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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Als Urkundsperson wird im deutschen Recht ein Beamter bisweilen auch eine Person in einem anderen Rechtsstatus bezeichnet der berechtigt ist offentliche Beurkundungen oder Beglaubigungen durchzufuhren Die Reichweite der Kompetenzen der nachtraglich genannten Personen ist hochst unterschiedlich weit gestaltet Man unterscheidet im Einzelnen den Notar nach der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz den gerichtlichen Urkundsbeamten 153 GVG den kommunalen Standesbeamten nach dem Personenstandsgesetz die Urkundsperson des Jugendamtes fur die in 59 SGB VIII genannten Erklarungen die Urkundsperson der Betreuungsbehorde 7 Betreuungsorganisationsgesetz nur fur Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfugungen den Ortsgerichtsvorsteher nach dem hessischen Ortsgerichtsgesetz den Konsul fur Tatigkeiten ausserhalb des Bundesgebietes Beschaftigte des offentlichen Dienstes die zur Vornahme amtlicher Beglaubigungen berechtigt sind 33 34 VwVfG bzw entsprechendes Landesrecht in Osterreich den Ziviltechniker 1 Die Urkundsperson ist jeweils berechtigt ein Dienstsiegel zu fuhren Literatur BearbeitenAxel Freiherr von Campenhausen Joachim E Christoph Amtliche Beglaubigungen der offentlich rechtlich korporierten Kirchen im weltlichen Recht In Deutsches Verwaltungsblatt 1987 S 984 989 Bernhard Knittel Beurkundungen im Kindschaftsrecht Eine Darstellung fur die Praxis der Jugendamter Konsularbeamten Notare Gerichte und Standesamter 8 uberarbeitete Auflage Bundesanzeiger Verlag Koln 2017 ISBN 978 3 8462 0765 9 Toni Siegenthaler Das Personenstandsregister Beurkundung Verwaltung und Bekanntgabe der Personenstandsdaten Stampfli Bern 2013 ISBN 978 3 7272 3101 8 Wolfram Waldner Beurkundungsrecht fur die notarielle Praxis Schmidt Berlin 2007 ISBN 978 3 503 10353 9 Weblinks BearbeitenEvangelisch Lutherische Landeskirche Hannover Verfugung uber das Siegel und Beglaubigungsrecht kirchlicher Korperschaften des offentlichen Rechts vom 8 Januar 1991 KABl 1991 S 4 Uwe Kai Jacobs Anerkennung von amtlichen Beglaubigungen der offentlichtrechtlich korporierten Kirchen im weltlichen Rechtsverkehr 24 April 2014 PDF Einzelnachweise Bearbeiten nach dem osterreichischen Ziviltechnikergesetz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urkundsperson amp oldid 239198725