NZZ die freihandige Uminterpretation des Verfassungstextes im Abstimmungskampf durch die Initianten eine Nebelpetarde eine Volte die die Ernsthaftigkeit der Initianten untergrabt So wird die direkte Demokratie konfrontativer und unberechenbarer aber letztlich wirkungsloser Zustimmung zu einer Initiative aus blossem Protest verstarkt diese Entwertung 24 25 Chronologische Liste aller Volksinitiativen seit 1891 Bearbeiten Siehe externe Liste unter WeblinksSiehe auch Liste der eidgenossischen Volksabstimmungen Angenommene Volksinitiativen Bearbeiten Datum Titel der Vorlage Beteiligung Anteil Ja Stimmen Stande Ja Nein Kernthema20 August 1893 Fur ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betaubung Ini 1 49 18 60 1 10 3 2 9 3 2 Schachten5 Juli 1908 Fur ein Absinthverbot Ini 2 49 31 63 5 17 6 2 2 0 2 Absinth13 Oktober 1918 Proporzwahl des Nationalrates Ini 3 49 47 66 8 17 5 2 2 1 2 Nationalrat21 Marz 1920 Fur ein Verbot der Errichtung von Spielbanken Ini 4 60 22 55 3 13 2 2 6 4 2 Casino30 Januar 1921 Fur die Unterstellung von unbefristeten oder fur eine Dauer von mehr als 15 Jahren abgeschlossenen Staatsvertragen unter das Referendum Staatsvertragsreferendum Ini 5 63 11 71 4 17 6 2 2 0 2 Staatsvertrag2 Dezember 1928 Kursaalspiele Spielbanken Ini 6 55 52 51 9 13 3 2 6 3 2 Casino11 September 1949 Ruckkehr zur direkten Demokratie Ini 7 42 52 50 7 11 3 2 8 3 2 Direkte Demokratie28 November 1982 Zur Verhinderung missbrauchlicher Preise Ini 8 32 91 56 1 16 2 2 4 4 2 Preisuberwacher6 Dezember 1987 Zum Schutz der Moore Rothenthurm Initiative Ini 9 47 66 57 8 17 6 2 3 0 2 Moor23 September 1990 Stopp dem Atomkraftwerkbau Moratorium Ini 10 40 43 54 5 17 5 2 3 1 2 Atomkraftwerk26 September 1993 Fur einen arbeitsfreien Bundesfeiertag 1 August Initiative Ini 11 39 88 83 8 20 6 2 0 Schweizer Bundesfeiertag20 Februar 1994 Zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr Ini 12 40 86 51 9 13 6 2 7 0 2 Verlagerungspolitik Alpenschutz und Alpen Transitverkehr3 Marz 2002 Fur den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen UNO Ini 13 58 44 54 6 11 2 2 9 4 2 Vereinte Nationen und Die Schweiz in den Vereinten Nationen8 Februar 2004 Lebenslange Verwahrung fur nicht therapierbare extrem gefahrliche Sexual und Gewaltstraftater Ini 14 45 53 56 2 19 5 2 1 1 2 Verwahrung27 November 2005 Gentechfrei Initiative Gentech Moratorium in der Landwirtschaft Ini 15 42 24 55 7 20 6 2 0 Gentechnik30 November 2008 Fur die Unverjahrbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern Ini 16 47 52 51 9 16 4 2 4 2 2 Sexualdelikte an Kindern29 November 2009 Gegen den Bau von Minaretten Ini 17 53 40 57 5 17 5 2 3 1 2 Minarette28 November 2010 Fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative Ini 18 53 05 52 9 15 5 2 5 1 2 Kriminalitat bei Auslandern11 Marz 2012 Eidgenossische Volksinitiative Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen Ini 19 44 50 50 6 12 3 2 8 3 2 Bau von Zweitwohnungen3 Marz 2013 Eidgenossische Volksinitiative gegen die Abzockerei Ini 20 46 7 67 9 20 6 2 0 Aktionarsrechte Managerlohne9 Februar 2014 Eidgenossische Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung Ini 21 55 8 50 3 12 5 2 8 1 2 Zuwanderung18 Mai 2014 Eidgenossische Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen Ini 22 54 9 63 5 20 6 2 0 Padophilie7 Marz 2021 Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot 51 40 51 21 16 4 2 4 2 2 Verhullungsverbot28 November 2021 Eidgenossische Volksinitiative Fur eine starke Pflege Pflegeinitiative 65 30 60 98 22 1 2 1 2 Gesundheits und Krankenpflege13 Februar 2022 Eidgenossische