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Dieser Artikel befasst sich mit dem Platzverweis im polizeirechtlichen Sinne zum Platzverweis Feldverweis im Mannschaftssport siehe Rote Karte Der Platzverweis oder die Platzverweisung stellt eine polizeirechtliche Massnahme im deutschen Recht dar um eine Gefahr fur die offentliche Sicherheit oder offentliche Ordnung abzuwehren Sie dient somit der Gefahrenabwehr Durch diesen mundlichen oder schriftlichen Verwaltungsakt wird der betroffenen Person geboten einen Standort vorubergehend zu verlassen oder vorubergehend nicht zu betreten Bei Zuwiderhandlung kann die Person auch in Polizeigewahrsam genommen werden Ist der Platzverweis rechtswidrig kann der Betroffene dem durch Rechtsbehelf entgegenwirken Inhaltsverzeichnis 1 Grunde 2 Dauer 3 Abgrenzung zu ahnlichen Massnahmen 4 Grundrechtseinschrankung 5 Rechtsgrundlage 6 Charakter der Massnahme 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGrunde BearbeitenDer in den Landesgesetzen jeweils formulierte Hauptgrund fur einen Platzverweis ist zur Gefahrenabwehr Abwehr einer Gefahr teilweise spezifischer die Abwehr einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr bzw die Abwehr einer Gefahr fur die offentliche Sicherheit Dauer BearbeitenEin Platzverweis ist polizeiliche Massnahme deren Dauer in Rheinland Pfalz als zeitlich befristet definiert wird in allen anderen Landes und Bundesgesetzen als vorubergehend Es existiert keine allgemeine zeitliche Obergrenze fur einen Platzverweis jedoch ist die Dauer im Sinne des Verhaltnismassigkeitsprinzips auf das Andauern der Gefahr beschrankt die zur Aussprechung des Platzverweises fuhrte Massnahmen die auf 164 StPO gestutzt werden durfen nicht uber den nachstfolgenden Tag hinaus erfolgen Abgrenzung zu ahnlichen Massnahmen BearbeitenSoll die Anordnung fur langere Zeit und oder einen grosseren Bereich gelten wird von einem Verweilverbot oder Aufenthaltsverbot gesprochen Vom Platzverweis zu unterscheiden sind auch Wohnungsverweisungen und Ruckkehrverbote die sich stets auf Wohnungen beziehen ferner Annaherungsverbote die sich auf Personen beziehen Diese Massnahmen sind in der Regel eng mit dem Gewaltschutzgesetz verknupft und schranken nur das Recht auf Eigentum nach Art 14 GG ggfs das Recht auf Freizugigkeit nach Art 11 GG ein Grundrechtseinschrankung BearbeitenDie Massnahme des Platzverweises greift nach einer Auffassung weder in den Schutzbereich des Art 11 GG Freizugigkeit Hinbewegungsfreiheit noch den des Art 2 Abs 2 Satz 2 GG Fortbewegungsfreiheit ein sondern stellt lediglich einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art 2 Abs 1 GG dar 1 So auch ausgefuhrt in der Begrundung der Polizeirechtsnovellierung im November 2008 des Innenministeriums Baden Wurttemberg Hier wird in der Landtagsdrucksache 2 zum neu eingefuhrten Platzverweis als polizeirechtliche Standardmassnahme nach 27a PolG BW ausgefuhrt dass lediglich ein Eingriff in Art 2 Abs 1 GG vorliegt Diese Sichtweise wird bestarkt durch die Argumentation des VGH Baden Wurttemberg Dieser setzte in einem 2002 ergangenen Beschluss 3 4 betreffend einen allgemein verfugten Platzverweis Betretens und Aufenthaltsverbot gegen Mitglieder der Punk Szene voraus dass ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art 2 Abs 1 GG vorliege Weitere Grundrechtseingriffe wurden nicht