www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Beratungshilfe auch Rechtsberatungshilfe ist in Deutschland eine Sozialleistung fur den Rechtsuchenden der die Kosten fur die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Moglichkeit zur Verfugung steht Massgeblich ist das Beratungshilfegesetz BerHG Beratungshilfe wird gewahrt fur die Wahrnehmung von Rechten ausserhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie fur obligatorische Guteverfahren gemass 15a EGZPO BasisdatenTitel Gesetz uber Rechtsberatung und Vertretung fur Burger mit geringem EinkommenKurztitel BeratungshilfegesetzAbkurzung BerHGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie RechtspflegeFundstellennachweis 303 15Erlassen am 18 Juni 1980 BGBl I S 689 Inkrafttreten am uberw 1 Januar 1981Letzte Anderung durch Art 12 G vom 25 Juni 2021 BGBl I S 2154 2181 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 August 2021 Art 25 G vom 25 Juni 2021 GESTA C191Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Voraussetzungen 3 Gewahrung von Beratungshilfe 4 Verfahren 4 1 Antragstellung 4 2 Entscheidung 4 3 Nachtragliche Aufhebung der Bewilligung 5 Kosten und Gebuhren 5 1 Kosten fur den Beratungshilfeberechtigten 5 2 Gebuhren des Rechtsanwalts 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBis zur Einfuhrung der Beratungshilfe war die Beratung in aussergerichtlichen Angelegenheiten nicht bundeseinheitlich geregelt verschiedene landesrechtliche Regelungen bestanden parallel zueinander Die Bundesregierung wollte dies andern dabei aber nicht bereits existierende Angebote zur aussergerichtlichen Rechtsberatung ersetzen Dazu fuhrten einige Bundeslander im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Modellversuche durch die zeigten dass die grossten Lucken im aussergerichtlichen Rechtsschutz in der Zivil und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehen In den anderen Rechtsgebieten sah der Gesetzgeber die Rechtsberatung bereits ausreichend durch anderweitige Angebote gedeckt im Arbeitsrecht durch die Rechtsberatung der Gewerkschaften im Sozialrecht durch die Sozialverbande wie den Sozialverband Deutschland SoVD den VdK und im Steuerrecht durch die Lohnsteuerhilfevereine Einige Bundeslander erweiterten die Beratungshilfe aufgrund landesrechtlicher Regelungen auf das Arbeits und Sozialrecht so etwa aufgrund einer Regelung im Einigungsvertrag samtliche Lander der ehemaligen DDR Aufgrund einer Klage eines Rechtssuchenden der in einem Bundesland lebte in dem dies nicht der Fall war entschied das Bundesverfassungsgericht dass der Ausschluss von Angelegenheiten des Arbeitsrechts gegen den Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG verstosst Gerade weil die Beratungshilfe Unbemittelten aussergerichtlichen Rechtsschutz ermoglichen will durfen diese nicht auf die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft die regelmassig mit Kosten verbunden ist verwiesen werden 1 Der Gesetzgeber erweiterte daraufhin mit Gesetz vom 14 September 1994 die Beratungshilfe auf das Arbeitsrecht und zudem noch auf das Sozialrecht weil es schwer vermittelbar war dass fur Angelegenheiten der Sozialhilfe fur die damals die Verwaltungsgerichtsbarkeit zustandig war Beratungshilfe gewahrt werden konnte nicht jedoch etwa fur Rentenangelegenheiten Ausgeschlossen blieb somit einzig und allein das Steuerrecht Eine Rechtsschutzsuchende die Rechtsschutz im Kindergeldrecht begehrte klagte gegen diesen Ausschluss des Steuerrechts von der Beratungshilfe Das Bundesverfassungsgericht entschied dass auch diese Regelung gegen den Gleichheitssatz verstosst da die alleinige Ausklammerung des Steuerrechts sachlich nicht gerechtfertigt ist 2 Der Gesetzgeber reagierte darauf und strich die abschliessende Aufzahlung der Rechtsgebiete fur die Beratungshilfe gewahrt werden konne ersatzlos Voraussetzungen BearbeitenVoraussetzung fur die Gewahrung von Beratungshilfe ist dass der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen personlichen und wirtschaftlichen Verhaltnissen nicht aufbringen kann 1 Abs 1 Nr 1 BerHG Diese Voraussetzung ist gegeben wenn die Voraussetzungen fur die ratenfreie Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen 1 Abs 2 BerHG Weitere Voraussetzung ist dass dem Rechtsuchenden nicht andere