Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor; in der Schweiz: Betreibungsbeamter) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist. In den meisten Staaten sind es Justizbeamte. Beispielsweise in Litauen ist es jedoch ein freier Beruf, der ähnlich dem des Notars organisiert ist.
Situation in unterschiedlichen Staaten Bearbeiten
- Gerichtsvollzieher (Deutschland)
- Gerichtsvollzieher (Österreich)
- Betreibungsamt (Schweiz)
- Gerichtsvollzieher (Litauen)
- Gerechtsdeurwaarder, Entsprechung zum Gerichtsvollzieher in Belgien und den Niederlanden
- Huissier de Justice, Entsprechung zum Gerichtsvollzieher in Belgien, Frankreich und Luxemburg
Weblinks Bearbeiten
Wiktionary: Gerichtsvollzieher – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Belege Bearbeiten
- Duden — Exekutor — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015.
- Duden — Betreibungsbeamter — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition. In: duden.de. Abgerufen am 15. September 2015.
- Duden — Gerichtsvollzieher — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015.