diskutiert Demgegenuber sieht jedoch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts 5 und des VGH Mannheim 6 sowohl einen Eingriff in Art 2 Abs 2 Satz 2 GG als auch in Art 11 GG Rechtsgrundlage BearbeitenDer Platzverweis stellt eine Standardmassnahme dar und ist daher in den einzelnen Landespolizeigesetzen jeweils normiert Platzverweise konnen gegen Adressaten die Amtshandlungen der Strafverfolgungsbehorden storen auch auf 164 StPO gestutzt werden zumindest als Mindermassnahme der Festnahme Die landesrechtlichen Regelungen sind Baden Wurttemberg 30 Abs 1 Polizeigesetz PolG Bayern Art 16 Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei Polizeiaufgabengesetz PAG 7 Berlin 29 Abs 1 Allgemeines Gesetz zum Schutz der offentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin Allgemeines Sicherheits und Ordnungsgesetz ASOG Bln 8 Brandenburg 16 Gesetz uber die Aufgaben Befugnisse Organisation und Zustandigkeit der Polizei im Land Brandenburg Brandenburgisches Polizeigesetz BbgPolG 9 Bremen 14 Bremisches Polizeigesetz BremPolG 10 Hamburg 12a Gesetz zum Schutz der offentlichen Sicherheit und Ordnung SOG 11 Hessen 31 Hessisches Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung HSOG 12 Mecklenburg Vorpommern 52 Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg Vorpommern Sicherheits und Ordnungsgesetz SOG M V 13 Niedersachsen fruher 17 Abs 1 Niedersachsisches Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung Nds SOG heute 17 Abs 1 Niedersachsisches Polizei und Ordnungsbehordengesetz NPOG 14 Nordrhein Westfalen 34 Polizeigesetz des Landes Nordrhein Westfalen PolG NRW 15 Rheinland Pfalz 13 Polizei und Ordnungsbehordengesetz POG 16 Saarland 12 Saarlandisches Polizeigesetz SPolG Sachsen 18 Sachsisches Polizeivollzugsdienstgesetz SachsPVDG 17 Sachsen Anhalt 36 Abs 1 Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt SOG LSA 18 Schleswig Holstein 201 Allgemeines Verwaltungsgesetz fur das Land Schleswig Holstein Landesverwaltungsgesetz LVwG 19 204 zur Durchsetzung via Gewahrsam 20 Thuringen 18 Thuringer Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Polizei Polizeiaufgabengesetz PAG 21 in Verbindung mit 17 Thuringer Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehorden Ordnungsbehordengesetz OBG Regelung fur die Bundesbehorden Bundespolizei 38 BPolG Bundespolizeigesetz Bundeskriminalamt 21 Abs 4 BKAG Bundeskriminalamtgesetz Zollkriminalamt 23 Abs 1 Satz 1 Nr 5 ZFdG Gesetz uber das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsamter Zoll 10a Abs 2 Nr 3 ZollVG Zollverwaltungsgesetz Auch anderen Kraften als der Polizei wird uber Landesgesetzgebung das Recht zum Platzverweis eingeraumt So sieht etwa 24 Bayerisches Feuerwehrgesetz vor Soweit Polizei nicht zur Verfugung steht konnen Fuhrungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren wenn sonst der Einsatz behindert wurde Unmittelbarer Zwang durch korperliche Gewalt und deren Hilfsmittel darf entsprechend den Art 58 61 Abs 1 2 und 3 Art 64 Abs 1 Satze 1 und 2 sowie Abs 3 Satze 1 und 3 des Polizeiaufgabengesetzes angewendet werden 22 In NRW darf laut 34 Abs 2 des Gesetz uber den Brandschutz die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz BHKG der Einsatzleiter Personen verweisen oder seine Kollegen dazu anweisen Soweit dies zur Abwehr von Gefahren nach erforderlich ist kann die