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Gerichtsvollzieher in Osterreich sind die Bediensteten der Bezirksgerichte deren Hauptaufgabe die Zwangsvollstreckung ist In Osterreich wird die in der Exekutionsordnung geregelte gerichtliche Vollstreckung auch Exekution genannt daran angelehnt wird der Gerichtsvollzieher auch als Exekutor bezeichnet Die Bedeutungseinschrankung von Exekution Durch Ausfuhrung juristisch obrigkeitliche Vollstreckung von Rechtstiteln auf Hinrichtung obrigkeitliche Vollstreckung eines Todesurteils fuhrte in den anderen deutschsprachigen Landern dazu dass der Ausdruck Exekutor nicht mehr gebrauchlich ist Aufgaben BearbeitenNach 24 der Exekutionsordnung obliegt die Durchfuhrung der Exekution im Regelfall dem zustandigen Gerichtsvollzieher Gerichtsvollzieher sind Bedienstete der Justiz die zum Personalstand des jeweiligen Oberlandesgerichtes gehoren ihren Dienst bei einem Bezirksgericht versehen und die die Prufung fur den Gerichtsvollzieherdienst absolviert haben Der Oberbegriff des Vollstreckungsorgans bezeichnet die Gerichtsvollzieher und die Gerichtsbediensteten die sonst im Einzelfall mit der Exekution betraut wurden Der Wirkungskreis der Gerichtsvollzieher ergibt sich im Wesentlichen aus den gesetzlichen Bestimmungen der Exekutionsordnung und umfasst u a folgende Tatigkeiten Pfandweise Beschreibung von bucherlich nicht eingetragenen Liegenschaften Ubergabe von Liegenschaften an den Verwalter zur Verwaltung Einziehung der Ertragnisse die Ubergabe von Liegenschaften an den einstweiligen Verwalter und dessen Einfuhrung Vornahme der Beschreibung und Schatzung zu versteigernder Liegenschaften und ihres Zubehors Ubergabe von versteigerten Liegenschaften und des Zubehors an den Ersteher durch Einfuhrung in den Besitz unter allfalliger Entfernung von Personen und von unverausserten beweglichen Sachen Pfandung beweglicher Sachen Einleitung der Verwahrung gepfandeter Gegenstande und allenfalls die Uberstellung vor dem Verkauf in die Auktionshalle Wegnahme des bei der Pfandung vorgefundenen Bargelds sowie die Entgegennahme freiwillig geleisteter Zahlungen Bestimmung des Versteigerungstermins und die Vornahme der offentlichen Versteigerung Pfandung von Forderungen aus Wechseln indossablen Papieren und dergl durch Abnahme und gerichtlichen Erlag Abgabe der Ubertragungserklarung bei Uberweisung von Forderungen aus indossablen Papieren oder solchen Forderungen deren Geltendmachung an den Besitz des uber die Forderung errichteten Papiers gebunden ist sowie die Ubergabe des mit der Ubertragungserklarung versehenen Papiers an den betreibenden Glaubiger Empfangnahme der vom Drittschuldner infolge Uberweisung eines Anspruchs auf Herausgabe oder Leistung beweglicher korperlicher Sachen herausgegebenen Gegenstande Wegnahme von bestimmten beweglichen Sachen oder beweglichen Sachen bestimmter Gattung Wertpapiere Quantitaten von vertretbaren Sachen die der Verpflichtete zu ubergeben hatte und die Wegnahme der Urkunden und Werkzeuge zum Zwecke der Ubergabe von Sachen die ihrer Beschaffenheit nach eine korperliche Ubergabe nicht zulassen Entfernung von Personen und beweglichen Sachen und die Einfuhrung des Glaubigers in den Besitz von Liegenschaften oder Teilen davon Gegenstanden des Bergwerkseigentums oder von Schiffen zur Durchfuhrung des Anspruchs auf Uberlassung oder Raumung solcher Sachen die Ausfolgung von wegzuschaffenden beweglichen Sachen an den Verpflichteten oder dessen Angehorige und die Verausserung dieser Sachen Unterstutzung zur Beseitigung des Widerstandes des Verpflichteten gegen die Vornahme einer Handlung die er zu dulden verpflichtet ist und zum Schutze einer auszufuhrenden Arbeit Vornahme der Vorfuhrung oder Verhaftung Mitwirkung beim Vollzug einstweiliger Verfugungen Vornahme pfandweiser Beschreibungen der eingebrachten Fahrnisse des Mieters oder Pachters Errichtung des Inventars im Konkursverfahren Abnahme des Vermogensverzeichnisses Vornahme von Wegweisungen nach dem Gewaltenschutzgesetz Abnahme von Kindern und PflegebefohlenenBeauftragung BearbeitenDer Gerichtsvollzieher wird in Osterreich im Auftrag des zustandigen Bezirksgerichts tatig Der Glaubiger hat die Vornahme der jeweiligen Exekutionshandlungen Fahrnisexekution Exekution auf bewegliches Vermogen bei Gericht zu beantragen Der entscheidende Rechtspfleger erteilt mit der Exekutionsbewilligung den Auftrag an den Gerichtsvollzieher Ab Erteilung dieses Vollzugsauftrages handeln die Gerichtsvollzieher zum grossen Teil selbststandig und eigenverantwortlich Weisungen der Exekutionsrechtspfleger kommen in der Praxis nur uberaus selten vor Damit ist die Situation anders als in Deutschland wo sich Glaubiger direkt an den Gerichtsvollzieher wenden Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtsvollzieher Osterreich amp oldid 233109726