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Ein Rayonverbot von frz rayon im Sinne von Umkreis auch als Fernhalteverfugung bezeichnet 1 ist eine Handlungsform des Schweizer oder kantonalen Rechts Mit einem Rayonverbot konnen Polizei und andere Behorden etwa Gerichte oder kantonale Migrationsamter 2 einer Person verbieten einen Ort aufzusuchen oder an diesen zuruckzukehren 3 In letzterem Fall wird das Rayonverbot mit einer Wegweisung verbunden Je nachdem ob das Rayonverbot vor Ort ausgesprochen oder bei langeren Verboten schriftlich mitgeteilt wird liegt entweder ein Realakt oder eine Verfugung vor 4 Rayonverbote ergeben sich aus einer Vielzahl von Erlassen und konnen daher auch aus einer Vielzahl von Grunden ergehen beispielsweise zur Verhinderung hauslicher Gewalt oder Hooliganismus oder zur Erleichterung der Arbeit der Polizei Stadtpolizei Zurich im Einsatz anlasslich einer Ersten Mai Demonstration in deren Folge es immer wieder zu Rayonverboten kommt Inhaltsverzeichnis 1 Offentliches Recht 1 1 Fruhe Formen 1 2 Lex Wasserfallen 1 3 Hooliganismus 1 4 Strafrecht 2 Zivilrecht 3 Grundrechtseingriff 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseOffentliches Recht BearbeitenFruhe Formen Bearbeiten In alteren Polizeigesetzen findet sich teilweise bereits die Moglichkeit Personen von einem Ort wegzuweisen wenn sie sich selbst gefahrden oder Einsatzkrafte Blaulichtdienste behindern 5 1994 wurde das Bundesgesetz uber Aufenthalt und Niederlassung der Auslander ANAG mit der Moglichkeit erganzt einem Auslander der keine Aufenthalts oder Niederlassungsbewilligung besitzt und der die offentliche Sicherheit und Ordnung stort oder gefahrdet insbesondere zur Bekampfung des widerrechtlichen Betaubungsmittelhandels die Auflage machen ein ihm zugewiesenes Gebiet nicht zu verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu betreten 6 Lex Wasserfallen Bearbeiten 1997 fuhrte der Kanton Bern vorwiegend zur Bekampfung der damals aktuellen offenen Drogenszene eine Revision des Polizeirechts durch Kernpunkt war eine Uberarbeitung von Art 29 des Polizeigesetzes 7 nach dem damaligen Polizeidirektor Kurt Wasserfallen Lex Wasserfallen oder Wegweisungsartikel 8 genannt Hierbei handelte es sich um die erste Moglichkeit Personen unabhangig von ihrer Herkunft wegzuweisen oder fernzuhalten wenn sie die offentliche Sicherheit oder Ordnung gefahrden 5 Die Idee fand in den anderen Kantonen starken Anklang Heute verfugen 18 von 26 Kantonen uber eine ahnliche Regelung wobei alternativ oder kumulativ Wegweisungen moglich sind wenn eine Belastigung oder Gefahrdung Dritter vorliegt 9 Die mogliche Dauer von Rayonverboten variiert von Kanton zu Kanton stark 9 Auch sehen heute alle kantonalen Rechtssammlungen die Moglichkeit vor Personen zur Verhinderung von hauslicher Gewalt aus der gemeinsamen Wohnung wegzuweisen und ihnen zu verbieten bestimmte Gebiete wie den Wohn oder Arbeitsort des Opfers zu betreten 10 Hooliganismus Bearbeiten Im Vorlauf zur Euro 08 deren Veranstalter Osterreich und die Schweiz waren strebte der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes uber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit BWIS an Ziel sollte unter anderem die Erganzung des Sicherheitsdispositivs fur die Durchfuhrung der Fussballeuropameisterschaft EURO 2008 11 und damit einhergehend die Bekampfung des Hooliganismus sein Nebst der Einfuhrung einer zentralen Datenbank zur Erfassung von Hooligans HOOGAN sah diese Revision auch die Moglichkeit zur Verhangung