Einsatzleitung insbesondere das Betreten des Einsatzgebietes oder einzelner Einsatzbereiche verbieten Personen von dort verweisen das Einsatzgebiet oder einzelne Einsatzbereiche sperren und raumen lassen 23 Sollte die Einsatzleitung hierzu nicht in der Lage sein kann sie gem 34 Abs 5 BHKG NRW andere Einsatzkrafte damit beauftragen Charakter der Massnahme BearbeitenGeht die Storung von einer Person aus oder besteht die Gefahr dass eine Person eine Gefahrdungslage schafft so kann sie des Platzes verwiesen werden Die Eingriffsvoraussetzungen sind daher im Vergleich zu anderen Massnahmen gering Da die Platzverweisung durch ein Ge oder Verbot erfolgt handelt es sich nicht um einen Real sondern um einen Verwaltungsakt Im Zweifel kann die Platzverweisung auch durch eine Ingewahrsamnahme erfolgen Zur Durchsetzung ist rechtlich auch Unmittelbarer Zwang moglich Jeder Platzverweis beinhaltet eine Freiheitsbeschrankung Verfassungsrechtlich stosst der Platzverweis nicht auf Bedenken durch Juristen Wird der Platzverweis jedoch zu einem Aufenthaltsverbot besteht Uneinigkeit ob die Landesgesetzgeber uberhaupt die Regelungskompetenz besitzen da nach den kompetenzrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes allein der Bundesgesetzgeber zur Bestimmung der gesetzlichen Schranken von Art 11 GG befugt ist Vor allem aber durfen sich Platzverweis und Aufenthaltsverbot in ihrer Normierung nur an dem Individualverhalten der Betroffenen niemals aber an einer Gruppeneigenschaft orientieren Ein Platzverweis ist nicht direkt moglich bei Storern genehmigter Veranstaltungen da sie polizeifest sind Personen mussen zuvor nach dem Versammlungsrecht von der Versammlung ausgeschlossen 11 VersammlG oder die Versammlung aufgelost werden 15 VersammlG Vgl Art 2 GG Bewegungsfreiheit Freiheit der Person Recht auf Leben Art 3 GG Gleichheit vor dem Gesetz Gleichberechtigung von Mannern und Frauen Diskriminierungsverbote und Art 19 GG Einschrankung von Grundrechten Wesensgehalts Rechtswegegarantie Siehe auch BearbeitenStorung einer Amtshandlung Festnahme Platzverweis durch die Feuerwehr siehe Schaulustiger Allgemeinverfugungen Sperrgebiet Bannmeile Gefahrengebiet Polizeirecht Rayonverbot Schweiz Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Platzverweis Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Universitat Passau Crashkurs Zwischenprufung Polizeirecht WS 2002 2003Einzelnachweise Bearbeiten Kingreen Poscher Polizei und Ordnungsrecht 12 Auflage Verlag C H BECK oHG 2022 ISBN 978 3 406 79576 3 S 15 Rn 4 beck de abgerufen am 2 November 2022 Landtagsdrucksache 14 3165 Memento vom 29 Dezember 2009 im Internet Archive PDF 359 kB VGH Baden Wurttemberg Beschluss Az 1 S 1963 02 Punker durfen bleiben In Die Tageszeitung 16 Oktober 2002 abgerufen am 30 September 2023 BVerfG NJW 2002 S 2225 VGH Mannheim NJW 2005 S 88 PAG 16 Platzverweis Kontaktverbot Aufenthalts und Meldeanordnung gesetze berlin de 16 BbgPolG 14 BremPolG 12a SOG 31 HSOG 52 SOG M V 17 NSOG 34 PolG NRW 13 POG 18 SachsPVDG 36 SOG LSA 201 LVwG SH 204 LVwG SH 18 PAG Bayerisches Feuerwehrgesetz BayFwG Gesetzestext abgerufen am 28 August 2018 34 BHKG NRW Befugnisse der Einsatzleitung Gesetzestext abgerufen am 3 Januar 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4833446 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Platzverweis amp oldid 238612104