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Die eidgenossische Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen kurz auch Padophilen Initiative genannt wurde am 16 Mai 2011 vom Verein Marche Blanche eingereicht Die Initiative sah ein Verbot der ehrenamtlichen sowie beruflichen Tatigkeit fur Personen vor die sich an der sexuellen Unversehrtheit von Kindern oder Urteilsunfahigen vergriffen hatten Dieses Anliegen stiess sowohl in der Bevolkerung als auch bei den Standen auf breite Zustimmung Die Stande nahmen sie am 18 Mai 2014 einstimmig an das Volk stimmte mit 63 5 zu 1 Inhaltsverzeichnis 1 Initiative 1 1 Wortlaut 1 2 Argumente der Initianten 2 Behandlung der Initiative 2 1 Einreichung der Initiative 2 2 Botschaft des Bundesrates 2 3 Debatte im Parlament 3 Inhalt des indirekten Gegenentwurfs 4 Volksabstimmung vom 18 Mai 2014 4 1 Parteipositionen 4 2 Ergebnisse 5 Umsetzung der Initiative 6 Literatur 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseInitiative BearbeitenWortlaut Bearbeiten Die Bundesverfassung wird wie folgt geandert Art 123c neu Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfahigen oder urteilsunfahigen PersonenPersonen die verurteilt werden weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhangigen Person beeintrachtigt haben verlieren endgultig das Recht eine berufliche oder ehrenamtliche Tatigkeit mit Minderjahrigen oder Abhangigen auszuuben 2 Argumente der Initianten Bearbeiten Fur die Initianten ist es klar Weil viele Padophile Wiederholungstater seien musse ein Verbot fur das Arbeiten mit Kindern her sowohl im Beruf als auch bei Freizeitaktivitaten Diesen Schutz konne nur das endgultige Berufsverbot gewahrleisten Das Argument vieler Gegner dass die Initiative zur Kriminalisierung von sogenannten Jugendlieben fuhre sei Unsinn Das Parlament habe nach Annahme der Initiative den Auftrag eine gesetzliche Grundlage zu schaffen in der diese dann explizit ausgenommen werden Zumal musse das Parlament nicht nur den Wortlaut der Initiative beachten sondern auch die Intentionen dahinter 3 Behandlung der Initiative BearbeitenEinreichung der Initiative Bearbeiten Die Volksinitiative wurde am 6 Oktober 2009 vorgepruft gestutzt auf Art 68 und Art 69 des Bundesgesetzes uber die politischen Rechte und Art 23 der Verordnung uber die politischen Rechte 4 Daraufhin begann der Fristenlauf von 18 Monaten am 20 Februar 2009 fur die Sammlung von 100 000 Unterschriften Art 139 BV Die Initiative wurde am 20 April 2011 eingereicht am Tag des Endes der Sammelfrist 5 Am 16 Mai 2011 wurde die Initiative von der schweizerischen Bundeskanzlei mit 111 681 gultigen Unterschriften fur zustande gekommen erklart 6 Nach Art 97 Abs 1 Bst a ParlG hat der Bundesrat ein Jahr nachdem eine zustande gekommene Volksinitiative eingereicht worden ist der Bundesversammlung eine Botschaft 7 und einen Entwurf fur einen Bundesbeschluss 8 zu unterbreiten Beide publizierte er am 10 Oktober 2012 Auf Basis dieser Botschaft fand die parlamentarische Beratung in den Eidgenossischen Raten National und Standerat statt Botschaft des Bundesrates Bearbeiten Der Bundesrat empfahl in seiner Botschaft vom 10 Oktober 2012 dem Parlament die Initiative Volk und Standen zur Ablehnung zu empfehlen Gleichzeitig empfahl er einen indirekten Gegenentwurf in Form einer Anderung des Strafgesetzbuches des Militar und des Jugendstrafgesetzes anzunehmen 9 Das Parlament hatte den Bundesrat bereits mit einer am 12 Marz 2009 also vor Lancierung der Volksinitiative angenommenen Motion