Volksinitiative Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung 44 23 56 61 14 2 2 6 4 2 GesundheitspraventionStatistik Bearbeiten Bis in die 1970er Jahre wurde das 1891 geschaffene Instrument der Volksinitiative nur wenig genutzt Danach stieg die Zahl der Volksinitiativen deutlich an an der Urne blieben die Erfolge jedoch aus In den Jahren 1949 bis 1982 wurde keine einzige Volksinitiative angenommen Erst nach der Jahrtausendwende hat sich der Anteil erfolgreicher Initiativen markant erhoht Seit 1891 konnten Volk und Stande insgesamt uber 216 Initiativen abstimmen Gut ein Drittel dieser Abstimmungen fand seit 2000 statt Insgesamt wurden 22 Initiativen angenommen wobei alleine seit der Jahrtausendwende zehn durchkamen In der 50 Legislaturperiode der Schweizer Bundesversammlung 2015 2019 kamen 16 Volksinitiativen an die Urne und wurden allesamt abgelehnt Eine solche Bilanz gab es letztmals in der 45 Legislatur 1995 bis 1999 In den vier dazwischenliegenden Legislaturen wurde immer mindestens eine Initiative angenommen Die Zeitspanne zwischen 2004 und 2014 wird auch als das Jahrzehnt der Volksinitiativen bezeichnet In dieser Zeitspanne wurden 9 Vorlagen von Volk und Standen angenommen Am 18 Mai 2014 wurde mit der Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen die letzte Volksinitiative Stand Sommer 2019 angenommen Seither gelangten insgesamt 25 Initiativen zur Abstimmung die alle durchfielen 2017 musste das Volk uber keine einzige Initiative abstimmen Seit 34 Jahren war dies nicht mehr der Fall Immer wieder wird den Parteien vorgeworfen dass sie das Instrument der Volksinitiative als Wahlkampfvehikel nutzen Ursprunglich war die Volksinitiative als Ventil fur politische Minderheiten gedacht Besonders nach 2000 wurde vor und in Wahljahren deutlich mehr Initiativen lanciert Im Jahr 2018 wurden acht Volksbegehren lanciert zwei weniger als 2017 und zwei mehr als 2016 In den Jahren vor den Wahljahren 2015 und 2011 wurden 12 respektive 15 Initiativen lanciert Rekordverdachtige 23 Initiativen gingen im Wahljahr 2011 an den Start 2015 bloss 6 Die beiden Zwischenjahre 2016 und 2017 liegen mit einem Schnitt von 8 lancierten Initiativen zwar im langjahrigen Mittel aber deutlich unter jenem der Jahre 2009 bis 2014 mit jahrlich 13 Initiativen Stabil ist der Anteil der lancierten Initiativen die zustande gekommen sind Rund zwei Dritteln bringen die erforderlichen 100 000 Unterschriften zusammen 26 Allgemeine Volksinitiative Bearbeiten Um unter anderem dem oben angesprochenen Gebot der Stufengerechtigkeit von Normen Rechnung zu tragen wurde eine Volksrechtsreform erarbeitet die eine neue Variante des Initiativrechts vorsieht die sogenannte allgemeine Volksinitiative Die Verfassungsbestimmungen sahen vor dass in einer allgemeinen Anregung die Annahme Anderung oder Aufhebung von Verfassungs oder Gesetzesbestimmungen verlangt werden konnten Zudem hatte das Parlament das Begehren ausformuliert und daruber entschieden ob die Verfassung oder die Gesetzgebung anzupassen sind Bei einer Verfassungsanderung ware es zum obligatorischen Referendum gekommen Gesetzesanderungen hatten dem fakultativen Referendum oblegen Dem Parlament stand es zudem frei neben der Vorlage zur Umsetzung des Initiativbegehrens einen eigenen direkten Gegenvorschlag zu formulieren Dieser hatte ebenfalls auf Verfassungs oder Gesetzesebene erfolgen konnen Die Schweizer Stimmburger hatten der Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative in einer Volksabstimmung am 9 Februar 2003 mit 70 3 Prozent zugestimmt einstimmige Zustimmung der Stande jedoch bei einer aussergewohnlich