von Rayonverboten vor die als Art 24b Eingang ins BWIS fand 12 Bereits vor Einfuhrung eines Rayonverbots auf nationaler Ebene war dieses umstritten da aufgrund der Schweizer Rechtsordnung der Bund ausschliesslich in ihm ausdrucklich zugewiesenen Bereichen legiferieren kann Alle anderen Themen stehen den Kantonen zu 13 Fraglich war ob Art 57 der Bundesverfassung 14 eine genugende gesetzliche Grundlage fur eine Regelung auf nationaler Ebene darstellt Der Bundesrat war sich dieser Unsicherheit aber auch des zeitlichen Drucks bewusst und pladierte deswegen fur eine diesbezuglich lediglich zeitlich befristete Anderung des BWIS 15 Art 24b BWIS wurde dementsprechend Ende 2009 wieder aufgehoben 16 Da die Kantone auf die damit verschwindenden Moglichkeiten nicht verzichten wollten verabschiedete die Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und direktoren KKJPD das Konkordat uber Massnahmen gegen Gewalt anlasslich von Sportveranstaltungen Hooligan Konkordat Es ubernahm im Wesentlichen die zeitlich befristeten Regelungen des BWIS 17 Samtliche Kantone sind dieser ersten Version des Konkordats beigetreten 18 Strafrecht Bearbeiten Mit dem Bundesgesetz uber das Tatigkeitsverbot und das Kontakt und Rayonverbot vom 13 Dezember 2013 19 in Kraft seit 1 Januar 2015 wurden auch das Schweizer Strafgesetzbuch 20 Jugendstrafgesetz 21 und Militarstrafgesetz 22 um die Moglichkeit erganzt Rayonverbote zu verhangen Voraussetzung hierfur ist dass der Tater ein Verbrechen oder Vergehen gegen eine oder mehrere andere Personen begangen hat und die Gefahr besteht dass es bei einem erneuten Kontakt wieder zu einem Vergehen oder Verbrechen kommen konnte In diesem Fall ist ein Kontakt und Rayonverbot von bis zu funf Jahren moglich Die Gesetzesanderung geschah vor dem Hintergrund der Motion Carlo Sommaruga 08 3373 23 Verstarkte Pravention von Padokriminalitat und anderen Verbrechen 24 Zivilrecht BearbeitenMit der Einfuhrung von Art 28b ZGB der am 1 Juli 2007 in Kraft trat 25 wurde zudem dieselbe Moglichkeit auch auf dem Zivilrechtsweg geschaffen Damit kann ein Opfer hauslicher Gewalt selbst auf ein Rayonverbot gegen den Tater klagen Die neu geschaffene Norm sieht dasselbe Recht auch in genereller Form bei Gewalt Drohungen oder Nachstellungen Stalking 26 vor Grundrechtseingriff BearbeitenRayonverbote stellen einen Eingriff in das Grundrecht der personlichen Freiheit genauer der Bewegungsfreiheit 27 dar 28 Auch die Betroffenheit weiterer Grundrechte wie der Niederlassungsfreiheit der Versammlungsfreiheit oder der Meinungsfreiheit ist moglich 3 Zur Rechtfertigung eines solchen Grundrechtseingriffs bedarf es daher einiger Voraussetzungen Die Einschrankung bedarf einer gesetzlichen Grundlage muss durch ein offentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sowie insgesamt verhaltnismassig sein 28 Fehlt eine gesetzliche Grundlage ist eine Anwendung der polizeilichen Generalklausel moglich 2 Siehe auch BearbeitenAufenthaltsverbot Betretens und Aufenthaltsverbot PlatzverweisLiteratur BearbeitenDaniel Moeckli Raphael Keller Wegweisungen und Rayonverbote ein Uberblick PDF 18 Dezember 2012 abgerufen am 27 August 2015 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Rayonverbot Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Christoph Jenni Beweisrechtliche Anforderungen an Fernhalteverfugungen PDF Nicht mehr online verfugbar In Sicherheit amp Recht 1 2010 S 47 ehemals im Original abgerufen am 26 August 2015 1 2 Vorlage Toter Link www oefre unibe