Moglichkeiten fur eine Hilfe zur Verfugung stehen deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist 1 Abs 1 Nr 2 BerHG Das Beratungshilfegesetz wollte Lucken im aussergerichtlichen Rechtsschutz schliessen nicht aber vorhandene Hilfsmoglichkeiten verdrangen Derartige Hilfsmoglichkeiten konnen beispielsweise die bereits bestehende Rechtsschutzversicherung Verbraucherzentralen Schuldnerberatungsstellen Beratung durch Behorden im Rahmen ihrer Zustandigkeit insbesondere Beratung durch das Jugendamt gemass 18 Abs 1 Nr 1 SGB VIII bei der Durchsetzung von Kindesunterhalt unentgeltliche Beratungsangebote der Anwaltschaft bzw der Anwaltsvereine oder durch karitative Organisationen sein Daneben leisten die fur die Antragstellung zustandigen Beratungshilfestellen der Amtsgerichte in einfach gelagerten Fallen selbst Beratung Einem Rechtsuchenden ist es aber nicht zuzumuten die Rechtsberatung eben jener Behorde in Anspruch zu nehmen gegen deren Bescheid er Widerspruch eingelegt hat und die auch selbst uber den Widerspruch zu entscheiden hat 3 Schliesslich darf die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig sein 1 Abs 1 Nr 3 BerHG Gewahrung von Beratungshilfe BearbeitenDie Beratung wird durch Rechtsanwalte oder Rechtsbeistande gewahrt 3 Abs 1 BerHG Die Beratungshilfe kann auch durch das Amtsgericht gewahrt werden wenn dem Anliegen des Rechtssuchenden durch eine sofortige Auskunft einen Hinweis auf andere Moglichkeiten fur eine Hilfe oder die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklarung entsprochen werden kann 3 Abs 2 BerHG Auch Steuerberater konnen Beratungshilfe einschl Vertretung in allen steuerrechtlichen und abgaberechtlichen Angelegenheiten gewahren 3 Abs 1 Satz 2 BerHG Die Beratungshilfe besteht in Beratung und soweit erforderlich in Vertretung 2 Abs 1 BerHG Der Rechtsanwalt ist trotz zum Teil erheblich verringerter Vergutungsanspruche nach 49a BRAO verpflichtet Beratungshilfe zu erbringen Im Einzelfall oder aus wichtigem Grund kann er sie aber ablehnen oder beenden 49a Abs 1 Satz 2 BRAO 16a Abs 3 BORA Die Grunde z B berufliche Uberlastung sind nicht abschliessend in 16a Abs 3 der Berufsordnung fur Rechtsanwalte BORA genannt Beratungshilfe wird grundsatzlich fur samtliche Rechtsangelegenheiten gewahrt jedoch fur Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts ausschliesslich in Form der Beratung 2 Abs 2 Satz 3 BerHG In den Bundeslandern Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe sondern eine offentliche Rechtsberatung Dafur eingerichtete Institutionen Rechtsauskunfts und Vergleichsstellen erteilen rechtliche Beratung Der Gang zu einem Anwalt wird nicht unterstutzt In Berlin hat der Rechtssuchende ein Wahlrecht zwischen einer offentlichen Beratung und einer anwaltlichen Beratungshilfe 12 BerHG Verfahren BearbeitenAntragstellung Bearbeiten Die Beratungshilfe ist beim Amtsgericht am Wohnsitz des Rechtsuchenden zu beantragen Der Antrag ist durch den Rechtssuchenden selbst zu stellen Der Rechtsanwalt ist verpflichtet bei begrundetem Anlass auf die Moglichkeiten von Beratungs und Prozesskostenhilfe hinzuweisen 16 Abs 1 BORA Zur Einreichung des Antrags ist der Anwalt nicht verpflichtet macht er es dennoch besteht das Risiko dass er bei einer Ablehnung der Beratungshilfe sein eigenes aussergerichtliches Tatigwerden fur die Einreichung des Antrages bei dem Mandanten abrechnet Bei der Beantragung von Beratungshilfe sind Unterlagen vorzulegen aus denen sich ein konkretes Rechtsproblem ergibt sowie laufende Einkommens und Ausgabennachweise zu erbringen Der Antragsteller muss die Einzelfallumstande die Beratungsbedarf begrunden substantiiert darlegen es reicht nicht aus die Notwendigkeit rechtlicher Beratung lediglich zu behaupten 4 Wendet sich der Rechtssuchende zuerst an eine Beratungsperson und soll sodann nachtraglich die Bewilligung von Beratungshilfe beantragt werden so gilt gem 6 Abs 2 BerHG eine Frist von vier Wochen fur die Antragstellung beginnend mit dem Beginn der Beratungshilfetatigkeit d h in der Regel mit dem ersten Beratungsgesprach Entscheidung Bearbeiten Uber den Antrag auf Gewahrung von Beratungshilfe entscheidet der Rechtspfleger Wenn der Rechtspfleger den Antrag auf Gewahrung von Beratungshilfe ablehnt ist hiergegen die Erinnerung gem 7 