tiefen Stimmbeteiligung von rund 28 Prozent Die Vox Analyse ergab zudem dass etwa ein Viertel der Abstimmenden nicht genau wusste worum es ging Der Nachteil fur die Initianten hatte darin bestanden dass das Parlament den genauen Wortlaut einer Vorlage bestimmt und somit die Anliegen verwassert werden konnen Im Rahmen der Umsetzung dieses neuen Konzepts auf Gesetzesebene hat sich gezeigt dass das neue Volksrecht in der konkreten Handhabung komplex ist Der Nationalrat hat es als nicht praxistauglich taxiert und ist auf eine entsprechende Vorlage Anderungen des Bundesgesetzes uber die politischen Rechte sowie des Parlamentsgesetzes nicht eingetreten Gleichzeitig nahm er eine parlamentarische Initiative zur Ruckgangigmachung der allgemeinen Volksinitiative auf Verfassungsebene an insb Streichung von Art 139a BV Auf Grund der vom Bundesrat ausgearbeiteten Ausfuhrungsgesetzgebung kamen die beiden Rate zum Schluss dass das neue Volksrecht nicht umsetzbar sei Schwierigkeiten bereiteten das Zweikammersystem allfallige Gegenentwurfe die unterschiedlichen Mehrheitserfordernisse fur Verfassungs und Gesetzesanderungen sowie die Moglichkeit der Initianten das Bundesgericht anrufen zu konnen wenn sie mit der Vorlage nicht zufrieden waren Die daraus entstehende lange Verfahrensdauer hatte das Volksrecht unattraktiv gemacht Am 19 Marz 2007 beschloss nach dem Nationalrat auch der Standerat Nichteintreten auf die Ausfuhrungsgesetzgebung der allgemeinen Volksinitiative Um den im 2003 angenommenen Verfassungsartikel schliesslich wie vom Parlament vorgeschlagen wieder aufheben zu konnen brauchte es abermals die Zustimmung von Volk und Standen 27 Am 27 September 2009 wurde der Bundesbeschluss vom 19 Dezember 2008 uber den Verzicht auf die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative vom Volk mit 67 9 Prozent und einer Stimmbeteiligung von 41 Prozent angenommen auch diesmal nahmen alle Stande die Vorlage an 28 Kantonale Volksinitiative BearbeitenVerfassungs und Gesetzesinitiative Bearbeiten Auf Kantonsebene gibt es neben Verfassungsinitiativen auch Gesetzesinitiativen wobei eine Abstimmung uber einen Vorschlag fur ein neues Gesetz oder eine Gesetzesanderung verlangt wird Die fur das Zustandekommen notwendige Unterschriftenzahl ist in der jeweiligen Kantonsverfassung festgelegt Eine kantonale Verfassungs oder Gesetzesinitiative darf nicht gegen Bundesrecht verstossen Art 49 BV Sollte ein Verstoss gegen die Bundesverfassung insbesondere die Grundrechte oder ein Bundesgesetz vorliegen kann das Bundesgericht Schweiz eine kantonale Volksinitiative fur ungultig erklaren Einzelinitiative Bearbeiten Der Kanton Zurich kennt zudem seit 1869 die Einzelinitiative Die Initiative einer Einzelperson betreffend Anderung der Kantonsverfassung oder eines kantonalen Gesetzes wird wie eine parlamentarische Initiative eine Behordeninitiative oder eine Volksinitiative behandelt wenn sie die Unterstutzung von wenigstens 60 von insgesamt 180 Mitgliedern des Kantonsrates findet Das Recht der Einzelinitiative kennen auch die beiden Landsgemeindekantone Appenzell Innerrhoden und Glarus wo solche aber zwingend der Landsgemeinde zu unterbreiten sind Behordeninitiative Bearbeiten Der Kanton Zurich kennt uberdies die Behordeninitiative die Initiative einer Behorde zur Anderung der Kantonsverfassung oder eines kantonalen Gesetzes oder zur Erganzung von Verfassung bzw Gesetzen Kommunale Volksinitiative BearbeitenDie Anzahl benotigter Unterschriften ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich In den drei grossten Stadten betragt sie beispielsweise 3000 Zurich