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Der Pfandungs und Uberweisungsbeschluss kurz PfUB ist in Deutschland ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen Im offentlichen Recht konnen Behorden fur offentlich rechtliche Forderungen Pfandungs und Einziehungsverfugungen selbst d h ohne Anrufung des Gerichts erlassen Inhaltsverzeichnis 1 Zivilrecht 1 1 Inhalt des Beschlusses 1 2 Wirkung des Beschlusses 1 3 Regelungen zum Schutz des Schuldners 1 4 Rechtsbehelfe 1 5 Pfandungsfreigrenzen 1 6 Verfahrensablauf und Kosten 2 Offentliches Recht 3 Arrestatorium 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseZivilrecht BearbeitenFur die Zwangsvollstreckung in Forderungen oder sonstige Vermogensrechte des Schuldners ist das Amtsgericht am allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners als Vollstreckungsgericht zustandig 1 ZPO 27 GVG 764 Abs 1 802 828 Abs 1 Abs 2 13 ZPO 7 BGB Die Pfandung bewirkt die Beschlagnahme der gepfandeten Forderung durch Schaffung eines Pfandrechts Damit der Glaubiger die beschlagnahmte Forderung auch realisieren d h in Geld verwandeln kann wird ihm die beschlagnahmte Forderung zur Einziehung uberwiesen darum Pfandungs und Uberweisungsbeschluss 829 ZPO Durch den Uberweisungsbeschluss wird der Glaubiger gegenuber dem Drittschuldner berechtigt die Forderung zu realisieren Der Begriff der Uberweisung ist somit nicht mit einer Bankuberweisung zu verwechseln Uberwiegend werden Geldforderungen des Schuldners gegenuber einem Dritten dem sogenannten Drittschuldner gepfandet Dieser Drittschuldner kann z B der Arbeitgeber des Schuldners sein gegen den dieser einen Anspruch auf Zahlung des Lohnes oder Gehaltes hat oder das Kreditinstitut bei dem der Schuldner ein Konto hat Gepfandet wird in diesem Fall der Anspruch des Schuldners gegen die Bank auf Auszahlung des Guthabens Aber auch sonstige Anspruche beispielsweise der Anspruch auf Herausgabe einer bestimmten Sache unterliegen der Pfandung Ohne grossere praktische Bedeutung ist die Pfandung so genannter drittschuldnerloser Rechte dazu zahlt z B der Anspruch aus dem Meistgebot auf Erteilung des Zuschlags im Rahmen einer Versteigerung Wenn die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen erlasst der Rechtspfleger am Vollstreckungsgericht auf Antrag des Glaubigers den Pfandungsbeschluss durch den die Beschlagnahme des Rechts verfugt dem Schuldner die Einziehung dem Drittschuldner die Leistung an den Schuldner verboten wird und einen Uberweisungsbeschluss der Forderung zur Einziehung die haufigste Variante oder an Zahlung statt weniger oft vorkommend da fur den Glaubiger mit Risiken verbunden Inhalt des Beschlusses Bearbeiten Diese beiden Massnahmen sind gewohnlich in einem Beschluss dem Pfandungs und Uberweisungsbeschluss vereint Der Glaubiger wird damit selbst zur Geltendmachung des gepfandeten Rechts ermachtigt Der Beschluss enthalt unter anderem die Nennung des Schuldners die Nennung des Glaubigers die Nennung des Drittschuldners die Angabe der Glaubigerforderung die Bezeichnung des gepfandeten Anspruchs die Kontoverbindung des Glaubigers den Ausspruch der Pfandung das Verbot an den Drittschuldner an den Schuldner die gepfandete Forderung zu leisten sog Arrestatorium 829 Abs 1 S 1 ZPO das Gebot an den Schuldner sich jeder Verfugung uber die Forderung insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten sog Inhibitorium 829 Abs 1 S 2 ZPO Wirkung des Beschlusses Bearbeiten Mit der Zustellung des Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses an den Drittschuldner wird die Pfandung wirksam Zahlt der Drittschuldner nach Zustellung dennoch an den Schuldner so kann dies strafrechtliche Folgen haben siehe 288 Strafgesetzbuch Die Zustellung erfolgt im Parteibetrieb