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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland Osterreich und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Statistische Angaben zur Anzahl an Festnahmen fehlen Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Eine Festnahme ist das Festhalten von Personen Personengewahrsam auf Grundlage zivil oder strafprozessrechtlicher Bestimmungen In Deutschland ist im Strafprozessrecht nur die vorlaufige Festnahme vorgesehen Die Festnahme greift in Grundrechte des Individuums ein z B Freiheit der Person so dass ein Gesetzesvorbehalt gilt Die Massnahme gilt immer vorlaufig und zwar entweder bis der Grund der Massnahme entfallen oder ein richterlicher Beschluss erwirkt ist Sie kann von der Staatsanwaltschaft oder ihren Ermittlungspersonen in der Regel Polizeivollzugsbeamte vorgenommen werden Sobald ein Richter die Fortdauer des Festhaltens beschliesst wird die Festnahme zur Untersuchungshaft Eine Festnahme wirkt als Rechtfertigungsgrund fur die durch die Festnahme tatbestandliche Notigung oder Freiheitsberaubung Eine Korperverletzung im Rahmen der Festnahme ist dann gerechtfertigt wenn sie in Zusammenhang mit dieser steht und die Verhaltnismassigkeit gewahrt bleibt Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Jedermann Festnahme 1 2 Hoheitliche Festnahme 1 2 1 Polizeien und Staatsanwaltschaften sowie Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft 1 2 2 Sonderfalle 1 3 Zivilrecht 1 3 1 Selbsthilfe 1 3 2 Personlicher Sicherheitsarrest 1 4 Abgrenzungen 1 5 Vollzugshilfe 2 Osterreich 2 1 Strafprozessordnung 2 1 1 Festnahme durch die Polizei 2 1 2 Anhalterecht 2 2 Verwaltungsstrafrecht 3 Schweiz 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDie Festnahme ist im deutschen Strafprozessrecht als hoheitliches Festnahmerecht 127 Abs 2 StPO und als Jedermann Recht ausgestaltet 127 Abs 1 StPO Sie dient der Strafverfolgung Schutzgut ist der Strafanspruch des Staates der bei einer Flucht oder bei Anonymitat des Tatverdachtigen ins Leere laufen oder wesentlich erschwert werden wurde Jedermann Festnahme Bearbeiten Das Jedermann Anhalte und Festnahmerecht nach 127 Abs 1 Strafprozessordnung gestattet es jedermann auch Minderjahrigen eine Person vorlaufig festzunehmen 1 1 Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt so ist wenn er der Flucht verdachtig ist oder seine Identitat nicht sofort festgestellt werden kann jedermann befugt ihn auch ohne richterliche Anordnung vorlaufig festzunehmen Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknupft Zunachst muss der Tater bei einer frischen Tat in flagranti betroffen sein Als frisch gilt die Tat wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem raumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht das heisst der Tater muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nahe festgenommen werden Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung wenn der Tater am Tatort angetroffen worden ist Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsachlich begangen worden sein Ein dringender Tatverdacht genugt den Anforderungen der Rechtslehre nicht allerdings genugt er der Rechtsprechung um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen Eine irrtumliche Annahme einer Tat fuhrt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezuglich des Taters auch die Weigerung des Verdachtigen sein seine Identitat zu offenbaren oder die sonstige Unmoglichkeit der Identitatsfeststellung beispielsweise ausweislos oder aggressiv Wer also einen Straftater personlich kennt darf ihn nicht vorlaufig festnehmen es sei denn er ist verdachtig sich den Strafverfolgungsbehorden zu entziehen zum Beispiel durch Untertauchen