beauftragt den Entwurf einer solchen Gesetzgebung auszuarbeiten In seiner Botschaft versicherte der Bundesrat dass er vollstandig hinter dem Ziel der Volksinitiative namlich dem Schutz von Kindern und abhangiger Personen vor Wiederholungstatern stehe So sehr der Bundesrat das Anliegen auch unterstutze so konne er aber keine Initiative befurworten die Grundsatze rechtsstaatlichen Handelns verletzt Er vertrat die Ansicht dass dieses Ziel mit einem indirekten Gegenvorschlag besser erreicht werden kann Die Initiative war fur ihn aus mehreren Grunden problematisch Ein obligatorisches und zeitlich unbefristetes Berufsverbot widerspreche der nationalen und internationalen Rechtsordnung Die Absolutheit von Artikel 123c fuhre zu einem verfassungsinternen Widerspruch mit Art 5 BV Verhaltnismassigkeit staatlichen Handelns und Art 36 BV Einschrankung von Grundrechten Da jegliche Verfassungsnormen so interpretiert werden mussen dass Widerspruche in der Verfassung vermieden werden konnen musse man Artikel 123c relativieren Dies stunde aber in Konflikt mit dem Volkswillen wenn die Initiative angenommen wurde Der Bundesrat wollte das dadurch entstehende Dilemma aber umgehen Um es auflosen zu konnen musse die Initiative abgelehnt werden Die Tatsache dass das Verbot zwingend verhangt werden und auch zwingend endgultig sein muss konnte zudem im Widerspruch zu Art 8 der EMRK stehen und sogar eine Verurteilung durch den EGMR nach sich ziehen Ausserdem sei der Vorschlag der Initiative unprazise und unvollstandig Straftaten gegen Leib und Leben hausliche Gewalt zum Beispiel fielen nicht unter das Verbot da diese nicht die sexuelle Integritat des Opfers verletzen Dies sah der Bundesrat als inkoharent an wegen der Schwere die mit Angriffen auf Leib und Leben einhergeht Die Umsetzung des Berufsverbotes werde ausserdem nicht erwahnt Zudem betonte der Bundesrat dass eine Bekampfung von Sexualdelikten durch Pravention Abschreckung und Repression erfolgen musse Die Initiative erfulle zwar die letzten beiden Punkte die Pravention lasse sie komplett ausser Acht Mit dem indirekten Gegenentwurf bestehe eine bessere schneller greifende und verhaltnismassige Losung die rechtsstaatliche Prinzipien nicht tangiere Wahrend dieser Gesetzesentwurf bereits vorliege mussten fur die Umsetzung der Initiative noch entsprechende Gesetze konzipiert werden Der Gegenvorschlag schliesse auch Lucken die die Initiative offen lasse Zum Beispiel durften Gerichte Tatigkeitsverbote nicht nur bei Sexualstraftaten anordnen sondern auch bei psychischer und physischer Gewalt ohne sexuelle Intention 10 Debatte im Parlament Bearbeiten Dem Nationalrat lag in der Fruhjahrssession 2013 ein Entwurf seiner Kommission fur Rechtsfragen fur einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsstufe vor welcher das Anliegen der Initiative zwar aufnahm aber den vom Bundesrat dargelegten rechtsstaatlichen Bedenken Rechnung trug Der direkte Gegenentwurf der in der Volksabstimmung der Volksinitiative gegenubergestellt werden konnte wurde aber mit 87 zu 60 Stimmen bei 29 Enthaltungen abgelehnt Anschliessend beschloss der Nationalrat entgegen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission und des Bundesrates mit 82 zu 79 Stimmen bei 14 Enthaltungen die Initiative Volk und Standen zur Annahme zu empfehlen Im Gegensatz zum Nationalrat nahm der Standerat in der Herbstsession 2013 einen Entwurf seiner Kommission fur Rechtsfragen fur einen direkten Gegenentwurf mit 27 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung an In