indem der Glaubiger einen zustandigen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt Den Auftrag vermittelt die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts in dessen Bezirk die Zustellung erfolgt Die Zustellung erfolgt regelmassig zuerst an den Drittschuldner und dann an den Schuldner damit dieser nicht vor Bewirkung der Pfandung noch rasch selbst die Forderung einzieht und so die Vollstreckung ins Leere gehenlasst Aus diesem Grund ist der Schuldner auch nicht vor Erlass des Beschlusses zu horen 834 ZPO Regelungen zum Schutz des Schuldners Bearbeiten Die Pfandung von Lohn Gehalts und ahnlichen Forderungen ist aus sozialen Grunden auf den pfandbaren Teil der Bezuge beschrankt Wie hoch der pfandbare Teil ist weist die Anlage zu 850c ZPO die so genannte Lohnpfandungstabelle aus Der pfandfreie Betrag bemisst sich hierbei unter anderem abhangig von den Unterhaltspflichten des Schuldners Vollstreckt ein Glaubiger wegen Unterhaltsanspruchen wird auf Antrag abweichend von der Lohnpfandungstabelle ein regelmassig niedrigerer Pfandfreibetrag festgelegt Eine Lohnpfandung gilt ohne weiteres auch fur kunftig anfallende Bezuge vom selben Drittschuldner Die Pfandung bleibt selbst bei einer Unterbrechung des Arbeitsverhaltnisses von bis zu 9 Monaten bestehen 833 Abs 2 ZPO Bei einem Kreditinstitut gepfandete Guthaben einer naturlichen Person durfen erst vier Wochen nach Zustellung 835 Abs 3 Satz 2 ZPO des Uberweisungsbeschlusses an den Drittschuldner zu Gunsten des Glaubigers vom Institut geleistet werden damit der Schuldner gegebenenfalls noch rechtzeitig die gerichtliche Freigabe von unpfandbaren Lohneingangen beantragen kann Daneben gab es einen besonderen Kontenschutz fur Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion z B gesetzliche Renten Eine Gutschrift auf das Konto des Berechtigten 55 Abs 1 Satz 1 SGB I die auf einer solchen Leistung beruht hatte war fur die ersten 14 Tage seit dem 1 Juli 2010 zuvor 7 Tage seit ihrer Gutschrift von einer Pfandung befreit so dass der Schuldner trotz Kontenpfandung daruber verfugen konnte Seit 1 Januar 2012 gibt es Pfandungsschutz nur noch bei einem P Konto 55 SGB I ist weggefallen Woher das Guthaben auf dem P Konto stammt spielt seit 1 Januar 2012 keine Rolle mehr Es ist daher beispielsweise egal ob das Guthaben auf dem P Konto auf Einkunfte aus einer selbstandigen Tatigkeit einer Angestelltentatigkeit oder auf Sozialleistungen zuruckzufuhren ist 850k ZPO Rechtsbehelfe Bearbeiten Als Vollstreckungsmassnahme kann ein Pfandungs und Uberweisungsbeschluss von wenigen Ausnahmen abgesehen mit der Erinnerung 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung angefochten werden Zulassig sind hierbei aber nur solche Einwendungen die die Voraussetzungen und das Verfahren der Zwangsvollstreckung selbst betreffen Einwendungen gegen den Anspruch des Glaubigers sind im Vollstreckungsverfahren nicht zu berucksichtigen da regelmassig bereits ein Erkenntnisverfahren vorausgegangen ist in welchem der Schuldner seine entsprechenden Einwendungen vorbringen konnte Pfandungsfreigrenzen Bearbeiten Hauptartikel Abschnitt Pfandungsfreigrenzen im Artikel Pfandung Der Schuldner darf einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens behalten Es bestehen Pfandungsfreigrenzen die sich nach dem Nettoeinkommen und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen richten Diese gelten allerdings nur bei Wandlung in ein PSK Pfandungsschutzkonto Verfahrensablauf und Kosten Bearbeiten Das Verfahren zur Pfandung von Forderungen hat sich zu einem Massenverfahren entwickelt Es hat sich daher als zweckmassig erwiesen dass die Glaubiger die Antragstellung in der Form durchfuhren dass sie den gewunschten Beschluss bereits als fertigen