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Die Storung einer Amtshandlung bezeichnet in Deutschland eine Handlung die nach 164 Strafprozessordnung unterbunden werden kann Systematische Einordnung BearbeitenNach dem Legalitatsprinzip und dem Amtsermittlungsgrundsatz hat die Staatsanwaltschaft bei Verdacht einer Straftat den fraglichen Sachverhalt zu erforschen 160 StPO Wird sie bei diesen Ermittlungen gestort kann sie bzw die an Ort und Stelle fur sie tatige Ermittlungsperson 161 Abs 1 163 Abs 1 StPO den Storer unter bestimmten Voraussetzungen festnehmen und vorubergehend festhalten 164 StPO Das Festnahmerecht des 164 StPO ist zu unterscheiden von einer vorlaufigen Festnahme zur Identitatsfeststellung nach 127 StPO die keine Storung voraussetzt und der vorlaufigen Festnahme bei Straftaten in einer Sitzung 183 S 2 GVG 1 Storungshandlung und Rechtsfolgen Bearbeiten 164 StPO lautet Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beamte der sie leitet befugt Personen die seine amtliche Tatigkeit vorsatzlich storen oder sich den von ihm innerhalb seiner Zustandigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen jedoch nicht uber den nachstfolgenden Tag hinaus festhalten zu lassen Der Storer kann im Falle einer vorsatzlichen Behinderung strafprozessualer Ermittlungshandlungen festgenommen werden wenn er einer Anordnung den Ort der Amtshandlung zu verlassen nicht nachkommt 164 StPO wendet sich an alle Storer und damit beispielsweise auch an anwaltliche Rechtsbeistande von Zeugen 2 Die Festnahme eines Anwalts kommt nach dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit allerdings nur ausnahmsweise in Betracht Stort der Beistand bei Vernehmungen auf dem Dienstzimmer reicht in aller Regel seine Entfernung aus dem Raum Ausschluss Im Hinblick auf die Pressefreiheit Art 5 Abs 1 GG und den medialen Programmauftrag durfen ausgewiesene Pressevertreter im Zusammenhang mit polizeilichen Einsatzen nur eingeschrankt werden wenn die polizeilichen Aufgaben sonst nicht erfullt werden konnten 3 Das Festnahmerecht ermachtigt alle zustandigen Amtstrager die eine rechtmassige Amtshandlung vornehmen Dies betrifft uberwiegend Vollzugsbeamte der Polizei Es muss sich nicht zwingend um einen Einsatzleiter handeln Ist ein solcher nicht zugegen darf beispielsweise auch die Besatzung eines Funkstreifenwagens nach 164 StPO vorgehen 3 Die Storung kann unter anderem Beeinflussungen verbaler oder tatlicher Art umfassen zum Beispiel standige Zurufe oder Wegdrangen beteiligter Personen Die blosse Befurchtung es werde zu einer Storung kommen reicht fur 164 StPO aber nicht aus 4 5 Als Strafverfolgungsmassnahme sind Anordnungen nach 164 StPO sog Justizverwaltungsakte und unterliegen der Nachprufung durch die ordentlichen Gerichte nicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit 6 Gefahrdet ein Storer zugleich die offentliche Sicherheit oder offentliche Ordnung beispielsweise wenn eine Menge Schaulustiger den Strassenverkehr behindert ist seitens der Polizei ein Platzverweis oder der Polizeigewahrsam als Massnahme der Gefahrenabwehr zulassig Der Freiheitsentzug ist durch eine richterliche Bestatigung uber Rechtmassigkeit und Fortdauer zu verifizieren es sei denn dass der Grund der Massnahme bis zur richterlichen Entscheidung voraussichtlich wegen Entlassung entfallt Strafrechtlich sind bei solchen Storungen gegebenenfalls auch die Vergehen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Gefangenenbefreiung zu prufen Einzelnachweise Bearbeiten Antje Dittmer Die vorlaufige Festnahme gemass 127 Abs 2 StPO Zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung praventiven und repressiven polizeilichen Handelns Nomos Baden Baden ohne Jahr Inhaltsverzeichnis online Wagner DRiZ 1983 22 23 a b Alfred Rodorf 164 StPO Festnahme von Storern Abgerufen am 24 Marz 2016 Wache in Karlsruher Kommentar zur StPO 5 Aufl 2003 164 Rn 4 ff LG Frankfurt am Main Beschluss vom 26 Februar 2008 Az 5 26 Qs 6 08 5 26 Qs 6 08 Rz 28 Niedersachsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss vom 11 Januar 2012 11 OB 408 11Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Storung einer Amtshandlung amp oldid 227887190