der Differenzbereinigung zwischen den Raten lehnte der Nationalrat diesen Gegenentwurf des Standerates ab beschloss aber in seiner zweiten Beratung mit 88 zu 88 Stimmen bei 14 Enthaltungen mit Stichentscheid der Nationalratsprasidentin die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen In der Folge verzichtete die Kleine Kammer auf den direkten Gegenentwurf und beschloss mit 21 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls die Initiative Volk und Standen zur Abstimmung zu empfehlen In den Schlussabstimmungen vom 27 September 2013 stimmte der Standerat mit 23 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Bundesbeschluss mit der ablehnenden Abstimmungsempfehlung zu der Nationalrat lehnte ihn aber mit 97 zu 91 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab Das hatte zur Folge dass die Volksinitiative ohne Abstimmungsempfehlung der Bundesversammlung zur Abstimmung gebracht wurde Die vom Bundesrat als indirekter Gegenentwurf konzipierte Anderung des Strafgesetzbuches des Militar und des Jugendstrafgesetzes wurde am 13 Dezember 2013 in den Schlussabstimmungen vom Nationalrat mit 115 zu 0 Stimmen bei 79 Enthaltungen und vom Standerat mit 32 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen Die zahlreichen Enthaltungen kamen von der geschlossenen Fraktion der SVP und von Minderheiten der anderen burgerlichen Fraktionen Bei der Beratung des indirekten Gegenentwurfs strichen die Rate die vom Bundesrat vorgeschlagene Klausel dass die Gesetzesanderungen nur dann in Kraft treten konnen wenn die Volksinitiative abgelehnt oder zuruckgezogen wird Das Parlament brachte damit zum Ausdruck dass das aufgeworfene Problem unabhangig vom Schicksal der Volksinitiative so rasch wie moglich gesetzlich geregelt werden sollte 11 Die Gesetzesanderungen sind am 1 Januar 2015 in Kraft getreten 12 Da in der Zwischenzeit die von der Volksinitiative verlangte Verfassungsanderung in Kraft getreten war mussten diese Regelungen mit einer weiteren Gesetzesanderung in einigen Punkten erneut angepasst werden siehe unten Umsetzung der Initiative Inhalt des indirekten Gegenentwurfs BearbeitenDer indirekte Gegenentwurf enthielt folgende Punkte die die Initiative entweder nicht aufgegriffen oder anders geregelt hat Da die meisten Sexualstraftaten an Kindern im familiaren Umfeld des Opfers passieren wurde das Verbot fur berufliche und ehrenamtliche Tatigkeiten auch auf den ausserberuflichen Bereich ausgeweitet diese Ausweitung gilt auch fur Mitarbeiter oder Mitglieder eines Organs irgendeiner juristischen Person Vereinigung oder Gruppierung in der das Kind oder die abhangige Person in des Taters Obhut gegeben wird Beide Verbote sollten unter denselben Bedingungen von Gerichten verhangt werden konnen und nicht nur fur Sexualstraftaten gelten sondern auch fur Straftaten die gegen besonders Schutzbedurftige begangen wurden Ein dergestalt verhangtes Verbot wird qualifiziertes Tatigkeitsverbot genannt Aufgrund der zu starken Tangierung der Verhaltnismassigkeit wird ein Tatigkeitsverbot nicht zwingend angeordnet sondern nur bei Straftatern die zu mehr als 6 Monaten Haftstrafe oder zu einer Geldstrafe von 180 Tagessatzen verurteilt wurden Wenn dies angeordnet wird gilt es auch fur ein Verbot der Tatigkeit mit besonders schutzbedurftigen Personen Nach damaliger Rechtslage durfte ein Tatigkeitsverbot nur fur 5 Jahre verhangt werden Diese Dauer durfen Gerichte um weitere 5 Jahre erweitern solange es diese als notwendig erachten Zugleich soll auch die Tur fur endgultige