www.wikidata.de-de.nina.az
Die Erinnerung ist im deutschen Recht ein Rechtsbehelf der in gesetzlich bestimmten Fallen gegen Entscheidungen und Massnahmen zulassig ist Die Erinnerung fuhrt regelmassig innerhalb derselben Instanz zur richterlichen Uberprufung einer Entscheidung die nicht der Richter oder das Richterkollegium selbst erlassen hat sondern ein anderer Gerichtsbeamter oder ein beauftragter oder ersuchter Einzelrichter Inhaltsverzeichnis 1 Erinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers 2 Erinnerung gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschaftsstelle 3 Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung 4 Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel 5 Erinnerung gegen den Kostenansatz 6 Erinnerung gegen die Festsetzung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 7 Erinnerung gegen die Versagung von Beratungshilfe 8 WeblinksErinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers BearbeitenEntscheidungen des Rechtspflegers sind grundsatzlich mit dem nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulassigen Rechtsmittel anfechtbar Ist nach diesen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben findet die Erinnerung statt 11 Abs 2 RPflG Diese so genannte Rechtspflegererinnerung ist innerhalb der fur die sofortigen Beschwerde geltenden Frist von zwei Wochen welche eine Notfrist ist 11 Abs 2 RPflG i V m 569 Abs 1 Satz 1 ZPO einzulegen Der Rechtspfleger kann der Erinnerung abhelfen das heisst er kann seine Entscheidung im Sinne desjenigen abandern der sie angefochten hat Der Rechtspfleger legt Erinnerungen denen er nicht abhilft dem Richter zur Entscheidung vor Im Ubrigen sind die Vorschriften uber die Beschwerde auf die Erinnerung anzuwenden Erinnerung gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschaftsstelle BearbeitenDer Antrag gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters 361 362 ZPO oder des Urkundsbeamten der Geschaftsstelle die Entscheidung durch das Gericht herbeizufuhren wird im Gesetz als Erinnerung bezeichnet 573 ZPO Die Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschaftsstelle einzulegen Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung BearbeitenDieser auch Vollstreckungserinnerung genannte Rechtsbehelf fuhrt zu einer Entscheidung durch das Vollstreckungsgericht wenn Antrage Einwendungen und Erinnerungen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstreckung zu beachtende Verfahren betreffen oder sich der Gerichtsvollzieher beispielsweise weigert einen Vollstreckungsauftrag zu ubernehmen 766 ZPO Der Rechtsbehelf kann ohne Einhaltung einer Frist eingelegt werden Im materiellen Recht begrundete Einwendungen sind mit der Vollstreckungsabwehrklage zu verfolgen Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel BearbeitenDas Gericht dessen Geschaftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat entscheidet uber Einwendungen des Schuldners die die Zulassigkeit dieser Klausel betreffen 732 ZPO Erinnerung gegen den Kostenansatz BearbeitenDas Gericht von dem die Kosten angesetzt worden sind entscheidet uber Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz 66 GKG 57 FamGKG 81 GNotKG Diese Erinnerung ist an keine Frist gebunden Erinnerung gegen die Festsetzung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe BearbeitenNach Gewahrung von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe zahlt die Staatskasse an den Rechtsanwalt eine Vergutung deren Hohe vom Urkundsbeamten des Gerichts festgesetzt wird Rechtsanwalt oder Staatskasse haben die Moglichkeit gegen diese Festsetzung Erinnerung einzulegen und eine richterliche Entscheidung herbeizufuhren 56 Rechtsanwaltsvergutungsgesetz Die Erinnerung ist gebuhrenfrei Erinnerung gegen die Versagung von Beratungshilfe BearbeitenStellt das Gericht einen beantragten Berechtigungsschein fur Beratungshilfe nicht aus kann nach 7 Beratungshilfegesetz mit der Erinnerung eine richterliche Entscheidung herbeigefuhrt werden Die Erinnerung ist wegen 24a Abs 2 RPflG in diesen Fallen unbefristet moglich Weblinks BearbeitenDie Vollstreckungserinnerung 766 ZPO ausfuhrliche Informationen auf jweisgerber de Erinnerung und Erinnerungsverfahren im Verwaltungsprozess PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4152771 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erinnerung Recht amp oldid 230077006