BerHG moglich uber die der Richter am Amtsgericht abschliessend entscheidet Die Erinnerung ist wegen 24a Abs 2 RPflG in diesen Fallen unbefristet moglich Die richterliche Entscheidung ist unanfechtbar 5 Fur die Einkommens und Vermogensverhaltnisse ist jedoch der Zeitpunkt der Bewilligung massgeblich Nachtragliche Aufhebung der Bewilligung Bearbeiten Das Beratungshilfegericht kann gem 6a BerHG die Beratungshilfe wieder aufheben wenn die Voraussetzungen fur die Bewilligung zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorlagen und seit der Bewilligung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist oder der Beratungshilfeberechtigte auf Grund der Beratung oder Vertretung etwas erlangt hat und auf Grund des Erlangten die personlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen fur die Bewilligung nicht mehr erfullt sind Die Aufhebung aus diesem Grunde erfordert einen Antrag des Beratenden sowie die Erfullung weiterer Voraussetzungen durch den Beratenden Kosten und Gebuhren BearbeitenKosten fur den Beratungshilfeberechtigten Bearbeiten Der Rechtsanwalt erhalt Gebuhren fur seine Tatigkeit ausschliesslich aus der Staatskasse daneben kann er aber vom Rechtssuchenden eine zusatzliche Gebuhr in Hohe von 15 00 inkl Umsatzsteuer vor dem 1 August 2013 10 00 inkl Umsatzsteuer gemass Nr 2500 VV verlangen 44 RVG Im Ergebnis ubernimmt der Rechtsanwalt daher die Differenz zwischen dem gesetzlichen Vergutungsanspruch und der Vergutung fur die Beratungshilfe als Sondersozialabgabe Vergutungsvereinbarungen zwischen dem Rechtssuchenden und dem Rechtsanwalt waren bis zum 31 Dezember 2013 in dem Umfang in dem Beratungshilfe bewilligt wurde nichtig Mit der Reform des Beratungshilferechts zum 1 Januar 2014 kommt es hingegen nicht mehr zur Nichtigkeit von Vergutungsvereinbarungen vielmehr hindert 8 Abs 2 BerHG nur noch die Geltendmachung von Anspruchen aus einer sonst wirksamen Vergutungsvereinbarung Wird die Bewilligung von Beratungshilfe nachtraglich wieder aufgehoben kann der Rechtsanwalt auch Vergutungsanspruche aus einer Vergutungsvereinbarung wieder geltend machen Gebuhren des Rechtsanwalts Bearbeiten Der Rechtsanwalt erhalt fur seine Tatigkeit aus der Staatskasse unabhangig von einem Streitwert Bedeutung oder Schwierigkeit der Angelegenheit gem Nr 2500ff VV RVG pauschale Vergutungen zwischen 38 50 und 93 50 EUR Fuhrt die anwaltliche Tatigkeit zu einer aussergerichtlichen Einigung oder Erledigung der Sache wird eine zusatzliche Gebuhr von 165 00 EUR fallig Fur die Tatigkeit in Insolvenzverfahren erfolgt eine nach der Anzahl der Glaubiger gestaffelte Gebuhr bis zu 743 00 EUR bei mehr als 15 Glaubigern Zu den Gebuhren kommt ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen inkl der Mehrwertsteuer sowie der bereits oben genannte Anspruch gegen den Beratungshilfeberechtigten unmittelbar in Hohe von 15 00 EUR brutto Siehe auch BearbeitenVerfahrenshilfe Osterreich und Liechtenstein Unentgeltliche Rechtspflege Schweiz Literatur BearbeitenHorst Reiner Enders Prozesskostenhilfe In Hans Ulrich Buchting Benno Heussen Hrsg Beck sches Rechtsanwaltshandbuch 9 Auflage Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55076 8 S 1511 ff L Prozesskosten und Beratungshilfe Rn 1 91 I Prozesskostenhilfe Armin Schoreit Jurgen Dehn Ingo Michael Gross Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe BerH PKH VKH 10 Auflage C F Muller Heidelberg u a 2010 ISBN 978 3 8114 4432 4 S 3 107 Weblinks BearbeitenText des Beratungshilfegesetzes BerHG Vordruck fur den Antrag auf Beratungshilfe Mit allgemeinen Hinweisen PDF 120 kB Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Beratungshilferechtes PDF 711 kB Broschure des Bundesjustizministeriums zu Prozesskosten und Beratungshilfe Text der BORA PDF 55 kB Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG 2 Dezember 1992 AZ 1 BvR 296 88 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 14 Oktober 2008 Az 1 BvR 2310 06 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 11 Mai 2009 Az 1 BvR 1517 08 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 25 November 2009 Az 1 BvR 2464 09 zitiert nach juris OLG Hamm Beschluss vom 4 Mai 2010 Az I 15 W 105 10 15 W 105 10Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beratungshilfe amp oldid 233849376