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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der personliche Arrest ist ein Instrument des vorlaufigen Rechtsschutzes und dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs der in eine Geldforderung ubergehen kann 916 ZPO Inhaltsverzeichnis 1 Arrestgrunde 2 Vollziehung 3 Rechtsschutz 4 EinzelnachweiseArrestgrunde BearbeitenEin personlicher Arrest darf gemass 918 ZPO nur angeordnet werden wenn er erforderlich ist um die durch das personliche Verhalten des Schuldners gefahrdete Zwangsvollstreckung in das Schuldnervermogen zu sichern Er ist damit gegenuber dem dinglichen Arrest subsidiar und praktisch selten In der Rechtsprechung sind zwei Arrestgrunde anerkannt Der personliche Arrest diente ursprunglich dazu den Schuldner daran zu hindern sein inlandisches Vermogen durch Transfer ins Ausland oder durch Verschleierungsmassnahmen im Inland einem Zugriff der deutschen Vollstreckungsorgane zu entziehen 1 Gleichzeitig sollte der Glaubiger Gelegenheit erhalten Vermogenswerte des Schuldners ausfindig zu machen die er mit einem dinglichen Arrest belegen oder in die er mit einem zwischenzeitlich erlangten Hauptsachetitel die Zwangsvollstreckung betreiben kann Seit nach europaischem Zivilverfahrensrecht die Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt werden hat der Vermogenstransfer ins Ausland als Arrestgrund an praktischer Bedeutung verloren Weiterer bedeutsamer Arrestgrund ist die Befurchtung der fluchtwillige Schuldner werde sich der Ladung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung entziehen Vorrangig ist jedoch die sofortige Abnahme der Vermogensauskunft beim Schuldner nach Pfandungsversuch 807 ZPO die erfolgen kann noch bevor ein Arrestverfahren auch nur eingeleitet wurde und zur Sicherung des Glaubigers ausreicht Der Widerspruch gegen die sofortige Abnahme der Vermogensauskunft reicht allein als Arrestgrund fur einen personlichen Arrest nicht aus da der Schuldner durchaus vernunftige Grunde fur einen solchen Widerspruch haben kann beispielsweise das Einholen von Rechtsrat Vollziehung BearbeitenZustandig fur die Anordnung des Arrests ist das Gericht der Hauptsache oder das Gericht in dessen Bezirk sich der Gegenstand oder die in ihrer personlichen Freiheit zu beschrankende Person befindet 919 ZPO 2 Die Anordnung des Arrests schafft die Grundlage fur dessen Vollziehung Diese erfolgt nicht von Amts wegen durch das Gericht sondern im Auftrag des Glaubigers durch den Gerichtsvollzieher Der personliche Arrest wird durch Haft oder durch sonstige vom Gericht zu treffende Beschrankungen der personlichen Freiheit vollzogen 933 ZPO Dem Schuldner konnen vom Gerichtsvollzieher beispielsweise die Ausweispapiere der Reisepass oder ein erteiltes Auslandsvisum weggenommen werden 3 im aussersten Falle wird er verhaftet 4 Die Haft erfolgt nach den Vorschriften uber die Erzwingungshaft 802g 802h und 802j Abs 1 und 2 ZPO Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher aufgrund eines gerichtlichen Haftbefehls 802g ZPO Die Haftdauer darf sechs Monate nicht ubersteigen 802j Abs 1 ZPO Das Verfahren bei der Verhaftung regelt 145 der Geschaftsanweisung fur Gerichtsvollzieher GVGA 5 Hat das Arrestgericht angeordnet dass der Schuldner seine Wohnung sein Haus eine bestimmte Stadt oder einen bestimmten Bezirk nicht verlassen durfe so handelt es sich um ein Unterlassungsgebot an den Schuldner das im Wege der Zwangsvollstreckung nach 890 ZPO durch die Androhung und gegebenenfalls Verhangung von Ordnungsmitteln durchgesetzt wird Rechtsschutz BearbeitenStatthafter Rechtsbehelf bzw statthaftes Rechtsmittel des Schuldners gegen den Arrestbefehl ist der Widerspruch wenn der Arrestbefehl durch Beschluss ergangen ist ansonsten Berufung oder Revision Einzelnachweise Bearbeiten Winfried Schuschke Der Vollzug des personlichen Sicherheitsarrestes DGVZ 1999 S 129 134 5 Arrest II Muster Antrag auf personlichen Arrest Haufe de abgerufen am 27 September 2019 Schuschke in Schuschke Walker Bd II 933 ZPO Rdnr 2 Wieczorek Thummel ZPO 933 Rdnr 1 Vorlesung ZPO II Teil II Einstweiliger Rechtsschutz Universitat Wurzburg ohne Jahr abgerufen am 27 September 2019 Geschaftsanweisung fur Gerichtsvollzieher Stand 1 Oktober 2016Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Personlicher Arrest amp oldid 217670552