Tatigkeitsverbote geoffnet werden falls schon zum Zeitpunkt der Urteilsfallung ersichtlich ist dass 10 Jahre Berufsverbot die bei Sexualstraftaten anzuordnen sind nicht ausreichen werden Der indirekte Gegenentwurf sah anders als die Initiative ein Kontakt sowie ein Rayonverbot fur padophile Tater vor Diese Massnahmen sollen dem Tater nicht den Kontakt vollends verbieten So eine weitreichende Einschrankung ginge mit einem stationaren Aufenthalt oder einer Verwahrung einher wenn jeder Kontakt oder auch nur die Annaherung an ein Schulhaus auf 30 Meter zum Beispiel verboten werden soll Das Kontakt sowie das Rayonverbot beschrankt sich auf Kontaktaufnahmen die der Tater zur Begehung von Straftaten ausnutzen konnte Umgesetzt wird das Verbot im Strafrecht mit dem Instrument des normalen Privatauszuges und des Sonderprivatauszuges Ersterer enthalt alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen auch diejenigen in denen ein Tatigkeitsverbot verhangt worden ist Langandauernde qualifizierte Verbote sollen jedoch nicht im normalen Privatauszug stehen damit der Betroffene nach einer gewissen Zeit wieder die Moglichkeit hat einfacher eine Wohnung zu finden Denn Vermieter sowie Arbeitgeber durfen Einsicht in den normalen Privatauszug verlangen da hier aber keine Gefahr fur Minderjahrige oder Schutzbedurftige bestehe sei das Behalten der Tatigkeitsverbote im Privatauszug unnotig Der Sonderprivatauszug enthalt nur Urteile die ein Tatigkeitsverbot oder ein Kontakt und Rayonverbot enthalten das zum Schutz von Minderjahrigen oder anderen besonders schutzbedurftigen Personen erlassen wurde Uber die Fristen des normalen Strafregisterauszugs hinaus enthalt er diese Urteile wahrend der gesamten Dauer der Verbote Die Einholung des Sonderprivatauszuges ist auf freiwillige Basis gestellt Anders als beim normalen Privatauszug darf der Sonderprivatauszug nur von Personen verlangt werden die Kontakt mit Kindern oder anders schutzbedurftigen Personen haben Fussballvereine Kitas etc Das Tatigkeitsverbot sowie das Kontakt und Rayonverbot wird in das Militarstrafgesetz MStGB und das Jugendstrafgesetz JStG aufgenommen Im Jugendstrafgesetz werden besagte Verbote in abgeschwachter Form insbesondere ohne das zwingende Berufsverbot in Art 16a JStG festgelegt 13 Volksabstimmung vom 18 Mai 2014 BearbeitenParteipositionen Bearbeiten Von den grossten Schweizer Parteien beschlossen die BDP EDU und SVP die Ja Parole die SP FDP CVP EVP GLP und die GPS die Nein Parole 14 Ergebnisse Bearbeiten Padophilen Initiative amtliche Endergebnisse 15 Kanton Ja Nein Beteiligung Zurich Kanton Zurich nbsp Zurich 57 3 42 7 56 16 Bern Kanton Bern nbsp Bern 57 1 42 9 53 42 Luzern Kanton Luzern nbsp Luzern 57 5 42 5 57 90 Uri Kanton Uri nbsp Uri 63 2 36 8 50 60 Schwyz Kanton Schwyz nbsp Schwyz 65 1 34 9 59 05 Obwalden Kanton Obwalden nbsp Obwalden 59 4 40 6 60 48 Nidwalden Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 59 3 40 7 62 70 Glarus Kanton Glarus nbsp Glarus 63 5 36 5 51 30 Zug Kanton Zug nbsp Zug 58 5 41 5 62 76 Fribourg Kanton Freiburg nbsp Freiburg 68 8 31 2 56 98 Solothurn Kanton Solothurn nbsp Solothurn 65 2 34 8 53 80 Basel Stadt Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 56 2 43 8 57 82 Basel Landschaft Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 61 7 38 3 54 99 Schaffhausen Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 65 7 34 3 70 73 Appenzell Aussenrrhoden Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 55 0 45 0 56 62 Appenzell