Entwurf vorlegen so dass wenn dem Antrag entsprochen wird das Gericht wenig Arbeitsaufwand fur das Erstellen des Beschlusses hat Seit dem 1 Marz 2013 ist es erforderlich dass die Glaubiger fur den Antrag auf Erlass eines Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses ein verbindlich 1 eingefuhrtes Formular verwenden das auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums heruntergeladen werden kann Der Vordruck steht dabei in zwei Versionen zur Verfugung einmal als Antrag auf Erlass eines Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewohnlicher Geldforderungen 2 und zum andern als Antrag auf Erlass eines Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen 3 der speziell nur bei Unterhaltsforderungen zu verwenden ist Fur jeden Antrag auf Erlass des Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses hat der Glaubiger grundsatzlich bei dem Vollstreckungsgericht einen Vorschuss in Hohe von 22 00 EUR 4 zu entrichten der bei Antragseingang fallig ist Hinzu kommen spater die Kosten fur den Gerichtsvollzieher Offentliches Recht BearbeitenIm offentlichen Recht tritt an die Stelle eines Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses die Pfandungs und Einziehungsverfugung Die Vollstreckungsbehorde erlasst die Pfandungsverfugung selbst benotigt also keinen richterlichen Beschluss Da hierbei die Kontrolle durch ein unabhangiges Organ fehlt ist bei Pfandungsverfugungen eine rechtliche Prufung der Erlassvoraussetzungen dringend angeraten Die sonstigen Voraussetzungen und Auswirkungen der Pfandungsverfugung sind mit denen des Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses im Wesentlichen gleich Arrestatorium BearbeitenDas Arrestatorium ist die Anordnung des Vollstreckungsorgans in diesem Fall der Rechtspfleger als Vollstreckungsgericht im Rahmen der Zwangsvollstreckung an den Drittschuldner dass er an seinen bisherigen Glaubiger aufgrund der gepfandeten Forderung nicht mehr zahlen darf Solange ihm dies nicht zur Kenntnis gebracht wurde geniesst er den Schutz gemass 1275 407 BGB analog Bei Zahlung an den Zwangsvollstreckungsschuldner wird er gegenuber dem Zwangsvollstreckungsglaubiger nicht von der Zahlung frei Beispiel A klagt gegen B Er gewinnt den Prozess und erhalt einen Titel Mittels Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses den er wegen des Titels beantragt vollstreckt er durch Pfandung einer Forderung die B gegen C hat Mit dem Arrestatorium wird dem C verboten an B zu zahlen dd Nach deutschem Recht ist das Arrestatorium in 829 Abs 1 Satz 1 ZPO genannt Diese Anordnung ist stets Teil des Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses Das Fehlen wurde die Unwirksamkeit des Beschlusses begrunden Sie ergeht immer gemeinsam mit dem so genannten Inhibitorium Gegen das Arrestatorium ist kein isolierter Rechtsbehelf gegeben Gegen den Pfandungs und Uberweisungsbeschluss in Ganze ist die Erinnerung nach 766 ZPO nur ausnahmsweise die sofortige Beschwerde nach 793 ZPO statthaft Rechtsbehelfe konnen sowohl vom Drittschuldner als auch vom Zwangsvollstreckungsschuldner selbst geltend gemacht werden Literatur BearbeitenKurt Stober Forderungspfandung 16 Auflage Bielefeld 2013 ISBN 978 3 7694 1115 7 Rolf Lackmann Zwangsvollstreckungsrecht 10 Auflage Munchen 2013 ISBN 978 3 8006 4575 6 Hans Dieter Ehlenz Pfandung in Bankkonten und andere Vermogenswerte 8 Auflage Wiesbaden 2015 ISBN 3 87151 069 6 Weblinks BearbeitenText der Zivilprozessordnung Text des Ersten Buches Sozialgesetzbuch Pfandungstabelle aktuelle Fassung gultig ab 1 Juli 2019 bis 30 Juni 2021 Pfandungsfreigrenzen fur Arbeitseinkommen in Deutschland PDF Pfandungsformulare Justiz NRW Einzelnachweise Bearbeiten Vergleiche 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