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Mit dem altmodischen Wort Fahrnisvollstreckung ist die in 803 ff Zivilprozessordnung geregelte Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermogen gemeint Der Normalfall der Fahrnisvollstreckung ist die Pfandung und Verwertung beweglicher Sachen die sich beim Schuldner befinden Die heute haufigste Form ist die Pfandung und Uberweisung von Forderungen des Schuldners gegen einen Dritten den sogenannten Drittschuldner Daneben konnen aber auch andere Vermogensrechte gepfandet und verwertet werden Der Gegenbegriff zur Fahrnisvollstreckung ist die Immobiliarzwangsvollstreckung die mittels Zwangshypothek Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung auf Grundstucke des Schuldners zugreift Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahrnisvollstreckung amp oldid 137332152