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Fahrnis auch Fahrhabe 1 bezeichnet bewegliche Sachen Mobilien im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen Immobilien Dazu zahlen alle Sachen die weder Grundstucke noch Bestandteile von Grundstucken sind Beweglich bezeichnet die naturliche Eigenschaft einer Sache Fahrnisrecht bezeichnet das Sachenrecht der beweglichen Sachen im Gegensatz zum Liegenschaftsrecht Fahrnisvollstreckung bezeichnet die Mobiliarzwangsvollstreckung In alteren Texten werden die Worter farnis farnus varnde fliegende oder ruhrende habe und varende gut verwendet im Gegensatz zu eigen erbe legendes gut So sagt schon der Schwabenspiegel in 168 a waz varende gut heizet daz suln wir iu sagen Golt silber edel gesteine vie ros und allez daz man triben und tragen mag Dazu gehorten auch nicht mit dem Boden verbundene Holzgebaude alles was nicht niet und nagelfest war Fur Holzhauser galt Was die Fackel zehrt ist Fahrnis Im romischen Recht gehorten auch Sklaven zur Fahrnis Inhaltsverzeichnis 1 Begriff im germanischen und deutschen Rechtswesen 2 Franzosisches Recht 3 Mittelalter 4 Neuzeit 5 Literatur 6 EinzelnachweiseBegriff im germanischen und deutschen Rechtswesen BearbeitenSobald aber die Rechtsordnung fur bewegliche und unbewegliche Sachen besondere Rechtsvorschriften erlasst wird aus dem naturlichen Begriff ein Rechtsbegriff Dies geschah im romischen Recht nur marginal ist aber im germanisch deutschen Recht schon immer sehr stark ausgepragt gewesen Vom Begriff der Gewere hat fur eine tiefgreifende Scheidung zwischen Liegenschafts und Fahrnisrecht gefuhrt nach Gierke Lit Gierke S 2 vom Fundament bis zum Giebel Das hat sich bis ins moderne Recht fortgesetzt wo fur Liegenschaften ein umfangreiches Registerwesen geschaffen wurde wahrend es fur Fahrnis nichts vergleichbares gibt Allerdings gab es auch Fahrnisgesamtheiten mit besonderem Rechtsstatus So galten fur Liegenschaften immer andere Regeln als fur Fahrnis Diese Unterscheidung entsprang sozialpolitischen Erwagungen da der nicht vermehrbare Grund und Boden im Rechtsleben grossere Bedeutung hatte z B beim Lehen Auch spielte lange Zeit der Grundbesitz eine besondere Rolle fur den sozialen Status einer Familie Daher war der Liegenschaftsverkehr vielen Beschrankungen unterworfen indem die Erben ein Mitspracherecht hatten Erbenwartrechte Verausserungs und Belastungsverbote Demgegenuber liess das Fahrnisrecht schon fruh eine grosse Freiheit des Eigentumers in der Verfugung daruber zu Beschrankungen gab es fur bestimmte Sachgesamtheiten Heergewate Frauensondergut mit besonderen Regelungen besonders beim Erbgang Sobald fur Fahrnis und Liegenschaften unterschiedliche Regelungen geschaffen sind ist die naturliche Eigenschaft der Beweglichkeit nicht mehr zwingendes Merkmal der Zuordnung So konnen Sachen die durchaus physikalisch beweglich sind zu unbeweglichen Sachen im Rechtssinne werden und umgekehrt Grund dafur war und ist haufig wirtschaftlich zusammengehoriges einheitlich zu behandeln so z B den Bauernhof mit seinem Inventar oder eine faktische Verbindung mit einer unbeweglichen Sache rechtlich zu losen z B die Fruchte auf dem Acker Altestes Beispiel fur die Unterordnung beweglicher Sachen unter das Liegenschaftsrecht sind die auf dem Herrenland angesiedelten Knechte die schollengebunden waren und das tote und lebende Inventar Ackergerat Vorrate Sogar die Fische in einem Teich und das Wild in einem Wald werden in bestimmten Rechtsordnungen erst dann zur beweglichen Sache wenn sie gefangen oder erlegt sind 295 Osterreichisches ABGB Auch Sachgesamtheiten wie Bibliotheken oder wertvolle Sachen wie Harnisch Gold und Silbergerat wurden den Liegenschaften zeitweise gleichgestellt Schiffe wurden und werden in einzelnen Beziehungen dem Liegenschaftsrecht unterworfen Schiffsregister Der umgekehrte Weg ist seltener So wurden das ausgebrachte Saatgut und die noch nicht geernteten Fruchte als Fahrnis behandelt obgleich sie mit dem Boden bereits verbunden waren So fuhrte das Erfurter Stadtrecht von 1306 in Art 44 aus Wanne Getreide odir same uffe den Ackir geworfen wirt und ez die eyde Egge bestrichet so sal iz varnde habe sie Im heutigen Recht ist davon noch etwas erhalten wenn die Fruchte auf dem Halm der Pfandung unterworfen sind 810 ZPO Franzosisches Recht BearbeitenIn einigen Rechtsordnungen war oder ist es noch heute moglich durch Parteivereinbarung den Rechtscharakter einer Sache zu bestimmen so heute im franzosischen Art 1505 ff Code civil So konnte fruher das Frauengut zur unbeweglichen Sache erklart werden um die rechtlichen Moglichkeiten des Ehemanns zu beschranken Mittelalter BearbeitenDa fruher die meisten Guter Zubehor zu Liegenschaften waren war Fahrnisrecht allenfalls fur den Handel von Bedeutung Neuzeit BearbeitenErst durch die Massenguter nach der industriellen Revolution gewann es an entscheidender Bedeutung im Rechtsleben Die Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen strahlte auch auf die Rechte an den Sachen aus Entscheidend war die rechtliche Einordnung der Sache an der das Recht bestand Dienstbarkeiten an Grundstucken Bannrechte Realrechte die den Eigentumern von Grundstucken bestimmte Rechte einraumten Mitgliedschaften an bestimmten bodenbezogenen Genossenschaften z B Deichgenossenschaft waren schon immer unbewegliche Sachen Literatur BearbeitenHermann Conrad Deutsche Rechtsgeschichte Ein Lehrbuch Band 1 Fruhzeit und Mittelalter 2 neubearbeitete Auflage C F Muller Karlsruhe 1962 Otto von Gierke Deutsches Privatrecht Band 2 Sachenrecht Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft Abth 2 Tl 3 Bd 2 Duncker amp Humblot Leipzig 1905 S 5 ff 70 ff Werner Ogris Fahrnis In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Band 8 Euhemerismus Fichte 2 vollig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage de Gruyter Berlin u a 1994 ISBN 3 11 013188 9 S 167 Werner Ogris Fahrnis Fahrhabe In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band 1 Aachen Geistliche Bank 2 vollig uberarbeitete und erweiterte Auflage Herausgegeben von Albrecht Cordes Heiner Luck Dieter Werkmuller und Ruth Schmidt Wiegand als philologischer Beraterin Redaktion Falk Hess und Andreas Karg Erich Schmidt Verlag Berlin 2008 ISBN 978 3 503 07912 4 Sp 1474 1477 Einzelnachweise Bearbeiten Werner Ogris Artikel Fahrnis Fahrhabe In HRG Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band 1 abgerufen 17 Mai 2018 Normdaten Sachbegriff GND 4365846 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahrnis amp oldid 237462392