ch Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis a b Daniel Moeckli Raphael Keller Wegweisungen und Rayonverbote ein Uberblick PDF 18 Dezember 2012 S 2 abgerufen am 27 August 2015 a b Markus Muller Reto Feller Bernisches Verwaltungsrecht Stampfli Verlag Bern 2008 ISBN 978 3 7272 9819 6 S 279 Markus Muller Reto Feller Bernisches Verwaltungsrecht Stampfli Verlag Bern 2008 ISBN 978 3 7272 9819 6 S 283 a b Daniel Moeckli Raphael Keller Wegweisungen und Rayonverbote ein Uberblick PDF 18 Dezember 2012 S 3 abgerufen am 27 August 2015 Art 13e ANAG in der Fassung vom 1 September 2000 heute ausser Kraft Der gleiche Regelungsinhalt findet sich heute in Art 74 AuG Art 29 Abs 1 lit b Memento vom 23 Marz 2013 im Internet Archive des Polizeigesetzes des Kantons Bern Lorenz Hanselmann Wegweisungen Zehn Jahre Streit um Lex Wasserfallen In 20 Minuten 7 Juni 2007 abgerufen am 11 September 2015 a b Daniel Moeckli Raphael Keller Wegweisungen und Rayonverbote ein Uberblick PDF 18 Dezember 2012 S 4 abgerufen am 27 August 2015 Daniel Moeckli Raphael Keller Wegweisungen und Rayonverbote ein Uberblick PDF 18 Dezember 2012 S 11 abgerufen am 27 August 2015 Botschaft zur Anderung des Bundesgesetzes uber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit PDF In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundesrat 17 August 2005 S 5614 abgerufen am 27 August 2015 Bundesgesetz uber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit PDF In Systematische Sammlung des Bundesrechts 5 Dezember 2008 S 15 abgerufen am 27 August 2015 ausser Kraft Art 3 BV Art 57 BV Botschaft zur Anderung des Bundesgesetzes uber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit PDF In Amtliche Sammlung Bundesrat 17 August 2005 S 5623 abgerufen am 27 August 2015 Bundesgesetz uber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit BWIS Anderung vom 3 Oktober 2008 PDF In Amtliche Sammlung Bundesversammlung 30 September 2009 S 5091 abgerufen am 27 August 2015 BGE 137 I 31 In Entscheidsammlung Bundesgericht 13 Oktober 2010 S 32 abgerufen am 27 August 2015 Hooliganismus In Homepage der KKJD Archiviert vom Original am 11 Februar 2016 abgerufen am 27 August 2015 Bundesgesetz uber das Tatigkeitsverbot und das Kontakt und Rayonverbot PDF In Systematische Sammlung 13 Dezember 2013 abgerufen am 27 August 2015 Art 67b StGB Art 16a JStG Art 50b MStG Motion 08 3373 Verstarkte Pravention von Padokriminalitat und anderen Verbrechen In Curia Vista Geschaftsdatenbank der Bundesversammlung 12 Juni 2008 abgerufen am 11 September 2015 Erlauternder Bericht zur Anderung der Bundesverfassung des Strafgesetzbuches des Militarstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes Tatigkeitsverbot und Kontakt und Rayonverbot PDF Nicht mehr online verfugbar Bundesamt fur Justiz Januar 2011 S 2 archiviert vom Original am 6 April 2018 abgerufen am 11 September 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bj admin ch Informationsblatt 7 Stalking bedroht belastigt verfolgt PDF Eidgenossisches Buro fur die Gleichstellung von Frau und Mann 17 Februar 2015 S 5 archiviert vom Original am 30 Mai 2015 abgerufen am 11 September 2015 Stephanie Hrubesch Millauer Rolf Vetterli Hausliche Gewalt die Bedeutung des Artikels 28b ZGB In FamPra 1 September 2009 abgerufen am 11 September 2015 Art 10 Abs 2 BV a b Kontakt und Rayonverbote in der Schweiz eine Ubersicht Verein Menschenrechte Schweiz MERS 28 Dezember 2013 abgerufen am 27 August 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rayonverbot amp oldid 238851591