und Basel beziehungsweise 4000 Genf wahrend in Luzern 800 und in den Gemeinden Wolfhalden 1700 Einwohner und Hundwil 990 Einwohner deren 40 reichen Je nach kantonaler oder kommunaler Regelung konnen auch einzelne Stimmberechtigte eine kommunale Volksinitiative einreichen Einzelinitiative Siehe auch BearbeitenAbberufung Burgerinitiative Direkte Demokratie Fakultatives Referendum Gegenentwurf Schweiz Initiativrecht Liste der eidgenossischen Volksabstimmungen Listen der kantonalen Volksabstimmungen Parlamentarische Initiative Politisches System der Schweiz Standesinitiative Transparenz in der Politik Schweiz Volksabstimmung Schweiz VolksmotionLiteratur BearbeitenBernard Degen Volksinitiative In Historisches Lexikon der Schweiz 18 Juli 2016 Alexandre Fuzessery Nico Hausler 3 Kapitel Verfahren bei Volksinitiativen In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 677 733 Online Nagihan Musliu Die Umsetzung eidgenossischer Volksinitiativen Dike Zurich 2019 ISBN 978 3 03891 083 1 Dissertation Jonas Alig Revisionsbedurftige eidgenossische Volksinitiative Schulthess Zurich 2023 ISBN 978 3 7255 9804 5 Dissertation Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Volksinitiative Schweiz Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Chronologische Liste aller Volksinitiativen seit 1891 Auf Website der Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft Dossier Volksinitiativen auf der Website der Bundesbehorden der Schweizerischen EidgenossenschaftBundeskanzlei Volksinitiativen Hangige Volksinitiativen Chronologie Volksinitiativen Nicht zustandegekommene Volksinitiativen Zustandegekommene Volksinitiativen Zuruckgezogene Volksinitiativen Abgeschriebene Volksinitiativen Ungultig erklarte Volksinitiativen Abgestimmte Volksinitiativen Von Volk und Standen angenommene Volksinitiativen Ubersicht in ZahlenInitiativen Bearbeiten Eidgenossische Volksinitiative fur ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betaubung admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative fur ein Absinthverbot admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative Proporzwahl des Nationalrates admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative fur ein Verbot der Errichtung von Spielbanken admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative fur die Unterstellung von unbefristeten oder fur eine Dauer von mehr als 15 Jahren abgeschlossenen Staatsvertragen unter das Referendum Staatsvertragsreferendum admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative Kursaalspiele Spielbanken admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative Ruckkehr zur direkten Demokratie admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative zur Verhinderung missbrauchlicher Preise admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative zum Schutz der Moore Rothenthurm Initiative admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative Stopp dem Atomkraftwerkbau Moratorium admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative fur einen arbeitsfreien Bundesfeiertag 1 August Initiative admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative fur den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen UNO admin ch 25 August 1998 abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative Lebenslange Verwahrung fur nicht therapierbare extrem gefahrliche Sexual und Gewaltstraftater admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative fur Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative fur die Unverjahrbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative Gegen