Innerrhoden Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 59 4 40 6 51 04 St Gallen Kanton St Gallen nbsp St Gallen 63 4 36 6 53 96 Graubunden Kanton Graubunden nbsp Graubunden 62 6 37 4 53 67 Aargau Kanton Aargau nbsp Aargau 63 9 36 1 55 90 Thurgau Kanton Thurgau nbsp Thurgau 62 6 37 4 54 19 Tessin Kanton Tessin nbsp Tessin 83 0 17 0 55 72 Waadt Kanton Waadt nbsp Waadt 68 7 31 3 58 03 Wallis Kanton Wallis nbsp Wallis 74 3 25 7 61 14 Neuenburg Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 70 0 30 0 56 34 Genf Kanton Genf nbsp Genf 73 6 26 4 57 13 Jura Kanton Jura nbsp Jura 71 5 28 5 53 17 nbsp UUU Schweizerische Eidgenossenschaft 63 5 36 5 56 18 Die Wahlbeteiligung war durchschnittlich tendenziell aber im hoheren Bereich Auffallend ist die sehr klare Annahme des Kantons Tessin die auch mit keinem der Ergebnisse der anderen Kantone vergleichbar ist Im Kanton Appenzell Ausserrhoden war dagegen der Anteil der Befurwortenden am geringsten mit 55 5 Ja Stimmen Umsetzung der Initiative BearbeitenWeil die Volksinitiative angenommen worden war musste der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 3 Juni 2016 dem Parlament einen Vorschlag fur eine Umsetzung des angenommenen Verfassungsartikels durch eine Anderung des Strafgesetzbuches und des Militarstrafgesetzes prasentieren Bei der Umsetzung hatte sich der Bundesrat eng an Art 123c BV zu orientieren Da aber der indirekte Gegenentwurf schon einen grossen Teil des Geforderten umsetzte waren fur die Umsetzung der Initiative lediglich einige Nachbesserungen notwendig Das lebenslange Tatigkeitsverbot wird vom Strafgericht grundsatzlich immer ausgesprochen wenn eine erwachsene Person eine bestimmte Sexualstraftat an einer minderjahrigen schutzbedurftigen zum Widerstand unfahigen oder urteilsunfahigen Person oder einer Person die sich aufgrund einer korperlichen oder psychischen Abhangigkeit nicht zur Wehr setzen konnte begangen hat Dies soll auch gelten wenn der Tater schuldunfahig ist Da dem Volkerrecht und dem Verhaltnismassigkeitsprinzip Rechnung getragen werden muss wurden Ausnahmen vorgesehen In besonders leichten Fallen in denen das Tatigkeitsverbot nicht notwendig erscheint um den Tater vor weiteren einschlagigen Sexualstraftaten abzuhalten z B bei Jugendlieben sollte das Gericht ausnahmsweise auf die Anordnung eines solchen Verbots verzichten konnen Auch sollte das lebenslange Tatigkeitsverbot unter gewissen Umstanden nach fruhestens zehn Jahren eingeschrankt oder aufgehoben werden konnen Unter keinen Umstanden sollten aber Ausnahmen oder Uberprufungen bei klinisch als padophil diagnostizierten Straftatern moglich Das Parlament folgte gegen Widerstand aus der Fraktion der SVP dem Antrag des Bundesrates fur eine Hartefallklausel fur besonders leichte Falle strich aber gegen Widerstand der Linken die Moglichkeit einer Uberprufung des Tatigkeitsverbots nach zehn Jahren fur nicht klinisch als padophil diagnostizierte Tater Der Standerat hatte in seiner ersten Beratung leichtere Straftaten wie Exhibitionismus sexuelle Belastigung und den Konsum von Kinderpornografie aus dem Deliktkatalog gestrichen und zudem die Altersgrenze der Opfer von 18 auf 16 Jahren herabgesetzt Der Nationalrat widersetzte sich diesen Abschwachungen und der Standerat lenkte in der Differenzbereinigung ein Die Gesetzesanderungen wurden in den Schlussabstimmungen am 16 Marz 2018 vom Nationalrat mit 157 zu 0 Stimmen bei 36 Enthaltungen vom Standerat mit 29 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen Im Nationalrat enthielten sich Mehrheiten