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Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfandeten Forderung oder bei der Abtretung der Schuldner einer abgetretenen Forderung bezeichnet Allgemeines BearbeitenDer Drittschuldner ist also der Schuldner des Schuldners des Pfandungsglaubigers oder Abtretungsglaubigers Zessionar der die Pfandung betreibt oder die Abtretung vornimmt 1 Der Begriff Drittschuldner dient zur Abgrenzung vom Vollstreckungsschuldner oder Schuldner der bezuglich der gepfandeten abgetretenen Forderung der Glaubiger ist Ausserdem wird der Begriff Drittschuldner auch im Bankwesen bei der Sicherungsabtretung oder Verpfandung von Forderungen fur dieselbe Fallkonstellation verwendet Beispiele BearbeitenWird der Arbeitslohn eines Schuldners gepfandet ist dessen Arbeitgeber als Schuldner der Lohnzahlung Drittschuldner in diesem Sinne Bei der Lohn und Gehaltsabtretung ist der Drittschuldner der Arbeitgeber des Kreditnehmers der von einem Kreditinstitut einen besicherten Kredit erhalten hat Besitzt eine GmbH eine Forderung gegen einen Gesellschafter auf Einzahlung Erhohung des Stammkapitals so kann ein Dritter Glaubiger der GmbH diese Forderung mit einem Pfandungs und Uberweisungsbeschluss oder einer Pfandungs und Einziehungsverfugung an sich ziehen Dann wird der Gesellschafter Drittschuldner Der Glaubiger verfolgt sein Begehren mit einer Drittschuldnerklage Der GmbH muss der Streit verkundet werden Die Pfandung einer Forderung wird mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam 828 ff ZPO Der Drittschuldner hat den Vollstreckungsglaubiger auf Verlangen innerhalb von zwei Wochen durch die sogenannte Drittschuldnererklarung DSE uber die Erfolgsaussichten der Pfandung zu unterrichten 840 ZPO Einzelnachweise Bearbeiten Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 336Normdaten Sachbegriff GND 4013050 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Drittschuldner amp oldid 211494357