Das Recht zur vorlaufigen Festnahme erkennbar schuldunfahiger Personen beispielsweise von Kindern wird in der herrschenden Meinung verneint da der Festnahmezweck also die Eroffnung eines Strafverfahrens zu ermoglichen auf diese Weise nicht erreicht werden kann 2 Im Einzelfall ist genau zu prufen ob die rechtlichen Voraussetzungen fur ein Einschreiten vorliegen Liegt uberhaupt eine Straftat vor Kann sich der Verdachtige ausweisen da der Festnehmende andernfalls Ermittlungsverfahren wegen Notigung Korperverletzung oder Freiheitsberaubung riskiert nbsp Festgenommener in HandschellenDie vorlaufige Festnahme selbst muss unter Beachtung des Verhaltnismassigkeitsprinzips erfolgen Sie darf beispielsweise nicht bei geringsten Vergehen zu erheblichen Verletzungen beim Tater fuhren Die Anwendung eines jeden Mittels ist damit gerade nicht durch das Festnahmerecht erlaubt selbst wenn die Ausfuhrung oder die Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht moglich ware Steht das angewendete Mittel also nicht in angemessenem Verhaltnis zum Festnahmezweck so ist es unzulassig Unzulassig ist es daher regelmassig die Flucht eines Straftaters durch Handlungen zu verhindern die zu einer ernsthaften Beschadigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefahrdung seines Lebens fuhren 3 Fesselungen an Armen und Beinen sind damit statthaft soweit dies erforderlich ist Aggressivitat Widerstand Fluchtversuch Die Wegnahme von Sachen des Verdachtigen ist im Rahmen der Verhaltnismassigkeit rechtens um die Flucht zu verhindern zum Beispiel Fahrrad Schlussel Kann die Person nicht der Polizei ubergeben werden z B kein Telefon und menschenleeres Gebiet kann der Festgenommene auch zur nachsten Polizeidienststelle gebracht werden Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme nicht lediglich durch Flucht erwehrt sondern den Festnehmenden angreift so ist auch der Einsatz von Gewalt zulassig Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des 127 Abs 1 StPO sondern durch Notwehr gemass 227 Burgerliches Gesetzbuch 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt da in diesem Fall die Gegenwehr des Taters einen gegenwartigen rechtswidrigen Angriff darstellt Der Festgenommene handelt nicht in Notwehr wenn er sich gegen den Festnehmenden zur Wehr setzt soweit die Festnahme durch 127 StPO gedeckt ist Uberschreitet der Festnehmende die Grenzen der Festnahmebefugnis weil er z B Gewalt anwendet obwohl der Festgenommene nur zu fliehen versucht oder handelt er gar ausserhalb der Festnahmebefugnis weil der Tater z B nicht auf frischer Tat ertappt wurde so ergabe sich fur den Festgenommenen eine Notwehrsituation in der er seinerseits den rechtswidrigen Angriff gegen sich hier die uberzogene Festnahme auch mit Gewalt abwehren darf Es ist also streng zwischen dem Festnahmerecht und dem Notwehrrecht zu trennen Solange der Festgenommene sich gegen die Festnahme nicht wehrt greifen nur die milderen Eingriffsbefugnisse des Festnahmerechts Handelt es sich um die Festnahme eines Straftaters i S d 127 Abs 1 StPO und wehrt sich dieser nicht nur indem er versucht zu fluchten sondern greift er seinerseits den Festnehmenden an so sind aggressivere Mittel aufgrund der Notwehrsituation fur den Festnehmenden gerechtfertigt Dem Festgenommenen ist im Ubrigen der Grund bekanntzugeben hierbei genugt jedoch der Gebrauch der deutschen Sprache ein Dolmetscher muss nicht hinzugezogen werden Am haufigsten berufen sich auf das Jedermann Festnahme Recht sog private Sicherheitsdienste z B Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten des offentlichen Personennahverkehrs Mitarbeiter der Sicherheit der Deutschen Bahn Wachdienste welche fur ihre Auftraggeber deren Firmengebaude