den Bau von Minaretten admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen admin ch abgerufen am 11 Marz 2012 Eidgenossische Volksinitiative gegen die Abzockerei admin ch abgerufen am 18 Mai 2010 Eidgenossische Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung Abgerufen am 26 Juli 2011 Eidgenossische Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen admin ch 20 Oktober 2009 abgerufen am 18 Mai 2010 Einzelnachweise Bearbeiten admin ch Die Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft Volksinitiativen Ubersicht in Zahlen Bundeskanzlei BK Als erledigt erklart Siehe dazu die Erlauterungen der Bundeskanzlei Einzelfalle anklicken Simon Hehli Das Instant Referendum Die Facebook Demokratie ruckt naher Nachstes Jahr startet eine Online Community die in nur einer Woche ein Referendum stemmen konnen soll Es ist auch eine Kampfansage an das nach rechts geruckte Parlament NZZ 20 November 2015 Eidgenossische Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer Abgerufen am 24 November 2020 Eidgenossische Volksinitiative Schaffung eines Zivildienstes Abgerufen am 24 November 2020 Bundesbeschluss uber die Einfuhrung eines zivilen Ersatzdienstes Abgerufen am 24 November 2020 Bernhard Ehrenzeller Roger Nobs Art 139 In Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 3 Auflage Band 2 Zurich Basel Genf 2014 S 2468 Hafelin Haller Keller Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Schulthess Juristische Medien Zurich Juni 2020 Teilrevision der Bundesverfassung S 569 Nico Hausler Art 96 In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Basel 2014 S 677 679 sgp ssp net Volksabstimmung vom 8 9 1935 Abgerufen am 24 November 2020 Bernhard Ehrenzeller Roger Nobs Art 138 In Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 3 Auflage Band 2 Basel Zurich Genf 2014 S 2455 Volksabstimmung vom 31 10 1880 Abgerufen am 24 November 2020 Bernard Degen Volksinitiative In Historisches Lexikon der Schweiz Schweizer Volksinitiative 125 Jahre alt und umstritten auf SRF vom 5 Juli 2016 Thomas Zaugg in Das Magazin 48 2014 Bundeskanzlei Bundesbeschluss betreffend den durch das Volksbegehren vom 3 August 1880 gestellten Antrag auf Revision der Bundesverfassung Direkte Demokratie Die Volksinitiative ist eine Erfolgsgeschichte in Neue Zurcher Zeitung vom 5 Juli 2016 Der Reiz nimmt ab In Neue Zurcher Zeitung vom 4 September 2012 BBl 2010 2263 Das Verhaltnis von Volkerrecht und Landesrecht Bericht des Bundesrates in Erfullung des Postulats 07 3764 der Kommission fur Rechtsfragen des Standerates vom 16 Oktober 2007 und des Postulats 08 3765 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 20 November 2008 In Bundesblatt Bundeskanzlei S 2313 2319 abgerufen am 11 September 2022 a b 07 477 Parlamentarische Initiative Gultigkeit von Volksinitiativen Daniel Vischer GPS vom 11 Marz 2009 auf parlament ch 08 3765 Postulat Volksinitiativen und Volkerrecht Staatspolitische Kommission NR auf parlament ch Eidgenossische Volksinitiative zum Schutz der Moore Rothenthurm Initiative auf admin ch Arnold Koller und der Zuchtziegenbock Tagesanzeiger 20 August 2018 Mehr Respekt fur den Volksentscheid Die Schweiz braucht ein reinigendes Gewitter NZZ 16 Dezember 2016 Sven Altermatt Funfjahrige Durstrecke Volksinitiativen haben derzeit keine Chancen In Aargauer Zeitung vom 27 Mai 2019 Allgemeine Volksinitiative wieder abschaffen NZZ Online 22 Februar 2008 Die allgemeine Volksinitiative wird abgeschafft Der Bund 27 September 2009 abgerufen am 27 September 2009 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksinitiative Schweiz amp oldid 236351915