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Der Amtsbetrieb ist eine Prozessmaxime wonach die Einleitung und der Fortgang eines Verfahrens sowie die notwendigen Ermittlungen von Amts wegen zu erfolgen haben unabhangig von entsprechenden Antragen der Beteiligten 1 Wichtigste Beispiel sind die im Strafprozess geltende Offizialmaxime sowie der Ermittlungsgrundsatz in verwaltungsgerichtlichen Verfahren Der Amtsbetrieb gilt auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Im Zivilprozess gilt hingegen der Parteibetrieb als Ausfluss der Dispositionsmaxime Danach hangen Einleitung und Fortgang des Verfahrens von entsprechenden Prozesshandlungen der Prozessparteien ab 2 Einzelnachweise Bearbeiten Amtsbetrieb rechtslexikon net abgerufen am 15 Dezember 2017 Parteibetrieb rechtslexikon net abgerufen am 15 Dezember 2017Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsbetrieb amp oldid 171990914