und Privatgebaude uberwachen von Firmen oder Privatleuten angestellte Wachleute Tursteher Personenschutzer oder Privatermittler oder Mitarbeiter von Behorden ohne Polizeibefugnis oder Mitarbeiter von Polizeibehorden ausserhalb ihrer Zustandigkeit z B Zoll Zollfahndung bzw Finanzamt Steuerfahndung bei Straftaten fachlich ausserhalb des Zollkodex Abgabenordnung oder Bundespolizei raumlich ausserhalb von Hafen Flughafen Bahnhofen Hoheitliche Festnahme Bearbeiten Diese Art der Festnahme ist nur bestimmten Amtstragern vorbehalten die hierfur sachlich und ortlich zustandig sowie befugt sein mussen Polizeien und Staatsanwaltschaften sowie Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft Bearbeiten Staatsanwalte und die Beamten des Polizeidienstes durfen gemass 127 Abs 2 StPO Personen festnehmen wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder die einer einstweiligen Unterbringung vorliegen und zusatzlich Gefahr im Verzug besteht Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sind auch ihre Ermittlungspersonen aufgrund 152 Abs 1 GVG zur Festnahme berechtigt Der Festgenommene muss unverzuglich spatestens bis zum Ablauf des folgenden Tages dem Haftrichter am zustandigen Amtsgericht vorgefuhrt werden Fur diese rechtliche Massnahme reicht der dringende Tatverdacht aus Die Eingriffsvoraussetzungen sind somit erheblich niedriger als die Festnahme des Abs 1 Es kann also sein dass diese Straftat schon Jahre zuruckliegt und die Person namentlich bekannt ist Bei Antragsdelikten z B Sachbeschadigung ist eine Festnahme auch dann moglich wenn kein Strafantrag vorliegt 127 Abs 3 StPO Mit der Verhaftung ist der Festgenommene Verdachtiger Erhartet sich der Verdacht auf Tat und Taterschaft wechselt der Status der Person vom Verdachtigen zum Beschuldigten der Wechsel kann sich ggf innerhalb von Sekunden vollziehen Zum Zwecke der Festnahme fluchtiger Verdachtiger durfen ohne Beschrankung der Nachtzeit auch Wohnungen Gebaude Fahrzeuge betreten werden In der Regel wird die Person ohne unmittelbaren Zwang abgefuhrt zu dem auch Festnahmetechniken bis hin zum Schusswaffengebrauch zur Anhaltung anwendbar sind Im Vorgriff kann eine Sturmung notwendig sein der der Zugriff folgt Wenn massive Gegenwehr zu erwarten oder die Person gefahrlich ist werden meist Spezialeinheiten wie Spezialeinsatzkommandos mit der Durchfuhrung der Massnahme befasst Nach 163b StPO durfen Personen ebenfalls zum Zwecke der Identitatsfeststellung festgehalten werden wenn die Identitat sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann Dem Festgenommenen ist unverzuglich der Grund bekannt zu geben Des Weiteren ist er uber die Rechte und Pflichten als Beschuldigter zu belehren Bei Verstandigungsschwierigkeiten ist ein Dolmetscher in einer angemessenen Zeit hinzuzuziehen in der Praxis wahrend der ersten schriftlichen Vernehmung Art 5 der Europaischen Menschenrechtskonvention erganzt die Regularien der StPO hinsichtlich der hoheitlichen Festnahme Sie gilt in den Unterzeichnerstaaten als bindende befugnisnormerganzende Vorschrift Sonderfalle Bearbeiten Personen die eine Amtshandlung storen konnen nach 164 StPO bis zum Abschluss der Amtshandlung langstens bis zum Ende des Folgetages von befugten Amtstragern festgenommen werden Denkbare Storungen konnen standige Zurufe Uberschreiten von Absperrungen bis zu physischen Behinderungen sein Ein Kapitan eines Seeschiffes oder ein beauftragter Offizier kann nach 121 Seearbeitsgesetz eine Person an Bord vorlaufig festnehmen um Gefahren abzuwehren Wer sich der Festnahme widersetzt begeht eine ggf versuchte Notigung Deutschland in Tateinheit mit einer Straftat nach 146 Seearbeitsgesetz oder einer Ordnungswidrigkeit nach 145 Seearbeitsgesetz