der Fraktionen der SP und der Grunen der Stimme 16 Die Gesetzesanderungen traten am 1 Januar 2019 in Kraft 17 Literatur BearbeitenBotschaft des Bundesrates zur Volksinitiative Botschaft des Bundesrates zur Ausfuhrungsgesetzgebung Jorg Paul Muller Giovanni Biaggini Die Verfassungsidee angesichts der Gefahr eines Demokratieabsolutismus In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht 2015 Siehe auch BearbeitenListe der eidgenossischen Volksabstimmungen UnverjahrbarkeitsinitiativeWeblinks BearbeitenSRF Abstimmungsarena Club Padophile Monster oder Mensch in Not Einzelnachweise Bearbeiten Bundeskanzlei BK Vorlage Nr 582 Ubersicht In Politische Rechte bk admin ch abgerufen am 6 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch Eidgenossische Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen Abgerufen am 6 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch Volksabstimmung vom 18 Mai 2014 Erlauterungen des Bundesrates In Abstimmungsbuchlein S 21 abgerufen am 19 Dezember 2021 Eidgenossische Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen Vorprufung In Bundesblatt fedlex admin ch 6 Oktober 2009 abgerufen am 6 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch Eidgenossische Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen In Politische Rechte bk admin ch abgerufen am 6 Dezember 2021 Eidgenossische Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen Zustandekommen In Bundesblatt fedlex admin ch 16 Mai 2011 abgerufen am 6 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch Botschaft zur Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen sowie zum Bundesgesetz uber das Tatigkeitsverbot und das Kontakt und Rayonverbot Anderung des Strafgesetzbuchs des Militarstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes als indirektem Gegenvorschlag 10 Oktober 2012 abgerufen am 21 Marz 2022 Bundesbeschluss uber die Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen Entwurf 10 Oktober 2012 abgerufen am 21 Marz 2022 Botschaft zur Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen sowie zum Bundesgesetz uber das Tatigkeitsverbot und das Kontakt und Rayonverbot Anderung des Strafgesetzbuchs des Militarstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes als indirektem Gegenvorschlag In Bundesblatt fedlex admin ch 10 Oktober 2012 abgerufen am 6 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch BBl 2012 8819 Botschaft zur Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen sowie zum Bundesgesetz uber das Tatigkeitsverbot und das Kontakt und Rayonverbot Anderung des Strafgesetzbuchs des Militarstrafgesetzes und des 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Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch Initiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen swissvotes ch abgerufen am 12 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch Vorlage Nr 582 Resultate in den Kantonen Bundeskanzlei abgerufen am 12 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch 16 048 StGB und MStGB Umsetzung von Art 123c BV In Geschaftsdatenbank Curia Vista mit Links zur Botschaft des Bundesrates Verhandlungen der Rate und weiteren Parlamentsunterlagen parlament ch abgerufen am 19 Dezember 2021 Strafgesetzbuch und Militarstrafgesetz Umsetzung von Art 123c BV In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundeskanzlei abgerufen am 2 Januar 2022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative Padophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten durfen amp oldid 233515840