Flugkapitane haben Bordgewalt eine luftpolizeiliche Hoheitsgewalt nach 12 LuftSiG in Verbindung mit dem Tokioter Abkommen Der verantwortliche Flugzeugfuhrer darf samtliche Massnahmen ergreifen die zur Sicherung der Sicherheit und Ordnung an Bord erforderlich sind z B Randalierer einsperren oder fesseln An Bord von Fahrzeugen die eine deutsche Hoheitsflagge fuhren gilt deutsches Recht da es dem deutschen Staatsterritorium gleichgestellt ist z B Luftfahrzeuge der Luftwaffe Schiffe der Bundeswehr Schiffe der Kustenwache Demnach konnen auch dort vorlaufige Festnahmen nach 127 Abs 1 StPO vollzogen werden sofern das Wehrrecht nicht greift Wer einer Straftat gegen die Bundeswehr dringend verdachtigt ist kann nach 6 Abs 1 UZwGBw Gesetz uber die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausubung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbundeter Streitkrafte sowie zivile Wachpersonen bei Gefahr im Verzug vom Wachvorgesetzten oder vom Leiter der Dienststelle oder dessen Beauftragten vorlaufig festgenommen werden wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls nach der Strafprozessordnung vorliegen Disziplinarvorgesetzte in der Bundeswehr haben nach 21 Abs 1 WDO Wehrdisziplinarordnung das Recht Soldaten die seiner Disziplinarbefugnis unterstehen wegen eines Dienstvergehens vorlaufig festzunehmen wenn es die Aufrechterhaltung der Disziplin gebietet Zivilrecht Bearbeiten Selbsthilfe Bearbeiten Die Vornahme einer Festnahme kann zivilrechtlich ebenfalls uber die Vorschriften der Selbsthilfe nach 229 230 und 231 BGB gerechtfertigt sein Nach 230 Abs 3 BGB muss wenigstens der Verdacht zur Flucht bestehen Zusatzlich dazu sollen die Voraussetzungen der zivilprozessualen Sicherung der Zwangsvollstreckung vorliegen Personlicher Sicherheitsarrest Bearbeiten Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung kann der Schuldner in den personlichen Arrest genommen werden Diese Festnahme ist nach 918 Zivilprozessordnung nur gestattet wenn sie zur Sicherung der gefahrdeten Zwangsvollstreckung auch wirklich erforderlich ist Der Anspruch und der Arrestgrund mussen glaubhaft gemacht werden Abgrenzungen Bearbeiten Entgegen landlaufigem Verstandnis stellen folgende Massnahmen keine Festnahme dar die Verhaftung zum Zwecke des Haftantritts oder zum Zwecke der Vorfuhrung bei Gericht zu Massnahmen des Antritts einer Massregel der Besserung und Sicherung oder beim Landgerichtsarzt die Ingewahrsamnahme durch die Polizei zum Zwecke der Gefahrenabwehr z B Jugendschutz oder Wiederergreifung entwichener Strafgefangener sowie zum Zwecke der Vollzugshilfe das Festhalten zur Personalienfeststellung nach 163b StPO Vollzugshilfe Bearbeiten Als Vollzugshilfe durch Festnahme kommt insbesondere in Betracht Zufuhrung eines Wehrpflichtigen durch die Polizei zum nachsten Feldjagerdienstkommando der seiner Einberufung unentschuldigt nicht Folge leistet 44 Abs 3 Wehrpflichtgesetz 4 Osterreich BearbeitenStrafprozessordnung Bearbeiten Festnahme durch die Polizei Bearbeiten 170 Abs 1 Strafprozessordnung normiert die Zulassigkeit der Festnahme einer Person 1 Die Festnahme einer Person die der Begehung einer strafbaren Handlung verdachtig ist ist zulassig 1 wenn sie auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach entweder glaubwurdig der Tatbegehung beschuldigt oder mit Gegenstanden betreten wird die auf ihre Beteiligung an der Tat hinweisen 2 wenn sie fluchtig ist oder sich verborgen halt oder wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht sie werde fluchten oder sich verborgen halten 3 wenn sie Zeugen Sachverstandige oder Mitbeschuldigte zu beeinflussen Spuren der Tat zu beseitigen oder sonst die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren versucht hat oder auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht sie werde dies versuchen 4 wenn die Person einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten Tat verdachtig und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist sie werde eine eben solche gegen dasselbe Rechtsgut gerichtete Tat begehen oder die ihr angelastete versuchte oder angedrohte Tat 74 Abs 1 Z 5 StGB ausfuhren Die Festnahme ist grundsatzlich durch die Staatsanwaltschaft auf Grund einer gerichtlichen Bewilligung anzuordnen und von der Kriminalpolizei darunter ist die mit der Aufklarung von Straftaten beauftragte Polizei an sich zu verstehen keine bestimmte Organisationseinheit durchzufuhren Zum grossen Teil darf die Kriminalpolizei aber auch von sich aus diese Festnahmen aus den genannten Grunden durchfuhren Anhalterecht Bearbeiten 80 Abs 2 Strafprozessordnung normiert das Anhalterecht Privater das sinngemass dem oben beschriebenen Festnahmerecht des deutschen Rechts entspricht Verwaltungsstrafrecht Bearbeiten Die Organe des offentlichen Sicherheitsdienstes durfen Personen die auf frischer Tat betreten werden zum Zwecke der Vorfuhrung vor der Behorde festnehmen wenn der Betretene dem Organ unbekannt ist mangelnde Identitat oder der Verdacht besteht dass er sich der Strafverfolgung zu entziehen versucht begrundeter Fluchtverdacht oder der Betretene in der Fortsetzung der strafbaren Handlung beharrt Fortsetzung oder Wiederholungsgefahr Jeder Festgenommene ist unverzuglich der nachsten sachlich zustandigen Behorde zu ubergeben oder aber wenn der Grund der Festnehmung schon vorher entfallt freizulassen Die Behorde hat den Festgenommenen sofort spatestens aber binnen 24 Stunden nach der Ubernahme zu vernehmen Uber diesen Zeitraum hinaus ist eine Verwahrung fur Zwecke des Verwaltungsstrafverfahrens unzulassig Schweiz BearbeitenDie Bundes Strafprozessordnung ist seit 2011 in Kraft Die Festnahme durch die Polizei ist im Art 217 durch Private Jedermann Festnahme im Art 218 StPO geregelt Schon vorher kannten die meisten kantonalen Strafprozessordnungen dieses Prinzip so zum Beispiel Zurich im Artikel 55 der zurcherischen Strafprozessordnung Die Entlassung oder Zufuhrung an die Staatsanwaltschaft erfolgen nach Artikel 219 Abs 4 in jedem Falle spatestens nach 24 Stunden Im Militarstrafrecht bestehen ahnliche Regelungen Art 54 bis 55a des Militarstrafprozesses vom 23 Marz 1979 Siehe auch BearbeitenDas Aquivalent bei Sachen ist die Sicherstellung die Beschlagnahme als Unterfall oder die Pfandung beim dinglichen Arrest Anfangsverdacht Strafverfahrensrecht Strafprozessrecht FreiheitsentziehungWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Festnahme Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Festnahme Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wiktionary festnehmen Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Deutsche Strafprozessordnung Gesetzestext Deutsches Seearbeitsgesetz Gesetzestext Die Bordgewalt des verantwortlichen Luftfahrzeugfuhrers auf www luftrecht online de Schweizerischer Militarstrafprozess Das Jedermann Festnahmerecht gemass 127 StPO auf www jura portal euEinzelnachweise Bearbeiten Markus Wagner Das allgemeine Festnahmerecht gem 127 Abs 1 S 1 StPO als Rechtfertigungsgrund Zeitschrift fur das Juristische Studium 2011 465 PDF 187 kB Stefan Klingbeil Die Not und Selbsthilferechte Eine dogmatische Rekonstruktion Mohr Siebeck Tubingen 2017 S 23 56 Vgl Fischer u a BGH NStZ RR 1998 50 Gemass 2 Wehrpflichtgesetz ist die Wehrpflicht auf den Spannungs oder Verteidigungsfall beschrankt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4154191 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Festnahme amp oldid 237602171